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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 11 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: .. ein Störung gemeldet die behoben wurde ?
Hallo,
nachdem ich die hausgemachten Störungen und dann die Störungen in meiner Nachbarschaft habe abstellen können, blieb jedoch ein Nachbar mit seiner 24h Störung (DVD Player) hartnäckig: [url=https://drive.google.com/open?id=0B4BtmhZunHQUMWRxdGhFWkhHYmc:3560988g]LINK[/url:3560988g]
Vor einiger Zeit habe ich mal bei der BNetzA angerufen und wollte diesen Rundfunkstörer melden, doch bin ich regelrecht abgewimmelt worden.

Hat jemand Erfahrung und Tipps wie man das am besten meldet, um nicht unabsichtlich das Desinteresse der BNetzA bezüglich der Störung zu wecken ?

MfG
der Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: .. ein Störung gemeldet die behoben wurde ?
Der DVD-Player darf weiterbetrieben werden, wenn er die für ihn gültigen Grenzwerte aus den europäisch anerkannten Normen einhält.

Ich fände es etwas peinlich, die BNetzA ggfs. genau das fetstellen zu lassen.
Hast Du Anhaltspunkte dafür, dass die Grenzwerte überschritten werden?
Im Flugzeug muss man ja auch die CD-Player ausschalten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: .. ein Störung gemeldet die behoben wurde ?
[quote]Der DVD-Player darf weiterbetrieben werden, wenn er die für ihn gültigen Grenzwerte aus den europäisch anerkannten Normen einhält.

Ich fände es etwas peinlich, die BNetzA ggfs. genau das fetstellen zu lassen.
Hast Du Anhaltspunkte dafür, dass die Grenzwerte überschritten werden?
[/quote]

Hat er, der Player stört.
Uns sollten die Grenzwerte dennoch eingehalten werden ist da überhaupt nichts peinlich,


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: .. ein Störung gemeldet die behoben wurde ?
Hallo Hans,

hier hat ein befreundeter OM seinen erfolgreichen Beschwerdevorgang beschrieben:

http://www.amateurfunk-im-alstertal.de/ ... ungen.html

So wie ich die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur auf Messen u. Vorträgen kennen gelernt habe, nehmen sie Störungsmeldungen ernst und gehen dem ggf. auch nach. Du solltest das schriftlich machen und möglichst fundiert dokumentieren, vermutlich bist Du am Telefon an den falschen geraten. Wo hast Du angerufen, in Itzehoe?

73 de Marc DL1MRD


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: .. ein Störung gemeldet die behoben wurde ?
Na dann werde ich mal ein Briefchen schreiben mit div. Screenshots, Bilder usw. die die Störung im MW Rundfunkband zeigen.
Ich werde berichten, wenn sich was getan hat.

73, der Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: .. ein Störung gemeldet die behoben wurde ?
Hallo Hans,

ich fürchte da werden sich die Jungs der bNetzA nicht all zu viel Mühe geben.
Es gibt keine deutschen Sender mehr im MW Band. Rechtlich ist die Sache klar, die bNetzA muss messen kommen.
Mit Briefen musst du allerdings nicht gleich um dich werfen. Eine Email mit genauer Beschreibung reicht meist aus.
Natürlich muss man immer nett bleiben und wenn du anfängst zu fordern, kanns schwierig werden.
Auf Funkamateure sind manche Messdienste auch nicht gut zu sprechen.
Mir sind unter den Funkamateuren auch schon ein ganzer Haufen Spinner über den Weg gelaufen, die das unmöglichste Zeug einforderten.
Ich habe hier schon mehreer Störungen gemeldet und es wurde sich um alles ( und noch mehr ) gekümmert.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: .. ein Störung gemeldet die behoben wurde ?
[quote]Hallo Hans,

ich fürchte da werden sich die Jungs der bNetzA nicht all zu viel Mühe geben.
Es gibt keine deutschen Sender mehr im MW Band. Rechtlich ist die Sache klar, die bNetzA muss messen kommen.
[b:3u191d2b][color=#0000FF:3u191d2b]Noch ist es so[/color:3u191d2b][/b:3u191d2b]

Mit Briefen musst du allerdings nicht gleich um dich werfen. Eine Email mit genauer Beschreibung reicht meist aus.
Natürlich muss man immer nett bleiben und wenn du anfängst zu fordern, kanns schwierig werden.
[b:3u191d2b][color=#0000BF:3u191d2b]Kann ich nicht bestätigen - Anruf reicht aus - in Dortmund jedenfalls[/color:3u191d2b][/b:3u191d2b]


Auf Funkamateure sind manche Messdienste auch nicht gut zu sprechen.
Mir sind unter den Funkamateuren auch schon ein ganzer Haufen Spinner über den Weg gelaufen, die das unmöglichste Zeug einforderten.
[b:3u191d2b][color=#000080:3u191d2b]Die gibt es auf allen Seiten; ob Nachbar mit dem Knallerbsenstrauch, der CB-Funker mit Brenner, der Funkamateur der nur hört oder eben der Beamte der BNETZA - es sind halt alles Menschen mit unterschiedlichen Befindlichkeiten.[/color:3u191d2b][/b:3u191d2b]

Ich habe hier schon mehreer Störungen gemeldet und es wurde sich um alles ( und noch mehr ) gekümmert.
[b:3u191d2b]Mein Problem wurde auch gelöst.[/b:3u191d2b]

[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: .. ein Störung gemeldet die behoben wurde ?
Die Bundesnetzagentur war bei mir im Haus, ein kleiner Bericht.

An einem Samstag habe ich eine Email an funkstoerung@bundesnetzagentur.de geschrieben, mit einem [b:1ccm0brm][url=https://drive.google.com/file/d/0B4BtmhZunHQUUUo4Qzl0NG1rdWM/view?usp=sharing:1ccm0brm]Screenshot[/url:1ccm0brm][/b:1ccm0brm] und einem [b:1ccm0brm][url=https://drive.google.com/file/d/0B4BtmhZunHQUZkdaMkRJWEtWNHM/view?usp=sharing:1ccm0brm]Soundsample[/url:1ccm0brm][/b:1ccm0brm] der Störung.

Am Montag darauf um etwa 9.00 Uhr rief die Bundesnetzagentur an und wollte einen Termin ausmachen, damit sie diese Störung untersuchen können. Da ich nur an diesem Tag zufällig Urlaub hatte, hielten sie Intern Rücksprache und waren um 11.30 Uhr mit drei Mann (alle ohne AFU-Lizenz) bei mir an der Haustüre und stellten mit einem kleinen recht neuen tragbaren R&S Spektrumanalyzer fest, dass die Störung wie beschrieben deutlich Sicht- und Hörbar (an meiner Antenne) vorhanden ist.

Nachdem die Störung fürs erste Bestätigt war, holten sie einen großen älteren R&S Spektrum Analyzer (Mit Embedded Windows), schlossen wieder meine Antenne an, konnten aber damit die Störung nur sehr schwach empfangen. Mit diesem Gerät war die Störung innerhalb der Toleranzen.

Jetzt im Nachhinein frage ich mich:
1. Warum ich diese Meldung schon nicht früher gemeldet habe
2. Warum das kleinere Gerät die Störung so deutlich und das größere Gerät fast gar nicht Hör-/und Sichtbar gemacht hat. Was bleibt, ist etwas Bauchweh, ob das zweite Gerät richtig funktionierte und/oder richtig bedient wurde.

Ich werde es wohl in einem halben Jahr nochmal Versuchen. Sie deuteten an, demnächst ein neueres Gerät zu bekommen.
Ich kann jedem der im Äther unter starken Störungen leidet nur empfehlen, die Bundesnetzagentur zu benachrichtigen.

MfG
der Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: .. ein Störung gemeldet die behoben wurde ?
[quote]


Nachdem die Störung fürs erste Bestätigt war, holten sie einen großen älteren R&S Spektrum Analyzer (Mit Embedded Windows), schlossen wieder meine Antenne an, konnten aber damit die Störung nur sehr schwach empfangen. Mit diesem Gerät war die Störung innerhalb der Toleranzen.

[b:dxcxcnel][i:dxcxcnel]Welcher Toleranzen denn?
Die Störstrahlung muss am störenden Gerät gemessen werden anders lässt sich nicht feststellen ob dessen Grenzwerte eingehalten werden.
Die Mssgeräte der BNetzA müssen regelmässig zur Kalibrierung, denn sie müssen immer justiziable Daten messen können.[/i:dxcxcnel][/b:dxcxcnel]

Jetzt im Nachhinein frage ich mich:
1. Warum ich diese Meldung schon nicht früher gemeldet habe
2. Warum das kleinere Gerät die Störung so deutlich und das größere Gerät fast gar nicht Hör-/und Sichtbar gemacht hat. Was bleibt, ist etwas Bauchweh, ob das zweite Gerät richtig funktionierte und/oder richtig bedient wurde.

Ich werde es wohl in einem halben Jahr nochmal Versuchen. Sie deuteten an, demnächst ein neueres Gerät zu bekommen.
Ich kann jedem der im Äther unter starken Störungen leidet nur empfehlen, die Bundesnetzagentur zu benachrichtigen.
[/quote]

Dem kann ich nur beipflichten.
Bisher habe ich die Jungs dreimal in Anspruch genommen und jedesmal wurden sie fündig.
Die Störungen lagen bei mir zwischen S6 und S9.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: .. ein Störung gemeldet die behoben wurde ?
[quote]
Jetzt im Nachhinein frage ich mich:
1. Warum ich diese Meldung schon nicht früher gemeldet habe
2. Warum das kleinere Gerät die Störung so deutlich und das größere Gerät fast gar nicht Hör-/und Sichtbar gemacht hat. Was bleibt, ist etwas Bauchweh, ob das zweite Gerät richtig funktionierte und/oder richtig bedient wurde.

Ich werde es wohl in einem halben Jahr nochmal Versuchen. Sie deuteten an, demnächst ein neueres Gerät zu bekommen.
Ich kann jedem der im Äther unter starken Störungen leidet nur empfehlen, die Bundesnetzagentur zu benachrichtigen.
[/quote]

Hmm, da hast Du Dich aber leicht abwimmeln lassen. Gab's keine Suche nach der Quelle? Wie hoch war der Pegel bei der Quelle? Gab's einen Verursacher / ein Protokoll / Aktenzeichen? Und am Ende kommen sie mit einem defekten Meßgerät und stellen keine Störung mehr fest und das war's dann?

Sehr merkwürdig was Du da berichtest. Ich würde da gleich morgen wieder anrufen und auf die Verfahrensfehler hinweisen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: .. ein Störung gemeldet die behoben wurde ?
[size=150:15z06ux4]Problem Gelöst[/size:15z06ux4]

Gestern habe ich einen Anruf von der Bundesnetzagentur bekommen mit der Frage ob die Störungen noch vorhanden seien, da ein Gerät in meiner Nachbarschaft nicht den Vorschriften entsprach und stillgelegt wurde. Nach kurzer Prüfung musste ich dies verneinen. Der Herr war ganz verwundert und nach meiner Aussage, dass die Oma bei der das Gerät steht, wohl stilllegen nicht mit *von Netz trennen* verbindet, meinte er sich um das Problem nochmal zu kümmern.

Heute Morgen konnte ich die Störung aus der Nachbarschaft nicht mehr feststellen Danke BNetzAgentur! :-)

Leider hört man jetzt aber neue (schwächere) Störgeräusche die vorher überdeckt wurden, die auch weiter entfernt scheinen. Demnächst werde ich meine große Magnetische Loop für 630m vergrößern und den Anpasskübel verlustärmer nochmal in einem Schaltschrank wettergeschützt neu aufbauen. Danach sehe ich weiter.

MfG
der Hans


  
 

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