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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 75 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbereiten
21.8.16: Die Deutsche Regierung rät laut einem Bericht, Lebensmittel für zehn Tage einzukaufen. Das Sicherheitskonzept soll Mittwoch beschlossen werden. Die scheinen wohl was zu wissen, was wir noch nicht wissen. Link: http://www.morgenpost.de/politik/articl ... eufen.html

Was ich mich nun auch frage: Wie ist das eigentlich mit dem Afu in einem Krisen- bzw. Kriegsfall, wird er dann noch erlaubt sein oder vielleicht gar verboten werden, sollte man sich jetzt besser ein Notstromaggregat zulegen, Benzin, Akkus und Solarmodulele, etc., sodass man die Kommunikation via Afu aufrecht erhalten kann?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
... aber nur die, die von einem Tzunami bedroht werden können... :busch:

Das muss eine Schlagzeile aus dem Sommerloch sein, damit die Leute was zu reden haben.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Das Sommerloch ist sicher dafür verantwortlich, wie hoch das gehängt wird. Im Grunde geht es nur darum, dass man im zuständigen Ministerium gemerkt hat, dass das Thema Zivilschutz seit Ende der 80er kleiner gekocht wurde, als es sinnvoll wäre. Daraufhin wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt. Dass darin einige Krawallblätter einen „Aufruf zu Hamsterkäufen“ sehen, ist bloß eine Interpretation im Sinne der Verkaufsauflage.

Eine unabhängige Stromversorgung fürs Funken ist abgesehen davon eine interessante Sache und kann auch bei diversen Freizeitaktivitäten in der Natur sehr nützlich sein.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Danke euch beiden! Vielleicht kann mir jemand meine Fragen etwas detaillierter beantworten. Ob das von der Presse her ein Aufmacher für das Sommerloch ist oder nicht, ist eine andere Sache. ;-)

Wie ist eigentlich mit dem Afu in einem Krisen- bzw. Kriegsfall, wird er dann noch erlaubt sein oder vielleicht gar verboten werden, ..?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Hab gerade meine Glaskugel verlegt ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
:roll: Vorsicht - politische Themen können "geputzt" werden - ich hab eine diesbezügliche Warnung im Thread zu TA von DC4LO erhalten und rechne jederzeit gesperrt zu werden aufgrund meiner Kritik an ominösen AFU-RULEZ die ich noch nicht kenne... aber für dieses Forum gelten sollen :headphones:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote].... Wie ist eigentlich mit dem Afu in einem Krisen- bzw. Kriegsfall, wird er dann noch erlaubt sein oder vielleicht gar verboten werden, ..?[/quote]Man muß etwas unterscheiden. Im Notfall muß jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten helfen, auch ein Funkamateur. Für den Katastrophenfall gibt es inzwischen Regularien und Vereinbarungen mit THW und weiteren Hilfsorganistionen. Es ist dann aber nicht nur mit "Funken" getan, man muß in oder von der entsprechenden Organisation auch geschult, d.h. vorbereitet sein. Krise- ..... Krieg- , das sind so mehrdeutige Begriffe. Da wird Amateurfunk nicht unbedingt mehr das wichtigste Problem sein und was im Einzelfall von Polizei- und Militairbehörden entschieden wird ???? Glaskugel, siehe Vorposter :-) .

Wenn Dich Notfunk interessiert, kannst Du mit diesem Begriff im Netz recherchieren. Dazu gibt es im Amateurfunk bereits aktive Gruppen und relativ viel Informationen. Notstromaggregat und ähnliches ist aber auch eine Frage der persönlichen Finanzen und der Platzmöglichkeiten.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]:roll: Vorsicht - politische Themen können "geputzt" werden - ich hab eine diesbezügliche Warnung im Thread zu TA von DC4LO erhalten und rechne jederzeit gesperrt zu werden aufgrund meiner Kritik an ominösen AFU-RULEZ die ich noch nicht kenne... aber für dieses Forum gelten sollen :headphones:[/quote]

Wenn DU die nicht kennst, dann hast DU ein Problem! :idea:

Höre doch einfach auf zu stänkern!
Wenn nicht , mein Vorschlag:

Gehe doch in das Forum des FT!
[url:1zetiupm]http://forum.funk-telegramm.de/[/url:1zetiupm]

Da findest mehr "Querdenker", die Dich willkommen heißen :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]21.8.16: Die Deutsche Regierung rät laut einem Bericht, Lebensmittel für zehn Tage einzukaufen. Das Sicherheitskonzept soll Mittwoch beschlossen werden. Die scheinen wohl was zu wissen, was wir noch nicht wissen. Link: http://www.morgenpost.de/politik/articl ... eufen.html

Was ich mich nun auch frage: Wie ist das eigentlich mit dem Afu in einem Krisen- bzw. Kriegsfall, wird er dann noch erlaubt sein oder vielleicht gar verboten werden, sollte man sich jetzt besser ein Notstromaggregat zulegen, Benzin, Akkus und Solarmodulele, etc., sodass man die Kommunikation via Afu aufrecht erhalten kann?[/quote]

Ich gehe mal davon aus, daß Du in einem Krisen- bzw. Kriegsfall mit SICHERHEIT andere Probleme haben wirst, als Amateurfunk betreiben zu "müssen". :oops:

Im Kriegsfall unterliegen alle deutschen Männer bis zu 65 Lebensjahr der Wehrpflicht und damit wird sich dein Problem "automatisch" lösen .....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Ich empfehle, einfach mal die Zeitung zu wechseln oder vielleicht beim Frühstück nicht mehr solchen Mist zu lesen, hi. Manchmal ist der morgendliche Smalltalk am Kaffeetisch mit der YL wirklich viel interessanter :mrgreen:

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]Danke euch beiden! Vielleicht kann mir jemand meine Fragen etwas detaillierter beantworten. Ob das von der Presse her ein Aufmacher für das Sommerloch ist oder nicht, ist eine andere Sache. ;-)

Wie ist eigentlich mit dem Afu in einem Krisen- bzw. Kriegsfall, wird er dann noch erlaubt sein oder vielleicht gar verboten werden, ..?[/quote]

Es gibt unter anderem die Möglichkeit daß der Staat im Krisenfall den Funkamateur dazu verpflichten kann, seine Funkanlage zur Unterstützung der Kommunikation zur Verfügung zu stellen. Das Thema wurde bereits schonmal vor einiger Zeit behandelt. Da steht unter anderem in der Bundesdrucksache 17/5672:

[b:12m41dvd]""Weitere Optionen bei einem Stromausfall sind die Errichtung provisorischer Feldkabelnetze, die Unter-
stützung durch Funkamateure gemäß § 2 Absatz 2
Amateurfunkgesetz sowie der Rückgriff auf Satelli-
tenkommunikation.

Eine staatliche Inanspruchnahme des Amateurfunks im Krisenfall lässt sich daraus nicht ableiten, eventuell könnte die allgemeinere Norm des § 323c Strafgesetzbuch (Unterlassene Hilfeleistung) in diesen Fällen greifen und eine Pflicht des Funkamateurs zur kommunikativen Hilfe im Katastrophenfall begründen. [/b:12m41dvd]

Den tatsächlichen "Kriegsfall" betreffend.....da haben wir denke ich sowieso andere Sorgen als über die Kommunikationsmöglichkeiten nachzudenken. Das gilt meiner Meinung nach auch für den langanhaltenden Krisenfall wenn der sonst so nette Nachbar mit vorgehaltener Waffe, Messer oder sonstigem Zeug Dir Deine Lebensmittel, Wasser und Benzin wegnehmen möchte......

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
Hi,
Mobilfunk/Telefon/Internet Totalausfall, ein Trafo explodiert, Autobahnmassenunfall, Schneekatatrophe, Chemieunfall....

Das sind so die üblichen Pleiten , Pech und Pannen auf die man sich etwas vorbereiten sollte.

Mehr steht da auch nich drinnen.
/Ende Sommerloch

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]Im August 2005 raste der Hurrikan Katrina auf die Südostküste der USA zu …
Selbst beim Hochwasser an der Oder von 2010 oder beim … Hochwasser in Mitteleuropa im Jahr 2013 …

Das gute alte Analog-Telefon …

ISDN-Telefone funktionieren nur noch, sofern …

Ja, wir sind [i:1p223yra]Funkamateure [/i:1p223yra]und verfügen über andere Technik. Doch die heimische große Funkstation funktioniert nicht mehr, weil dafür ebenfalls der Strom aus der Dose fehlt. Und das Handfunkgerät versagt nach ein paar Stunden den Dienst, wenn es nicht wieder aufgeladen wird oder eine alternative Energiequelle vorhanden ist.

Gut dran ist derjenige, der über einen sofort einsetzbaren Stromgenerator verfügt und zudem den nötigen Treibstoff für mehr als die Dauer eines Fielddays parat hat und ihn sicher lagern kann. Solarpaneele und Windgeneratoren mit Akkumulatoren sind weitere Alternativen.

Haben Sie sich schon selbst einmal die Frage gestellt, ob Sie für einen längeren Stromausfall gerüstet sind, um sich zum Beispiel bei Funkfreunden oder den hoffentlich näher rückenden Hilfskräften bemerkbar zu machen?

Wenn auch nur leise Zweifel bestehen, sollten wir die uns zur Verfügung stehende Technik nutzen, um möglichst lange in Notsituationen erreichbar zu sein - auch als Vorbereitung auf dem Weg zu einem jederzeit verfügbaren Notfunk.

Wir werden Ihnen hier im FUNKAMATEUR immer wieder Möglichkeiten dazu aufzeigen. Doch anwenden müssen Sie diese schon selbst![/quote]Also ich fände so einen Notfall-Plan für Amateurfunker untereinander cool. 8)

BTW: Sind wir Funkamateure?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]
Wenn DU die nicht kennst, dann hast DU ein Problem![/quote] Die Häme versteh ich nicht, klär mich doch bitte sachlich genau auf was Du genau meintest und lass mich nicht dumm sterben:
Wo sind denn diese AFU-RULEZ in den Forenregeln zu finden? Ihr unterhaltet Euch hier über Politik und das soll jetzt plötzlich verrboten sein? :headphones:

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesregierung will unsBürger auf einen Notfall vorbere
[quote]

Es gibt unter anderem die Möglichkeit daß der Staat im Krisenfall den Funkamateur dazu verpflichten kann, seine Funkanlage zur Unterstützung der Kommunikation zur Verfügung zu stellen. Das Thema wurde bereits schonmal vor einiger Zeit behandelt. Da steht unter anderem in der Bundesdrucksache 17/5672:
[/quote]

Das ist jedoch irrelevant da aus dieser Technikfolgenabschätzung noch gar nichts abgeleitet werden kann.


  
 

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