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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
Hallo und guten Abend,

normalerweise ist es nicht meine Art anonym irgend etwas in ein Forum zu schreiben, aber ich habe "Probleme" mit meinen Mitfunkern in der Gegend. Ich war viel unterwegs und konnte mit der Handfunke überall nette QSOs führen, nur in meiner Region fällts schwer. Ich funke selten, mehr so ein Nebenbei-Hobby zu meinen anderen und somit lege ich auch nicht wirklich wert auf eine 1A-Ausstattung und genau da scheitert es hier. Jeder weiß alles besser und MUSS mich beraten, was ich kaufen MUSS und wo ich meine Antennen anbringen MUSS, auch wenn es dort baulich nicht möglich ist etc. Oft kann ich nicht einmal in Ruhe auf Kurzwelle digital arbeiten, ohne einen Anruf zu bekommen, was ich an meinem dem Amateurfunk unwürdigen Equipment verbessern sollte. Dabei zeigte mir die Erfahrung aus anderen Regionen Österreichs, dass Städter mit der Antennenplatzproblematik froh wären, diese unwürdige Equipment aufbauen zu können, aber sie haben trotzdem Spaß an der Sache und ich mit ihnen bei netten QSOs, wenn ich mit z.B. Baofeng UV5R (Zitat: ein der Sache nicht würdiges Gerät) dort bin. Ich hoffe ihr versteht meine Lage und ihr versteht auch, warum ich mich nicht mit meinem Call hier angemeldet habe.

Ich möchte mit meinem Call nicht von der Bildfläche verschwinden, da man mich damit kennt und ich auch weiterhin da und dort, aber nicht hier zu Hause Betrieb machen möchte. Dennoch möchte ich manchmal meine Ruhe haben, um wenigstens auf Kurzwelle digital arbeiten zu können, ohne dass mich jemand dazu verpflichten möchte mein "unwürdiges Equipment" zu entsorgen. Darum steht im Moment die Überlegung im Raum, mir ein zweites Call genau dafür zu besorgen und in der Gegend weiß dann eben niemand, wer das ist. Suchen wird mich wohl keiner. In Österreich wird ein Call auf Wunsch ohne Namen und Adresse in die Rufzeichenliste eigetragen, nur fand ich nichts dazu, ob es möglich ist ein zweites Call zu haben. Die Gebühr würde ich ja gerne dafür ein zweites mal zahlen. Die paar Euro im Jahr bringen mich nicht um.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
Sprich mit Deinem Arzt wegen der Psychose und mit Deiner Behörde wegen des Rufzeichens. Hier ist für solche Anliegen mit Sicherheit der falsche Ort!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
Hier geht es direkt zur Abhärtungs-Therapie: [url:1ic1nk0x]http://www.dl6mq.de/[/url:1ic1nk0x] vielleicht hat DK5DR für Dich noch einen Termin auf 60 oder 40m frei.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
[quote]Hier geht es direkt zur Abhärtungs-Therapie: [url:17swsms9]http://www.dl6mq.de/[/url:17swsms9] vielleicht hat DK5DR für Dich noch einen Termin auf 60 oder 40m frei.[/quote]

Wow! Von dem Schwachkopf (DL6MQ) habe ich bislang auch noch nie was gehört. Den hat es aber so richtig blöd erwischt...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
Hallo Ano_Nym,

Du solltest lernen, Menschen die aus Deiner Sicht Unsinn erzählen, zu ignorieren.
Das von Dir beschriebene Verhalten habe ich selber noch nicht erlebt.
Bist Du in der Lage Dich selber kritisch zu hinterfragen welchen Anteil Du an dem Verhalten der anderen hast?

73,

Michael - DL4EAX


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
[quote]e.

In Österreich wird ein Call auf Wunsch ohne Namen und Adresse in die Rufzeichenliste eigetragen, nur fand ich nichts dazu, ob es möglich ist ein zweites Call zu haben. Die Gebühr würde ich ja gerne dafür ein zweites mal zahlen. Die paar Euro im Jahr bringen mich nicht um.[/quote]

Kann ich mir nach Lektüre §6 AFG nicht vorstellen (https://www.bmvit.gv.at/telekommunikati ... e/afg.html) - das Rufzeichen ist an die Bewilligung gebunden:

(3) In der Amateurfunkbewilligung ist dem Antragsteller [b:1omgfmin]ein [/b:1omgfmin]Rufzeichen zuzuweisen.


73 de Bernd, OE7BSH


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
Ich versuche es seit Jahren, leider wird es immer schlimmer. Es sind ja bei weitem nicht alle hier in der Gegend, sondern vielleicht 5 bis 10%, vornehmlich Pensionisten, aber ich bin es leid mich immer wieder für das was ich mache rechtfertigen zu müssen, teilweise klingelt das Telefon während des Betriebs. Es sind nicht so viele Leute, dass man sich nicht kennt. Es gibt jedes Jahr Newcomer und selten hört man ein Jahr danach noch was von ihnen.

Ein paar Fehler zur Auswahl, die mir vorgeworfen werden und wo ich immer wieder Rede und Antwort stellen muss:
- keine Antenne für 80m, also sei ich kein Funkamateur und es endet immer in Zwangsberatung => Ich bin glücklich von 40m bis 70cm. Der Mehrwert für 80 m steht für in keinem Verhältnis zum Aufwand, den ich betreiben müsste, um unter meinen Platzverhältnissen eine geeignete Antenne aufzustellen.
- funkt mit billigen unwürdigen China-Geräten, mit denen auch Kinder spielen => schreckliche Eltern, die Kinder mit etwas spielen lassen, das nicht lizenzfrei zugelassen ist. Mir machts Spaß und ich teste gerne herum, was die Geräte im Vergleich mit den zum Teil 10 bis 15 mal so teuren Premium-Japanern können.
- ich wechselte nicht 2x in den letzten Jahren meine Geräte, weil die digitale Betriebsart vom Ortsrelais sich änderte => ich kann auf Relais auch gut auf FM leben. Nur weil gerade mal 10 OMs ein digitales Gerät haben, brauche ich es nicht.
- nimmt nicht an Ortsrunden teil => welche zu Zeiten stattfinden, wo man als berufstätiger Mensch normalerweise im Büro sitzt.
- kein Mobilgerät im Auto => jetzt gehen mir schon die Ausreden aus, warum ich das nicht habe...
- etc...

Ich kann selbst kritisch hinterfragen, ich habe beruflich mit Menschen zu tun und keinerlei solcher Probleme. Ich möchte einfach meine Sache machen können und, dass es eben von den paar % der OMs hier akzeptiert wird, dass ich andere Hobbys habe, die mir wichtiger sind, als der Funk und die verstehen, dass ich mir schon sehr wohl überlege, in welches Hobby ich die nächsten freien 1000 Euro stecke. Aber diese paar % verstehen es nicht und es ergibt sich jedes mal aufs Neue irgendwo der Konflikt.

Ich möchte daher einfach mal ein bisschen "Inkognito" Betrieb machen können, ohne dass ich mein Handy ausschalten muss.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
[quote][quote]e.

In Österreich wird ein Call auf Wunsch ohne Namen und Adresse in die Rufzeichenliste eigetragen, nur fand ich nichts dazu, ob es möglich ist ein zweites Call zu haben. Die Gebühr würde ich ja gerne dafür ein zweites mal zahlen. Die paar Euro im Jahr bringen mich nicht um.[/quote]

Kann ich mir nach Lektüre §6 AFG nicht vorstellen (https://www.bmvit.gv.at/telekommunikati ... e/afg.html) - das Rufzeichen ist an die Bewilligung gebunden:

(3) In der Amateurfunkbewilligung ist dem Antragsteller [b:3bp0ks8i]ein [/b:3bp0ks8i]Rufzeichen zuzuweisen.


73 de Bernd, OE7BSH[/quote]

Dann habe ich mich "schlecht" ausgedrückt. Call und Bewilligung sind ja fast Synonyme. Eine Bewilligung = ein Call. Dann sollte ich besser schreiben eine zweite Bewilligung.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
Ich hatte Rücksprache mit der Behörde: Es ist kein Problem eine weitere Bewilligung mit weiterem Call zu bekommen. 14,30 Euro für die Ausstellung und dann 1,45 Euro im Monat für 100 Watt. Mehr habe ich an meinem QTH nicht zur Verfügung.

Antrag ist auch schon gestellt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
aber es ist doch nur einer Frage der Zeit, bis Du nicht mehr anonym bist.... und dann?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
Ich mach vorwiegend DigiModes auf Kurzwelle. Also im Ortsverkehr habe ich nicht vor da Sprechfunk zu betreiben. Da kennt man mich eh unter meinem bisherigen Call.

Bis es soweit ist, wird noch einige Zeit vergehen und ich hab erst mal Ruhe. Andererseits gibt es bei uns schon Amateure, die das Kasperltheater schon vor dem Ansuchen der Bewilligung kannten und die man außer am Rufzeichen nicht kennt. Es ist eine kleine Runde unter sich, fast täglich auf 2m Simplex unterwegs. Und anstatt 2 QTHs in einer Bewilligung, habe ich bald 2 Bewilligungen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
[quote]Hier geht es direkt zur Abhärtungs-Therapie: [url:wkwrbesx]http://www.dl6mq.de/[/url:wkwrbesx] vielleicht hat DK5DR für Dich noch einen Termin auf 60 oder 40m frei.[/quote]

Ui, mit DL6MQ hatte ich auf 40m mal ein SSB QSO. Das war ja dann unter seine Würde!? Bin ja nur ein C-ler mit geschenkter KW :oops:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
[quote]vielleicht hat DK5DR für Dich noch einen Termin[/quote]

Soweit ich weiß,ist er bis zum nächsten Stromausfall ausgebucht!

Es ist eine kleine Runde unter sich, fast täglich auf 2m Simplex unterwegs.

Das waren früher bei uns auch immer Angriffspunkte. "Lizensierte CB-Funker" usw. Ohne drüber nachzudenken, daß das eben auch "nur Funk" ist und genau dafür auch da ist. Ob ich nun auf KW deutschlandweite/europaweite Tratsch-QSO's mache, oder meine Ortsrunde auf 2m/70cm FM - das ist doch völlig wurscht. Wir sind dann irgendwann in den Randbereich auf 2m SSB ausgewichen. Außer an Contest- und Aktivitäts-Tagen wird das sowieso nicht genutzt. Inzwischen hat sich die Runde zwecks diverser QTH- und Interessenwechsel in ihre Bestandteile zerlegt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
die biologisch bedingte Verjüngung (und Entnazifizierung) zeigt aber inzwischen schon Wirkung auf den Bändern. Auch der Typ, der vorgibt, ein echter Funkamateur zu sein, seine Zeit aber mit Hetzschriften vergeudet, ist angezählt. Der wird bald völlig vereinsamt in seiner 60er-Jahre-Bude gefunden, nachdem Nachbarn sich über den üblen Geruch beschwert haben. Kein Verlust...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Zweites Rufzeichen für eine Person in Österreich
Aha, alle Zutaten sind langsam zusammen, um einen langen, unterhaltsamen Thread zu generieren...


  
 

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