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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 122 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Korea machts vor!
Aus dem aktuellen Deutschandrundspruch folgende Meldung:

Südkorea: Fallende Teilnehmerzahlen im Amateurfunkdienst durch vierte Lizenzklasse kompensiert
Der koreanische Amateurfunkverband KARL hat anlässlich der bevorstehenden 16. IARU-Region-3-Konferenz vom 12. bis 16. Oktober mitgeteilt, dass die Anzahl der Funkamateure in Südkorea im Sinken begriffen ist. So gab es im Jahr 2009 45 999 Funkamateure, und 2015 noch 35 944, ein Rückgang um 22 %. Dies ist vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass die koreanische Gesellschaft in Sachen Telekommunikation und Technik sehr fortschrittlich ist. Allerdings dominiert das Smartphone das öffentliche Leben, mit der Folge, dass auf vielen Dächern regelrechte Wälder von Patchantennen für den Mobilfunk installiert sind. Um den Trend sinkender Teilnehmerzahlen am Amateurfunkdienst entgegen zu wirken, hat man im Juli 2013 eine vierte Amateurfunkklasse geschaffen. Um diese Klasse zu erhalten, muss man an einem achtstündigen Amateurfunkkurs teilnehmen. Nach dessen Abschluss dürfen die Teilnehmer mit 10 W auf UHF und VHF Betrieb machen. Seit dem haben 5669 Interessenten und damit Funkamateure an den Kursen teilgenommen. Darüber berichtet das britische Nachrichtenportal Southgate mit Verweis auf die KARL.


Das erinnert mich an was.... aber an was denn?? Hatten wir nicht auch schon diese Variante? Okay, vielleicht nicht mit einem 8-stündigem Kurs, aber bei einer Lizenz nur für 2m und 70cm waren wir auch schon mal. Gut, mit den acht Stunden Kurs ist letztendlich auch kein Blumentopf gewonnen. Acht Stunden Schlaf tun gut und sind gesund.... räusper....

Vielleicht kommt die BnetzA ja noch auf den Gedanken, eine "Smartphone-Lizenz" einzuführen, wie handhabe ich mein Smartie gesellschaftsfähig.... LMAO


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]
Nach dessen Abschluss dürfen die Teilnehmer mit 10 W auf UHF und VHF Betrieb machen.
[/quote]

Auf VHF und UHF ist so viel Platz und so wenig Betrieb.
Warum nicht ?
Belebt auf jeden Fall die Bänder.

8 Std ?
Bischen Theorie Betriebstechnik, eine Stunde Praxis an der Clubstation und gaaanz wichtig: Der Bandplan,
und ab geht es.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]

8 Std ?
Bischen Theorie Betriebstechnik, eine Stunde Praxis an der Clubstation und gaaanz wichtig: Der Bandplan,
und ab geht es.[/quote]

Wozu 8 Std.? Beim Aldi Einkauf ab 20€ an der Kasse dazu legen...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
Brauchen wir eine neue Einsteigerlizenz oder müssen wir uns auch neuen Zielgruppen widmen? Ein in Sachen DARC-Mitgliedergewinnung durch Lizenzkurse sehr erfolgreicher OV zeigt uns eine neue Zielgruppe auf: http://www.darc.de/distrikte/g/09/nachr ... kresidenz/
Dank moderner digitaler Übertragungsverfahren reicht ein Handfunkgerät für weltweiten Funkverkehr, ganz ohne Probleme mit Antennengenehmigung und EMV, dazu noch den 8 stündigen Intensivkurs nach südkoreanischem Vorbild und der Fortbestand des Amateurfunks in DL ist gesichert.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]
Dank moderner digitaler Übertragungsverfahren reicht ein Handfunkgerät für weltweiten Funkverkehr, ganz ohne Probleme mit Antennengenehmigung und EMV[/quote]

Mein Handy nenne ich allerdings nicht deswegen Handfunkgerät weil ich weltweit damit telefonieren kann.
Weltweiten Funkverkehr nenne ich das auch nicht wenn eine Drahtverbindung dazu notwendig ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]
Dank moderner digitaler Übertragungsverfahren reicht ein Handfunkgerät für weltweiten Funkverkehr, ganz ohne Probleme mit Antennengenehmigung und EMV, [/quote]

die Kosten kannst du dir sparen und gleich ins Internet einsteigen (statt sich erst 20km... über Funk zu mühen um dahin zu kommen)
Und vermutlich machen das einige (viele) Skype statt lizensierter Bla-Funk.

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
Also ich finde 8h Crashkurs echt n bissl "verschleudern"...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
8 Stunden Crashkurs fände ich auch etwas wenig aber eine Lizenz an 144 MHz aufwärts wäre ich auch. Technikfragen so gestellt das der Teilnehmeru.a. i.d. Lage ist eine BEMFV Selbsterklärung erstellen zu können und soviel anderer Stoff dass das Selbstbaurecht erhalten bleibt. Betriebstechnik und Gesetzeskunde so das die Upgradefähigkeit gegeben ist. DO sollte analog dazu dann die höheren Bänder oberhalb 440 MHz auch nutzen dürfen u.A. wegen Hamnet Zugang.

Kurzwelle sollte diese "neue" Lizenz allerdings nicht bieten. :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]8 Stunden Crashkurs fände ich auch etwas wenig aber eine Lizenz an 144 MHz aufwärts wäre ich auch. Technikfragen so gestellt das der Teilnehmeru.a. i.d. Lage ist eine BEMFV Selbsterklärung erstellen zu können und soviel anderer Stoff dass das Selbstbaurecht erhalten bleibt. Betriebstechnik und Gesetzeskunde so das die Upgradefähigkeit gegeben ist. DO sollte analog dazu dann die höheren Bänder oberhalb 440 MHz auch nutzen dürfen u.A. wegen Hamnet Zugang.

Kurzwelle sollte diese "neue" Lizenz allerdings nicht bieten. :wink: :wink:[/quote]


Bei geschickter Auslegung könnte eine BEMFV überflüssig sein. Max 9,9 W EIRP erlauben.
Selbstbau, ja unbedingt, wobei mir Zweifel kommen ob ein frisch Geprüfter "E" oder "A" Bäcker in der Lage ist selber zu bauen.
Das hängt mit Sicherheit nicht von der Lizenzklasse ab.
Kein Hamnet für DO, das haben die Schnarchnasen in Blunatal ja jetzt auch schon gemerkt.

Eine Aldi oder von mir aus auch Lidl Klasse für VHF/UHF ?
Ich bin jedenfalls dafür. Und jeder der Dagagen ist soll dann auch regelmäßig Betrieb auf 2/70 machen oder sich ruhig verhalten und wieder seinem Gleichstrom-UR599-CQ Funk widmen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]Bei geschickter Auslegung könnte eine BEMFV überflüssig sein. Max 9,9 W EIRP erlauben.
Selbstbau, ja unbedingt, wobei mir Zweifel kommen ob ein frisch Geprüfter "E" oder "A" Bäcker in der Lage ist selber zu bauen.
[/quote]

Sehr sinnvoll um VHF/UHF zu "beleben", außer, man will mehr Relais-Quatscher haben.

Der Punkt Selbstbau beinhaltet auch Modifikationen und den Betrieb von Geräten ohne CE-Zertifizierung.

Vorschlag: Die "Pappe" zum ausschneiden auf der Rückseite einer Corn Flakes Packung.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
Ich find die Diskussion hier fragwürdig. Nur um VHF/UHF zu beleben eine Lizenz verschenken? Gut, dass das nicht hier im Forum entschieden wird!

Die frühere C-Lizenz wurde auch nicht "verschenkt" und wie ich finde (meine persönliche Meinung!) war der damalige Aufwand um diese Lizenzklasse zu erreichen höher angesiedelt, als der der Klasse E heute. Täusche ich mich da?

An meine Kritiker: Ja, klar. Ich hab damals die C gemacht (95% Technik - protz!) und dann (irgendwann viel später) die Kurzwelle "geschenkt" bekommen. Ich rede mich also leicht. Ich hätte gerne B gemacht, aber ich hab das mit dem Morsen einfach nicht drauf...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
Ohne jetzt an der "guten, alten Zeit" fest zu halten, mit der Klasse E haben die Probbanten einen wirklich machbaren Einstieg in den Amateurfunk bekommen. Die damalige C-Lizenz, die ich auch von 1981 bis 96 hatte, war noch durch die Art der Prüfung mit Bilder zeichnen und Aufgaben rechnen eine ganz andere HErausforderung. Wobei ich diese Ankreuztests nicht schlecht reden will, im Gegenteil, auch hier sind die Antworten oft so, dass die Wahl nicht einfach ist!

Eine ganze Lizent "zu verschenken" würde ich das Ganze nicht nennen. Es ist eben eine Lizenz mit Einschränkungen. Oder warum sollte jeder gleich auf Kurzwelle Betrieb machen dürfen? Welchen Zweck sollte das haben? Ich fände es okay, die Lizenz auf 2m aufwärts bis GHz von mir aus gelten zu lassen. Technik sollte aber auch soweit dabei sein, dass die Leute auch basteln können. Wenn man hier oft die Fragen liest, die so mancher Neuling stellt, dann erkennt man schon eine gewaltige Unsicherheit in der Technik.

Und drittens: Was macht der, der keine Cornflakes mag??? :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
Hi,
hab auch mit der C angefangen und dann die Morseprüfung nachgeschoben. Technik sollte auf jeden Fall dabei sein damit die Leute ihren Sender/Aussendung prüfen können und verstehen was sie tun. Eine Handvoll Gesetze und Betriebstechnik, fertig.
10 Watt, UKW und höher.

War eh ne Schnapsidee die alte C abzuschaffen...man sieht ja wohin das geführt hat.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]Oder warum sollte jeder gleich auf Kurzwelle Betrieb machen dürfen?[/quote]

Du wirst sehen, dass der DARC die neue Klasse (er meint es sei eine Stufe) mit KW ausstatten wird.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote][quote]Oder warum sollte jeder gleich auf Kurzwelle Betrieb machen dürfen?[/quote]

Du wirst sehen, dass der DARC die neue Klasse (er meint es sei eine Stufe) mit KW ausstatten wird.[/quote]

Wenn er das macht, dann trete ich aus! Denn Idiotie soll man nicht unterstützen, auch wenn sie die einzige Option für eine rechtliche Vertretung ist... :evil:


  
 

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