Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 104 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Es ist schon erschreckend, wie unwissenschaftlich hier teilweise argumentiert wird. Sätze wie "Ich kann mir nicht vorstellen....", "Ich habe jahrelang....", "Ich, ich, ich...." sind die wesentlichen Argumentationsversuche, die ins Feld geführt werden, anstatt sich einmal mit der wissenschaftlichen Faktenlage auseinanderzusetzen.

Das extrem hohe Ablenkungspotenzial von modernen Geräten wie Handy, Navi etc. beim Autofahren ist wissenschaftlich zur Genüge beschrieben. Es gibt des Weiteren keinen Grund anzunehmen, dass dies für den Hobbyfunk nicht gelten soll. Es existiert keine einzige Studie, die Entwarnung gibt und darstellt, dass das Nutzen von elektronischer Kommunikation während der Fahrt durch den Fahrer ungefährlich sei. Die Faktenlage ist konsistent. Wer diesbezüglich nachlesen will, obwohl dies natürlich dazu führen könnte, dass man das eigene Weltbild etwas relativieren müsste, kann gerne mal die internationale Studienlage erforschen:

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=cel ... r+abstract

Aber natürlich ist ungemein wichtig, das eigene (Funk)Hobby auch dann ausüben zu dürfen, wenn andere dadurch gefährdet werden. Von daher betrachtet ist natürlich auch der Vergleich mit Behördenfahrzeugen, die Funk benutzen, vollkommen sinnlos. Dort geht es schließlich um fallweise lebensrettende Einsätze und nicht um ein Hobby, das man ausschließlich zum eigenen Vergnügen ausübt. Aber auch das scheint mancher nicht unbedingt erkennen zu wollen. Das pauschale Argument "Ich bin gegen Verbote!" muss dazu natürlich auch genannt werden. Daher bin ich dafür, das Verbot des Kriegswaffenhandels, des Drogenhandels, des Sprengmittelhandels für Privatpersonen sofort aufzuheben. Freie Waffen und Sprengstoff für freie Bürger! Gegen Verbote!

73 de Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote][quote]
Ich wüsste nicht welche umfangreichen Einstellungen ich da vornehme sollte wenn ich meinen VFO auf eine freie Frequenz drehe die VOX einschalte, CQ rufe und mich mit den Anrufern zwanglos unterhalte.[/quote]

Tja, Du hast das korrekt beschrieben: "Ich wüsste nicht..." - Nichtwissen ist aber kein Argument.[/quote]

Ich konkretisiere es mal für Dich, die Ablenkung ist nicht grösser als eine Unterhaltung mit einem Beifahrer.
Ich fummele nicht an irgend welchen Knöpfen herum.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]
Das extrem hohe Ablenkungspotenzial von modernen Geräten wie Handy, Navi etc. beim Autofahren ist wissenschaftlich zur Genüge beschrieben.

[b:1lfjo5z9][i:1lfjo5z9]Darum ging es jedoch nicht.[/i:1lfjo5z9][/b:1lfjo5z9]

Es gibt des Weiteren keinen Grund anzunehmen, dass dies für den Hobbyfunk nicht gelten soll. [/quote]

Deswegen hat der Gesetzgeber das wohl auch ausgenommen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Die Diskussion ist langsam echt lächerlich. Hat jemand von euch überhaupt den ursprünglich von DJ3UE verlinkten Beitrag überhaupt durchgelesen?

[quote]...das is man wieder n feines Diskussionsthema.....

Beim "Verkehrsgerichtstag" überlegt man, ob man das Handy-Verbot am Steuer erweitern soll auf:
"alle mobilen Kommunikationsgeräte, die zum Fahren nicht erforderlich sind"
Zählt dazu dann nicht auch das Mikrofon eines Funkgerätes?

[url:2u8qjt1o]https://www.az-online.de/welt/verkehrsgerichtstag-will-handy-verbot-ausweiten-zr-7324928.html[/url:2u8qjt1o][/quote]

DJ3UE hat das "Funkgerät" in den Raum geworfen, in dem Artikel steht nirgends was von Funkgeräten oder dergleichen. Einfach aus der Luft gegriffen und jeder schreibt seine persönlichen Ansichten und Senf zu diesem Thema. Wahnsinn! ich denke jeder kennt den Unterschied zwischen einem "Touchscreen-Smartphone-Bedienen" und "Funkgerät nutzen" während der Autofahrt. Ich bin mir sicher dass keiner auf die Idee kommen würde sein neues Amateurfunkgerät während einer Autofahrt erlernen zu wollen indem er während der Fahrt auf dem Schoss die Bedienungsanleitung aufgeschlagen hat und parallel dazu an den Menüknöpfen und Einstellungen rumfuchtelt. Und ich bin mir auch sicher daß keiner von den Funkamateuren (oder auch andere "Funker) sich abgelenkt fühlen während der Autofahrt. Wenn das wirklich so wäre wie manche hier exzentrisch aufführen, dann müsste der Gesetzgeber Radiogeräte, Navigationsgeräte, Multifunktionslenkräder, elektrische Außenspiegel und weiß der Geier noch verbieten. Dann säße irgendwann der Autofahrer alleine da, denn Beifahrer sind auch nicht erlaubt die könnten ja auch einen ablenken ("wie" sei mal dahingestellt).

Die Diskussion ist doch für die Katz'

schönen Abend
73 Miro


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]sicher daß keiner von den Funkamateuren (oder auch andere "Funker) sich abgelenkt fühlen während der Autofahrt.[/quote]

Ich stimme Dir völlig zu - außer in einem Punkt: Von den Smartphone-Süchtigen, die auf der AB bei 140 ihre eMails abrufen und SMS/SchwatzAb schreiben wird Dir sicher auch keiner eine Ablenkung zugeben ;-) Für die ist das garnichts - bis es knallt. Aber das läßt sich hier im Forum nicht abstellen - das schafft nicht mal die Polizei und der Bußgeldkatalog...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Nee, nee nee...
war nicht für die Katz, da ich jetzt endlich weiß, was andere OM's machen, wenn bei der Relaisverbindung, welche ja relativ stabil ist, so sonderbare Nebengeräusche zu hören sind!
[quote]Ich fummele nicht an irgend welchen Knöpfen herum.[/quote]
Bluse?
[quote]denn Beifahrer sind auch nicht erlaubt die könnten ja auch einen ablenken ("wie" sei mal dahingestellt).
[/quote]
Vielleicht etwa so?
[url:bssjnpry]https://www.youtube.com/watch?v=j-b9-21ZsP8[/url:bssjnpry]
Ansehen und berichten, ob 145,5 der richtige Kanal dafür ist.
Grüsse an alle Brillenträger und
Best DX.......... 73 Mario


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]Deswegen hat der Gesetzgeber das wohl auch ausgenommen.[/quote]

Auch hier täuschst Du Dich. Dass der Hobbyfunk bezüglich der Anwendung im Auto rechtlich nicht normiert ist, hat nichts mit dem Gefahrenpotenzial zu tun, sondern damit, dass die Zahl der Nutzer verschwindend gering ist.

Nebenbei bemerkt ist die Aussage: "Ich kann beim Autofahren gefahrlos funken und meinen TRX bedienen." in etwa so valide wie "Ich bin ein guter Autofahrer." Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung gehen in der Regel doch sehr weit auseinander.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]Es ist schon erschreckend, wie unwissenschaftlich hier teilweise argumentiert wird.[/quote] In der Tat.
Siehe....: [i:b8cvx1ry]Es gibt des Weiteren keinen Grund anzunehmen, dass dies für den Hobbyfunk nicht gelten soll. [/i:b8cvx1ry]
oder... [i:b8cvx1ry]Das pauschale Argument "Ich bin gegen Verbote!" muss dazu natürlich auch genannt werden. Daher bin ich dafür, das Verbot des Kriegswaffenhandels, des Drogenhandels, des Sprengmittelhandels für Privatpersonen sofort aufzuheben. Freie Waffen und Sprengstoff für freie Bürger! Gegen Verbote![/i:b8cvx1ry]

Ich habe übrigens nie geschrieben daß ich grundsätzlich gegen Verbote und Regeln bin. Die Dosis macht's....

So langsam frage ich mich wirklich, wie die Menschen, die vor 1995 geboren worden sind auch ohne die ganzen Regeln und Vorschriften überhaupt überleben konnten.
Dinge, die man seinerzeit in EIgenverantwortung und einem ab und zu benutzten Gehirn gut selbst beurteilen und handhaben konnte, werden heute mit überbordender Regulierungswut erdrückt, jegliche Selbstverantwortung wird mehr und mehr im Keim erstickt. Das führt langfristig dazu, daß dieser ganze Unsinn von immer mehr Menschen nicht mehr für voll genommen und in Frage gestellt wird was dazu führt, daß die meisten ohnehin tun und lassen was sie für richtig und angemessen halten und nicht was irgend ein gelangweilter kleingeistiger Berufsbevormunder glaubt wie es zu laufen hat.
Ich muß zugeben, auch ich befinde mich in meiner persönlichen Grundeinstellung auf genau diesem Weg. Regeln sind richtig und wichtig, aber irgendwo ist eine Grenze. Das Gute an der ganzen Sache ist allerdings, daß dieser ganze Irrsinn mittlerweile von den zuständigen Stellen gar nicht mehr flächendeckend überwacht werden kann. Und damit schließt sich der Kreis.
Was die belegten Fakten angeht...Es mag ja sein daß ein Funk-QSO meßbar (!) die Aufmerksamkeit beeinträchtigt. Die Frage ist bloß, ist das in der Praxis relevant? Ich habe noch keine Studie gesehen die wissenschaftlich belegt, daß durch die Benutzung eines Funkgerätes die Unfallhäufigkeit überhaupt ansteigt. Also im Prinzip werden hier Gründe für eine Befürwortung neuer strikter Regeln angeführt, die aber in der Praxis gar nicht "wissenschaftlich" nachweislich zum Tragen kommen. Also was soll der Quatsch denn? Und kommt mir bloß nicht mit :"besser etwas tun bevor etwas passiert"
Wenn es danach ginge, dann müßte man komplett auf Auto fahren verzichten, selbst Pferdefuhrwerke oder im Dunkeln spazieren gehen wären schon in höchstem Maße bedenklich.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote] "Ich kann beim Autofahren gefahrlos funken und meinen TRX bedienen."[/quote]

Ich denke, das muß man gespalten sehen. Es ist etwas anderes, ob man mal eben in FM den Relais-Kanal wechselt und "weiterlabert" oder ob man, wie vormals angedeutet, auf KW in SSB ggf. feineinstellen muß in Sachen QRG und Filterbreite. Hören und Sprechen ist sicher kein Problem. Ist das KW-QSO quasi-stabil und man muß nicht noch "rumfummeln", ist das unschädlich. Bei der Einstellerei ist es auch unerheblich, ob das Mikrofon-Fernbedienung ist oder Konsole: es lenkt definitiv ab!

Das ist des Pudels Kern. Grade bei den mobilen CW-isten mit Oberschenkeltaste kann ich die faktische Ablenkung vom Fahren nicht ausschließen! Es mag Talente auf dem Gebiet geben, andere sind wohl eher die fahrenden Zeitbomben.


[quote]So langsam frage ich mich wirklich, wie die Menschen, die vor 1995 geboren worden sind auch ohne die ganzen Regeln und Vorschriften überhaupt überleben konnten.[/quote]
Wir sind mit Dreckfressen groß geworden. Uns bringt nichts so schnell um und keine Vorschrift kann uns erschüttern ;-> Ganz besonders die goldenen, frühen 70er-Jahrgänge :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote][quote]

Ich denke, das muß man gespalten sehen. Es ist etwas anderes, ob man mal eben in FM den Relais-Kanal wechselt und "weiterlabert" oder ob man, wie vormals angedeutet, auf KW in SSB ggf. feineinstellen muß in Sachen QRG und Filterbreite. [/quote][/quote]

Klar, mit einem IC-7300 wird man das nicht machen können, aber wenn es eh nur eine Filterbandbreite gibt braucht man auch keine verstellen, genau so wenig wie den VFO.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Schlussendlich ist es doch ganz einfach: wenn's kracht und einem auch nur ein Spur Alkohol oder Ablenkung z.B. durchs Spielen mit dem Funkgerät nachgewiesen wird, steht der Schuldige schon mal fest - ganz unabhängig davon, ob nun die Promillegrenze bei 0,8 oder 0,5 liegt oder ob das Funken nun nicht explizit verboten ist. Das ist der Tatbestand des Nichtbeherrschen eines Fahrzeugs.
Und es stimmt schon: wer den Kopf nicht benutzt und Selbstverantwortung Zuhause auf der Couch liegen lässt, muss sich nicht wundern, dass immer mehr auf gesetzgeberischem Weg geregelt wird - das ist die logische Konsequenz. Also nicht heulen, wenn das Kind schon im Brunnen ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]Es ist schon erschreckend, wie unwissenschaftlich hier teilweise argumentiert wird.....[/quote]Ich habe die Suchargumente eingegeben und 41 Matches erhalten (Yahoo, Google hat bei mir Hausverbot und ist auch nicht besser). Ich habe dann das Querlesen aufgehört, weil ich keine wissenschaftliche Studie gefunden habe, sondern nur Berichte, Blogs und Meinungen. Beispiel:[quote]... [u:1mayuqm7]Opinion:[/u:1mayuqm7] cars are being made safer so we can expect the downward trend in car accident deaths to continue. [u:1mayuqm7]But text messaging and the increased use of cell phones, in general, is slowing down the progress. With lower cases prices, these trends could get worse.[/u:1mayuqm7] The good news with lower gas prices is the Americans will [b:1mayuqm7]feel free to buy bigger cars that use more gas but are significantly safer.[/b:1mayuqm7] [/quote] Eine sehr wissenschaftliche Analyse zu rund 16 Mio. Autounfällen pa in USA, je billiger die Smartphones, desto mehr Tote ............. Abhilfe: kauft dicke Autos.

Man hat auch zu den Anfängen der Eisenbahn wissenschaftlich bewiesen, daß Menschen, die mit mehr als 30 km/h fortbewegt werden, dem Wahnsinn verfallen. Hat mich früher mal amüsiert, inzwischen habe ich (als Nachbar von Kindergarten und Schule) erhebliche Zweifel, ob mein Amüsement noch berechtigt ist.

Die Diskussion hier ist ziemlich wertfrei (meinen Post zähle ich mit), weil letztlich jeder selbst wissen muß, wie lange er mit "Ablenkung" fahrtauglich bleibt.
Auch dazu ein Beispiel................ 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Da die Diskussion nicht nur wertfrei, sondern schon längst übers Ziel hinausgegangen ist :wink: 8) , noch zu Deinem Bild das entsprechende Pendant als bewegtes Bild.
Ist zwar nicht mehr ganz OT, aber wenn man sich statt des Handys eine[b:zwbu0cfr] Handfunke[/b:zwbu0cfr] vorstellt, trifft es doch wieder das Thema. Früher lernten die Kinder in der Grundschule:"Augen auf im Straßenverkehr", heute brauchen sie eine psychologische Anleitung und 3 Monate Rollenspiel, um sich im Verkehr zu bewegen!
Habe neulich gehört, dass irgendwo in Köln die Straßenverwaltung an einer großen Ampelkreuzung [b:zwbu0cfr]unten am Bürgersteig[/b:zwbu0cfr] ebenfalls ein Rotlicht integriert hat, um die ständig nach unten Blickenden doppelt zu warnen. Dies soll ein Versuch sein. Heute im Zeitalter der FakeNews weiß man ja nicht mehr, ob das stimmt oder nicht. Bei der allgemein um sich greifenden Normaldemenz ist das aber durchaus möglich.
Hier das o.g. Unaufmerksamkeitsvideo. Zart beseitete Amateurfunker sollten es nicht anklicken!
Trotzdem: [url:zwbu0cfr]https://www.youtube.com/watch?v=P9UxWcZbGMQ[/url:zwbu0cfr]
73 Mario


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]Habe neulich gehört, dass irgendwo in Köln die Straßenverwaltung an einer großen Ampelkreuzung [b:cqdurc1l]unten am Bürgersteig[/b:cqdurc1l] ebenfalls ein Rotlicht integriert hat, um die ständig nach unten Blickenden doppelt zu warnen. [/quote]

Das habe ich in Spanien schon vor 4 Jahren live gesehen. Ob der Grund dafür die Facebookcheckerdeppen sind, kann ich aber nicht sagen...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote][quote]Es ist schon erschreckend, wie unwissenschaftlich hier teilweise argumentiert wird.[/quote] In der Tat.
Siehe....: [i:376sm2h8]Es gibt des Weiteren keinen Grund anzunehmen, dass dies für den Hobbyfunk nicht gelten soll. [/i:376sm2h8]
oder... [i:376sm2h8]Das pauschale Argument "Ich bin gegen Verbote!" muss dazu natürlich auch genannt werden. Daher bin ich dafür, das Verbot des Kriegswaffenhandels, des Drogenhandels, des Sprengmittelhandels für Privatpersonen sofort aufzuheben. Freie Waffen und Sprengstoff für freie Bürger! Gegen Verbote![/i:376sm2h8]

Ich habe übrigens nie geschrieben daß ich grundsätzlich gegen Verbote und Regeln bin. Die Dosis macht's....

So langsam frage ich mich wirklich, wie die Menschen, die vor 1995 geboren worden sind auch ohne die ganzen Regeln und Vorschriften überhaupt überleben konnten.
[/quote]Du sprichst mir da voll aus der Seele Willfried.
Dieses pseudowissenschaftliche Gelaber verwendet doch jeder nur dazu um damit seinen eigenen Standpunkt zu untermauern.
Das ist auch bei vollkommen diametralen Meinungen problemlos möglich, da heute die meisten wissenschaftlichen Abhandlungen derart ambivalent sind. :shock:
Das gilt zumindest zu 100% hierfür.
[quote] https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=cel ... r+abstract[/quote]
Ich erinnere da auch mal an die EMVG- Diskussion.
Bis heute gibt es keine :!: wissenschaftliche Studie, die valide eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch elektromagnetische Strahlung, außerhalb der thermischen Wirkung, nachweist.
Dann fühlen sich aber die Gutmenschen auf dem Plan gerufen, die mich zu meinem Glück zwingen müssen, weil ich es alleine ja nicht finden kann. LMAO
Die sagen mir was ich zu tun oder zu lassen habe, was ich essen darf und was nicht, was ich beim spazierengehen tun darf und was nicht und überhaupt wie oft ich spazierengehen muss :shock:
Wenn ich dann bei der Autofahrt funke ist das verwerflich, wenn sie sich bei der Autofahrt mit ihrer Frau unterhalten :?: oder die Kinder zur Ordnung rufen ist das dann OK.
Wenn ich mit meinem Vierkreiser unterwegs bin, komme ich aber oft zu dem Schluss das viele Autofahrer Windeln tragen müssten.
Denn so wie sie Auto fahren, kann ich denen vom alleinigen Gang auf die Toilette aus gesundheitlichen Gründen nur dringends abraten. :shock:

Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt. A.E.

Schönes Wochenende, 73 André


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum