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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Widerspruchsrecht

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
Hallo.

Ich möchte meinen Kindern gerne ein kleines handliches Funkgerät kaufen.
Sie sollen damit im Haus sowie auch später (wenn sie alleine raus dürfen) im Unkreis Kontakt halten und spielen.

Ich möchte keinen "Plastikbomber" mit 80m Reichweite für Kinder kaufen, da auch wir Eltern das Gerät vielleicht einmal mit benutzen wollen (größere Entfernungen).

Das oben genannte Gerät gibt es für ca. 30 Euro (2 Stück zusammen), was mich preislich echt umhaut.
Wenn ich die Antennen nicht anschraube, sollte es doch im Hausbereich erst einmal trotzdem funktionieren oder?

Ich würde mir auch das Kabel UV-5R mitbestellen, damit man die Frequenzen am PC ändern kann.
Ich würde dann 2 Frequenzen fest programmieren, auf denen wir keinen stören bzw. welche legal sind.
Welche legal sind, wissen wir aber nicht genau. Die Anderen Frequenzen könnte man ja löschen, so dass die Kinder nicht viel ein/umstellen können.

Dafür erbitte ich höflich Eure Meinung und Hilfe.

Vielen Dank vorab.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
Hallo,
die einzige Gruppe, die mir jetzt einfällt, die solche Funkgeräte legal nutzen dürfen, sind Funkamateure.
Deshalb wird aus dem Vorhaben nichts.
Diese Geräte haben keine Zulassung, z. B für Privatpersonen.
Viele Grüsse,
Bernhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
Wie schon geschrieben, sind die verschiedenen Baofengs und wie sie sonst heissen, den Funkamateuren vorbehalten.
Schaut euch doch um nach sogenannten PMR-Funkgeräten um, die sind für jedermann verfügbar und legal einsetzbar und dürften für eure Zwecke ausreichen. Wenn ich Zuhause antennenbedingt auf dem Dach rumturne, halte ich auch mit einer solchen PMR-Funke Kontakt zur Ehefrau, für den Fall, dass sie mir Werkzeug hochreichen oder die Leiter halten sollte, aber trotzdem nicht permanent in Warteposition sein muss.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
Du darfst Amateurfunkgeräte, wie sie unter anderem unter dem Markenamen Baofeng vom Pofung-Konzern verkauft werden, legal kaufen, verkaufen, besitzen, an eine Antenne anschließen und damit Aussendungen hören, die für die Allgemeinheit, Funkamateure oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.

Nur Funkamateure, die bei ihrer nationalen Fernmeldeverwaltung (in Deutschland die Bundesnetzagentur) eine Prüfung über Funktechnik, Funkbetrieb und die rechtliche Grundlage des Amateurfunkdienstes abgelegt haben und denen ein Rufzeichen zugeteilt worden ist, dürfen damit ausschließlich auf den Amateurbändern (bei der Baofeng also auf dem 2m- und dem 70cm-Band) senden.

Für Privatpersonen gibt es aber sogenannte freie Funkanwendungen des öffentlichen mobilen Landfunkdienstes. Die zugehörigen Geräte können nur auf dafür freigegebenen Kanälen mit der erlaubten Sendeleistung senden und dürfen vom Anwender nicht modifiziert werden. Ihnen liegt ein Certificate of Conformity bei, das nachweist, das sie genau für diese freie Funkanwendung gebaut wurden und für nichts anderes. Mit ihnen darf jedermann senden, solange er die Geräte im Werkszustand belässt.

Für deinen Anwendungsfall scheint mir der PMR- oder PMR446-Funk am geeignetsten. Es handelt sich bei PMR-Funkgeräten bist auf ein mittlerweile angebotenes Mobilgerät mit abgesetzter Antenne um kompakte Handfunkgeräte mit fest verbundener Aufsteckantenne. Die Preisspanne bewegt sich von Einsteigergeräten für 30€ das Paar bis zu Outdoor-tauglichen Luxusausführungen für 100€ das Stück.

Bis auf ganz einfache Ausführungen können diese Geräte auf acht festen Kanälen im oberen Ultrakurzwellenbereich (UHF) bei 446 MHz mit 500 Milliwatt Sendeleistung unter Einbezug der Antenne (sog. ERP) senden. Die Ausbreitung von UHF-Aussendungen kann schwer vorausgesagt werden, da sich UHF-Wellen lichtähnlich und oft über Reflexionen ausbreiten. In bebautem Gebiet kann daher die Reichweite auf weniger als 100m sinken, während sie zwischen zwei Berggipfeln auch 10 km betragen kann. Die acht Kanäle verweisen bei allen Geräten unabhängig vom Hersteller auf die selben Frequenzen, weshalb alle zugelassenen PMR-Geräte untereinander kommunizieren können. Sensible personenbezogene Daten sollte man über PMR nicht durchgeben, seit der Einführung 1998 sind hunderttausende Geräte in Umlauf gekommen, mit denen mitgehört werden kann!

Amateurfunkgeräte wie die erwähnte Baofeng lassen sich teilweise auf PMR-Frequenzen programmieren, was aber nichts daran ändert, dass sie keine Zulassung für diese Funkanwendung haben. Sollten durch einen Missbrauch von Afu-Geräten auf PMR-Frequenzen (früher eine Straftat, heute eine Ordnungswidrigkeit) Störungen verursacht werden, können durch Messeinsätze der Bundesnetzagentur schnell Unkosten im fünfstelligen Bereich entstehen.

Auf jeden Fall finde ich es schön, dass du und deine Kinder Interesse am Medium Funk haben! PMR ist ein guter, legaler und unkomplizierter Einstig in dieses Hobby. Wer weiß, vielleicht wird ja einmal noch mehr daraus!

Beste 73 (das ist der Gruß aller Funker)

Fabian, Amateurfunk-Rufzeichen DL5EF


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
Vielen Dank für Eure umfassenden und hilfreichen Antworten.

Wir waren zuerst an dem

Stabo Elektronik 20100

hängen geblieben.

Als wir dann aber die "viel cooleren" Baofeng Geräte gesehen haben und kaum ein Preisunterschied sichtbar war, sind wir umgeschweift.

Unter den beschriebenen Voraussetzungen erscheint mir die Wahl des Stabo dann doch als die (leider) bessere.
Das Stabo sendet demnach im PMR.

Vielleicht hat noch jemand eine bessere Alternative für uns für bis höchstens 40 Euro in der PMR Variante.
Das Gerät hat zwar relativ gute Bewertungen, ist aber schon ziemlich häßlich.

Vielen Dank vorab und ganz liebe Grüße


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
Hallo Supermaus,

das Stabo Elektronik 20100 oder Freecom 100 bleibt mit sechs anstatt acht erlaubten Kanälen zwar unter den gesetzlichen Möglichkeiten des PMR-Funks, ist aber trotzdem ein zugelassenes und legales PMR-Gerät. Das Gerät dürfte in Südostasien hergestellt worden sein, der Markenname Stabo (ursprünglich ein deutscher Hersteller) war von den 1970er- bis 1990er-Jahre vor allem für seine hochwertigen CB-Funkgeräte bekannt.

73 de Fabian DL5EF


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
Ich hab meine 2 Geräte im Pack im Kaufhaus gekauft, mit Akkus, Ladeschale und Netzteil für umgerechnet weniger als 30€; das war vor etlichen Jahren und ich brauche sie immer mal wieder; lade sie ab und an mal voll auf, damit sie immer einsatzfähig sind.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
PMR-Geräte gibt es wie Sand am Meer. Auch dein lokaler Elektronikmart (Mediamarkt, Saturn, Promarkt etc.) dürfte solche Geräte verkaufen. Ansonsten bei eBay oder Amazon "PMR Funkgeräte" als Suchbegriff eingeben. Aber aufpassen: Gerade die Chinesen (Baofeng, Pofung, Sainsonic, GYT, Wouxun etc.) werben mit irreführenden Artikelbezeichnungen wie "Fungerät PMR CB-Funk Amateurfunk Walkie Talkie" um möglichst viele Suchbegriffe abzugreifen für Artikel, die in Wahrheit Amateurfunkgeräte (und nur das!) sind.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
[quote] (Mediamarkt, Saturn, Promarkt etc.) .[/quote]
Die haben aber nicht die geringste Ahnung sondern gehen nach der Theorie vor:

---> Großer Preis = hohe Reichweite


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
Unabhängig vom Preis dürfte es zwischen postalischen (zugelassenen, legalen) PMR-Geräten kaum Reichweitenunterschiede geben. Die Sendeleistung des Gesamtsystems aus Sender und Antenne (ERP) darf immer nur 500 Milliwatt betragen. Montieren die eine größere Antenne, müssen sie die Senderausgangsleistung reduzieren. Wie beschrieben, lassen sich gerade für den UHF-Bereich (Ultra-Hight-Frequency) keine seriösen Reichweitenprognosen erstellen. Oft wird auf der Verpackung von PMR-Geräten angegeben, die Geräte hätten "Bis zu 5 km Reichweite". Das ist ein sehr sehr optimistischer Wert, der vielleicht zwischen zwei Hügeln bei freier Sicht zu realisieren ist. In bebautem Gebiet kann man eher von einigen hundert Metern ausgehen. Da im UHF-Bereich viel über Reflexionen (zB. an Gebäuden) läuft, kann der Empfang plötzlich glasklar und rauschfreiwerden, wenn man das Gerät 30cm bewegt. 30cm weiter links kann der Empfang dann wieder ganz weg sein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
Liebe Supermaus,

kommt natürlich etwas aufs Alter und die Interessen der Kinder an, aber: Eine E-Lizenzprüfung ist schaffbar und auch für Kinder eine Option, wenn sie von Funktechnik begeistert sind! Einfach mal beim DARC anfragen....

LG
Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng GT-1 legal benutzen / für Kinder
[quote]Liebe Supermaus,

kommt natürlich etwas aufs Alter und die Interessen der Kinder an, aber: Eine E-Lizenzprüfung ist schaffbar und auch für Kinder eine Option, wenn sie von Funktechnik begeistert sind! Einfach mal beim DARC anfragen....

LG
Stefan[/quote]

Ich denke, das dürfte zur Zeit noch keine Alternative sein, ich durfte mit 5 Jahren alleine raus...

[quote]Hallo.

Ich möchte meinen Kindern gerne ein kleines handliches Funkgerät kaufen.
Sie sollen damit im Haus sowie auch [b:24vqxap4][size=150:24vqxap4]später (wenn sie alleine raus dürfen)[/size:24vqxap4][/b:24vqxap4] im Unkreis Kontakt halten und spielen.
Vielen Dank vorab.[/quote]

Freenet wäre noch eine Alternative, ebenfalls 500mW, im Allgemeinen etwas höhere Reichweite, allerdings sind die Geräte teurer und Freenet ist nur in Deutschland freigegeben, also kein Betrieb z.B. im Auslandsurlaub erlaubt.


  
 

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