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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 10 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Funken in USA / Kanada
Während meiner USA / Kanada Reise möchte ich funken, und zwar mobil wie auch stationär.

1) Unter welchem Rufzeichen führe ich den Funkbetrieb?

2) Ich werde eine Handfunke (VX-7R) mitnehmen.

Muß ich das Gerät anmelden bei
a) der Sicherheitskontrolle am Airport ?
b) der Einreise Zoll- / Passkontrolle ?

Wäre es besser den VX-7R im Koffer zu transportieren statt im Handgepäck?
Muss ich irgendwelche Dokumente bzgl. VX-7R mitführen?
Muss ich Dokumente meiner Deutschen Funklizens mitführen?

Über Erfahrungsberichte "Einreisen mit Gerät und Funken in USA / Kanada" würde ich mich sehr freuen


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funken in USA / Kanada
das schon durchgeackert? -> http://www.darc.de/der-club/referate/au ... m-ausland/


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funken in USA / Kanada
[quote]das schon durchgeackert? -> http://www.darc.de/der-club/referate/au ... m-ausland/[/quote]

nein - habe ich noch nicht!
Danke für den Tip!

Sollte jedoch jemand bereits Erfahrungen in den genannten Bereichen gemacht haben, so
wäre ich über eine "verdichtete" Darstellung bzw. Antwort sehr erfreut! 73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funken in USA / Kanada
Hallo Aronia,
ich war 2012 in den USA mit einem FT-897 und zwei Handfunken. Ich habe mir dazu ein Formular vom Zoll geholt, in das die Geräte mit Typ und Seriennummer eingetragen wurden. Bei der Ausreise wird das Dokument gestempelt und unterschrieben und bei der Einreise wieder vorgelegt, sodass die sehen können, dass du die Geräte bereits besessen hast. Das kostete nichts und am Zoll musste ich den Beamten erst mal erklären, wozu ich dieses Formular überhaupt benötige, weil die auf den Flughafen Stuttgart so gar keine Ahnung hatten.

Bei der Ausreise wurde der FT-897 aufg Sprengstoff kontrolliert, daiert keine 10 Minuten.In den USA wollten die bei der Einreise nichts von den Geräten extra sehen. Bei der Rückreise wurde wieder der FT-897 auf Sprengstoff kontrolliert, sonst nichts.

Wieder an Stuttgarter Flughafen war immer noch die Ratlosigkeit, was ich mit meinem Formular wollte, die haben das dann abgezeichnet und abgestempelt.

Insgesamt nirgends ein Problem.

Kleiner Tipp: Bei der Kontrolle in den USA nur nach Anweisung handeln, nicht meinen man könne ja schon mal die Tasche öffnen oder so. Und nichts in den Hosentaschen lassen!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funken in USA / Kanada
[quote]
Muß ich das Gerät anmelden bei
a) der Sicherheitskontrolle am Airport ?
b) der Einreise Zoll- / Passkontrolle ?

Wäre es besser den VX-7R im Koffer zu transportieren statt im Handgepäck?
Muss ich irgendwelche Dokumente bzgl. VX-7R mitführen?
Muss ich Dokumente meiner Deutschen Funklizens mitführen?[/quote]

a) Du holst das Gerät aus der Tasche und legst es wie ein Notebook einzeln in die Wanne. Ggf. wird es auf Sprengstoff untersucht (siehe DL8SFZ).
b) Nein. Es empfiehlt sich ggf. nachweisen zu können, dass man das Gerät nicht in den USA erworben hat (siehe DL8SFZ). Ich habe das auf 5 USA Reisen nie gemacht und hatte auch keine Probleme damit. Allerdings wurde ich auch nie kontrolliert.

- Im Handgepäck. Geht der Koffer verloren, wird es mit einem entsprechenden Wertersatz schwierig.
- Nein, evt. empfiehlt sich der Kaufbeleg, siehe oben.
- Selbstverständlich!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funken in USA / Kanada
Zu dem Formular: bei mir ist es etwas länger her, QRL Assignement mit L1-Visa USA. Ich weiß nur noch vom Zoll (München), daß damals das Formular nur ab bestimmten Wert erforderlich ist. Ich hatte ein etwas teueres Musikinstrument (in dem halben Haushalt, den man bei so etwas mitnimmt :-) ), was aber unter der Marge lag. Beim Thinkpad hat der Zöllner abgewunken (hatte ich beim Frage-Termin dabei), weil wegen der deutschen Tastatur erkennbar war, das ich den nicht in USA gekauft habe (war außerdem vom QRL). Ich war damals vorher zum Flughafen Zoll gefahren (ohne Termin) und habe gefragt, weil man bei solchen langen Aufenthalten doch einiges mitschleppt.

D.h. evtl. nach einer Wertgrenze fragen und ansonsten (s. Karsten) einen Nachweis, daß alles bereits in DL gekauft wurde. Meine Funken habe ich damals allerdings in USA gekauft und dort benutzt. Beim Rückflug mit Liste alles in den Koffer, und keine S.. hat sich dafür interessiert. Nicht einmal für den Hund (SH) wurde jemals (weder hin noch rück) in DL oder USA der Impfpass verlangt -- "nice dog" und der war durch, als erster wie ein VIP. Wir mußten nur darauf achtem , daß wir keine belegten Semmeln mehr bei der jeweiligen Einreise haben, in DL Stichproben, in USA will der Zoll das ganz genau wissen -- Funkgeräte ---- relativ unwichtig. Den Zoll interessiert nur der Wert, Check macht die Security am Flughafen und/oder hinter den Kulissen der Heimatschutz (für den der Koffer offen bleiben muß, hatte ich mal vergessen, aber der war dann offen und mit Klebeband versiegelt.... )

Es war damals vor 9/11 und der heutige Zirkus beschränkte sich damals auf reine VISA - Angelegenheiten und daß man keine Wurst oder ähnliche Lebensmittel einschleppt. Bei früheren und späteren Urlaubs- und Kurzreisen hatten wir sehr wenig mit und uns eigentlich um nichts gekümmert. Dann der USA-Klassiker mit Fragen nach Alkohol, wieviel in den letzten Jahren, ob man Nazi ist und/oder in den USA Straftaten begehen möchte -- daran gewöhne ich mich vermutlich nie 100pro.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funken in USA / Kanada
Wobei mich ernsthaft interessiert, ob es so einen Deppen gibt, der bei der Frage nach der Straftat mit "ja" antwortet... :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funken in USA / Kanada
[quote]Wobei mich ernsthaft interessiert, ob es so einen Deppen gibt, der bei der Frage nach der Straftat mit "ja" antwortet... :lol:[/quote]Ich glaube, diese Fragen sind immer noch auf dem "Visa Waiver Antrags"-Kärtchen, die im Flieger verteilt wird. Ebenso die Alkoholiker-Frage, wieviel man heute dabei hat und wieviel man in den letzten 12 Monaten mit hatte...... Manches ist einfach in historischer Vergangenheit stecken geblieben. Mit eventuellem Lästern ( im Land und auch an den Kontrollen) muß man schon zurückhaltend sein, weil sehr viele Amis recht gut Deutsch können, entweder Vorfahren in der Familie (in der oft deutsch gesprochen wird und/oder die es dann studiert haben) oder Veteranen, die in DL stationiert waren. Die Fettnäpfe zum Rein-Tappen sind manchmal sehr nah :-) .

Mein letzter Fettnapf stand bei der INS in LA. Wir mußten wegen Beamten- und Schalter-Wechsel drei Mal die Schlange wechseln, immer wieder hinten dran und dann hat es mir so gestunken, daß ich mich etwas lauter vor mich hin schimpfend mit der XYL auf ein nahe gelegenes Sofa gesetzt habe. Motto-- "die können mich jetzt mal". Nach einigen merkwürdigen Blicken des INS-Personals kam dann ein perfekt deutsch sprechender ex-Sergeant, der früher in DL war, um sich nach unseren "Problemen" zu erkundigen. Sehr höflich alles und wir brauchten an der dann zugewiesenen vierten Schlange nicht mehr wechseln :-) .

Etwas OT, aber ...... es ist zwar manches seltsam in USA, wenn man es noch nie erlebt hat, aber ..... etwas besser als bei uns geht es i.d.R. sehr höflich und freundlich zu. Bei einem Fehler wird man nicht gleich geschlachtet ......
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funken in USA / Kanada
[quote]Wobei mich ernsthaft interessiert, ob es so einen Deppen gibt, der bei der Frage nach der Straftat mit "ja" antwortet... :lol:[/quote]

Naja, wenn später festgestellt wird, dass Du gelogen hast, hat man gleich einen Haftgrund (mehr). Anders wäre es natürlich, wenn nicht gefragt worden wäre. Es hat also schon einen Sinn solche Fragen zu stellen. Von der möglicherweise (leicht) abschreckenden / warnenden Wirkung mal abgesehen. So erspart man sich vielleicht das eine oder andere Problem, welches gar nicht erst einreist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funken in USA / Kanada
da lobe ich mir die unkomplizierte Einreise nach Deutschland. Da spart man wirklich an gar keinem Problem.


  
 

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