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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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70378 Stuttgart
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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 25 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Wie in der Clubzeitschrift CQ DL der Ausgabe für August berichtet
wird, ist die Einsteigerlizenz / ELL nun auch für Deutschland eine
beschlossene Sache.

Es wird also mit der kommenden Novelle des Amateurfunkgesetztes
eine neue Lizenzklasse für Einsteiger, Interessenten und Nachwuchs
unterhalb der aktuellen E Lizenz geben.

So hat es der Geschäftsführer des RTA (Thilo Kootz / DL9KCE) auf
der Ham-Radio Messe öffentlich bekanntgegeben.

Ich freue mich sehr über diese positive Entscheidung!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Hmm, warum steht davon nichts auf der DARC Homepage ???

Auf welcher Seite der aktuellen cqDL findet man dieses Statement (ich lasse mir keine Papierversion schicken sondern schaue nur bei cqDL Digital) und da wäre es Hilfreich die Seite zu wissen :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Artikel auf Seite 14 der CQ DL Augustausgabe, "Talk mit Thilo".

Gemeint ist der Absatz mit Thilo Kootz, DL9KCE, Geschäftsführer des RTA.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Danke, hab´s gefunden. Aber ich warte dann doch eher auf das neue AFuG was da realisiert wird oder auch nicht. Der Vertreter der Behörde der über die Änderungen referieren sollte konnte ja, aus persönlichen Gründen, nicht erscheinen. :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote]Wie in der Clubzeitschrift CQ DL der Ausgabe für August berichtet
wird, ist die Einsteigerlizenz / ELL nun auch für Deutschland eine
beschlossene Sache.

Es wird also mit der kommenden Novelle des Amateurfunkgesetztes
eine neue Lizenzklasse für Einsteiger, Interessenten und Nachwuchs
unterhalb der aktuellen E Lizenz geben......[/quote][i:3vxqa0fa].... wurden einige Details zur künftigen Amateurfunkgesetzgebung erörtert. Unter anderem wird es, mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes , einen neue Genehmigungsklasse unterhalb der bestehenden Klasse E geben. Zudem ist angedacht ........ (weitere Träume des DARC) .......[/i:3vxqa0fa]Abgesehen davon, daß bei der Moderation kein unmittelbar zuständiger BNetzA-Mitarbeiter dabei war, habe ich es ein bißchen als "Dampfplauderei" empfunden und bin nach 15 Minuten wieder gegangen. Zur neuen Klasse "unterhalb": Nachdem die bisherige Untergrenze der bestandenen E-Liz-Prüfungen im Alter bei 11-13jährigen lag, wird jetzt wohl Grundstufe Klassen 1-4 und Kindergarten angestrebt. Mir fehlt die Verve, darin etwas positives zu sehen. Allerdings ist es zur Zeit immer noch ein Gesetzes-Entwurf.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Eventuell sollte man die "Kinder-Lizenz" erst mal auf Probe vergeben ?

Ich hab nix gegen neue Leute auf den Bändern die sich auch benehmen können...

Man wird sehen obs gut läuft oder nicht.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote]
Nachdem die bisherige Untergrenze der bestandenen E-Liz-Prüfungen im Alter bei 11-13jährigen lag, wird jetzt wohl Grundstufe Klassen 1-4 und Kindergarten angestrebt. Mir fehlt die Verve, darin etwas positives zu sehen. Allerdings ist es zur Zeit immer noch ein Gesetzes-Entwurf.
[/quote]

In meiner näheren Umgebung hat vor kurzem ein 10-Jähriger auf Anhieb die A bestanden.

Aber der Darc Führungsstab versucht halt mit Gewalt an Mitglieder zu kommen, hätten die in der Vergangenheit nicht so viel Mist gebaut gäbe es genügend Mitglieder.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Gibt es eigentlich eine Alternative zum DARC?
[quote]hätten die in der Vergangenheit nicht so viel Mist gebaut …[/quote]Ich habe ja noch nichtmal eine Prüfung gemacht. Aber selbst als bislang noch [i:1rffduy8]Außenstehender[/i:1rffduy8] frage ich mich, ob ich [u:1rffduy8]dort[/u:1rffduy8] irgendwann mal Mitglied werden will bzw. werden sollte.

Was meint Ihr?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote]
Ich hab nix gegen neue Leute auf den Bändern die sich auch benehmen können...[/quote]

Das hat aber mit der Amateurfunkklasse nichts zu tun. Das ist eine menschliche Charaktereigenschaft, die man nicht bei der Vorbereitung zur Amateurfunkprüfung lernt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote]Aber selbst als bislang noch [i:1ysjromp]Außenstehender[/i:1ysjromp] frage ich mich, ob ich [u:1ysjromp]dort[/u:1ysjromp] irgendwann mal Mitglied werden will bzw. werden sollte. Was meint Ihr?[/quote]

Du könntest alternativ Mitglied im VFDB werden.

Ansonsten ist diese Debatte bereits uralt und offenbar hat sich nicht viel am Status Quo verändert:

http://www.funkamateur.de/nachrichtende ... A1504.html
http://www.proamateurfunk.de/Minderheitenvotum_ELL.pdf

Wenn sich der TO nun über olle Kamellen freut, sei es ihm unbenommen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote]Du könntest alternativ Mitglied im VFDB werden.
[/quote]

die sind aber sehr "eigen"-artig elitär

a) Ordentliche Mitglieder zu 1a) (Menschen) können werden:
aa) Personen, die bei einer Einrichtung beschäftigt sind, die Aufgaben auf dem Gebiet des Post und Fernmeldewesens im Sinne des § 1 Absatz 1 des Postverfassungsgesetzes oder ... usw.

(nur Postler oder Rentner, Lehrlinge + Anhang - Vereinsmeierei wie im 3K, entweder von der eigenen Sorte oder gar nicht)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
ich trage nach, es geht doch als b) außerordentlich - Der Vorstand muß zustimmen - ob er´s tut?

b) Außerordentliche Mitglieder können werden Personen zu 1a), die nicht unter den in 3a)
definierten Personenkreis fallen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote]ich trage nach, es geht doch als b) außerordentlich - Der Vorstand muß zustimmen - ob er´s tut?[/quote]

Er wird's in den allermeisten Fällen schon tun. Warum sollte er nicht? Schließlich freut sich der VFDB auch über "Nachwuchs" und nicht umsonst hat man diese Mitgliedergruppe geschaffen.

Elitär? Naja, VFDB heisst eben: "Verband der Funkamateure in Telekommunikation und Post e.V." und ist historisch so gewachsen. Ist doch gut, wenn man sich für alle öffnet. Muss man damit seine "Herkunft" leugnen?

https://www.vfdb.org/files/satzung/sa20140531.pdf

Wer im RTA vertreten sein möchte, aber auf DARC Leistungen verzichten kann, ist im VFDB deutlich günstiger unterwegs. Wer im RTA das Minderheitenvotum unterstützen möchte, kann aber auch der AGCW. e.V. beitreten und sollte sich idealer Weise gleichzeitig mit der "Königsklasse" des Amateurfunks befassen ;)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Hi,
es gitb Leute die beruflich stark eingebunden sind und kaum Zeit für die Lizenzvorbereitung haben.
Oder welche aus der "Maker" Scene die mal eben ein Funkmodul testen wollen..aber nie weltweit Kurzwelle machen wollen.

Für die ist die Einsteiger Klasse völlig ok. Man muss sich eben bewusst sein das "auswendig gelernt" noch ein gutes Stück von "verstehen" entfernt ist. Wenn die Leute nacher im Forum fragen wenn was unklar ist finde ich das völlig ok. Lieber vorher fragen als erst mal "Mist" bauen...
Die Leute sollte man dann auch an der Hand nehmen, z.B. als Ausbildungspate. Kann ja durchaus sein das später mal eine höhere Lizenzklasse angestrebt wird ;)

Ich mags nur nich wenns dann wie früher im CB Funk mit "XXX " Gebrüll abgeht...
Bischen Spielregeln müssen schon sein.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote]Hi,
es gitb Leute die beruflich stark eingebunden sind und kaum Zeit für die Lizenzvorbereitung haben.
Oder welche aus der "Maker" Scene die mal eben ein Funkmodul testen wollen..aber nie weltweit Kurzwelle machen wollen.
[/quote]

Und aus welchem Grund sollten die dann eine Amateurfunk Prüfung machen sollen?


  
 

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