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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 48 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
Bezüglich der Rechtslage ist es vergleichbar mit einem Autokauf.

Jeder kann und darf ein KFZ kaufen, auch OHNE Führerschein.
Man darf es sogar fahren!!! (z.B. auf seinem eigenen Grundstück).

Ebenso darf jeder ein Amateurfunkgerät kaufen.
Jeder darf es auch als Empfänger betreiben.

Schwarze Schafe gab es immer und wird es immer geben. Dagegen hilft auch keine
noch so restriktive Gesetzgebung.

73 Michael


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
Und ich hatte mich schon gewundert, das nichtmal nach dem Rufzeichen gefragt wurde als ich mir im Auktionshaus ein Handfunkgerät kaufte.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
[quote]B
Schwarze Schafe gab es immer und wird es immer geben. Dagegen hilft auch keine
noch so restriktive Gesetzgebung.

73 Michael[/quote]

Sehe ich anders,

zu Zeiten eines FAG wurde von der Bundespost rigoros gegen Leute vorgegangen die schwarz gesendet haben. Da gab es auch keine Ablehnung durch Amtsrichter bzgl. einer Haussuchung so wie heute. Heute ist das kein Straftatbestand mehr und die meisten Richter lassen erst garkeine Haussuchung mehr zu weil sie damit argumentieren das dies bei einer OWi einen unnötigen Eingriff in die Privatsphäre darstellen würde ..

Früher wurden eingezogene Geräte nach einiger Zeit versteigert und heute werden sie erst gar nicht mehr eingezogen und i.d. Regel gibt es noch nicht einmal ein entsprechendes Bußgeld wegen der OWi weil entsprechende Beweismittel fehlen. Eine Messung vor der Haustür wird jeder Hinterwald Anwalt mit gutem Erfolg anfechten können.

Was passiert: Die Störungen durch Illegale nehmen zu. Ein FAG hätte das zumindest eingedämmt weil halt eben Straftatbestand und keine OWi .. :!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
Genauso ist es, Jürgen, DF5WW! Da gebe ich Dir zu 100% Recht. Viele HAM`s und Afu-Händler verscheuern ihre Afu-Funkgeräte an Unlizenzierte und jammern dann über die Zunahme des Schwarzfunks bzw. über das QRM durch dieselben.

Gleichzeitig mehren sich die Beschwerden von Nachbarn über TVI und BCI, was schlussendlich wieder auf uns Funkamateure zurück fällt.

Und die Aussage, wenn ich es nicht verkaufe, dann macht es ein anderer, bringt mich schon zum nachdenken. Habt ihr es denn wirklich so nötig, wollt ihr wirklich, dass unsere Afu-Frequenzen mehr und mehr an die Kommerziellen und an die Illegalen verloren gehen?

73 de Wolfgang


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
[quote]Genauso ist es, Jürgen, DF5WW! Da gebe ich Dir zu 100% Recht. Viele HAM`s und Afu-Händler verscheuern ihre Afu-Funkgeräte an Unlizenzierte und jammern dann über die Zunahme des Schwarzfunks bzw. über das QRM durch dieselben.

Gleichzeitig mehren sich die Beschwerden von Nachbarn über TVI und BCI, was schlussendlich wieder auf uns Funkamateure zurück fällt.

Und die Aussage, wenn ich es nicht verkaufe, dann macht es ein anderer, bringt mich schon zum nachdenken. Habt ihr es denn wirklich so nötig, wollt ihr wirklich, dass unsere Afu-Frequenzen mehr und mehr an die Kommerziellen und an die Illegalen verloren gehen?

73 de Wolfgang[/quote]

Selbst zu Zeiten, in denen CB-DXer noch mehr oder minder vom Gilb "gejagt" und ordnungsgemäß bestraft wurden, wussten die Leute wie man trotzdem und ganz locker an Amateurfunkgeräte gelangt. Und gerade in den "heissen Zeiten" legte gerade der eingefleischte 11-m-SSB-Fan großen Wert darauf nicht und nirgendwo zu stören - gerade um NICHT erwischt zu werden und dann richtig dick dafür bluten zu müssen.
Störungen auf Repeatern, dummes Gefurze und Gerülpse auf den KW-Bändern, Ellenbogenmentalität so mancher OMs oder/und bei Contests, Gerätekonfiguration unter aller Sau daß links und rechts der Nutzfrequenz alles nur so spratzelt - bevor der "geneigte" OM sich über nichtlizenzierte CB-Quaker oder Freenet-Freaks beschwert die mal mit einem ordentlichen Gerät arbeiten wollen sollte man zuerst auch in den eigenen Reihen schauen. Da braucht keiner drei Stufen über den anderen stehen....

Ist nicht böse gemeint - aber die paar CB-Leute die heute noch richtig aktiv sind (gegenüber den 80er/90er Jahren) machen heute nix mehr kaputt...

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
[quote]Früher wurden eingezogene Geräte nach einiger Zeit versteigert ...[/quote] Und das schöne war, ich hatte durch einen Mittelsmann einen direkten Draht zu diesen Geräten und konnten sie als Schwarzfunker einer sinnvollen Zweitverwertung zuführen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
Früher habe ich das FAG verflucht :roll: ..... Heute vermisse ich es ... :(

Grüße
Franz


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
[quote]Was mir beim durchforsten der Internet-Verkaufsanzeigen immer wieder auffällt, es verkaufen sehr viele Nicht-Lizenzierte "offene" Afu-Transceiver.[/quote]
Woher weißt du, das es ein Nichtlizenzierter ist?
Nur weil einer seinen Führerschein nicht vorzeigt heißt das nicht, das er auch keinen hat.
Das Nachfragen nach einer Lizenz beim Verkauf ist zweifelsohne eine sinnvolle Sache, aber wer fragt beim privaten Kraftfahrzeugverkauf, ob der Käufer einen passenden Führerschein hat?
Dann dürfte ich vielleicht Angelgeräte nur an einen Angelscheininhaber, und Modellflugzeuge mit Benzinmotor nur an Inhaber mit Sonderversicherung verkaufen.

Wie hier schon angemerkt:
Solange ein Käufer keinen bestellten Betreuer hat, ist er für sein Kauf und Handeln selbst verantwortlich....und nicht der Verkäufer.....

Ich persönlich nenne mein Call (und Festnetznummer) bei einem Kauf auch nur auf ausdrückliche Nachfrage und auch nicht, um mich "auszuweisen", sondern das sich der Verkäufer etwas über mich im Netz "kundig" machen kann.

Achim


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
[quote][quote]Früher wurden eingezogene Geräte nach einiger Zeit versteigert ...[/quote] Und das schöne war, ich hatte durch einen Mittelsmann einen direkten Draht zu diesen Geräten und konnten sie als Schwarzfunker einer sinnvollen Zweitverwertung zuführen.[/quote]
Da war meines vielleicht auch dabei ;-)
In den wilden frühen 80er wurde bei einer Razzia mein "Deutsche-Welle-Betriebsfunkgerät" eingezogen, samt einer Pflichtspende von 500DM (alte germanische Währung).
Gleiches Schicksal erging auch einem "Kaffeewärmer" von Sommerkamp eines heutigen OV-kollegen.
Da dies im Wiederholungsfall auch einen Eintrag im Führungszeugnis bedeutet hätte, entschieden wir uns für den "kleinen Führerschein zum Funken" (Codename "C") bei der Oberpostdirektion in Karlsruhe....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
Ich wüßte ehrlich gesagt nicht was einen Verkäufer meine Lizenz anginge. Ich würde weder die, noch meinen Impfpaß, noch meinen Büchereiausweis vorzeigen.
Ich finde auch nichs schlimmes daran wenn ein "Illegaler" eine Afu-Funke kauft. Werde ich nämlich auch bald machen, auch ganz ohne Lizenz. Eigentlich sollte es ein neuer KW-Rx werden, aber das was ich mir so vorstelle wird scheinbar nicht mehr gebaut oder ist nicht zu bezahlen. Da kommt ein Tx fast günstiger und die Auswahl ist einfach größer.
So wird wohl bald ein Kenwood TS480-SAT hier bei mir ein neues zuhause finden. Vorerst nur zu SWL-Zwecken, aber im Januar geht es dann ab zur Afu-Prüfung.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
[quote]es verkaufen sehr viele Nicht-Lizenzierte "offene" Afu-Transceiver.[/quote]

Mein TS-870 ist auch "offen"! Warum? Erweiterung des 40m-Bandes und früher auch als Transverter-Ansteuerung.
Offene TRX sind nun wirklich keine Marke für nicht-lizeniserte Verkäufer.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
[quote]Ich wüßte ehrlich gesagt nicht was einen Verkäufer meine Lizenz anginge. Ich würde weder die, noch meinen Impfpaß, noch meinen Büchereiausweis vorzeigen.
[/quote]
Ich muss mich leider wiederholen:
Es geht auch einem bestimmten Privatmann aus Essen bzw. Königswinter deine Lizenz nichts an, und trotzdem "musst" du sie ihm vorzeigen, sonst bekommst du keine "Erlaubnis", um am digitalen DMR-Netz teilnehmen zu können....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
Hi,

man stelle sich einen Kioskbesitzer vor, der zu einem Kunden sagt: "Ich verkaufe Ihnen den Playboy aber nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises, um zu prüfen, dass Sie auch über 21 sind, denn als ich jung war kam man da nicht so leicht ran und das war gut so!" :lol:

Ich habe 1991 oder 92 bei Josefs Funkladen schon - ohne Lizenzkopie oder Call - CB-Nachbrenner und President-Importgeräte gekauft. Damals war der Erwerb und Besitz von Amateurfunkgeräten für nicht-lizensierte schon legal. Und das ist [b:1510n269]25 Jahre[/b:1510n269] her.

Heute kann sich jeder für 20,19 Euro (inkl. VSK) ein UKW-Gerät bei Amazon in 24 Stunden zuschicken lassen. Für 136-170 und 400-480 MHz. (UV-3R)

In den 80ern gab es mal eine Löwenzahn-Folge, da war der illegale Besitz von damals nicht erlaubten Sendern noch strafbar. Die hat mich damals auf den Amateurfunk scharf gemacht. Kann sich jemand daran erinnern?

73
Stefan, DJ1SH


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
Anders sieht es natürlich aus, wenn man sein Gerät in "gute Hände" abgeben möchte und nach dem Rufzeichen fragt, um den Käufer kurz in der Rufzeichenliste oder auf QRZ.com nachschlagen zu können.

Aber um der Gemeinschaft einen Gefallen zu tun: vergebliche Liebesmüh... Leider, denn schlecht war das damals sicher in vielerlei Hinsicht nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Afu-Transceiver für alle?
[quote]..........

Was passiert: Die Störungen durch Illegale nehmen zu. Ein FAG hätte das zumindest eingedämmt weil halt eben Straftatbestand und keine OWi .. :!: :!:[/quote]

Ja? Wo denn?
Ich mache seit 40 Jahren Amateurfunk. Von zunehmenden Störungen durch nichtlizensierte mit erworbenen Afu-Geräten habe ich da noch keine Zunahme feststellen können.
Aber sicher hast du wieder stichfeste Belege für deine so oft haastreubenden Behauptungen.


  
 

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