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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 23 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
Quelle: D.A.R.C.

Leider hat das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) der vom Runden Tisch Amateurfunk (RTA) beantragten zeitlich befristeten Nutzung im 70-MHz-Band nicht zugestimmt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
:( :( :( Leider :(
Schade dass man dort immernoch Schiss hat dass die paar kHz beeinträchtigen könnten.

Eigentlich war doch der Probebetrieb 2015 problemlos oder gabs da Probleme mit Störungen was das Bundesministerium für V zur Ablehnung
bewogen hat?

73

Fx


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
Vielleicht will man die Funkamateure in DL nicht an die Verhältnisse gewöhnen, die z.T im uns umgebenden Ausland schon lange Normalität sind. Deutschland war schon immer ein Land der strikten Regeln und der ...man könnte fast sagen "Behördengängelei". Das hat wohl noch mit den historischen Wurzeln aus der Preußenzeit zu tun, daß hier in erheblichen Maße bürokratisiert wurde und jeder kleine Bedenkenträger irgendwelche Gründe vorbringen und durchsetzen kann, die bestimmte Liberalisierungen erschweren oder ganz verhindern.
Insofern freuen wir uns doch lieber über die paar kHz im 60m Band, und ärgern uns nicht über die bestehenden und noch kommenden Übergriffe der Kommerziellen auf die UHF-SHF-Bänder. Es gibt ja zum Glück (noch) genug Platz im Spektrum, und zu den Konditionen zu denen der Probebetrieb im 70 MHz Band möglich war hätte zuminest ich eh keine Lust verspürt dort irgend etwas zu machen.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
Leider werden wir nicht erfahren wer oder wie mit wem verhandelt wurde und ist somit für uns nicht nachvollziehbar.
Der D.A.R.C. beruft sich wie immer auf Verhandlungen des RTA aber eine Einsicht der Dokumentation der Verhandlung konnte ich bisher noch nirgendwo sehen ist vielleicht auch nicht erwünscht.

Ich selbst hatte mich auf eine erneute Aktivität auf 4m gefreut das 60m Band gibt mir gar nichts bzw. ist mir "wurscht" aber das liegt im Interesse eines jeden.

Vielleicht wirds ja nächstes Jahr was mit 4m solange motte ich das RIG und die Antennen ein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
Ich kann es selber nicht verstehen !
Die BW nutzt die Frequenz um 70 MHz eigentlich,gar nicht,so wirklich.

Die SEM52 Handgeräte haben eine Leistung,von hier bis zum nächsten Baum...
Die SEM 80/90 sind auch ein auslaufendes Model.Reicht auch nicht weiter,
als ein CB-Gerät...
Das SEM93 ist auch nicht besser.
In den Einsätzen nutzt man Tetrapol...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
Wie schnell sich das ändern kann :D Nun doch Freigabe von 4m vom 17.05. - 31.08.2017.
Ein weiterer Frequenzbereich wäre wünschenswert gewesen aber ich will nicht meckern vielleicht dann nächstes Jahr.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
tnx fr info!
Diesmal sieht es ja aus, als könnte man mit der Freigabe wirklich etwas anfangen. :) Nur, warum 12 kHz Bandbreite im IARU-Schmalband-Bereich?

Ahoi
Pom


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
Weil die BNetzA mit einer IARU soviel am Hut hat wie ein Schornsteinfeger mit einer toten Sau.
Maximale Bandbreiten werden eben von Behörden genehmigt und nicht von einer Amateurfunkorganisation ...
Letztere kann lediglich, im Rahmen der Selbstregulierung, Bandpläne erstellen welche aber eben "nur"
eine Empfehlung darstellen ...

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
Wir beide wissen, dass der Bandplan seit langer Zeit bindend und nicht nur eine Empfehlung ist :wink: , nur taucht 4 m darauf in DL nicht auf.
Aber ich will ja auch nicht meckern. Bin nur gespannt, wie viel internationale Props es deutschen OPs einbringen wird, wenn sie bei Es 12 kHz breite FM-Signale mitten in den SSB-Bereich stellen. ROFL


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
Bandpläne sind Empfehlungen im Rahmen der Selbstregulierung.
Bindend waren diese noch nie. Lediglich bei Mitgliedern der
angeschlossenen Verbände wird erwartet das sie die Bandpläne
respektieren.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
Ich betrachte die AFuV, hier konkret Anlage 1, für mich bindend, solange ich mich in ihrem Geltungsgebiet aufhalte. Was Du machst, ist Deine Sache.

Ahoi
Pom


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
Sinnvolle Regeln darf man durchaus beachten.. ;)
Wir erwarten ja auch das keine Rundfunksender ins 40m Amateurfunkband reinwandern...

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
[quote]
Wir erwarten ja auch das keine Rundfunksender ins 40m Amateurfunkband reinwandern...
[/quote]

Das hat jedoch nichts mit irgend welchen Bandplänen zu tun.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
@ POM

Die Anlage 1 zur AFuV ist sicherlich bindend denn dort werden die Frequenzbereiche gelistet
die wir nutzen dürfen. Aber diese Anlage 1 hat auch mit den Bandplänen der IARU herzlich wenig
zu tun. In der Anlage 1 werden jeweils Bandanfang und -ende angegeben, die Sendeleistungen
für die jeweilige Lizenzklasse und die max. Bandbreite die verwendet werden darf. Sie weist weder
CW-Bereiche noch sonstwas aus.

Die AFuV ist die deutsche Umsetzung der ITU Radio Regulations und hat halt eben natürlich
bindenden Character weil in Gesetze und Verordnungen umgesetzt. Aber ITU und IARU ist eben
ganz was anderes und was letztere macht ist eben nicht bindend sondern eine grobe Aufteilung
der Bandspektren für diverse Betriebsarten als Empfehlung .....

@ Uwe

Bandpläne sind nicht verkehrt aber hier ging es halt eben um die Behauptung sie seien Bindend
und das ist schlicht und ergreifend falsch. Die IARU spricht Empfehlungen für die Nutzung der
Bereiche aus, nicht mehr und nicht weniger. Man sollte halt eben die Frequenzzuweisungen in der
Anlage 1 zur AFuV nicht mit den IARU Bandplänen verwechseln ..... Grundverschiedene Sachen.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 2017 erneut kein 70 MHz Betrieb in DL !
Es ist ja vollkommen egal, ob man sich an den "Bandplan" oder die "Nutzungsbedingungen für die im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ..." hält. Hauptsache, man tut's. :wink:
Im Ernst: Hast recht, ich hatte die Einschränkungen der Bandbreite durch die Nutzungsbedingungen detaillierter in Erinnerung. Da lag ich falsch.
Und freuen wir uns über die Duldung auf 4 m! Vielen Dank denen, die das in sicherlich zähen Verhandlungen rausgeholt haben.
Ahoi!


  
 

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