Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 26 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
Hallo Leute!

ich bin der André komme aus dem Raum Minden(Westf.) und neu hier im Forum und leider noch kein Funkamateur.

Einzige Zeit war ich CB-Funker, dabei hat mich das Thema Amateurfunk immer mehr gereizt, nur irgendwie haben mich diese ja nicht ganz einfachen Prüfungen abgeschreckt. Desweiteren kommt noch hinzu das es in meinem Bekanntenkreis niemanden gibt, der mit Amateurfunk etwas zutun hat.

Gerne würde ich die Klasse E erwerben, nur leider kann ich aus beruflichen Gründen an einem Vorbereitungslehrgang nicht teilnehmen, unregelmäßige Schichtarbeit. Dazu kommt auch noch das in meiner Nähe auch kein Lehrgang stattfindet.

Jetzt meine Frage:

Ist es machbar auch ohne Lehrgang die Prüfung zu bestehen? Sind die Bücher von Moltrecht zum Selbststudium zu empfehlen?

Gerne würde ich auch in Kontakt treten mit einem erfahren Funkamateur aus der Mindener Gegend, weil ich bis jetzt noch nicht mit diesem Hobby in Kontakt gekommen bin und gerne was von einem erfahrenen lernen möchte.

Viele Grüße

André


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine zur Afu Prüfung
Hallo André

Ob du die Afuprüfung im Selbststudium durchkriegen kannst, hängt einzig von dir ab; je nach dem, was für ein Lerntyp du bist. Wenn du autodidaktisch verlangt bist, wird dir der zu lernende Stoff sicher keine Probleme bereit, selbst wenn du nicht aus einem technischorientierten Berufsfeld kommst. Bist du aber der Typ, der Frontalunterricht, fixe Daten und Uhrzeiten und ein gewisses Lernkorsett benötigt, wäre ein geleiteter Kurs vermutlich vorzuziehen. Diese Frage muss du für dich selbst rausfinden. Evt. kann du alleine Theorie lernen, und praktisch von einem Funkamateur in die Materie eingewiesen werden - da müsstest du halt rausfinden, wo sich ein FA für dich finden würde.
Ich hab damals den Weg zur Prüfung vollkommen alleine nur mit div. Lehrmitteln (u.a. aber nicht nur mit den Moltrechtbücher) durchgezogen, wobei ich sagen muss, dass ich immer schon am produktivsten alleine gelernt habe und aus einem technisch-elektronischen Berufsfeld komme.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
[quote]Gerne würde ich die Klasse E erwerben, nur leider kann ich aus beruflichen Gründen an einem Vorbereitungslehrgang nicht teilnehmen, unregelmäßige Schichtarbeit. Dazu kommt auch noch das in meiner Nähe auch kein Lehrgang stattfindet.

Jetzt meine Frage:

Ist es machbar auch ohne Lehrgang die Prüfung zu bestehen? [/quote]
Ja, sowohl für E als auch für A. BTDT. Ansonsten siehe Pascals Statement – man muss der Typ fürs Alleinlernen sein. Und noch eins: Man darf Selbststudium nicht mit Auswendiglernen verwechseln und sollte deshalb Tools wie den Hamradiotrainer nur zur Kontrolle verwenden, nicht zum Aneignen von Wissen.

[quote]Sind die Bücher von Moltrecht zum Selbststudium zu empfehlen?[/quote]
Ohne weiteres.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
Hallo,

ich hab auch ausschließlich mit dem Moltrecht-Onlinekurs und dem HamRadioTrainer gelernt, erst E, dann A-Lizenz. Da ich E-Technik studiert habe, und die Lizenz eigentlich nur der Legalisierung meiner Basteltätigkeit dient, weiß ich nicht, wie hoch die Selbstlernhürde im technischen Teil liegt. Wenn man hier bei 0 anfängt, könnte ein Kurs hilfreich sein. Betrieb und Gesetze sind jedenfalls im Selbststudium machbar.

Bernd


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
Hallo Andre`,

Moltrecht bietet, zu seinen Büchern, auch noch einen Fernlehrgang an für den Fall das man es so fanz autodidaktisch nicht hinbekommt. Dieser Fernlehrgang ist [b:2h0b77dp]kostenlos dür DARC Mitglieder[/b:2h0b77dp] .....

Gab es zu meiner Zeit (Erstlizenzierung 1982) noch nicht so wirklich und ich hab das damals alles autodidaktisch, nur nach dem Fragen-/Antwortenkatalog der DPB, gelernt. Keine technische Vorbildung aber Betriebstechnisch durch 2 Jahre als SWL (kein DE), die Gesetze und Vorschriften hab ich dann auf der Zugfahrt nach Koblenz gelernt auf dem Weg zur Prüfung.

"Ausbildungsdauer" waren 6 Wochen und das Ergebnis lag bei über 90% in jedem Prüfungsteil .... Muss einem aber liegen alles stur alleine durchzuziehen.

CW lernen hat dann länger gedauert, aber das braucht es ja heute nicht mehr :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
Hallo André,

herzlich willkommen bei den Funkamateuren!
[b:3rxoczga]Ich habe dir eine PM geschickt[/b:3rxoczga] mit Anschrift und Telefonnummer des OVV Heiko Rosenbusch (= Ortsverbandsvorsitzender ;)) des Ortsverbandes Minden vom DARC. Auf der Homepage wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass zu den Veranstaltungen Gäste immer willkommen sind. Vielleicht findet sich jemand in deiner Nähe, bei dem du mal reinschnuppern kannst. Heiko kann dir da sicherlich weiterhelfen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
Hallo Andre,

ich bereite mich gerade selber auf die Afu-Prüfung im Selbststudium vor. Ich möchte gern Klasse A machen und habe erstmal die Moltrecht-Bücher für Klasse E durchgenommen. Nach 6 Wochen (im Schnitt jeden Tag 30 Minuten) bin ich damit soweit durch. Aktuell komme ich im Technikteil auf 75% was gerade eben zum bestehen reichen würde...
Allerdings bin ich als Energieelektroniker beruflich mit dem Thema etwas vorbelastet - wenn auch die Theorie in meinem Beruf keine Rolle spielt. Ich wüßte nicht das ich in den letzten 20 Jahren mal das ohmsche Gesetz gebraucht hätte und vieles ist da natürlich ins Vergessen geraten, kommt dann beim lernen aber wieder. Deswegen habe ich bei den Themen die mal in der Ausbildung besprochen wurden tendenziell auch bessere Ergebnisse.
Die Bücher von Moltrecht sind schon sehr gut - mir persönlich manchmal schon fast zu gut. Sehr hilfreich beim lernen finde ich folgende Seite: [url:3qwxo8oc]http://www.dl9hcg.a36.de/loesungenE.html[/url:3qwxo8oc]
Dl9hcg kommt schneller zum Punkt und holt nicht ganz soweit aus wie Moltrecht.
Was ich beim lernen sehr hilfreich finde ist ein Block: Hier notiere ich mir Stichpunkte die zum beantworten der Fragen ausreichend sind.
Beispiel Elektronenröhre: Moltrecht beschreibt wie das Ding funktioniert, was mir aber ehrlich gesagt recht Würstchen ist.
In meinem Block steht nur "Elektronenröhre = Gitterspannung".
Somit weiß ich das bei der einzigen Frage nach der Elektronenröhre die Antwort richtig ist wo das Wort "Gitterspannung" drin vorkommt - das reicht mir für die Prüfung. Schließlich soll das ganze nicht in ein Elektrotechnik-Studium ausarten.
Ich denke so kann man sich auch als Fachfremder ganz gut da durchwurschteln.

Bye,
Micha


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
[quote]Sehr hilfreich beim lernen finde ich folgende Seite: [url:1cjbslrf]http://www.dl9hcg.a36.de/loesungenE.html[/url:1cjbslrf][/quote]
Die Elemente kannst Du Dir dort auch nach Themengebieten zusammengefasst komplett als PDFs herunterladen:
[url=http://www.dl9hcg.a36.de/download/LichtblickA.zip:1cjbslrf]Technik Klasse A[/url:1cjbslrf] („Lichtblick Klasse A“)
[url=http://www.dl9hcg.a36.de/download/LichtblickE.zip:1cjbslrf]Technik Klasse E[/url:1cjbslrf] („Lichtblick Klasse E“)
[url=http://www.dl9hcg.a36.de/download/LichtBlitz.zip:1cjbslrf]Vorschriften/Betrieb in Lexikonform[/url:1cjbslrf] („Lichtblitz“)
[url=http://www.dl9hcg.a36.de/download/Kruecken.zip:1cjbslrf]Erläuterungen zum Prüfungsstoff in zusammenhängenden Texten[/url:1cjbslrf] („Krücken“)

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
[quote]Hallo Leute!

ich bin der André komme aus dem Raum Minden(Westf.) und neu hier im Forum und leider noch kein Funkamateur.

Einzige Zeit war ich CB-Funker, dabei hat mich das Thema Amateurfunk immer mehr gereizt, nur irgendwie haben mich diese ja nicht ganz einfachen Prüfungen abgeschreckt. Desweiteren kommt noch hinzu das es in meinem Bekanntenkreis niemanden gibt, der mit Amateurfunk etwas zutun hat.

Gerne würde ich die Klasse E erwerben, nur leider kann ich aus beruflichen Gründen an einem Vorbereitungslehrgang nicht teilnehmen, unregelmäßige Schichtarbeit. Dazu kommt auch noch das in meiner Nähe auch kein Lehrgang stattfindet.

Jetzt meine Frage:

Ist es machbar auch ohne Lehrgang die Prüfung zu bestehen? Sind die Bücher von Moltrecht zum Selbststudium zu empfehlen?

Gerne würde ich auch in Kontakt treten mit einem erfahren Funkamateur aus der Mindener Gegend, weil ich bis jetzt noch nicht mit diesem Hobby in Kontakt gekommen bin und gerne was von einem erfahrenen lernen möchte.

Viele Grüße

André[/quote]

Hallo Andre, auch ohne Lehrgang kann man es schaffen. Zum Selberbüffeln kann ich Dir unsere beliebte Lehrgangs-DVD anbieten. Wie Du sie bekommst, steht in der Rubrik Ausbildung unter www.darc.de/i01

Dort ist alles drauf, was man braucht, Übungsprogramme, Tabellen, Bandpläne, Videos, die PDF-Dokumente von Lichtblicke etc.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
[quote]
ich bereite mich gerade selber auf die Afu-Prüfung im Selbststudium vor. Ich möchte gern Klasse A machen und habe erstmal die Moltrecht-Bücher für Klasse E durchgenommen. Nach 6 Wochen (im Schnitt jeden Tag 30 Minuten) bin ich damit soweit durch. Aktuell komme ich im Technikteil auf 75% was gerade eben zum bestehen reichen würde...[/quote]
Also ich hab im autodidaktischem Selbststudium die Klasse E auch nach 6 Wochen abgelegt, obwohl ich nicht aus einem technisch belastetem Berufsumfeld komme (bin kfm. Angestellter im Logistik/Speditionsbereich). Aber wer in der Schule aufgepasst hat bekommt die E locker hin. Ist ja nicht so schwer und schulisches Allgemeinwissen was die Technik angeht.
Gesetze und Verordnungen sind da schwieriger.
[quote]Beispiel Elektronenröhre: Moltrecht beschreibt wie das Ding funktioniert, was mir aber ehrlich gesagt recht Würstchen ist.
In meinem Block steht nur "Elektronenröhre = Gitterspannung".
Somit weiß ich das bei der einzigen Frage nach der Elektronenröhre die Antwort richtig ist wo das Wort "Gitterspannung" drin vorkommt - das reicht mir für die Prüfung. [/quote]
Ich finde das ist der falsche Weg.
Dann weißt du nämlich immer noch nicht wie eine Röhre funktioniert. Und wenn du andere Punkte auch nur nach irgendwelchen Stichworten auswendig lernst weißt du ja trotzdem nicht wie was zusammenhängt und funktioniert.
Lieber knapp die Prüfung bestehen aber (zumindest etwas) Hintergrundwissen haben, als die Prüfung mit 100% bestehen und trotzdem keine Ahnung haben von dem was man da tut.
Wie das aussieht kann man gelegentlich sehen wenn z.B. Klasse A-Amateure nachfragen was ein SWR ist oder mit VSWR gemeint ist und wie man es misst oder einstellt.
Immerhin ist Amateurfunk Experimentier- und Experimentalfunk und nicht CB-Funk-Deluxe.
Kleiner, aber feiner Unterschied. ;-)
Lernst du tatsächlich nur für die Prüfung oder lernst du für Amateurfunk?
Du sagst ja selbst dass du aus einem technischen Umfeld kommst, also wo sind denn die Probleme?
Als Energieelektroniker sollte zumindest das Ohmsche Gesetz doch kein Problem sein, oder hast du für die Ausbildung auch nur Stichworte auswendig gelernt?

P.S. Dieser Post soll ein wenig am Ego kratzen und motivieren, ist nicht böse gemeint!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
Hi Lars,

kann am Ego kratzen muss aber nicht. Niemand ist als HF Spezialist geboren oder hat die Blockschaltbilder für entsprechende Stufen (Mischer etc.) entworfen. Selbst im Technikteil (bei Betriebstechnik und Vorschriften sowieso) ist "Auswendig lernen" fast schon Pflicht. Früher mussten wir Ersatzschaltbilder für einzelne Bauteile kennen und selbst zeichnen können und auch Blockschaltbilder wie z.B. für einen Doppelsuper, die Elemente müssen als Grafik im Kopf sein und Erklärungen zur Funktion helfen dabei eher wenig.

Was man können, und beherrschen sollte, sind Formeln und Berechnungen. Das muss man verstehen (Mathe). Die Selbstbauer von früher oder heute sind nie vom Himmel gefallen, sie haben entweder durch Praxis oder Theorie gelernt. Praxis kann man nicht auswendig lernen aber die Theorie schon (und das ist überwiegend auch heute noch so) .... Wer sich später mit Selbstbau beschäftigen will der wird sowieso tiefer in die Materie eindringen, aber auch der musste erst Formeln, Ersatz- und Blockschaltbilder lernen ....

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
@ Lars
Um an meinem Ego zu kratzen bedarf es schon etwas mehr... :wink:

In der Tat lerne ich aktuell größtenteils für die Prüfung, nicht für den Amateurfunk. Das bestehen der Prüfung ist mein nächstes Ziel, nicht der Selbstbau von irgendwelchen Geräten. Wenn das dann mal aktuell wird, dann werde ich zwangsläufiger tiefer in die Materie einsteigen müssen.
Wenn es denn Leute gibt die den Anspruch haben bei Ablegung der Prüfung alles zu wissen und alles zu können - dann bitte. Ich habe diesen Anspruch nicht und den lasse ich mir auch nur ungern diktieren. Für mich ist das nur Hobby, eines von vielen und da haben viele andere Dinge aus dem beruflichem wie privatem Vorrang. Ich lerne nur so nebenbei und habe gar nicht die Kapazitäten da aktuell tiefer einsteigen zu können oder zu wollen. Deswegen lasse ich mir aber nicht den Zugang zum Amateurfunk verwehren.

Nichts für ungut,
Micha


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
Hallo Zusammen,

danke erstmal für eure zahlreichen Antworten!
Ich habe jetzt nochmal eine Nacht darüber geschlafen, ich denke ich werde mir die Bücher von Moltrecht besorgen.
Es wird mir nichts anderes übrig bleiben, ein Lehrgang kann ich mir abschminken, ich bin Lokführer von Beruf und deshalb die unregelmäßigen Schichten.

Mal angenommen es klappt mit meiner Lizenz :mrgreen: , was würdet ihr für den Einstieg vorschlagen? Erstmal Kurzwelle?
Desweiteren habe ich noch meine CB-Funk Antenne, die noch in einem sehr guten Zustand ist, es ist eine Sirio 827 Vertikal für 10m und 11m Band, könnte man diese auch vorerst für Afu nutzen?

Gruß

André


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
[quote]
Mal angenommen es klappt mit meiner Lizenz :mrgreen: , was würdet ihr für den Einstieg vorschlagen? Erstmal Kurzwelle?
Desweiteren habe ich noch meine CB-Funk Antenne, die noch in einem sehr guten Zustand ist, es ist eine Sirio 827 Vertikal für 10m und 11m Band, könnte man diese auch vorerst für Afu nutzen?
[/quote]

Tja, echter Nachteil der E-Lizenz (und die strebśt Du ja an) sind die zugelassenen Frequenzen:

- 2m/70cm: feine Sache für lokalen Austausch (um das böse Wort Laberrunde zu vermeiden). Ansonsten sind die Bänder recht leer, SSB was ist das?
- 15m/10m: super DX-Bänder, wenn die Sonne mitspielt. Tut sie im Moment immer weniger, 10m so gut wie tot, 15m tageweise um die Mittagszeit brauchbar. Macht aber trotzdem Spass.
- 20m/40m: derzeit mit dem höchsten Spassfaktor, LEIDER NICHT MIT "E"
- 80m (mit 100W): bevorzugter Tummelplatz älterer Herren mit vieeeel Platz für größere Antennenanlagen und meist (sehr) großzügig dimensionierten Linears. Übliche Aussage: "ich hab zwar 1200 (2000, 3000 usw.) Watt, nutze aber selbstverständlich nur die zugelassenen 750W. Ja klar.... Wer da mit weniger als 9+30db in DL rumfunkt, wird nicht recht ernst genommen. Antennengröße echtes Problem.

Mein Tipp: Lerne ernsthaft auf die A. Der Unterschied ist nur die Technik, und das ist erlernbar (im Gegensatz zu dem Gesetzestrallala, der Brechreiz hervorruft). Such Dir einen Elmer, den Du einfach mal so anrufen kannst für Detailfragen...

Martin DB2MJ

PS: Deine CB-Antenne geht natürlich für 10m, ggf. abstimmen


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Allgemeine Fragen zur Afu Prüfung
[quote]Tja, echter Nachteil der E-Lizenz (und die strebśt Du ja an) sind die zugelassenen Frequenzen:[/quote]
Das ist wohl so beabsichtigt. ;-) Und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass diese kleine Motivationshilfe wirkt.

[quote]Wer da mit weniger als 9+30db in DL rumfunkt, wird nicht recht ernst genommen. [/quote]
Ich hatte mal das Vergnügen, eine ansonsten ganz interessante Runde zu hören, in die sich jemand mit offenbar leicht gehandicapten Sendebedingungen hineinmeldete. Einer der Rundenteilnehmer sprach kurz mit dem Neuankömmling, verabschiedete sich auch freundlich und mit ein paar Tipps von ihm, wurde dann aber von einem anderen Rundenteilnehmer heftig angemeckert: Was ihm denn einfalle, mit „dem“ zu sprechen, das sei kein „QSO-würdiges Signal“ gewesen. Eijeijeijeijei ...

[quote]Mein Tipp: Lerne ernsthaft auf die A. Der Unterschied ist nur die Technik, und das ist erlernbar (im Gegensatz zu dem Gesetzestrallala, der Brechreiz hervorruft).[/quote]
Oder man macht es in zwei Schritten, wie es so einige hier im Forum auch getan haben. Dann hat man den Formalkram schon mit E abgehakt und kann sich voll auf die Technik konzentrieren – m.E. ist das vor allem dann sinnvoll, wenn man technisch weniger vorbelastet ist. Es ist dann natürlich teurer und kostet mehr Zeit.

73
Hans


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum