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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 37 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Also wenn ich das lese, bekomme ich einen Brechreiz. Sorry dafür.
Ich muss also als Funkamateur Störungen durch private Haushalte und kommerzielle Betreiber hinnehmen soll aber selbst keine Störungen produzieren da mir sonst eine Verringerung der Sendeleistung oder sogar ein Betriebsverbot droht. Ich nenne das ganz einfach Diskriminierung. Super.

Bei solchen Nachbarn (man verzeihe mir bitte) hätte ich gleich wieder Lust eine Oberwellenschleuder auszupacken und den Italo-Braten nach zu schalten damit die Flimmerkiste richtig ins schwitzen kommt. Kann ich nicht funken, guckt der auch keinen Fernseher.

Aber damit wäre ich dann wieder der böse Bube nach dem Motto: Funker machen eh nur Störungen.

Wie soll man sich da noch mit legalen Mitteln wehren? Da platzt mir echt der Kragen...

73
Dirk


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
.. und was macht der Dachverband.... ? Der rühmt sich doch immer seiner ausgiebigen Lobbyarbeit.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Jetzt bleibt mal sachlich. Es gibt Grenzwerte, werden die überschritten kann gehandelt werden, werden sie nicht überschritten eben nicht. Diese Grenzwerte schützen auch uns Funkamateure (Oberwellen, unerwünschte Nebenaussendungen usw).

Soweit ich herauslesen konnte wurde aber im konkreten Fall noch nicht einmal geprüft ob die Grenzwerte überschritten wurden. Wahrscheinlich liegt der BNetzA noch nicht mal eine Störungsmeldung vor. Das sollte der nächste Schritt sein, wenn man sich mit dem Nachbar nicht anders einigen kann.
Oft geht es aber auch anders. Ich habe bei einem Nachbarn in der Wohnung ein defektes Schaltnetzteil eines Videorecorders ausfindig gemacht, welche permanent gestört hat. Der Nachbar hat sich bedankt und das Gerät entsorgt. Klappt aber nicht überall so gut.

Ich habe in der Nachbarschaft auch eine weitere Störquelle ausfindig gemacht. S5 Störungen auf 6m wenn die Yagi genau ausgerichtet ist. Der Nachbarin ist das egal, ich glaube sie hat noch nicht mal verstanden was ich überhaupt will. Das reicht aber nicht für eine Störungsmeldung, darum muss ich damit leben.

Zudem bin ich auch Mitglied der freiwilligen Feuerwehr und dort auch in administrativer Tätigkeit für den Bereich Funk eingesetzt. Somit sind auch Kontakte vorhanden, die man bei Bedarf einsetzen kann. Aber eben nur, wenn die Grenzwerte überschritten werden. (dafür dann aber ganz schnell )

Patrick, DH2PA


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
DH2PA: Soweit ich herauslesen konnte wurde aber im konkreten Fall noch nicht einmal geprüft ob die Grenzwerte überschritten wurden. Wahrscheinlich liegt der BNetzA noch nicht mal eine Störungsmeldung vor. Das sollte der nächste Schritt sein, wenn man sich mit dem Nachbar nicht anders einigen kann.

In welcher Welt lebst Du eigentlich. Lies doch mal den Starteintrag.

Wie so oft: vollkommen überflüssiges Forengel.....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
[quote]...... In welcher Welt lebst Du eigentlich. Lies doch mal den Starteintrag. .....[/quote] Vielleicht gehst Du auch noch mal zurück, bevor Du auf dem Dachverband herum prügelst. Z.Zt. des TO war es noch normale Prozedere, so wie der Gesetzgeber es verabschiedet hat und der DARC es nicht verhindern konnte. Die Politik hat sich auf Sicherheits-relevante Funkdienste beschränkt, und da konnte niemand etwas dran drehen. Die BNetzA ist Vollzugsbehörde und kann garnicht anders. Falls Du DARC-Mitglied bist, hättest Du diese Diskussion und Bemühungen mit verfolgen können. Wenn Du kein Mitglied bist, geht Dich auch der Dachverband nichts an.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Womit hat denn der DARC seine Premiummitgliedschaft versucht an den Mann zu bringen ?
Mit der Aussage verstärkte Lobbyarbeit betreiben zu wollen.

Wie so oft: Forengel.....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Elite-Funker...ich finde das alles merkwürdig...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Originaltext DARC:

Der Schutz der Frequenzen ist eine der wichtigsten Aufgaben des DARC e.V. – die Amateurfunkbänder sind die Grundlage für unser Hobby. Deshalb hat der DARC e.V. [b:zh8dpwbc]nach Einführung der Mitgliedschaft Pro als erstes Projekt die Stärkung und Förderung der Arbeit im Bereich EMV[/b:zh8dpwbc] und Normung ins Visier genommen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
[quote]Originaltext DARC:
Der Schutz der Frequenzen ist eine der wichtigsten Aufgaben des DARC e.V. – die Amateurfunkbänder sind die Grundlage für unser Hobby. Deshalb hat der DARC e.V. [b:20nfsrvc][color=red:20nfsrvc]nach Einführung der Mitgliedschaft Pro [/color:20nfsrvc]als erstes Projekt die Stärkung und Förderung der Arbeit im Bereich EMV[/b:20nfsrvc] und Normung ins Visier genommen.[/quote]Siehe rot unterlegte Zitatstelle. Die [i:20nfsrvc]Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden (Sicherheitsfunk-Schutzverordnung – SchuTSEV) vom 13. Mai 2009[/i:20nfsrvc] wurde bereits vorher verabschiedet - mit genügend Einwänden des DARC. Ich wiederhole noch mal Deinen eigenen Post - für Dich persönlich:[quote]In welcher Welt lebst Du eigentlich. Lies doch mal den Starteintrag.
Wie so oft: vollkommen überflüssiges Forengel....[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Netter Versuch, aber falsch !


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
[quote]Hallo Zusammen,

seit längerer Zeit habe ich Tagsüber ca. 08:00 Uhr – 00:00 Uhr Störungen auf allen Kurzwellenbändern, 160m, 80m, 40, sind nicht mehr nutzbar. Auch setzt teilweise die Synchronisation des DSL Signals aus. Die Ursache der Störung liegt in der unmittelbaren Umgebung, verursacht durch einem TV. Gestern war die Bundesnetzagentur bei den betroffenen Nachbarn und hat auch das störende Gerät identifiziert. Jetzt hat der Verursacher mehrere Wochen Zeit sein Gerät reparieren zu lassen, selber sollte ich die Störungen hinnehmen, da anscheinend ein Betriebsverbot nicht mehr ausgesprochen werden darf. Obwohl die Grenzwerte stark überschritten sind. Selbst das komplette AM Rundfunkband ist beeinträchtigt. Laut Aussage der Bundesnetzagentur darf nur noch bei BOS Störungen der Betrieb untersagt werden.

Da der Verursacher hier in der Nachbarschaft bekannt ist, wird dieser mit Sicherheit keine Reparaturen an seinen TV vornehmen lassen und versuchen die Sache auszusitzen.
Wie soll ich mich hier verhalten um eine Abschalten des Gerätes zu erwirken?

73, Thoren[/quote]

Hallo Thoren,
für schwierige Empfangsbedingungen sollte man Erdschleifen etc. vermeiden. Für elektrische Nahfeldstörungen schaue mal hier:

1. Symmetrische Antenne:
http://active-antenna.eu/amplifier-kit/

2. Unsymmetrische Antenne:
qrp-projekt:
http://www.qrpproject.de/Media/Aktivant ... eVers1.pdf
+ Norton-Verstärker
+ Antennenbausatz

Die Lösung 1. ist meiner Meinung nach die bessere, da ich auch einen seperaten schaltbaren Antenneneingang habe ... .

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Hallo Gerhard,

die Empfangsbedingungen an meinem Standort sind nicht optimal aber damit kann ich leben.
Mir geht es darum, dass beim Einschalten des TV Gerätes kein Empfang mehr möglich ist. Die Bundesnetzagentur war ja bereits beim Nachbarn und hat die Überschreitung der Grenzwerte festgestellt. Dieser hat eine Aufforderung bekommen innerhalb von 4 Wochen das Gerät nachzubessern. Nur habe ich dafür kein Verständnis warum die Kiste solange weiterlaufen darf. Hier ist nicht einmal im Umkreis von 100m AM Rundfunk möglich.

So wie ich den Verursacher kenne, wird dieser auch sein Gerät nicht kostenpflichtig reparieren lassen.

Ich hatte gehofft eine Rechtliche Grundlage zu erfahren um die Bundesnetzagentur aufzufordern ein Betriebsverbot auszusprechen.

73
Thoren


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
[quote]Hallo Gerhard,

die Empfangsbedingungen an meinem Standort sind nicht optimal aber damit kann ich leben.
Mir geht es darum, dass beim Einschalten des TV Gerätes kein Empfang mehr möglich ist. Die Bundesnetzagentur war ja bereits beim Nachbarn und hat die Überschreitung der Grenzwerte festgestellt. Dieser hat eine Aufforderung bekommen innerhalb von 4 Wochen das Gerät nachzubessern. Nur habe ich dafür kein Verständnis warum die Kiste solange weiterlaufen darf. Hier ist nicht einmal im Umkreis von 100m AM Rundfunk möglich.

[color=#0000FF:zhp4y1p1]Die Frist von 4 Wochen läuft ab und dann geht ein Bußgeldbescheid dort hin.
[/color:zhp4y1p1]
So wie ich den Verursacher kenne, wird dieser auch sein Gerät nicht kostenpflichtig reparieren lassen.

Ich hatte gehofft eine Rechtliche Grundlage zu erfahren um die Bundesnetzagentur aufzufordern ein Betriebsverbot auszusprechen.

73
Thoren[/quote]

Hallo Thoren,
mit dieser Frist bist Du im Vorteil, wenn er sie nicht einhält. Dann meldest Du das wieder neu an die BNetzA mit der alten Störungs-Nummer und dann sollten sie aktiv werden per Bußgeldbescheid und einer Rechnung für die bereits erfolgten Messungen. :)

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
Hallo,

auch ich habe hier sehr starke Störungen die von einem bzw. 2 TV-Geräten verursacht werden. Vor ca. 1 Stunde habe ich wieder mit der Bnetza telefoiiert und den Herren im Original die Störung welche auf 80m alle 50khz auftritt und auf 40m das ganze Band mit Rauschen abdeckt per Telefon übermittelt. Die Bnetza darf nichts bis zur Reparatur oder mähnliches aus dem Verkehr nehmen. Dazu hat die Bnetza keinerlei Befugnis das teilte man mir mit. Nun erfolgt wieder eine Prüfung nächsten Donnerstag, aber herauskommen tut dabei sicherlich nichts.
Habe den Leuten von der Bnetza gesagt das man die Bnetza auslacht das ist alles. Man macht weiter, keine Reparaturen gar nichts, nur die Störungen bleiben.

Wo ist die prima alte Oberpostdirektion mit Ihrem Funkstörungsmeßdienst.

Die Bundesnetzagentur ist zu nichts nütze. Sie ist nach meiner Meinung völlig unnütze.

Gruß an alle Leser.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage bei Störungen
[quote]
Die Bnetza darf nichts bis zur Reparatur oder mähnliches aus dem Verkehr nehmen. Dazu hat die Bnetza keinerlei Befugnis [/quote]

ist ja wohl mehr als logisch, denn bis zum Zeitpunkt einer gemeldeten Störung weiß der Besitzer überhaupt nichts von der Unzulänglichkeit seines Gerätes.


  
 

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