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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 34 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Antenne ./. Bebauungsplan
Guten Morgen liebe OM´s,

ich bin gerade aktiv auf der Suche nach einem Haus. Nach intensiver Suche bin ich auf eines in einem Baugebiet gestoßen welches anfang der 80er Jahre erschlossen wurde. Leider gibt es für dieses Wohngebiet ein Bebauungsplan in de folgendes drin steht:

Zitat: Auf jedem Gebäude bzw. jeder Gebäudegruppe ist nur eine Außenantenn zulässig. Falls die Möglichkeit zum Anschluss an ein Breitbandkabelnetz besteht, sind Außenantennen nicht zulässig.

Nun die Frage: gibt es Erfahrungen im Umgang mit solchen Bebauungsplänen? Auf was kan man sich berufen was aussicht auf Erfolg hat?
Die Gemeinde habe ich noch nicht kontaktiert, denn ich will erstmal keine schlafenden Hunde wecken. Wie gehe ich unter Umständen mit den Nachbarn um, die ich momentan noch nicht kenne und somit auch nicht weiss wie umgänglich diese bei solchen Themen sind?

Konkret geht es mir um die Errichtung eines Rundstrahlers für UKW X200 oder X510 und einer Vertikal sowie eines Kurzdipols für KW.
Eine Standortmeldung habe ich an meinem letzten Wohnort schonmal gemacht und das sollte kein Problem darstellen.

Vielen Dank vorab.

Grüße
Mirco


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
Wenn du mich fragst: Finger weg!
Hab meine Erfahrungen an meinem alten QTH in einem historischen Ortskern gemacht - das geht solange gut, bis jemand das Gefühl hat, die Antenne stört - dann kannst du QRT machen oder auf Indoorbetrieb umstellen.
Ich denke, wenn du schon auswählen kannst, schaust du dich wirklich nach etwas um, was nicht gleich zu Beginn mit solch offenkundigen Funkmängeln daherkommt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
Hallo Mirco,
das ist eine Dingbarkeit/Dienstbarkeit der Stadt welche die Grundstücke verwaltet.
Schau mal hier: http://www.immobilien-wissen.de/baugrun ... stbarkeit/

Ich wohne ebenso in solch einer Gegend. Bei mir ist sogar im Grundbuch eingetragen:
Keine Lagerung und Verwendung von festen und flüssigen Brennstoffen,
keine Außenantennen, überhauptkeine auch keine Schüsseln und noch einiges mehr, das aber nicht hierher gehört.

Die Erschliessung der Grundstücke hier lag auch so in den mittleren 70er Jahren.
Damals gab es Bundeszuschüsse an die Stadtverwaltung zur Erschliessung neuer Baugrundstücke. Diese Zuschüsse waren an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Die Stadt hat ihre Dingbarkeiten im Grundbuch verankert und die gelten heute noch.

Die tatsächliche Situation sieht aber mittlerweile ganz anders aus. Fast jedes Haus besitzt jetzt mindestens eine Sat-Schüssel, oftmal hängen da welche fast an jedem Fenster, die meisten Häuser haben Kamine in denen sie Brennholz verheizen, was garnicht erlaubt ist/war u.s.w.

Also, die Stadt toleriert mittlerweile, daß diese Dingbarkeiten nicht eingehalten werden.

Ob das bei euch auchso gehandhabt wird, musst du eruieren.

73
Lothar


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
Vielen Dank für die Antworten.

Finger weg ist die einfachste Lösung nur muss man Abwägen was wichtiger ist, eine gute Infrastruktur und Schule für die Kinder, Lebensqualität und eine Superlage, mit einem Antennenvervot. Es gibt sicherlich Möglichkeiten das Verbot zu Umgehen, jedoch sind das nur Kompromisse.

Ich denke die beste Lösung wird sein, vorab eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde zu beantragen. So geht man dem größten Ärger aus dem Weg und schlechter als vorher stehe ich im Falle einer Ablehnung auch nicht da. Es geht nur darum gute Argumente zu liefern und einen Sachbearbeiter zu erwischen der diesbezüglich auch zugänglich ist.

Mirco


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
Für KW kann ja auch eine Antenne (Vertial) im Garten ganz gut passen. Aber wenn man natürlich auf das DDach die Sachen machen kann, hat das uneingeschränkt Vorteile....

Ich würde auch auf jeden Fall vorher mit der Gemeinde Konatkt aufnehmen und denke daran, an mündliche Zusagen erinnern sich die Leute sehr selten. Bei Zusagen darauf achten, dass diese so formuliert sind, dass du frei entscheiden kannst, was du montieren willst. Eine Zusicherung nur auf eine ganz bestimmte Antenne wäre ein Knieschuß.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
Bei SAT-Schüsseln sieht die rechtliche Lage mittlerweile völlig anders aus. Das ist auch schon einigen Vermietern und Wohnungsgesellschaften per Urteil auf die Füße gefallen. Diese müssen geduldet werden, denn sie bieten die kostenfreie Alternative zum Breitbandkabel (ich rede von Kabelgebühren, nicht von diesen anderen komischen Gebühren...).

Amateurfunk läßt sich jedoch im Zweifelsfall auch OHNE Außenantenne betreiben, womit der Zugriff offiziell nicht behindert wird und es jedem überlassen ist, eingeschränkte Bedingungen zu akzeptieren. Die Ausnahmegenehmigung vorab anzufragen, ist sicher kein Fehler. Allerdings würde ich mir das Antwortschreiben bei einer "Zusage" GUT durchlesen, um Fallstricke bei der späteren Errichtung der Anlagen aus dem Weg zu gehen.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
Wenn alles klappt - ich würde vorab noch checken - wie "vermüllt" die Gegend durch PlasmaTV, LED Lampen, PLC etc. ist.
Denn was nützt die schönste Antenne, wenn alle Bänder mit S9 dicht sind.

Ansonsten: Sind Fahnenmasten erlaubt? 8m hoch - da kann man schon was mit machen (z.B. 2*6.5m upper&outer) ohne das jemand eine Antenne erkennen kann.

Viel Erfolg beim Bau (und wenn die Antennen aufgebaut sind - sei 2-3 Wochen in Urlaub - denn Nachbarn sind schnell dabei, das gestört wird :) )


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
[quote]Finger weg ist die einfachste Lösung nur muss man Abwägen was wichtiger ist, eine gute Infrastruktur und Schule für die Kinder, Lebensqualität und eine Superlage, mit einem Antennenvervot. Es gibt sicherlich Möglichkeiten das Verbot zu Umgehen, jedoch sind das nur Kompromisse.[/quote]

Klar, wieviel Kompromis du eingehen willst, musst du selbst entscheiden - wenn ich allerdings bereits eine derartige Restriktion im Voraus kenne, würde ich es mir zweimal überlegen - wie gesagt: es kann alles gut gehen und du kannst mit Antennen experimentieren, bis irgendjemand das Gefühl hat, dass es nun reicht, vielleicht nicht mal wegen der Antenne selbst, sondern weil ihm/ihr deine Nase oder die Farbe deines Autos nicht gefällt - und dann ist schlimmstenfalls der Teufel los und findest dich von einem Tag zum nächsten in einem Rechtsstreit wieder - ich hab sowas selbst erlebt. Insofern gibt es zumindest für mich keine Kompromisse mehr.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
Finger weg! Ansonsten sehe ich hier jetzt schon die Einschriebe m.d.B. um Hilfe bei der Suche nach der optimalen Antenne für "Antennengeschädigte": Indoor, kurz, unauffällig, multiband, ... Antennengeschädigt ist man eh nur wenn einem das Teil auf den Kopf fällt.

Am besten suchst Du Dir ein Haus in einem Mischgebiet aus, denn im Zweifel entscheidet die Rechtslage und damit ein Richter. Es kann Dir sogar mit Baugenehmigung passieren, dass diese widerrufen werden muss. So von wegen den richtigen Sachbearbeiter zu fassen kriegen ... . In Mischgebieten ist mehr möglich und dort wirkt eine Antenne weniger störend.

Ansonsten Stichtwort: Bauvoranfrage!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
[quote]Ich wohne ebenso in solch einer Gegend. Bei mir ist sogar im Grundbuch eingetragen:
Keine Lagerung und Verwendung von festen und flüssigen Brennstoffen,
keine Außenantennen, überhauptkeine auch keine Schüsseln und noch einiges mehr, das aber nicht hierher gehört.[/quote]
Solche Bestimmungen stehen im örtlichen Bebauungsplan, [url=https://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit:1j6319hh]Grunddienstbarkeiten[/url:1j6319hh] sind etwas anderes.

Das Verbot von Satellitenantennen ist seit dem Autronic-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22.5.1990, Nr. 15/1989/175/231 außer in historischen Altstätten mit sattelfester Gestaltungssatzung rechtlich anfechtbar.

Das Baurechtsamt meiner Gemeinde macht in Kenntnis des Urteils keinerlei Versuch Bebauungspläne, in die speziell in den 80er-Jehren zu Gunsten von Breitband-Kabelanschlüssen der Deutschen Bundespost/ DBP-Telekom Antennenverbote eingeflossen sind, durchzusetzen.

Ich empfehle die Frage in ein Jura-Forum einzustellen und danach unter Bezug auf das EuGMR-Urteil und die geduldeten Satellitenantennen ein Gespräch mir dem zuständigen Baurechtsamt zu führen. Wenn das negativ ausgeht entweder noch einen Fachanwalt aufsuchen oder vom Grundstückskauf absehen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
Finger weg! Aus zwei Gründen:

1. Ein Hobby was Du ggf. juristisch einklagen musst, wird Dir nie Freude bereiten. U. U. verstärkt noch ein Nachbar Deinen Ärger.

2. Denke nicht an Deine Kinder, zu allererst muss es Dir, bzw. Euch gut gehen, nur dann kann es den Kindern bei Euch gut gehen. Deine Kinder ziehen übrigens irgenwann aus, dann sitzt Du mit Deiner Frau allein im Haus. Diese Zeit kommt schneller als Du denktst.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
[quote]ein Gespräch mir dem zuständigen Baurechtsamt zu führen. Wenn das negativ ausgeht entweder noch einen Fachanwalt aufsuchen oder vom Grundstückskauf absehen.[/quote]
Das Gespräch kann man zwar rein informativ führen, um die Stimmung in der entsprechenden Behörde zu testen, wirksam ist dann aber ein förmlicher Antrag, auf den eine Bescheidung folgen muss. Danach (soweit das Ergebnis nicht passt) ist dann das Gespräch mit dem Verwaltungsrechtler fällig, der beim Widerspruch oder bei der Klage vor dem VG berät (dort gewinnen die Gemeinden bei weitem nicht alle Prozesse).

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
Hallo mirco,

ich werde mir nicht anmaßen Dir zum Kauf oder Nichtkauf zu raten. Das ist eine rein persönliche Angelegenheit die nur Du zusammen mit Deiner Familie entscheiden kannst.
Für Dich kommt es auch darauf an, welchen Stellenwert der Amateurfunk für Dich hat.
Ob die Attraktivität der Lage und sonstiger Infrastruktur zu Deinen Vorstellungen passt und Du bereit bist Dein Hobby dafür hinten anzustellen, musst Du reiflich überlegen.

Fakt ist: Ohne die Akzeptanz der Dienstbarkeiten wird Dir das Grundstück nicht verkauft.
Das widerspräche sonst der Gleichbehandlung aller anderen Grunstückseigentümer die ebenfalls diese Dienstbarkeiten unterschrieben haben. Eine Ausnahmegenehmigung erwirken zu wollen ist illusorisch.
Wenn Du Dich dann zum Kauf entschliessen solltest, dann unterschreibst Du ohne wenn und aber die Dienstbarkeiten notariell beglaubigt.

Wer meint, man könne vom Notar weg zum Rechtsanwalt gehen und den gerade unterzeichneten Kaufvertrag bezüglich Dienstbarkeiten anfechten, der liegt sowas von falsch oder hat Lust sein Geld zum Fenster hinaus zu werfen.

Ich schreibe das, weil ich selbst solch ein Grundstück gekauft habe. Ich habs auch noch nicht bereut.
Die Lage und sonstige Infrstruktur war mir mehr wert als ein Hobby.

Wie gesagt, ich rate Dir zu nichts, die Entscheidung musst Du selbst treffen.

Hier in unserem Wohngebiet schert sich mittlerweile kein Mensch mehr um die Dienstbarkeiten der Stadt, sie ist auch machtlos, da es einfach zu viele sind die sich nicht daran halten.
Das bedeutet allerdings nicht, daß alles legalisiert wurde.

73
Lothar


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
[quote]Fakt ist: Ohne die Akzeptanz der Dienstbarkeiten wird Dir das Grundstück nicht verkauft.[/quote]
Das halte ich für spekulativ, und es kann nur für den sehr unwahrscheinlichen Fall gelten, dass so etwas tatsächlich aus irgendeinem verschrobenen Grund als Dienstbarkeit eingetragen ist. Wie „Dipol“ schon schrieb, stehen solche Dinge regelmäßig im Bebauungsplan, der ist per Verwaltungsakt änderbar, gerichtlich überprüfbar und nicht in Stein gemeißelt. Vor allem dann, wenn der Plan Rechte einschränkt, die nach der Landesbauordnung bestehen würden, muss es dafür schon eine sehr gute Begründung geben.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Antenne ./. Bebauungsplan
Mirco bezieht sich im Titel und Text auf den Bebauungsplan und [b:3cbt06ot][u:3cbt06ot]nicht[/u:3cbt06ot][/b:3cbt06ot] auf Grunddienstbarkeiten.

73 Roland


  
 

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