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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Widerspruchsrecht

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 8 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Beratung zur Funkausstattung ...
Hallo.

Ich suche eine kurze Kaufberatung ... habe mich etwas einlesen können. Jedoch bin ich etwas unter Zeitdruck geraten und möchte gerne für den nächsten Urlaub einige Funkgeräte anschaffen. Ich wäre für ein paar Tipps und Anregungen, vielleicht für Alternativgeräte sehr Dankbar. Diese Art der Fragestellung ist natürlich immer nicht gerne gesehen, dennoch habe ich versucht mir, in der kürze der Zeit, einen Überblick zu verschaffen.

Interessant sind Geräte (oder zumindest ein/zwei zusätzlich zu erwerbende mit VOX Funktion). Insgesamt brauchen wir 3-5 Geräte.

Durch die 0,5 Watt scheint die Reichweite ja generell recht gering zu sein im PMR-Bereich.
Die DeTeWe Outdoor 8500 Geräte schienen mir recht Sinnvoll.

- VOX-Funktion (Als Babyfon einsetzbar)

- 2-Kanal-Monitoring (Die Kinder können auf dem einem hin und her Funken und wenn wir zum Essen rufen, bekommen die das auch mit, wir werden aber nicht die ganze Zeit mit dem Gebrabbel genervt. Hier wäre noch die Frage ... wie einfach ist es für die, uns dann zu Antworten, wenn sie auf unseren Kanal wollen).

- was mir nicht ganz klar ist, was mit den Unterkanälen gemeint ist, sind das digital-codierte Knäle? Und was ist die Gruppenfunktion? ("acht Haupt- und 121 Unterkanäle (38 analog CTCSS und 83 digitale DCS) sowie eine Ruf- und Gruppenruffunktion.")

- sehr kritisch sehe ich jedoch die Anmerkung auf Amazon "Das Batteriehandling ist aber eine Katastrofe. Das "Ladegerät" ist am Ende ein Widerstand in Serie mit der Ladespannung. Ergebnis: man MUSS die Geräte nach dem Aufladen von der Basis abnehmen ansonsten sind die Akkus überladen und bald dann hinüber (und das vergisst man eben) [...] Die Geräte schalten sich außerdem bei niedrigem Batteriestand nicht aus. Ergebnis: sie bleiben "an" und die Batterien werden tiefentladen mir dem Risiko dass sie sich ganz verabschieden. Man kann also nicht einfach die Geräte auf der Station einsatzbereit lassen."
Ich hätte gerne Geräte einfach in der Halterung bleiben können bis sie eingesetzt werden müssen.

CB-Geräte finde ich auch sehr interessant, jedoch scheinen die meine Kostengrenze zu sprengen und auch aufwendiger in der Bedienung zu sein.
Mir sind einige der "größeren" Geräte bei ebay für wenige Geld begegnet, die schon einige Tage gesehen hatten. Für die Kettcarbestückung sollte es aber reichen dachte ich. Diese werden dann wohl nicht die Zusätzlichen Kanäle haben - ich glaube hier in der Ecke ist aber nicht viel los im CB-Funk.
Diese Geräte hatten dann aber wahrscheinlich nicht die Möglichkeit zwei Kanäle zu überwachen - richtig?
Die neueren scheinen aber z.B. in Kroatien (Sommerurlaub) benutzbar zu sein, da es diese CC-Karten-Bestimmung nicht mehr gibt - richtig?

Ihr seht, ein wenige habe ich mich informiert. Bin aber noch nicht sehr weit mit Technik und Feinheiten in der Auswahl.

Freitag sollen/wollen wir die Geräte schon mitnehmen ... tja ... spät dran mit dem Projekt.

Danke!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Beratung zur Funkausstattung ...
[quote]
- was mir nicht ganz klar ist, was mit den Unterkanälen gemeint ist, sind das digital-codierte Knäle? Und was ist die Gruppenfunktion? ("acht Haupt- und 121 Unterkanäle (38 analog CTCSS und 83 digitale DCS) sowie eine Ruf- und Gruppenruffunktion.")[/quote]

Um das kurz zu erklären:
Bei den "Unterkanälen" wird ein sogenannter Sub-Ton gesendet. Das Prinzip ist eigentlich ganz einfach:
Wärend das Gerät sendet, wird nicht nur die Sprache, sondern zusätzlich gleichzeitig ein Ton mit niedriger Frequenz gesendet. Also genau genommen ein sehr tiefer Ton. Dieser Ton ist so tief, daß der kleine Lautsprecher im Gerät diesen nicht hörbar wiedergeben kann. Man kriegt also von dem Ton nichts direkt nit, sondern hört nur das gesprochene Wort.
Aber das Gerät kann elektronisch den Ton erkennen, und auswerten. Ist nun bei beiden Geräten der gleiche Ton (gleiche Subtonfrequenz) eingestellt, erkennt das Empfangende Gerät daß der Ton gesendet wird, und schaltet den Lautsprecher ein. Dann hört man das was der andere Sendet. Sendet ein Gerät keinen Ton mit, oder einen in anderer Frequenz, bleibt der Lautsprecher stumm.
Damit kann man Störungen ausblenden, und so in Ruhe Funkbetrieb machen.
Nur hat man auch ein Problem: Es ist nämlich keineswegs möglich daß zwei verschiedene Gruppen auf dem gleichen Kanal nebeneinander Betrieb machen ohne sich zu stören. Spricht einer aus Gruppe 1, kriegt das der aus Gruppe 2 nicht mit, und sendet auch. Die beiden Signale überlagern sich, und keiner hört mehr was. Zwei Gruppen können also nur dann nebeneinander her Betrieb machen, wenn die auch verscheidene Kanäle nutzen. Sonst gibt es Probleme. Auf einem Kanal kann immer nur einer sprechen, egal ob mit oder ohne "Unterkanäle".
Schaltet man übrigens diese Sub-Töne aus, hört man alles was auf diesem Kanal gesendet wird, egal ob ein Sub-Ton dabei ist oder nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Beratung zur Funkausstattung ...
Hey ... danke.

Ja, das bringt ja dann nicht all zu viel. Also nettes Gimmick aber letztlich ist es ja nicht wie eine digitale Signatur das man wirklich den Kanal mehrfach nutzen kann.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Beratung zur Funkausstattung ...
Trotz allem ist der Subton sinnvoll, da gerade im Mobilbetrieb z.B. auf Urlaubsreisen alle paar Sekunden der Squelsh (Rauschsperre) aufgeht durch irgendwelche Störquellen. Das nervt auf Dauer gewaltig, insbesondere die anderen Mitfahrer.

Subton rein, bei allen Teilnehmern natürlich den gleichen und man kann in Ruhe kommunizieren.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Beratung zur Funkausstattung ...
Ja, in dem Sinne wohl nützlich.

Die normalen PMR Geräte scheinen ja alle eher an der Reichweite zu kranken.

CB-Geräte sind sehr teuer - im Gegensatz zu den Amateur-China-Funken. Den Schein zu machen bringt mir nicht viel (außer das ich mir dann die Fragen selbst beantworten könnte): auch meine Familie soll damit Funken und die durch ein halbes ja mit dem ganzen Kram zu bringen - geht nicht.
Nun habe ich [url=http://forum.db3om.de/ftopic23878.html:2a1w2j38]hier[/url:2a1w2j38] gelesen: Das man mit z.B. einem Baofeng zumindest hören darf, nur nicht senden. Später unten klang es ganz so, als dürfte man damit dann aber auch nur im PMR/CB Bereich senden. Stimmt das soweit? Ich dachte der betriebsbereite Besitz wäre schon nicht legal. Sonst könnte man sich die Dinger doch kaufen und auf CB-Frequenzen und Watt einstellen ... oder über die Software das Ding auf ein CB-Gerät trimmen (wenn das geht).


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Beratung zur Funkausstattung ...
[quote]
Die normalen PMR Geräte scheinen ja alle eher an der Reichweite zu kranken. [/quote]
Das ist bei den meißten so, da alle PMR Geräte die gleichen Beschränkungen haben. Es kommt nur drauf an, wie gut die Hersteller diese Beschränkungen ausgereizt haben...

[quote]Nun habe ich [url=http://forum.db3om.de/ftopic23878.html:28eiyyho]hier[/url:28eiyyho] gelesen: Das man mit z.B. einem Baofeng zumindest hören darf, nur nicht senden. Später unten klang es ganz so, als dürfte man damit dann aber auch nur im PMR/CB Bereich senden. Stimmt das soweit? Ich dachte der betriebsbereite Besitz wäre schon nicht legal. Sonst könnte man sich die Dinger doch kaufen und auf CB-Frequenzen und Watt einstellen ... oder über die Software das Ding auf ein CB-Gerät trimmen (wenn das geht).[/quote]

Also: Du darfst jedes Amateurfunkgerät (nicht nur Baofengs, sondern egal welche Marke) besitzen, und dieses auch anschließen und damit auf den Amateurfunkfrequenzen zuhören. Wenn es das Gerät erlaubt, darfst Du damit auch auf den PMR oder Freenet oder CB Frequenzen zuhören. Das das man als nicht-Lizenzinhaber keine Geräte besitzen darf, ist schon lange Geschichte.
Das einzige was Du nicht darfst, ist Senden. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die viel Geld kosten kann. Das gilt auch dann, wenn das Gerät auf die Frequenzen von PMR oder CB-Funk oder so eingestellt ist. Selbst wenn die vorgesehenen Parameter eingehalten werden. Denn um auf diesen Frequenzen senden zu dürfen, müssen die Geräte für diesen Einsatzzweck zugelassen sein. Und das ist auch ein umprogrammiertes Amateurfunkgerät eben nicht.

Übrigens: Bezüglich der Sub-Töne fällt mir noch ein: Du könntest damit das von Dir gewünschte System realisieren, daß Deine Kinder untereinander Funken können, ohne Dich zu stören, und Du kannst Sie trotzdem zu Essen rufen etc.
Das ginge dann so: Deine Kinder funken ohne Sub-Ton. Bei Deinem eigenen Gerät stellst Du einen Sub-Ton ein. Somit wirst Du nicht gestört, wenn Deine Kinder Spielen. Trotzdem kannst Du sie Ansprechen, ohne was umstellen zu müssen. Nur wenn Du willst, daß Deine Kinder Dir antworten können, musst Du Deinen Sub-Ton abstellen. Geht meist recht einfach direkt im Menü, evtl kann man auch zwei Kanäle nebeneinander mit und Ohne Sub-Ton speichern, so daß man mit einem Tastendruck umschalten kann.
Falls Du willst, daß Deine Kinder auch Dich erreichen können, müssen sie wissen, wie sie den Sub-Ton einschalten können. Ist meist nicht kompliziert, ob das geht, hängt vom gerät und vom alter der Kinder ab :)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Beratung zur Funkausstattung ...
Hallo,

zusätzlich sollte man grade bei Urlaubsreisen daran denken, das im Ausland meist ein anderes Recht gilt, PMR ist m.W nahezuzu Europaweit zugelassen, aber man sollte sich dennoch immer vorab erkundigen, ob dies auch in seinem Wunschland gilt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Beratung zur Funkausstattung ...
[quote]Hallo,

zusätzlich sollte man grade bei Urlaubsreisen daran denken, das im Ausland meist ein anderes Recht gilt, PMR ist m.W nahezuzu Europaweit zugelassen, aber man sollte sich dennoch immer vorab erkundigen, ob dies auch in seinem Wunschland gilt.[/quote]

absolut richtig! Zwar ist in fast Europa PMR-Funk zugelassen aber sich vorher informieren schadet ganz sicher nicht ;)


  
 

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