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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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 [ 27 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Komponent
Moin,

erstes Posting und gleich eine Frage. Hoffentlich bin ich hier im richtigen Forum

Worum geht es?
Ich habe mir in HongKong ein 433Mhz Sendemodul und einen 433Mhz Empfänger bestellt. Der HF-Teil besteht aus einem RFM22B mit einem Si4432. Zur Ansteuerung wird ein Arduino Mikrocontroller verwendet. Die Software heißt openlrsNG und ist OpenSource. Das ganze ist eigentlich für den Modellbau gedacht und benutzt auch optional das Frequenzhopping. Frequenzen, Leistung etc werden aber über die Software gesteuert. Wir wollen mit den Modulen lediglich etwas experimentieren und uns mit der Technik des Hoppings vertraut machen. Also eine rein experimentelle Geschichte.

Die Komponenten wurden bei einem Modellbau-Händler namens HK gekauft, da er der einzige Lieferant weltweit ist (soweit mir bekannt).

Nun zur Sache
Der Zoll hat die Rausgabe verweigert, weil es HF Komponenten sind. Dann wurde das von der BNetzA in Leer bearbeitet. Die haben geschrieben, das auf dem einen Teil ein CE aufgedruckt ist, aber der Rest nicht vorhanden ist, also deutsche Anleitung usw, also keine Einfuhr möglich. Darauf hin habe ich nun Einspruch erhoben und auf die FTEG $1 (3) 1 verwiesen. Dieser Einspruch wurde abgelehnt, da es sich angeblich um handelsübliche Ware handle und diese nicht amateurfunkspezifisch sei. Mir ist nicht bekannt, das es diese Komponenten in der EU zu kaufen gibt.

Nur zur Info die Links zu den beiden Teilen
[url:2kjb1syz]https://www.hobbyking.com/hobbyking/store/uh_viewItem.asp?idProduct=40031[/url:2kjb1syz]
[url:2kjb1syz]https://www.hobbyking.com/hobbyking/store/uh_viewItem.asp?idProduct=27096[/url:2kjb1syz]

Das erzeugte Frust bei mir und ich rief die BNetzA in Leer an. Alles sehr freundlich und nett. Die Argumentation war nun, das auf der einen Komponente ein CE Zeichen aufgedruckt sei, aber keine CE usw vorhanden sei. Durch das CE Zeichen würde etwas vorgegaukelt, was nicht sei, also keine Einfuhr. Ich sagte dann, das man das CE Zeichen doch entfernen kann. Außerdem sei auf dem anderen Teil kein CE. Er verwies immer wieder darauf, das auch HF-Komponenten für den 433Mhz ein CE benötigen. Wir kamen leider nicht auf einen Nenner.

Ich verwies dann wieder darauf, das es für diese Komponenten keine CE etc geben kann, da erst durch weiteres löten und entsprechender Software das ganze lauffähig wird. Deutsche Anleitung und technische Beschreibungen wird es auch niemals geben. Es interessierte ihn nicht. Ich frage mich nun, wie ich mein Hobby ausüben soll, wenn ich nicht mal an die passende Hardware komme. Wozu bin ich Funkamateur, wenn mir das Recht zum experimentieren nicht gegeben wird?

Gibt es noch Möglichkeiten?

Der Klopfer war, das ich den Tipp bekam, die Sachen wieder zurück gehen zu lassen und einfach nochmal bestellen sollte. Dann würde wahrscheinlich alles durch gehen! ???

Ich schiebe gerade Frust

DG1BR


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
[quote]
Gibt es noch Möglichkeiten?
[/quote]

Ja, als Inverkehrbringer CE Zertifizierung durchführen

http://www.ce-zeichen.de/ce-praxis.html


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
Wenn man abenteuerlustig genug ist, kann man auch vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Chancen stehen aber gut, dass das lediglich ein teures Intermezzo mit ansonsten gleichem Ausgang wäre.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
[quote]

Ja, als Inverkehrbringer CE Zertifizierung durchführen
[/quote]

Gute Idee auch für die Allgemeinheit evt. Nützlich :D
Die Frage ist nur was das Kosset!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
[quote]*Note: Please check with your local authorities regarding the operation of this equipment before you purchase.[/quote] :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
....immer wieder das Gleiche!
Anstatt sich darum zu kümmern daß unsere Rechte als Primärnutzer im 70cm gewahrt werden betreibt man juristische Haarspalterei. Solange wie vor einiger Zeit in Berlin passiert ein ATV Relais QSY machen muß, weil der 433MHz Billigstschrott in den KFZ (vermutlich mit CE Zeichen und deutscher Anleitung) die Grätsche macht wenn in ein paar km Entfernung ein DVB-T Sender im 70cm Band funkt, dann läuft etwas ganz gewaltig schief in diesem Land. DAS sind die Baustellen, um die sich die BNetzA kümmern sollte, nämlich daß solcher "korrekt" CE zertifizierter Müll aus dem Verkehr gezogen wird. Statt dessen bestärkt man lieber den Zoll indirekt in der Überschreitung seiner Kompetenzen. Es geht hier nämlich überhaupt nicht darum, daß Komponenten unzulässig "in Verkehr" gebracht werden. Sondern es werden Personen, die aufgrund der durch eine Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse berechtigt sind Sende-und Empfangsanlagen sogar selbst zu bauen, zu modifizieren und zu betreiben, Ausgangskomponenten für eigene Projekte vorenthalten. Und das nur weil einige Zollmitarbeiter nicht einmal in der Lage sind zwischen lizensierten Funkamateur und Normalbürger zu unterscheiden und deshalb anhand des Vorhandenseins oder nicht Vorhandenseins eines Aufklebers mit zwei Buchstaben sowie eines kleinen beigelegten Faltblattes darüber befinden ob jemand einen Artikel ausgehändigt bekommt oder nicht.
Nieder mit dem Sachverstand, hoch lebe die Bürokratie.
Unglaublich...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
Diese Praxis scheint sich in der Tat auszubreiten. Die Beschlagnahmung von durch FA bestellten Baofengs durch das Schweizer Bakom dürfte ja auch in DL weitestgehend bekannt sein.
Dort wurde nebst der mangelhaften Oberwellenunterdrückung ein zu klein aufgebrachtes CE-Zeichen als Grund der Beschlagnahmung genannt. Dass ein FA von seiner Qualifikation her durchaus in der Lage ist, das Gerät den legalen Vorschriften entsprechend zu modifizieren, wurde nicht gelten gelassen - der betroffene OM bekam nicht nur seine schon bezahlten Geräte nicht, sondern durfte überdies eine saftige Geldauflage für das Messprozedere und die Vernichtung der Geräte bezahlen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
[quote]Und das nur weil einige Zollmitarbeiter nicht einmal in der Lage sind zwischen lizensierten Funkamateur und Normalbürger zu unterscheiden[/quote]
Was Du sonst schreibst, hat alles Hand und Fuß, aber Einfuhrbestimmungen unterscheiden nicht zwischen Funkamateuren und anderen Personen. Entweder folgt die Entscheidung des Zolls also den dafür einschlägigen rechtlichen Vorgaben, dann ist sie zwar ärgerlich, aber rechtlich nicht zu beanstanden, oder sie folgt ihnen nicht, dann ist sie angreifbar. Für den zweiten Fall gibt es die Verwaltungsgerichte, der erste wäre eine Aufgabe für die Lobbyarbeit der Verbände.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
[quote][................. wäre eine Aufgabe für die Lobbyarbeit der Verbände.

73
Hans[/quote]

Eine was? :wink:

vy73 de Andreas


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
Wenn Funkamateure selbst Geräte bauen können wieso können sie dann nicht CE Geräte nicht Kaufen?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
[quote][quote]der erste wäre eine Aufgabe für die Lobbyarbeit der Verbände.[/quote][/quote]

:lol: Der war gut !

Ich hatte ein ähnliches Problem beim Zoll.
Der Beamte wollte auch aufgrund fehlender CE die 868MHz Module nicht rausrücken.
Ich sagte Ihm das es Bauteile wie Widerstände oder Kondensatoren wären und er gene mal in mein Icom Handy reinschauen könnte und auf den Bauteilen nach CE Zeichen zu suchen. Desweiteren zeigte ich ihm meine Zulassung und verwies auf das AfuG, das ich selber bauen dürfe, was ohne Bauteile wohl nicht gehe.
Das Icom hätte ja auch erst als Fertiggerät ein CE.
Meine Argumentation war wohl schlüssig, und ich bekam die Teile ausgehändigt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
[quote]Wenn Funkamateure selbst Geräte bauen können wieso können sie dann nicht CE Geräte nicht Kaufen?[/quote]

Das Problem war hier doch, dass das CE Zeichen “gefälscht“ gewesen sein sollte. Oder hab ich was falsch verstanden?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
Danke für euer Feedback, obwohl die ersten Antworten bei mir eine Verwunderung auslösten.

Daher meine erste Frage
Als ich vor ca. 30 Jahren meine Prüfungen abgelegt hatte, hatte ich den Amateurfunk als experimentelle Angelegenheit gesehen. Mir ging/geht es primär um die technische Auseinandersetzung mit der HF-Technik, weniger um die Bandwacht auf den Relais. Ist es im 21 Jahrhundert nun so, das alle Komponenten, mit denen ich experimentiere eine CE, KE etc benötigen? Wenn dem so ist, kann ich mit dem Hobby aufhören.

Zur BNetzA
Mir wird die Überlassung der HF-Module untersagt, weil es sich angeblich um ein im Handel erhältliches und für den Endverbraucher fertiges Produkt handelt. Dieses besitzt keine CE usw und kann daher nicht überlassen werden.

Meine Argumentation beruft sich nun auf die FTEG $1 (3) 1
[url:1al1wnjs]http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/BJNR017000001.html[/url:1al1wnjs]

Dort steht Zitat: "Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494) verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind. ..."

Ich bin Funkamateur und die HF-Module sind so oder ähnlich weder in D noch in der EU erhältlich. Habe ich einen Denkfehler gemacht oder hat die BNetzA gepennt?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
[quote]
Das Problem war hier doch, dass das CE Zeichen “gefälscht“ gewesen sein sollte. Oder hab ich was falsch verstanden?[/quote]

Das ist wohl erst mal ein Nebenschauplatz.
Primär geht es darum, das die Module angeblich handelsüblich, fertig und für den Endverbraucher sein sollen. Ich hatte bereits am Telefon der BNetzA angeboten auf dem einen Modul, auf welchem sich ein CE befindet, dieses vor Ort abzuschleifen oder das gesamte Gehäuse zu zerstören.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Stress mit der BNetzA. Stichwort Import von 433Mhz Kompo
[quote][quote][................. wäre eine Aufgabe für die Lobbyarbeit der Verbände.[/quote]

Eine was? :wink:[/quote]
Ein Aufgabe. Steht da. Da die Verbände Lobbyarbeit als Teil ihres Auftrags sehen, ist das ein Punkt, an dem sie tätig werden können.

[quote]Danke für euer Feedback, obwohl die ersten Antworten bei mir eine Verwunderung auslösten.[/quote]
Das ist normal, es kommen immer auch andere Antworten als die erhofften.

[quote]Meine Argumentation beruft sich nun auf die FTEG $1 (3) 1
[url:1x1ua4wn]http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/BJNR017000001.html[/url:1x1ua4wn][/quote]
Nehmen wir mal an, dieser Passus sei für Deinen Fall einschlägig, auch wenn Du im Eingangsposting schriebst [i:1x1ua4wn]„Das ganze ist eigentlich für den Modellbau gedacht“[/i:1x1ua4wn]. Dann gibt es im Grunde nur einen Weg, Deine Ansicht durchzusetzen: Im Ablehnungsbescheid der BNetzA sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen, und den dort aufgezeigten Weg schlägst Du ein. Falls keine Belehrung vorhanden ist, lass Dir die entsprechenden Rechtsmittel von der Agentur nennen.

In diesem Forum findest Du Verständnis für den Ärger und die Umstände, die Dir die Sache bereitet. Eine Herausgabe der Waren durch den Zoll wird es aber nicht erreichen können.

73
Hans


  
 

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