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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 38 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Störungen auf 80m
[quote]Hallo,

bei mir ist es ein TV-Gerät vom Nachbar. Diesen Fehler bei dem Nachbar kann aber di Bnetza nicht beheben.
erst große Aktionen und dann klein beigegeben beim Nachbarn bzw. der Nachbarin. Und so Besteht diese verdammte Störung noch weiter seit 1,5 Jahren.

Ja ja die Bnetza machen nur bei wem sie wollen.[/quote]

Die BNetzA ist keine TV-Werkstatt. Auflagen würde ich mir auch nicht gefallen lassen, wenn meine TV-Kiste die Norm einhält. Das wurde bestimmt geprüft. Wir Funkamateure können die Empfindlichkeit unserer Geräte selbst festlegen.
Zum TV-Empfang, in Kabelanlagen, sind Mindestpegel festgelegt. Die garantiren dann auch einen störungsfreien Empfang!!!

73 Bernd


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störungen auf 80m
Hallo rejection

komm gerade nicht ins qrl, aber, wie Bernd/DK4PL sehr richtig schreibt, wird unterhalb von 30 MHZ nur leitungsgebunden gemessen, deshalb hab ich diese (leitungsgebundenen) Grenzwerte hier auch gepostet.

Man geht einfach davon aus, dass unterhalb von 30 MHz die Leiterbahnstrukturen innerhalb von Geräten einfach zu klein sind, um wirkungsvoll abzustrahlen.

Die oben angegebenen Grenzwerte hatte ich aus einem unserer Prüfprotokolle rauskopiert, wie gesagt, wenn ich wieder an meinem qrl Platz sitze, kopier ich noch die abgestrahlten raus, ist aber > 30 MHZ, also für die 80M Störung nicht relevant.

Die leitungsgebundenen werden mittels Koppelgerät gemessen an den Versorungsleitungen (Netz oder 24 Volt, wie in meinem Fall), die abgestrahlten im oberen Frequenzbereich mittels einer log per Antenne in einer Art Absorberkammer.

Es gibt für "industrial" und "domestic" verschiedene Grenzwerte "industrial" darf deutlich mehr.

Grüsse, Alfred.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störungen auf 80m
[quote]

Die BNetzA ist keine TV-Werkstatt. Auflagen würde ich mir auch nicht gefallen lassen, wenn meine TV-Kiste die Norm einhält. Das wurde bestimmt geprüft. Wir Funkamateure können die Empfindlichkeit unserer Geräte selbst festlegen.
Zum TV-Empfang, in Kabelanlagen, sind Mindestpegel festgelegt. Die garantiren dann auch einen störungsfreien Empfang!!!
[/quote]

Normen, die die Industrie sich mehr oder weniger selbst macht sind nicht unbedingt massgebend.

RICHTLINIE 2014/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Februar 2014

(4) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Funkdienstnetze,
einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst,
die gemäß der Vollzugsordnung für den
Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) betrieben
werden, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze
sowie die an diese Netze angeschlossene Geräte
gegen elektromagnetische Störungen geschützt werden.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störungen auf 80m
Es ist schon richtig, was alfred schreibt, allerdings gilt die leitungsgebundene Ein- und Abstrahlung nicht nur für die Versorgungsleitungen, sondern auch für alle anderen Leitungen, die aus dem Gerät kommen.

An und für sich wird dieses Thema bei seriösen Herstellern auch sehr ernst genommen. Denn auch Geräte mit Schaltnetzteil und langen Antennenkabeln können, was Kurzwelle und UKW anbelangt, völlig ruhig sein, wenn der Hersteller seine Hausufgaben gemacht hat.

Ich fahre nicht selten bis zu 10x mit einem kritischen Prüfling ins CE-Labor. Sowas kostet Zeit und Geld und manch anderer Hersteller will das einfach nicht ausgeben.

Der Knackpunkt sind die Verbraucher: Die wollen immer nur so billig wie möglich. Die Innovationszyklen sind bei moderner Jubelelektronik mittlerweile so kurz, dass ich mich frage, ob die überhaupt Zeit für CE-Prüfungen haben?

In Zeiten von Amazon und ebay kann jeder Hinz und Kunz sehr billig hergestellte Elektronik aus China kaufen. Viele Produkte von dort sind sehr innovativ, aber bei den Preisen sollte einem schon klar sein, dass da nichts gemessen wird.

Das ganze wird ad absurdum getrieben, da ganz skurrile Branchen entstehen, wie offene Rechnergehäuse, oder solche aus Kunststoff ohne jegliche Abschirmwirkung. Netzfilterkomponenten werden einfach weggespart...das Gerät funktioniert ja auch so...usw.und so fort.

Manchmal bin ich gar nicht traurig darum, wenn ein Nachbar mich in irgendeinem seiner Geräte hört...denn da merken die erst einmal, was für einen Mist die sich gekauft haben! - Nur leider ist das dem ruhigen Zusammenleben nicht sehr zuträglich. Schlimmer noch: Als Funkamateur wird man, mangels besserem Wissen, dann oft als asozial hingestellt, weil man ja nur das neue Spielzeug stört, sonst nichts...

Schade, dass es schon so weit gekommen ist!

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störungen auf 80m
Hallo Zusammen,

falls es noch jemanden interressiert,

geb auch noch mal kurz meinen "Senf" dazu:

hier nochmals die komplette Seite aus dem Prüfbericht einer unserer Geräte: (leider kommt mir irgendwie kommt die Formatierung abhanden):


Anforderung/ Requirement

DIN EN 61000-6-4; VDE 0839-6-4:2011-09 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-4: Fachgrundnormen - Störaussendung für
Industriebereiche (IEC 61000-6-4:2006 + A1:2010); Deutsche Fassung EN 61000-6-4:2007 + A1:2011

DIN EN 61000-6-2; VDE 0839-6-2:2006-03 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) -Teil 6-2: Fachgrundnormen - Störfestigkeit für
Industriebereiche (IEC 61000-6-2:2005); Deutsche Fassung EN 61000-6-2:2005
Angewandte Verfahren/ Applied procedures
Störaussendung/ Emission


Tabelle 1 Anschluß Frequenzbereich Grenzwert Grundnorm
Table 1 I/O Port Frequency range Class Specification
Gehäuse 30 MHz - 230 MHz 40 dB(μV/m) 10m CISPR 16-1-1 Abs.4
Housing 230 MHz - 1000 MHz 47 dB(μV/m) 10m CISPR 16-1-4 Abs.4.4
CISPR 16-1-4 Abs.5
CISPR 16-2-3 Abs.7.2


Tabelle 2 Anschluß Frequenzbereich Grenzwert Grundnorm
Table 2 I/O Port Frequency range Class Specification
AC 150 kHz - 500 kHz 79 dB(μV) QP CISPR 16-1-1 Abs.4,6
66 dB(μV) AV CISPR 16-1-2 Abs.4
500 kHz - 30 MHz 73 dB(μV) QP CISPR 16-2-1 Abs.7
60 dB(μV) AV

Störfestigkeit / Immunity
Störfestigkeit Beschreibung Grundnorm Forderung Bewertungskriterium
Immunity Description Specification Requirement Performance Criteria
Tabelle 1 Magn. Feld DIN EN 61000-4-8 30 A/m A
Table 1 Magn. Field

Gehäuse HF Feld DIN EN 61000-4-3 10 V/m 80 MHz - 1 GHz A
Housing RF Sinus Wave 3 V/m 1,4 GHz - 2 GHz
1 V/m 2 GHz - 2,7 GHz
ESD DIN EN 61000-4-2 4 kV Kontakt/ Contact B
8 kV Luft/ Air

Tabelle 2 HF Einströmung DIN EN 61000-4-6 10 V (150 kHz-80 MHz) A
Table 2 Conducted Sinus Wave
I/O Leitungen Schnelle Transienten DIN EN 61000-4-4 1000 V (5/50ns, 5kHz) B
I/O Cable BURST

Tabelle 3 HF Einströmung DIN EN 61000-4-6 10 V (150 kHz-80 MHz) A
Table 3 Conducted Sinus Wave

DC Netz Stoßspannungen DIN EN 61000-4-5 500 V Line-Line B

DC Power SURGE 500 V Line- Earth
Schnelle Transienten DIN EN 61000-4-4 2000 V (5/50ns, 5kHz) B



Nicht so oft wie DJ2AT, nur alle 2 bis 3 Jahre mal, muss auch ich mit einem "Prüfling" ins EMV Labor,

im qrl haben wir die Vorgabe "so viel wie unbedingt nötig" (zum Bestehen des EMV - Tests) und "so wenig wie möglich" an Störschutzmaßnahmen einzubauen.

Da wird dann schon mal während der Messung hier und da ein 10 nF Kondensator ein oder ausgelötet, eine kleine Ferritdrossel nachgesetzt, oder auch entfernt, Messung wiederholt, oder mit "Klappferriten" ein bisschen nachgeholfen.

Man darf nicht vergessen, das bei Massenprodukten im einstelligen Centbereich optimiert wird.

Wir machen die Tests wenigstens überhaupt, in dem EMV Labor, in dem wir testen lassen, habe sie mal verschiedene Leuchtmittel aus chinesischer Produktion vermessen. Nur so zum Spass. Das Ergebnis war katastrophal. Nie im Leben haben die jemals irgendwelche Messungen gemacht.

Grüsse, Alfred.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störungen auf 80m
Warum auch messen..kostet je eh nur extra Geld..

CE=Chinese Engineers..

Der Müll müsste gleich an der Grenze abgefangen werden. Aber da interesiert sich ja auch keiner für..
Lieber warten bis der Müll verkauft ist und dann die Messtruppe los schicken..

Verkehrt Lobby-Welt..:(

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störungen auf 80m
[quote][quote]

Die BNetzA ist keine TV-Werkstatt. Auflagen würde ich mir auch nicht gefallen lassen, wenn meine TV-Kiste die Norm einhält. Das wurde bestimmt geprüft. Wir Funkamateure können die Empfindlichkeit unserer Geräte selbst festlegen.
Zum TV-Empfang, in Kabelanlagen, sind Mindestpegel festgelegt. Die garantieren dann auch einen störungsfreien Empfang!!!
[/quote]

Normen, die die Industrie sich mehr oder weniger selbst macht sind nicht unbedingt massgebend.

RICHTLINIE 2014/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Februar 2014

(4) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Funkdienstnetze,
einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst,
die gemäß der Vollzugsordnung für den
Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) betrieben
werden, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze
sowie die an diese Netze angeschlossene Geräte
gegen elektromagnetische Störungen geschützt werden.[/quote]


[i:1m63vil9]„Normen, die die Industrie sich mehr oder weniger selbst macht sind nicht unbedingt maßgebend.“
[/i:1m63vil9]
[b:1m63vil9]Man muss richtig zitieren und auslegen können.[/b:1m63vil9]

Ich wiederhole mich. Es gibt Normen, nachdem sich JEDER richten muss.
Funkentstörnormen gibt’s schon, seit dem es Funkempfang gibt! Da in der Europäischen Union (fast) alles zentral geregelt wird (da darf die Gurke nicht krumm sein!), gibt’s die oben genannte Richtlinie. [b:1m63vil9][i:1m63vil9]Auf Grund dieser Richtlinien sind Normen maßgebend.[/i:1m63vil9][/b:1m63vil9] Wonach sollte man sich sonst richten? Es gibt einen Unterschied, ob das Gerät industriell oder zu Hause genutzt wird. Die Industrienormen sind weniger streng, als die, die für Wohngebiete gelten.

Wie ist das zu verstehen?
Sitzt eine kleine Werkstatt in einem Wohnhaus, dann dürfen nur Geräte, Maschinen usw. betrieben werden, die die strengere Wohngebietsnorm einhalten. Sitzt die Werkstatt in einem Gewerbegebiet, dann können Geräte betrieben werden, die höhere Grenzwerte haben. Man will im Gewerbegebiet arbeiten und keinen Rundfunk hören. Es wird mit Maschinen gearbeitet, die z.T. richtig Leistung brauchen.

Wie Alfred richtig schreibt, sind für elektrische Geräte X Vorschriften/Normen einzuhalten.

Leider sagt das CE-Zeichen nur, dass alle Normen, die das Produkt betreffen, eingehalten sind. Es wird nicht vorgeschrieben, dass man in ein zertifiziertes Prüflabor gehen muss. Der Hersteller behauptet, er habe eingehalten, fertig. Für den Chinaschrott zeichnet der Importeur verantwortlich. Die EU hat also mit ihrem CE Tür und Tor für solchen Betrug geöffnet. Mit einer flächendeckenden Kontrolle kommt man im Nachhinein also nicht mehr hinterher. Da bei einer Serienproduktion im Cent-Bereich gerechnet wird, wird meistens an der Funkentstörung gespart. Die Pegel auf der Kabelanlage sind hoch genug, also fällt das störende Gerät nicht auf und wenn doch, dann ist die Nachbesserung eines Gerätes billiger, als die Serie zu verändern.

Wir als Funkamateure sind Exoten. [b:1m63vil9]Wer hört schon im Rauschen und ohne Mindestpegel[/b:1m63vil9]. Der ist für ordentlichen Empfang für Rundfunk und Fersehen auch vorgeschrieben!!!

Wir diskutiren hier, aber was kam denn nun bei der 80m-Störung raus. Wurde das störende Gerät erfolgreich entstört?

73 Bernd, DK4PL

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störungen auf 80m
[quote]

[b:3271er34]Man muss richtig zitieren und auslegen können.[/b:3271er34]

Ich wiederhole mich. Es gibt Normen, nachdem sich JEDER richten muss.
Funkentstörnormen gibt’s schon, seit dem es Funkempfang gibt! Da in der Europäischen Union (fast) alles zentral geregelt wird (da darf die Gurke nicht krumm sein!), gibt’s die oben genannte Richtlinie. [b:3271er34][i:3271er34]Auf Grund dieser Richtlinien sind Normen maßgebend.[/i:3271er34][/b:3271er34] [/quote]

Ich wiederhole mich, diese Normen hat bisher immer die Industrie mit ihren Lobbyisten durchgedrückt, im Kollosionsfall sind aber immer noch die Radio Regulations gültig.


  
 

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