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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 33 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
Sieht doch hier nicht anders aus. Von Funkamateuren in China gekaufte Geräte wurden von den Zollbehörden schon öfter gleich eingezogen. Vollkommen egal ob der Empfänger dazu berechtigt ist zu modifizieren oder nachzubessern (Diskussionen zum Thema kann man in fast allen Foren mit AFu Bezug finden). Ich bestelle meine Chinaböller von einem Händler in DL und schon ist Ruhe. Halt eben die gute EU. HB9 ist da ja so extrem das ein FA zwar Geräte für den eigenen Betrieb selbst bauen darf diese aber nicht weiter veräussern kann. Auch nicht an lizenzierte FA .... zumindest was das eigene Land betrifft. Dafür hat man aber eine Volksabstimmung die hier fehlt. Alles hat Vor- und Nachteile :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
[quote]Ist das schon wieder verflogen?[/quote]Was mich betrifft: Lustig, ich hatte Dienstag nochmal alle Fragen mit roten Fähnchen im AFU-Trainer wiederholt. Da war auch die Frage zum FTEG dabei.
[quote]Ich kann nicht nachvollziehen, warum ständig auf national ergänzenden Gesetzen und Regelungen rumgeritten wird, wenn es um IMPORT geht.[/quote]Die Diskussionen zum Thema in fast allen Foren mit AFu Bezug mag es geben. Aber m.E. ohne konkretes Ergebnis.
Ich hätte gern mal verstanden, wo beim IMPORT die Grenze ist:
[list:2qlnn663][*:2qlnn663]Bauteile, [/*:m:2qlnn663][*:2qlnn663]vorbestücktes PCB, [/*:m:2qlnn663][*:2qlnn663]fertiges PCB, [/*:m:2qlnn663][*:2qlnn663]PCB mit Gehäuse und Akku, [/*:m:2qlnn663][*:2qlnn663]…[/*:m:2qlnn663][/list:u:2qlnn663]

@Jörg: Mein Gedanke war: Ein Chinakracher mit unleserlichem Typenschild ist nicht weit weg vom letzten Beispiel.
Wann wird aus dem Apfel eine Birne? :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
Ein fertiges Gerät ist ein fertiges Gerät; es ist kein PCB, kein Bausatz, kein Beutel mit Bauteilen sondern eben ein betriebsbereites Gerät. Wenn man es so weit fassen würde, müssten die Kontrollbehörden auch den Pixie einziehen - der auch jenseits jeglicher Spezifikationen zu unerwünschten Aussendungen ist; das ist aber bisher nicht passiert.
Das ist dieselbe ziellose Diskussion wie Geräte, die vom Zoll wegen fehlendem CE oder fehlender deutscher Betriebsanleitung beschlagnahmten Geräte; das wurde auf dem Gesetzesweg so festgelegt - und Ende der Diskussion!
Es interessiert weder den Zoll noch die BNetzA, ob der Käufer nun eine Zulassung zum Afu hat oder nicht; das läuft in HB9 genau gleich.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
[quote]Sieht doch hier nicht anders aus. Von Funkamateuren in China gekaufte Geräte wurden von den Zollbehörden schon öfter gleich eingezogen. Vollkommen egal ob der Empfänger dazu berechtigt ist zu modifizieren oder nachzubessern (Diskussionen zum Thema kann man in fast allen Foren mit AFu Bezug finden). Ich bestelle meine Chinaböller von einem Händler in DL und schon ist Ruhe. Halt eben die gute EU. HB9 ist da ja so extrem das ein FA zwar Geräte für den eigenen Betrieb selbst bauen darf diese aber nicht weiter veräussern kann. Auch nicht an lizenzierte FA .... zumindest was das eigene Land betrifft. Dafür hat man aber eine Volksabstimmung die hier fehlt. Alles hat Vor- und Nachteile :wink: :wink:[/quote]

Hallo Torsten,
die Grenze auf 2m wird von Deinem uv5r um 5dB überschritten. Hier gilt eine Oberwellen Unterdrückung vom -60dB und die schafft das Gerät auf 2m nicht. Sollten die Sonden das messen, dann ist der Besuch der BnetzA vorprogrammiert. Übrigens werden alle Sonden dieses Jahr noch ausgetauscht, da der Frequenzbereich nach unten und oben erweitert werden soll, weil das W-LAN auf 5GHz nicht mehr frei ist. Man sollte rechtzeitig umsteigen :)

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
[quote]Da war auch die Frage zum FTEG dabei.[/quote]

Laß doch mal das FTEG weg! Es geht um [b:zmf3mtmb][u:zmf3mtmb]IMPORT/EXPORT[/u:zmf3mtmb][/b:zmf3mtmb] und nicht um inbetriebzusetzende VORHANDENE Fernmeldeanlagen und deren Auflagen!

Import:
- fertige Geräte und fertige Baugruppen. Baugruppen=Einzelne Module sowie "halbfertige Geräte". Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Grenzwerte, CE und RoHS! Von Markenschutz usw. ganz zu schweigen, was bei einem Baofeng aber auch als einziges ausfällt.

[quote]Mein Gedanke war: Ein Chinakracher mit unleserlichem Typenschild ist nicht weit weg vom letzten Beispiel. Wann wird aus dem Apfel eine Birne?[/quote]

Nein, jetzt wird ne Brombeere draus! Wenn Du ein Gerät imporierst und darauf spekulierst, daß Dir jemand abkaufen soll, daß Du das bereits AUSGEFÜHRT hast (und nur dann funktioniert es!), mußt Du belegen können, daß das Gerät bereits in Deutschland gekauft wurde. Dazu müssen Typenschild nebst Seriennummer lesbar sein UND ein verifizierbarer Kaufbeleg mit Geräteunterlagen vorgelegt werden. Ebenso ist es vorteilhaft, das Gerät bereits bei der Ausfuhr entsprechend anzumelden. Sonst wird das Gerät ebenfalls eingezogen. Damit wären wir wieder beim ZOLL -> Import.

Du kannst es drehen, wie Du willst. Weder mit dem AfuG, dem FTEG oder Phantasie wirst Du den Zoll überlisten können, der sich an andere Gesetze und EU-Richtlinien halten MUSS. Die sehen sicher nicht alles, aber wenn Aliexpress aus China anliefern läßt und es in DL hängen bleibt, isses weg - samt der Kohle.

Wenn man also solche Dinger haben möchte, kauft man sie in DL und hofft, ein gutes Exemplar erwischt zu haben, bei dem die Behörde nicht auf den Plan gerufen wird, weil Dich der Nachbar oder das Rote Kreuz im Empfänger haben. Wo ist das Problem?! Weils 5 EUR teurer ist? Das ist das Risiko nicht wert, 30 EUR in den Sand gesetzt zu haben, weil der Import daneben geht und der Händler die Rückzahlung nicht einsieht. Eine internationale Klage hat wenig Erfolg und kostet das 100-fache...

Ich würde mir sonst wirklich JEDES halbwegs vernünftige Gerät sonstwo bestellen, wenn sichs lohnen würde - aber bei einem Baofeng lohnt der Handschweiß einfach nicht...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
Jörg, Deine Worte "spekulierst" und "überlisten" kommen aus Deinem Kopf-Kino. :wink:[quote]… Wo ist das Problem?…[/quote]Wo siehst Du ein "Problem"?

Offen ist (ohne Problem!) die sachliche Frage nach der Grenze zwischen "PCB, Gehäuse und Akku" bzw. z.B. einem DRA818U und einem "Gerät".

Diese Frage erstickt womöglich auch hier ohne konkretes Ergebnis erneut in Aussagen wie "So ist es, basta! Halt die Klappe!"

Das ist [u:1p60rct9]mir[/u:1p60rct9] am Ende egal, ich wohne nicht in der Schweiz und ich hatte bislang kein Problem.

Interessieren würden mich die Grenzen zwischen Äpfeln, Birnen und Brombeeren trotzdem. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
[quote]Wo siehst Du ein "Problem"?[/quote]

In Deiner ständigen Vermischung zwischen FTEG, AfuG und Import-Export-Gesetzen zum einen, zum anderen dem Bestreben sich ein ohnehin schon billiges Gerät für 3 EUR billiger aus China direktimportieren zu lassen und dann zu weinen, weil der Zoll das eine oder andere dann eben einstampft. Das Problem gibts nicht nur in der Schweiz, ist auch schon in DL passiert. Letztendes ist es DEIN Ding, ob Du etwas aus China direkt einführen möchtest. Nur diese Verpauschalisierung von gutgegangenen Importen sollte man grade bei solchen Grenzgängern an Geräten tunlichst vermeiden. Die Schweiz mag da etwas härter durchgreifen, aber die Deutschen Zöllner stehen da nicht viel nach.

[quote]Offen ist (ohne Problem!) die sachliche Frage nach der Grenze zwischen "PCB, Gehäuse und Akku" bzw. z.B. einem DRA818U und einem "Gerät".[/quote]

Nein, ist es nicht. Ich habs oben beschrieben. Nachlesen! Das ist genau die Grenze.

[quote]Interessieren würden mich die Grenzen zwischen Äpfeln, Birnen und Brombeeren trotzdem.[/quote]

Daß Du aus einem ausgehebelten Gedankenspiel das nächste strickst, nur um dann festzustellen, daß da der Zoll auch wieder ein Gegenmittel hat, ohne Einsicht, daß es eben nunmal keinen Weg dran vorbei gibt. Beispiel, auf das sich genau das bezieht:

Level 1 Apfel zu Birne: Gerät ohne Markierung - Antwort: ohne Papier und erkennbare Gerätenmarke/type wird kontrolliert und ggf. eingezogen

Level 2 Birne zu Brombeere: Gerät mit unleserlichem Typenschild - Antwort: es ist genau das selbe - Gerät muß erkennbar sein, Papiere müssen vorliegen

Level 3: folgt sicher noch: Gerät ohne Gehäuse und ohne Akku - das ist oben bei den Baugruppen schon erklärt - unterm Strich also wieder EXAKT das selbe, da das Gerät nicht unmittelbar betriebsbereit sein muß.... Ein ausgebauter Schalter hilft Dir also auch nicht weiter (Level 4?).

Die Worte "spekulieren" und "überlisten" leite ich aus dem Verhalten ab. Es wird wild rumspekuliert, um vielleicht doch noch einen Weg um Gesetze, EU-Richtlinien und Verordnungen zu finden. In jedes belegbare Gegenargument spekulierst Du einen anderen Weg, diesen zu umgehen. Das funktioniert aber nur, wenn der Zoll mal NICHT aufpaßt - was es durchaus gibt, worauf man aber eben nicht SPEKULIEREN sollte.

Ich habe selbst schon Zeug aus Nicht-EU-Staaten bestellt und damit einführen lassen und mußte mich damit schon beschäftigen. Von daher weiß ich (aus 1. Hand), daß es eben einen Unterschied zwischen Geräten, Baugruppen und BauTEILEN gibt. Ich glaube, es gibt sogar eine Regelung für BauSÄTZE, die als Zwischending gehandelt werden, nur fällt da natürlich die Messung weg, weil sie ja noch nicht als Baugruppe oder Gerät zusammengebaut sind.

Versteh mich nicht falsch: ich mißbillge NICHT Dein Bestreben es direkt zu importieren. Aber man sollte in so einem Forum keine Fallstricke weben, über die andere drüberfallen können. Was DU machst ist Deine Sache. Wenns klappt, ist das doch auch in Ordnung. Bei einem anderen (ich bin so eine Pechmarie wenns an solche Sachen geht) klappt das nicht uns die dürfen dann auch noch Strafzoll oder die Gebühren berappen, bekommen evtl. noch Post vom Staatsanwalt. Das ist überspitzt - kann aber zutreffen.

Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
Hallo Jörg,
danke für Deine Antwort. Aber wir reden aneinander vorbei. Du redest von Geräten und ich von der Grenze zu Bausätzen und Bauteilen. In Deinem Kopf-Kino weine ich und dann wird es persönlich. Das führt hier zu weit. Ich dachte, das Thema ließe sich in zwei bis drei Beiträgen [u:1w5udpsr]sachlich[/u:1w5udpsr] klärten. Wir sollten hier aber nicht den fremden Thread kapern. OK?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
[quote]Die mangelhafte Oberwellenunterdrückung ist sehr wohl nach wie vor ein Problem beim UV5R …[/quote]Wasser auf Deine Mühle:
https://www.mikrocontroller.net/topic/406287#4725587

Für mich auch eine neue Info:[quote]Wenn ich richtig informiert bin, sind in den USA "nur" 40 dBc Dämpfung für Nebenaussendungen gefordert. Die hätte das gemessene UV-5R geschafft.[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
Nur z. Info: Das Gerät wird auch in D als Baofeng UV-5R[b:142b0eh9]E[/b:142b0eh9] für 21€ verkauft (Amazon), wobei das E, welches auch auf dem Typenschild steht, für Europa stehen soll. Da ist kein Warten auf AliExpress bzw. Diskussion mit dem Zoll notwendig. Ich konnte es als ICOM Fan gar nicht fassen, was man für das Geld abliefern kann. Abweichend zu den oft abgebildeten UV-5R, auch silberne Metallplatte unterhalb der Batterie.
[attachment=0:142b0eh9]Metallplatte Baofeng.jpg[/attachment:142b0eh9]

Was die BAKOM angeht: Die untersagen selbst das Verschenken eines Albrecht 5890EU (Ein hierzulande sehr verbreitetes, zugelassenes Multinorm CB Funkgerät, welches sich mit Umstecken auch auf 10m einsetzen lässt). Ich tippe mal,dass die auch den Betrieb eines Atlas 215X untersagen würden. Ich habe allerdings leicht reden, weil an meinem QTH (JO41XN), es doch extrem ruhig ist, AFu/CB Funker seitiges QRM betreffend .

73,Moritz


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
Das stimmt wiederum nur halb: vom Verkaufverbot sind alle Geräte mit Seriennummer <A332100001 betroffen.
Das Gerät in aktueller Ausführung ist frei im Verkauf, z.B. bei conrad.ch


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
Ah, danke ! Da war es indes schon zwei Jahre im Verkehr und wurde auch sicher auch fleissig von HB9 Hams benutzt. Wer hätte da auch nach einer Ser. Nr. gefragt. Dieses Bakom Damoklesschwert muß bitter für die Schweizer Amateure sein. Morgen könnte es den kürzlichen Erwerb treffen. Bei den 20€ Baofengs ist das allerdings zu verscherzen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
[quote][quote]Die mangelhafte Oberwellenunterdrückung ist sehr wohl nach wie vor ein Problem beim UV5R …[/quote]Wasser auf Deine Mühle:
https://www.mikrocontroller.net/topic/406287#4725587

Für mich auch eine neue Info:[quote]Wenn ich richtig informiert bin, sind in den USA "nur" 40 dBc Dämpfung für Nebenaussendungen gefordert. Die hätte das gemessene UV-5R geschafft.[/quote][/quote]

Moin Moritz,
der FCC hatte das Gerät zu gelassen, wegen > -40dB Oberwellenunterdrückung aber ich der EU sind > = -60dB erforderlich.

Anhand der sogenannten CE-Zulassung kann man erkennen, das beim "E" die Enden bündig sind, als ChinaExport und in der EU ist der Mittelstrich im "E" kürzer als oben und unten.

Die Erklärung zu dem Unterschied findet man hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
Moin Gerhard, ich wollte keineswegs eine fehlende Konformität in Abrede stellen, sondern darauf hinweisen, dass man es auch in D bekommt und es auch baulich Abweichungen gibt. Genaugenommen untersagt die Bakom ein anderes Gerät, als hier aktuell in D verkauft wird, bzw. ein altes Modell. Hier im Forum hat z.B. ein OM eine Version auf der HAM zur BNetzA zum Messen gegeben, die sich wohl unauffällig zeigte. Scheint wohl Streuungen zu geben. (Auf die auch bei Markengeräten wette) Leider habe ich den Link nicht präsent.

73,Moritz


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng uv5r
Wenn wir's mal eng sehen wollen, ist jeder Amateur selbst dafür verantwortlich, dass seine Geräte die gesetzlichen Massgaben einhalten. Und bei Geräten zum Geiz-ist-geil-Preis tut ein gehöriges Mass an Skepsis halt not. Wer nicht selbst messen und ggf. nachbessern kann, tut dann vielleicht gut daran, vom Kauf solcher Geräte Abstand zu nehmen.
Dass dem Amateur solche Unfähigkeit, zumindest in HB9 von Gesetzes wegen attestiert wird, können wir bedauern, aber erstaunen tut's mich nicht wirklich, wenn ich sehe, wie notorisch sich diese Geräte am Markt behaupten.


  
 

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