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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 37 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Rechtslage bei Störungen
Hallo Zusammen,

seit längerer Zeit habe ich Tagsüber ca. 08:00 Uhr – 00:00 Uhr Störungen auf allen Kurzwellenbändern, 160m, 80m, 40, sind nicht mehr nutzbar. Auch setzt teilweise die Synchronisation des DSL Signals aus. Die Ursache der Störung liegt in der unmittelbaren Umgebung, verursacht durch einem TV. Gestern war die Bundesnetzagentur bei den betroffenen Nachbarn und hat auch das störende Gerät identifiziert. Jetzt hat der Verursacher mehrere Wochen Zeit sein Gerät reparieren zu lassen, selber sollte ich die Störungen hinnehmen, da anscheinend ein Betriebsverbot nicht mehr ausgesprochen werden darf. Obwohl die Grenzwerte stark überschritten sind. Selbst das komplette AM Rundfunkband ist beeinträchtigt. Laut Aussage der Bundesnetzagentur darf nur noch bei BOS Störungen der Betrieb untersagt werden.

Da der Verursacher hier in der Nachbarschaft bekannt ist, wird dieser mit Sicherheit keine Reparaturen an seinen TV vornehmen lassen und versuchen die Sache auszusitzen.
Wie soll ich mich hier verhalten um eine Abschalten des Gerätes zu erwirken?

73, Thoren


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Guten Morgen,

die Sache mit dem Betriebsverbot würde mich auch brennend interessieren.
Ich habe im Haus Gegenüber nämlich auch so eine Störquelle in Gestalt eines Plasma TV und anderem Elektroschrott. Als das anfing, war ich gerade im Begriff mein KW Gerät zu verkaufen und so bin ich da nicht weiter tätig geworden. Demnächst wird KW aber wieder aktuell, dann ist das Problem natürlich wieder da.

Wenn das wirklich so ist, wie die Leute der BNetzA es Dir gesagt haben; Sprich: es kann kein Betriebsverbot mehr ausgesprochen werden würde das ja bedeuten, dass die ganze Sache nur ein Papiertiger ist. Denn auch meine Nachbarn werden einen Teufel tun, und irgendwas reparieren / verbessern lassen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Mir würde da wirklich nur einfallen, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Welche Konsequenzen hätte denn die "Nichtreparatur" des störenden Gerätes innert der Frist? Wurden da wenigstens Sanktionen angedroht?

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Hallo,

na dann schaut euch mal diesen link an...

[url:1u0dcmuz]http://www.funkmagazin.de/270615.htm[/url:1u0dcmuz]

vy 73 Michael


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Der Artikel lässt ja nur Böses für die Zukunft erahnen. Hoffentlich werden die Störungen im AM Rundfunkbereich und auch die DSL Beeinträchtigung anders eingestuft.

73, Thoren


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Danke für den interessanten Link - hab ich gelesen; Auch die Kommentare des Rechtsanwalts.

Ist IMHO aber nicht mit der vorliegenden Konstellation vergleichbar - geht es in dem verlinkten Beispiel doch um ein "ortsfest installiertes Betriebsmittel". Dazu dürfte ein Billig-Plasma TV doch nicht zählen, oder?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
[quote]Danke für den interessanten Link - hab ich gelesen; Auch die Kommentare des Rechtsanwalts.

Ist IMHO aber nicht mit der vorliegenden Konstellation vergleichbar - geht es in dem verlinkten Beispiel doch um ein "ortsfest installiertes Betriebsmittel". Dazu dürfte ein Billig-Plasma TV doch nicht zählen, oder?[/quote]

Hallo,

Kann ich nicht beurteilen, kommt im Ernstfall auf die Leute an die es bearbeiten...
Aber ein kann ich Dir sagen mein Plasma TV Strahlt auch im KW Bereich. Wenn ich Funken will mache ich die Kiste aus und es Ruhe.
Ich hatte mir den gekauft über 2000€ da hatte ich noch keine Lizenz und habe das dann erst später erfahren...
Ich kann nur hoffen das der nächste TV nicht mehr soviel Strahlt. VDSL Strahlt aber auch ganz schön bin deshalb auf Internet per Kabel umgestiegen...

73 Michael


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Noch ein Unterschied zwischen den beiden Fällen: Im verlinkten Beispiel wurden die Grenzwerte offensichtlich eingehalten, vermutlich das ausschlaggebende Faktum für den nicht technikversierten Richter.
Im Fall vom TE sind ja wohl die Grenzwerte deutlich überschritten, wie Thoren geschrieben hat.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Manchmal denke ich, man sollte nur noch mit 1KW Betrieb machen. Wenn der Störpegel steigt eben das Signal anpassen.

Oder gleich 10KW, wenns eh kaum geandet wird...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Die Strassenlaternen müssen im Takt deiner Modulation flackern.. ;))

Ich finds auch unverschämt was da abgeht mit den HF Störsendern überall..


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
[quote]Manchmal denke ich, man sollte nur noch mit 1KW Betrieb machen. Wenn der Störpegel steigt eben das Signal anpassen.

Oder gleich 10KW, wenns eh kaum geandet wird...[/quote]


Das habe ich mir vorhin auch schon gedacht, wollte es aber nicht so direkt schreiben ;)
Empfangsseitig hilft das leider auch nicht unbedingt weiter... bei mir verhielt es sich tatsächlich so, dass wenn die Leute daheim sind so ziemlich alle Bänder mit S9 + zugemüllt sind. Spät nachts oder früh am morgen (niemand arbeitet da...) habe ich den Luxus eines S2 Störpegels auf 80m. Das werden die aber NIE abstellen, es sei denn, das TV Gerät segnet mal das zeitliche. 1 bis 10kW könnten da eventuell einen Beitrag leisten... :evil:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
GAAANNNNZZZ EINFACH

geh bitte zu deiner Örtlichen Feuerwehr und bitte sie dich mit Wagen zu besuchen und Funkverbindung aufzubauen. Sollte das nicht klappen ist alles andere erledigt . 99% das dein Feuerwehrkollege bei der Braunschen Röhre feststellt , das keine Verbindung zur Zentrale klappt LMAO


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Die Idee ist gar nicht mal schlecht.
Das könnte in der Tat funktionieren - es gab hier in der Gegend sogar mal einen ähnlich gelagerten Fall wo eine Störquelle innerhalb eines Industriebetriebs das 4m Band erheblich gestört hat - da musste dann sehr aufwendig Abhilfe geschaffen werden.

Das behalte ich mal im Hinterkopf...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Vielleicht wäre es auch einmal sinnvoll, per Informationsfreiheitsgesetz zu fragen, wie die Dienstanweisungen zum abschalten oder dulden laufen. Schriftlich.
BOS genießt sicher einen besonderen Schutz.

Im Zweifel ggf mal § 317StGB Störung von Telekommunikationsanlagen auch anschauen. Evt deinen Telekomanbieter auch mal messen lassen, der findet Einstrahlungen sicher auch nicht so nett.

Gruß Jan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
[quote]

Empfangsseitig hilft das leider auch nicht unbedingt weiter... bei mir verhielt es sich tatsächlich so, dass wenn die Leute daheim sind so ziemlich alle Bänder mit S9 + zugemüllt sind. Spät nachts oder früh am morgen (niemand arbeitet da...) habe ich den Luxus eines S2 Störpegels auf 80m. [/quote]

Das ist völlig normal, dass um diese Zeit der Grundpegel auf 80m so niedrig ist und hat nichts mit den Nachbarn zu tun sondern mit den Ausbreitungsverhältnissen auf dem Band.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Deine Belehrung in allen Ehren - aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass ein gewisser Zusammenhang zwischen: Fernseher läuft beim Nachbarn (kann da nämlich vom Shack aus direkt draufschauen) und: S-Meter auf Anschlag besteht.
Auch Nachts wird da von Zeit zu Zeit ferngeschaut und ich denke nicht, dass sich die Bedingungen des 80m Bandes, über die ich mir im Übrigen durchaus im Klaren bin, sich innert einer Sekunde ändern, oder ?;)

Jetzt bei der Bruthitze, wo alle draußen sind, ist es übrigens auch verhältnismäßig "ruhig".


  
 

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