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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 46 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
Da es hier so wenig Umfragen gibt, starte ich mal eine:
Demnächst ist wieder eine Kurzfreigabe auf dem 4m-Band geplant.
Wer interessiert sich für das 4m Band und warum?

Achim


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
es fehlt der Punkt: "da darf ich eh nicht" :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
Es haben zwar erst 7 abgestimmt und von daher ist es ja nun wirklich noch nicht aussagekräftig aber das ein Band jemand gar nicht interessiert, wundert mich schon irgendwie.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
Hi
Da UKW schon tot ist..warum sollte es auf 2*2m besser ausssehen ..
Denke es wird ein Band für wenige Experimentierer bleiben.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
Angesichts der anderen Bänder, die bereits hervorragende Möglichkeiten bieten und in der Erwartung, daß wenn 4m überhaupt zugelassen wird es eher wieder auf eine Zulassung mit stark kastrierten Arbeitsbedingungen vergleichbar mit 6m hinausläuft, kann ich es schon verstehen daß sich das Interesse in Grenzen hält. Warum soll ich mich mit, wie im ersten Wurf letztes Jahr, mit Piepstönen zwischen den Baken herumquälen und hoffen, daß mich niemand im Bakenbad hört, oder wie jetzt angedacht auch wieder nur unter künstlich erschwerten Beschränkungen arbeiten, wenn 10 und 2m als die nächsten "normal" nutzbaren Bänder genug Raum bieten? Dann kann man es auch ganz lassen und lieber dafür die bedrohten MHz'e auf den UHF/SHF Bändern dauerhaft erhalten.
Insofern erschließt sich Stand jetzt mir nicht wirklich der Wunsch, dieses Band benutzen zu wollen (obwohl ich abgestimmt habe erst mal die Entwicklung von 4m abzuwarten). Vielleicht später mal... :D
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
Ich seh keinen rechten Zweck für 4m. In der Tat wäre mehr Aktivierung auf den schon vorhandenen VHF/UHF/SHF-Bänder vonnöten, bevor die cleveren Regulierungsbehörden auf die Kommunikationsbranchenlobby hören und dort beginnen abzuknapsen; mit 23cm steht das ja schon fast ins Haus, in PA ist 70cm bedroht - also besser um das kümmern, was wir haben.
Ansonsten fände ich eine Freigabe für 60m wesentlich interessanter.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
Ich habe kein Interesse an 4m, weil das so ein Band ist, das eh nur ums nächste Eck geht oder wieder nur ganz sporadisch ein Stück weiter. Das lockt mich nicht hinter dem Ofen vor. Da geht es mir wie meinem Vorredner, dann lieber 60m. Aber auch da nicht nur wenige Kilohertz, sondern schon ein wenig mehr...

Gruß Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
[quote] Warum soll ich mich mit, ... wenn 10 und 2m als die nächsten "normal" nutzbaren Bänder genug Raum bieten? Dann kann man es auch ganz lassen ...[/quote]

Warum nicht das Telefon nutzen und den Amateurfunk ganz lassen?

Ich finde diese Diskussion ziemlich befremdlich, denn Amateurfunk ist ein experimenteller Funkdienst und man kann jetzt prima die Ausbreitungsbedingungen zwischen 10m und 2m austesten und vergleichen. Auch wenn wir diese Bereiche nicht gleich exklusiv bekommen, ist die Richtung doch ok. Warum so undankbar? Freuen wir uns doch, dass etwas für den Amateurfunk erreicht werden konnte, was ggf. ausbaufähig ist. Abstriche auf den hohen Bändern haben damit nichts zu tun, denn es gibt keine Option auf 6 und 4m zu verzichten, um damit 23cm zu retten.

Dem Wunsch nach 60m kann ich mich nur anschließen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
Ich hab schon, sehr erfolgreich, mit kleinen Leistungen (3 W out) auf 6 m Betrieb gemacht. Bei SporadicE oder auch teils bei F2 geht da die Post ab. Ganz interessantes Band. Leider habe ich für 4m noch kein passendes Gerät und da im Spätsommer ein Umzug in ein neues QTH mit Antennengenehmigung ansteht lasse ich die Anschaffung auch vorerst noch. Also bei der nächsten Kurzzulassung wird das bei mir leider nüscht aber wenn es mal auf Dauer freigegeben wird wie bspw. 6 m dann bin ich sicherlich dabei. Die Möglichkeiten sind nämlich denen auf 6 m durchaus ähnlich was die Ausbreitung betrifft .....

Mein Häkchen deshalb bei " Wenn es dauerhaft freigegeben wird" :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
DARC und Funkamateur melden gerade übereinstimmend, dass ab sofort der Zugang zu 4m wieder erlaubt ist:
Frequenzbereich: 70,150 MHz bis 70,180 MHz
Sendeleistung: 25 Watt ERP
Maximale Bandbreite: 12 kHz
Alle Sendearten
Antennen: horizontale Polarisation
Zeitraum: ab sofort bis 31. August 2015
Der Amateurfunk ist sekundärer Nutzer und hat den Schutz der primären Funkdienste zu gewährleisten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
[quote]DARC und Funkamateur melden gerade übereinstimmend, dass ab sofort der Zugang zu 4m wieder erlaubt ist:
[/quote]
Danke für die Info.

Sehr interessante unterschiedliche Meinungen zur Umfrage.

[quote]es fehlt der Punkt: "da darf ich eh nicht" :lol:[/quote]
Stimmt. Ich glaube, das kann ich aber nicht mehr nachträglich anhängen, oder?

[quote]
...wenn 4m überhaupt zugelassen wird es eher wieder auf eine Zulassung mit stark kastrierten Arbeitsbedingungen vergleichbar mit 6m hinausläuft, kann ich es schon verstehen daß sich das Interesse in Grenzen hält.
[/quote]
Als jemand, der bevorzugt mobil und vertikal in der Luft ist, verkneife ich mir mal meinen Kommentar über die gerade veröffentlichte 4m-Freigabe...das hatte ich bereits bei der letzten Freigabe Kund getan...
[quote]
Warum soll ich mich mit, wie im ersten Wurf letztes Jahr, mit Piepstönen zwischen den Baken herumquälen und hoffen, daß mich niemand im Bakenbad hört, oder wie jetzt angedacht auch wieder nur unter künstlich erschwerten Beschränkungen arbeiten,
[/quote]
25W kann ich gerade noch so nachvollziehen, aber nur horizontal und nur ortsfest und mitten im Bakenband ist mir bei heute ein Rätsel geblieben....
Das is ungefähr so wie: Ich darf hier zwar Rauchen, aber nicht ausatmen!
[quote]
wenn 10 und 2m als die nächsten "normal" nutzbaren Bänder genug Raum bieten? Dann kann man es auch ganz lassen und lieber dafür die bedrohten MHz'e auf den UHF/SHF Bändern dauerhaft erhalten.
[/quote]
Naja, es geht ja weniger um "neuen Raum" sondern eher um das, was in unserer Zulassungsurkunde steht: Experimentierfunk.

[quote]
Insofern erschließt sich Stand jetzt mir nicht wirklich der Wunsch, dieses Band benutzen zu wollen (obwohl ich abgestimmt habe erst mal die Entwicklung von 4m abzuwarten). Vielleicht später mal... :D
[/quote]
Ich würde Stand heute auch nicht mehr 4m als Argument bei einem Neukauf ansehen, aber da ich es nun mal habe, würde ich mich schon für eine evtl. Bandöffnung interessieren....

[quote]
Freuen wir uns doch, dass etwas für den Amateurfunk erreicht werden konnte, was ggf. ausbaufähig ist. Abstriche auf den hohen Bändern haben damit nichts zu tun, denn es gibt keine Option auf 6 und 4m zu verzichten, um damit 23cm zu retten.
Dem Wunsch nach 60m kann ich mich nur anschließen.[/quote]
Das stimmt allerdings.
Nicht das man mich falsch versteht:
Ich freue mich auch über jedes neue Betätigungsfeld, aber diese dämliche Einschränkung auf horizontal und ortsfest konnte ich noch nie versteheh.
Und vor allem:
Es wird ein Blödsinn so lange wiederholt, bis er irgendwann als normal angesehen wird ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
[quote]
Ich freue mich auch über jedes neue Betätigungsfeld, aber diese dämliche Einschränkung auf horizontal und ortsfest konnte ich noch nie versteheh.
[/quote]

Lass uns doch erst mal einen Fuß in die Tür bekommen, der Rest kommt schon noch. Ohne die Bedingungen gäb's nix.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
[quote]
Warum nicht das Telefon nutzen und den Amateurfunk ganz lassen?
Ich finde diese Diskussion ziemlich befremdlich, denn Amateurfunk ist ein experimenteller Funkdienst...
[/quote]

...solche Totschlagargumente kommen immer dann, wenn die Ideen ausgehen. Ich sehe ja durchaus den experimentellen Charakter des Amateurfunks, bin selbst auch viel mehr am Bauen, Testen, Experimentieren als am Funken. Es ist der eigentliche Grund, warum ich überhaupt die Lizenzprüfung in 1998 auch mit Tempo 60 CW abgelegt habe. Also wirf mir nicht mit dieser Bemerkung indirekt eine verquere Sichtweise in Bezug auf den Amateurfunk vor!
Aber wenn die einzigen Experimente im Amateurfunk darin bestehen, unter stark beschränkten Möglichkeiten (administrativ, nicht technisch) Ausbreitungsbedingungen "zu beobachten", dann geht im Amateurfunk langsam das Licht aus.

Ich will ja mit meinem Statement nicht sagen daß man auf 4m keinen Spaß haben kann, jedem das Seine. Aber meins ist es unter den aktuellen Bedingungen nicht. Für mich sind eher die höheren Frequenzen bis hin in den optischen Frequenzbereich interessanter. Dort gibt es für [u:3j32ohr0]mich[/u:3j32ohr0] noch wirkliches Neuland und [u:3j32ohr0]wirklich[/u:3j32ohr0] neue und unbekannte Effekte und Eigenschaften zu entdecken. Wem dagegen die Wiederholung gleichartiger Experimente auf einem pseudo-Neu-Band zwischen den etablierten Bändern ausreicht...ok, für den mag ein Band wie 4m unter den aktuellen Bedingungen eine schöne Spielwiese sein.
Das Schöne an dem Hobby ist ja, daß jeder (noch) nach seinen Vorlieben sein Hobby ausüben kann. Aber die ständig hochgepushten Meldungen über ein paar Hz in einem "neuen" Band (was im Übrigen in einigen anderen Ländern schon längst ein reguläres Amateurfunkband ist) halte ich für absolut überbewertet und auch für ein wenig bedenklich, weil es langfristig die Wahrnehmung verschiebt. Denn bei jeder neuen Freigabe, und seien es auch nur ein paar Hz im Spektrum unter Knebelbedingungen wird gleich ein Riesen-Hype veranstaltet. Wenn aber bestehende Bänder bzw. MHz breite Teilbereiche davon bedroht sind dann hört man kaum etwas. In diesem Zusammenhang möchte ich kurz in Erinnerung rufen, daß Breitbandbetriebsarten auf den hohen/höchsten Bändern insbesondere unter experimentellen Gesichtspunkten eine mindestens gleichwertige Berechtigung haben wie der weitgehend ausexperimentierte Schmalband-Rauschfunk auf HF/VHF/UHF. Das sollte uns trotz der kleinen Krümel, die uns hin und wieder mal hingeworfen werden, nicht aus dem Fokus geraten.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
[quote]Wem dagegen die Wiederholung gleichartiger Experimente auf einem pseudo-Neu-Band zwischen den etablierten Bändern ausreicht...ok, für den mag ein Band wie 4m unter den aktuellen Bedingungen eine schöne Spielwiese sein.
...der weitgehend ausexperimentierte Schmalband-Rauschfunk auf HF/VHF/UHF.[/quote]

Das klingt schon ziemlich arrogant, aber glücklicherweise sind die Möglichkeiten im Amateurfunk so groß und so vielfältig, dass dort fast jeder noch nach seiner Fasson glücklich werden kann. 6m ist nach wie vor für mich faszinierend und 4m wird es vermutlich auch sein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Würdet ihr Betrieb auf 4m machen?
Wilfried,

Du hast mich völlig falsch verstanden. Egal.

BTW: Experimente im Amateurfunk macht man zuerst und vor allem für sich selbst und dem eigenen Erkenntnisgewinn und nicht unbedingt als Forschung und Entwicklung.


  
 

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