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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 27 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Hallo liebe OMs,

es finden zwei weitere Prüfungen zur US-Amateurfunklizenz statt:

12.02.2017 (So.), 11.00 Uhr, VE Gruppe DL Nord, NDR Fernsehen, Hamburg-Lokstedt, Voranmeldung
08.04.2017 (Sa.), 11.30 Uhr, Funk.Tag Kassel, Messe Kassel, Eingangshalle, Raum 2, Walk-Ins

Weitere Infos uns Voranmeldung:
[url:18sbyguq]http://www.us-afu-lizenz.de[/url:18sbyguq]
Telefon: (040) 41 47 78 11

Gruß
Peter
DL9DAK | N9DAK


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Danke für die beiden Termine. Es würde mich freuen, wenn zahlreiche YLs und OM der sportliche Ehrgeiz packt und sie sich entschließen, die Technician, General oder sogar die Amateur Extra zu machen.

Mich hat vor einem Jahr ein OV-Kollege mit Extra-Rufzeichen darauf gebracht. Ein paar Wochen intensiv gelernt und schon hat es auf der Amateurfunktagung München mit der Extra geklappt. Hat dann zwar wegen eines Postirrtums länger als sonst mit dem Rufzeichen gedauert, aber schließlich kam der ersehnte Beitrag im Universal Licensing System ULS. Seitdem bin ich AC2SJ und wenig später wurde ich auch Volunteer Examiner. Leider noch ohne Prüfungseinsatz ...

Also ich kann die US-Lizenz nur empfehlen! Egal ob nun aus persönlichem Interesse, wegen eines längeren USA-Aufenthaltes, wegen einer schwierig zu bekommenden Gastlizenz oder einfach, um mal sein Fachenglisch wieder etwas aufzufrischen...

Vielen Dank auch an all diejenigen, die nicht nur wie ich auf dem Papier VE sind, sondern durch ihr Engagement diese Prüfungen in Deutschland möglich machen!

73 de AC2SJ / DL5EF


  
 
 Betreff des Beitrags: US-Amateurfunkprüfungen 2017 in Hamburg
Hallo,

bei unserer letzten Prüfung in Hamburg am Sonntag, den 12.2.2017 waren 5 Teilnehmer anwesend und zwar 2 US-Bürger, 1 mit britischer Staatsangeh. und 2 mit deutscher Staatsangeh. Alle haben bestanden und zwar 2 x General Class und 3 x Extra Class. 5 Tage nach der Prüfung konnten die OMs Ihre Lizenz aus dem ULS - dem Online US Lizenzportal - schon herunterladen und hatten Ihre neuen Rufzeichen.

Die nächste Prüfung von uns findet in Kassel statt und in Hamburg gibt es Anfang Oktober wieder eine Prüfung.

Gruß
Peter
DL9DAK / N9DAK


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Braucht man eigentlich immer noch eine Postadresse in den USA?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
[quote]Braucht man eigentlich immer noch eine Postadresse in den USA?[/quote]

Ja, auch wenn die Lizenz inzwischen gemailt wird bzw. als Download bereit steht.

73 de Bernd, OE7BSH


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
[quote]Braucht man eigentlich immer noch eine Postadresse in den USA?[/quote]
Glaube ich schon, aber umgekehrt geht das nicht -- man muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben um die (deutsche) Prüfung zum Amateurfunk machen zu dürfen, oder?

73, Paul KO4LZ


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
[quote][quote]Braucht man eigentlich immer noch eine Postadresse in den USA?[/quote]
Glaube ich schon, aber umgekehrt geht das nicht -- man muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben um die (deutsche) Prüfung zum Amateurfunk machen zu dürfen, oder?

73, Paul KO4LZ[/quote]

Aus den "Einzelheiten zum Antragsverfahren bei der Zulassung zur Prüfung (Vfg. 9/2005)" (es lebe das Amtsdeutsch :-) ):

"[i:2x02b9uf]Für die Zulassung zur Prüfung ist der im Folgenden beschriebene Antrag auf Zulassung zur Prüfung
(Formblatt), [b:2x02b9uf]ein Wohnsitz in Deutschland[/b:2x02b9uf] und die Entrichtung der jeweiligen Gebühr gemäß Anlage 2
Nr. 1 der AFuV erforderlich.[/i:2x02b9uf] "

73 de Bernd, OE7BSH


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
[quote]
[...]
Also ich kann die US-Lizenz nur empfehlen! Egal ob [...] wegen einer schwierig zu bekommenden Gastlizenz
[/quote]

Ist nicht wirklich ein Problem, zumindest für Funkamateure aus einem CEPT-Land:

[quote]Foreign amateurs who wish to operate in the US and are not US licensees or citizens may do so in one of three ways:

If the country of which you are a citizen and an amateur licensee has entered into a multilateral operating agreement with the US, CEPT or IARP, no additional permit is required -- simply bring your CEPT or IARP documentation when you visit the US. [/quote]
http://www.arrl.org/foreign-licenses-operating-in-u-s

vy 73 de Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
[quote]
... man muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben um die (deutsche) Prüfung zum Amateurfunk machen zu dürfen, oder?

73, Paul KO4LZ[/quote]

Da halte ich mich mal zunächst an den Text im Gesetz:
[quote]Jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland ist auf Antrag zur fachlichen Prüfung für Funkamateure zuzulassen.[/quote]

Das bedeutet, das man als natürliche Person mit Wohnsitz in DL auf Antrag zur Prüfung zugelassen werden muss (Rechtsanspruch, der sich aus dem Gesetz ergibt!)

Der Gesetzestext schließt eine Zulassung zur Prüfung für natürliche Personen ohne Wohnsitz in DL aber nicht aus! So ist es auch gelebte Praxis, denn deutsche Staatsbürger mit einzigem Wohnsitz im Ausland hätten sonst zum Teil keine Chance, die Prüfung abzulegen, da andere Staaten unter Umständen die Prüfungszulassung an die Staatsbürgerschaft koppeln (meines Wissens nach z.B. in PY vor einigen Jahren der Fall gewesen).

Das Team Funken-Lernen hat schon Prüflinge mit Wohnsitz in fast allen Kontinenten gehabt. Alle haben ihre Prüfung in DL gemacht, egal ob sie aus PY, EA6, EA8, 5B4, OZ oder A6 kamen! Anders herum fällt es auch regelmäßig an: OE, I oder HB9-Staatsbürger mit Wohnsitz in DL haben natürlich auf Antrag das gleiche Zulassungsrecht wie deutsche Staatsbürger. Und das ist gut so!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
was bringt mir diese Prüfung?

nach 10 Jahren ist sie abgelaufen.

Gruß Frank
DL9FW


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
[quote]was bringt mir diese Prüfung?
nach 10 Jahren ist sie abgelaufen.
[/quote]

Stimmt. Man kann sie aber verlängern lassen. Ich hatte auch mal eine "Advanced", aber nur weil ich nach dem Studium ein Jahr in den USA als Austauschlehrer arbeiten wollte und keine Gastlizenz beantragen mochte. Es war, neben anderen Dingen, das Interesse daran, wie andere Länder so eine Prüfung durchführen, was man lernen muss, wie der Unterrichtsstoff strukturiert ist, etc. Ich habe seinerzeit hier in DL viele Jahre Lizenzkurse unterrichtet, da war der Blick über den Zaun nicht uninteressant. Meines Erachtens war damals die deutsche Prüfung übrigens schwieriger, weil man dort gezwungen war, ganze Sätze zu schreiben. Die USA hatten immer Multiple Choice Tests. Was aber nicht heißen soll, dass MP generell einfacher ist als eine Volltextprüfung.

Heute hingegen würde ich mit der CEPT-Lizenz in den USA Funkbetrieb machen. Das Argument "Gastlizenz" in Verbindung mit Attribut "schwierig zu erhalten" zieht für mich nicht.

Das oben genannte Argument der Beschäftigung mit der Fremdsprache kann ich hingegen nachvollziehen, da bietet sich Englisch eben an. Allerdings ist dies auch nur ein Teilargument, da man ja primär den passiven Wortschatz entwickelt, weil man Texte in der Fremdsprache liest, aber nicht selbst verfasst. Wer aber heute durch das Netz "browst" und sich für Amateurfunktechnik interessiert, muss dies sowieso zwangsläufig tun, da der größte Teil der amateurfunkspezifischen Texte in Englisch sind. Was früher das ARRL-Handbook war, ist heute das WWW in Verbindung mit einer Suchmaschine.

Also auch hier kein wirkliches Argument, es sei denn, man möchte seine technischen Studien mit einer Prüfung krönen. Wir Deutschen lieben ja Bescheingungen aller Art. ;-)

Mein Fazit zu Deiner oben angesprochenen Frage: Jedem Tierchen sein Plaisierchen, aber einen wirklichen Nutzen erkenne ich auch nicht.

vy 73 de Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Hallo zusammen,

in der vorigen Ausgabe der CQDL ist ein Artikel über die US-Lizenz. Dort steht, daß nach dem Ablauf der 10-Jahres-Frist die Prüfung wiederholt werden muß.

Ist das neuerdings so?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Nein, das ist nicht so, nur wenn du 2 Jahre drüber bist ohne zu verlängern. Statement dazu in der letzten Ausgabe Mai der CQ-DL, Seite 83.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Merci!
:)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Hallo,

da hier entsprechended know how versammelt zu sein scheint erlaube ich mir eine bescheidene Frage:
Ich lebe schon laenger in den USA und habe keinen deutschen Wohnsitz und auch kein deutsches Rufzeichen. Kann ich auch ohne festen deutschen Wohnsitz die Extra Lizenz zu einer deutschen umschreiben lassen?
Wirklich benoetigen wuerde ich dank CEPT Regelung das nicht, aber so ein DL Call fuer den Heimaturlaub waere durchaus reizvoll.
Eine deutsche Postadresse fuer Briefpost bei Familie oder Feunden waehre natuerlich vorhanden.

Ich weiss, dass dies grundsaetzlich moeglich sein muss, da einer meiner Kollegen beruflich aus den Staaten nach DL gezogen ist und sein dank seiner extra Lizenz ein Deutsches Klasse 1 Rufzeichen erhalten hat, aber er hatte ja schon einen eingetragenen deutschen Wohnsitz.

Danke fuer die Info.


  
 

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