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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 44 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote][quote]
Also: 10W EIRP auf den Balkon und fertig. 73 Peter[/quote]

...und Portabel-Experte werden! Das geht immer und fast überall. Zudem ist es irgendwie spannender, wenn man nicht nur vom warmen Schreibtisch aus operiert.[/quote]

Ohne Selbsterklärung geht es auch Portabel nicht mit mehr als 10W EIRP.

Aus der BEMFV:

[quote]§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung

ist eine ortsfeste Funkanlage eine Funkanlage im Sinne des § 2 Nr. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen einschließlich Radaranlagen, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt,[/quote]

Das heisst, der Portabelbetrieb geschieht an einer ortsfesten Funkanlage.

War beim Fieldday auch nie ein Problem zwei Wochen vorher die Selbsterklärung dafür einzureichen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]Jörg, eine Standortbescheinigung für die Mobilanlage kostet zwischen 20.000,00 Euro und 50.000,00 Euro. In der Größenordnung würde deine Standortbescheinigung auch fallen. Wenn dir das egal ist, würde ich für das Geld lieber einen Umzug nehmen.[/quote]

Moin Stefan,
ich hatte hier etwas von Eigentumswohnung gelesen... . Da wird es dann schwierig.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]Jörg, eine Standortbescheinigung für die Mobilanlage kostet zwischen 20.000,00 Euro und 50.000,00 Euro. In der Größenordnung würde deine Standortbescheinigung auch fallen. Wenn dir das egal ist, würde ich für das Geld lieber einen Umzug nehmen.[/quote]

Wie kommst Du denn auf die Idee?

Ich habe eine Menge mehr an Antennen und Masten als eine Mobilfunkanlage und habe 186,-DM für meine Standortbescheinigung bezahlt.

Von 1999 bis 2003 hatte ich einen Vertrag mit T-Mobile für eine Mobilfunkanlage auf meinem Gelände, das hat denen 213,- DM für die Standortbescheinigung die meine erweiterte gekostet.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
Wir sind ziemlich vom TO-Thema weg. Ob es ETW oder einzelner Eigentümer ist, der TO ist anscheinend keiner von beiden, sonst hätte er anders gefragt -- dazu hat er noch nichts gesagt. Es ist außerdem noch nicht gesagt, ob der 10.OG Ende der Fahnenstange ist. Ich hatte in Mainz ein QTH im 10.OG und noch 10 über mir, durfte aber mit einer GPA5 auf das Flachdach, war noch vor der BEMFV und ich hatte die als SWL von einem Liz-Mitbewohner bei dessen Auszug übernommen.

Er kann auf jeden Fall auf den Balkon und sollte einfach mit <10W anfangen, wenn er mit der Prüfung durch ist. Er büffelt ja noch und es macht doch keinen Sinn, ihn jetzt hier platt zu machen.

Ich hoffe, Joerg, daß Dir inzwischen der Unterschied zwischen Standortbescheinigung und Selbsterklärung nach BEMFV klar geworden ist. Die Standortbescheinigung brauchst Du nur, wenn Du keinen Afubetrieb machst oder als Afu mit einem Standortbescheinigungs-Pflichtigen zusammen kommst - d.h. je nach Dach dessen Sicherheitsbereiche tangiert werden. Außerdem mußt Du den Zugang zu Deinem Sicherheitsbereich "kontrollieren" können. Auf dem Balkon brauchst Du Dich bis 10W EIRP um gar nichts kümmern, außer daß niemandem etwas auf den Kopf fällt und/oder keiner der Eigentümer wegen Außenansicht etc. das Meckern anfängt. Mach einfach mal die Liz fertig und fang dann gemächlich an.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]Ich habe eine Menge mehr an Antennen und Masten als eine Mobilfunkanlage und habe 186,-DM für meine Standortbescheinigung bezahlt.[/quote]

Mit etwas mehr würde ich schon rechnen, insbesondere wenn Mobilfunkinstallationen noch dazu kommen. Oder ist dieser Text falsch?:

"Eine Standortbescheinigung kostet in der “einfachsten”Ausführung (bei Funkanlagen mit einer einzigen Sendeantenne) 165 Euro;bei Anlagen mit mehreren Antennen an einem Standort schlägt jede weitere Sendeantenne mit 92 Euro zu Buche. Wenn Messungen vor Ort erforderlich sind,berechnet die BNetzA für den Einsatz eines Messwagens 57,26 Euro pro Stunde zuzüglich 0,23 Euro pro gefahrenem Kilometer. Hinzu kommen in solchen Fällen Personalkosten:Ein Beamter des “mittleren Dienstes”kostet 129,82 Euro pro Stunde,ein Beamter im “gehobenen Dienst”schlägt mit 169,37 Euro zu Buche,und für einen Beamten des “höheren Dienstes”berechnet die BNetzA einen Stundensatz von 240,17 Euro."

Quelle: http://www.dl6kn-forum.de/t513f105-BNet ... ilung.html (Beitrag #6)

Also einen kleineren 4-stelligen Betrag hätte ich schon angesetzt. Woher Stefan seine Zahlen nimmt, würde mich auch mal interessieren.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
Wir haben das Relais Esslingen DB0BO auf einem Mobilfunkturm. Zwei mir bekannte OM´s, die beide bei einem Mobilfunkanbieter in genau diesem Sektor arbeiten, bestätigten mir schon vor mehreren Jahren, dass eine Standortbescheinigung zwischen den genannten Summen kostet, Abhängig davon, wieviele Anbieter zusammen auf dem Turm sind. Wichtigtuerrei und Unwissenheit kann ich bei beiden ausschließen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]Hallo.

ich will nicht bzw. kann nicht auf das Dach, auf dem Dach sind schon Mobilfunk Sendeanlagen installiert das ist ja mein Hauptproblem.
Die Sicherheitsabstände dürften wohl mein kleinstes Problem sein, zurückgesetzter Balkon Decke und Boden ist aus Stahlbeton, wobei ich da noch nach einer Formel zur genauen Berechnung suche.
Aber die Tipps die mir bisher gegeben wurden helfen mir schon sehr gut weiter.
Die Standortbescheinigung brauche ich definitiv, da ja schon eine Sendeanlage am gleichen Standort existiert. ( [u:3ch5yd8u]Nur kann ich die überhaupt bekommen[/u:3ch5yd8u] )

Jörg[/quote]
Die Mobilfunkschutzabstände reichen bis auf deinen Balkon ? wow.....

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote][quote]Ich habe eine Menge mehr an Antennen und Masten als eine Mobilfunkanlage und habe 186,-DM für meine Standortbescheinigung bezahlt.[/quote]

Mit etwas mehr würde ich schon rechnen, insbesondere wenn Mobilfunkinstallationen noch dazu kommen. Oder ist dieser Text falsch?:

"Eine Standortbescheinigung kostet in der “einfachsten”Ausführung (bei Funkanlagen mit einer einzigen Sendeantenne) 165 Euro;bei Anlagen mit mehreren Antennen an einem Standort schlägt jede weitere Sendeantenne mit 92 Euro zu Buche. [/quote]

Das passt schon ganz gut zu der Entwicklung anderer Preise in den letzten 20 Jahren.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote][quote]
Die Standortbescheinigung brauche ich definitiv, da ja schon eine Sendeanlage am gleichen Standort existiert. ( [u:1equbetk]Nur kann ich die überhaupt bekommen[/u:1equbetk] )[/quote]

Vergiss es! Das willst Du nicht bezahlen und wenn, dann lohnt das nur wenn Du mit auf das Dach gehst und dort gleich *richtig* was aufbaust. Also einen kleinen Gittermast mit drehbaren Richtantennen, etc.[/quote]


Normalerwqeise benötigst du eine Standortbescheinigung wenn am gleichen Ort schon eine Anlage mit Standortbescheinigung existiert, da hast du recht. Aber Fragen kostet nix, bei ner Telefonflat noch nicht mal Gebühren.

Ein Anruf bei der BNetzA sollte die Frage klären.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
DL5YM hat es bereits per Text gepostet und es wurde mehrfach darauf hingewiesen, daß Joergs Balkon ziemlich sicher nicht am gleichen Standort wie der Mobilfunk auf dem Dach ist. [quote]... [b:2whfigl5]zum Standort gehören alle Funkanlagen, [/b:2whfigl5]die auf demselben Mast oder in unmittelbarer Nähe [b:2whfigl5](die Sicherheitsabstände der einzelnen Antennen überschneiden sich) [/b:2whfigl5]voneinander betrieben werden, ...[/quote] Solange er (bzw. seine Antenne) nicht seinen Wohnbereich inkl. Balkon verläßt und er <10W EIRP bleibt, hat er außer seiner noch offenen Prüfung und dem zu erhaltenen Call mit der BNetzA Null am Hut. Jetzt kommt doch mal von dem Unsinn "Standortbescheinigung" runter und lest erst mal selber die BEMFV.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
Moin Peter,

sehe ich etwas anders. Standort ist [b:kynvcz6l]"xxx-Str., Hausnummer"[/b:kynvcz6l] und dabei ist es m.A. nach vollkommen wurscht ob der Mobilfunkbetreiber seine Antennen 2 Etagen höher hat oder nicht. Am gleichen Standort existiert bereits eine Sendeanlage und von daher wären selbst die < 10W EIRP aus dem Rennen weil dann die Gesamtstrahlungsleistung aller am Standort befindlichen Sendeanlagen gelten würde. D.h. er bräuchte auch bei 5 W Out eine SB. Ist bei AFu Relais nichts anderes, egal ob die anderen mit ihren Antennen 10 m höher sind als die AFu Relaisstelle, es geht immer um eine Bescheinigung für den Standort. Ein Turm ist und bleibt nunmal ein Turm und ein Haus bleibt ebenso ein Haus, es ist der gleiche Betriebsort.

Aber wie weiter oben bereits geschrieben wurde kostet es ja nicht einfach mal bei der BNetzA anzurufen und sich dort zu informieren, oder aber, damit man auch was in der Hand Hand schriftlich oder mit der E-Post (Mail). Sicherlich ist es so das es keinen Richter benötigt wenn kein Kläger da ist aber sollte da mal was im argen sein und die BNetzA stellt auf einmal fest das da noch eine AFu Stelle am gleichen Standort ist die nicht in der SB vermerkt ist wäre das sicher auch nicht so prickelnd.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
ich würde erst mal anfangen, [u:3eohv1co]zu funken[/u:3eohv1co] bevor ich eine juristische Masterarbeit vorbereite. Weil keiner weiß, wo, wie und wie genau der Threadstarter wohnt, und niemand einfach so eine rechtliche Beratung in einem Forum sollte, ist das doch alles völliger Nonsens hier...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]
Ohne Selbsterklärung geht es auch Portabel nicht mit mehr als 10W EIRP.
[/quote]

Das sieht der DARC differenzierter. DL-Rundspruch Nr. 41:

[quote]
[b:3og3mbm9]BEMFV kurz erklärt. Heute Teil 28: BEMFV auf Fielddays[/b:3og3mbm9]

Eine Anzeige nach BEMFV muss dann erstellt werden, wenn eine Amateurfunkstelle ortsfest ist. Ein ortsfester Betrieb liegt nicht bei tragbaren und beweglichen Amateurfunkstationen (Handfunkgeräte, Funkbetrieb im Kfz) vor. In einigen Fällen sind die Übergänge fließend. Kurzfristig geparkte Mobilstationen im Kfz gehören nach Ansicht des DARC e.V. nicht dazu. Wenn sie dagegen dauerhaft, nicht mobil, sondern ortsfest betrieben werden, ist eine Anzeige abzugeben. Grundsätzlich werden auch für bestimmte Zwecke aufgestellte Experimentalstationen und Fielddaystationen ortsfest betrieben. Auf jeden Fall sollte man als verantwortungsvoller Funkamateur die notwendigen Berechnung der portablen Station schon einmal gemacht haben und bei solchen Aktionen bei sich tragen. [b:3og3mbm9]Wenn es sich bei Fielddays um spontane, zeitlich befristete Aktionen handelt, ist der DARC e.V. der Ansicht, dass dann keine Anzeige abzugeben ist, wenn zwischen Planungszeitpunkt und Stattfinden der Portabelaktion so wenig Zeit liegt, dass eine Übersendung der Unterlagen an die Bundesnetzagentur keinen Sinn macht, also die Unterlagen erst nach der Aktivität eintreffen würden. In diesen Fällen empfiehlt es sich, die Anzeige und Dokumentation nach BEMFV vor Ort bereitzuhalten.[/b:3og3mbm9]
[/quote]

Also Unterlagen dabeihaben und gut ist. Ich fahre ständig an andere Orte.

Gut, ich könnte natürlich vorausschauend einfach mal 50 Erklärungen an die Netzagentur schicken,... :roll:

73
Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
[quote]
Das sieht der DARC differenzierter. DL-Rundspruch Nr. 41:

[quote]
... ist der DARC e.V. der Ansicht, ...[/quote]

Also Unterlagen dabeihaben und gut ist. [/quote]

Formal gesehen darf diese Portabelaktivität nicht stattfinden. Ob der DARC im Zweifel der Maßstab ist? Aber er wird aufgrund seiner Einschätzung sicherlich ggf. für die Konsequenzen eintreten - natürlich nur für seine Mitglieder. Politisch ist das heikel, denn es könnte den Verlust des uns gewährten Sonderrechts eine Selbsterklärung abgeben zu dürfen bedeuten. Bleibt zu hoffen, das es in der Praxis nie zu Problemen kommt - denn wo kein Kläger ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Standortbescheinigung
...


  
 

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