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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 53 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
Wieso ignorieren und nicht wahrhaben wollen? Habe ich bestritten was unbestreitbar ist?

Ich habe nur auf Deinen Widerspruch bezgl. der Mehrheiten hingewiesen und einen Lösungsansatz aufgezeigt, wenn Du die Mehrheit dafür hinter Dir wähnst. Was ist daran falsch? Lamentieren bringt jedenfalls noch weniger.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
Hallo Heiner,

Nachdem Du mich direkt ansprichst auch von mir ein paar Zeilen...

Natürlich bin ich bei diesem Thema voreingenommen, als bekennender Contester und Dxpeditionär gehöre ich exakt den Leuten an, die hier mit schöner Regelmässigkeit in Bausch und Bogen verdammt werden.
Das war übrigens nicht immer so: Die ersten 15 Jahre meines AFU-Daseins stand ich mit Contesten auf Kriegsfuß, darum kann ich ein Stück weit Stefan und auch Dich durchaus verstehen. Allerdings bin ich halt nur in cw unterwegs von daher sind mir die Sitten und Gebräuche im SSB-Teil des Bandes nicht sonderlich vertraut. Möglich dass das der Grund ist warum Du so sauer bist; auch ich bin kein Fan der Phonie aber sie ist halt nun mal ein sehr weit verbreitet und hat auch ihre Daseinsberechtigung.

Im CW-Teil stellt sich die Situation so dar dass (wie auch in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens) 80 Prozent der Stationen durchaus manierlich unterwegs sind. Vermutlich wird das auch bei SSB nicht anders sein, das sogenannte Paretoprinzip hat selbstverständlich auch hier Geltung. Auffällig werden „nur“ die 20% Rabauken, die wir nach eben diesem Prinzip aus allen Situationen des täglichen Lebens (von den Autofahrern, Motorradfahrern, Fahrradfahrern etc …) kennen. Du sagst zwar dass es sich speziell im AFU nicht um eine Minderheit handelt, ich denke aber dass liegt einfach nur an Deinem Frust über dieses Thema; aber ich lasse das jetzt einfach mal so stehen …

Kommen wir zur Beteiligung: Die Zahl der Stationen, die an Contesten teilnimmt steigt Jahr für Jahr bzw. befindet sich auf einem sehr hohen Level; es geht hier nicht um Minderheiten sondern schlicht um die Mehrheit der aktiven Amateure. Auch diese unbestreitbare Tatsache möchte ich jetzt mal so stehen lassen.

Das Thema Betriebstechnik hätte ich von mir aus nicht angeschnitten; nachdem hier aber mit Begriffen wie „Null Betriebstechnik, hirnlos, asozial, testosterongesteuert“ argumentiert wurde möchte ich schon ein paar Worte fallenlassen:
Das Wochenende ist für mich ausserhalb von Contesten für Funkerei ein Graus: Egal ob von zu Hause oder auf der besseren Seite des Pileups: Ich bin es einfach leid irgendwelche stümperhafte Anfängerfehler beobachten zu müssen von Rufzeichen, die schon seit Jahren im Band sind. Es ist einfach nur peinlich manchen Leuten und ihrem Gestammel zuzuhören. Gute Betriebstechnik wird nicht mit der Muttermilch verabreicht sondern entsteht (oh Wunder!) in erster Linie durch viel Betrieb. Es wird klar worauf ich hinauswill: Ein engagierter Contester kommt im Jahr locker auf 10-20k Verbindungen. Mag sein dass da aus Deiner Sicht sowieso nur Schwachfug ausgetauscht wird doch dieser Austausch erfolgt schnell, präzise und effektiv.

Wie auch immer Heiner, wir kennen uns hier schon eine Zeitlang und haben uns gegenseitig so schätzen gelernt, dass wir mit Sicherheit bei einem persönlichen Treffen bei einer gemeinsamen Tasse Kaffee und einem Schwätzchen nicht abgeneigt wären. Unser Hobby liegt uns mit Sicherheit beiden am Herzen und auch ich möchte, dass dieses Hobby eine Zukunft hat. Ich denke wir sind uns im Wesentlichen einig, nur über den Weg dorthin gibt es unbedeutende Differenzen :-)

73, Jo
dj3cq


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
Wie Fandet ihr eigentlich die OP's von Navassa in Diesem Jahr?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
Hallo Jo !
Ich glaube,Du stellst Dein Licht unter den Scheffel,ich glaube nicht,das Du Dich zu diesem Personenkreis zählen musst, so sind CW Conteste eine ganz andere Hausnummer. Ich meine ich habe deutlich gesagt,das ich nichts gegen Conteste habe,ich habe etwas gegen diese unerträglichen Brüller mit ihren Banplanverletzungen, Übertretungen der eigenen Contestregelungen, der widerwärtigen Ellenbogenmentalität, also alle der Eigenschaften,die man bei jedem Contest (SSB) beobachten muss, nicht zu vergessen,die bis zum Anschlag aufgedrehten Geräte, PAs etc.. Ich denke auch nicht,das sich das um eine Minderheit handelt,ich würde eher so fifty fifty schätzen. Die Veranstalter der Contest ignorieren ihre selbst aufgestellten Regelungen, ich persönlich habe noch nie von einer Disqualifikation wegen Übertretung der Contestregeln gehört!! Natürlich geht einem irgendwann der Hut hoch, wenn mann Wochenende für Wochenende marodierende Banden durch die Bänder toben hört und man sich mit immerhin 100 Watt nicht mehr zur Wehr setzen kann,obwohl man eine gute Antenne hat. Ich bin jetzt seit vielen Jahrzehnten auf den Bändern unterwegs und ich glaube felsenfest, das das von Jahr zu Jahr immer schlimmer wird.ich mag gar nicht auf die verschiedenen Nationalitäten verweisen, die auch so alle möglichen Spielarten der Rücksichtlosigkeiten auf dem Zettel haben, handele ich mir dann auch noch den Aufschrei der Fremdenfeindlichkeit ein, nein lassen wir das mal beiseite. Mich regt es auf,das dieses Thema ständig mit Abwiegelungen und Ermahnungen,das doch einfach alles so hinzunehmen,es ließe sich ja doch nichts daran ändern,behandelt wird.So,Jo,also nichts für ungut, bloß das Kopf in den Sand stecken liegt mir absolut nicht. Der Einwand,mich über meinen Verband an die IARU zu richte,der ja nicht von Dir kam, ist schlichtweg albern,oder glaubt jemand der EDR aus einem der kleinsten Länder in Europa hätte da irgendeine gewichtige Stimme ?
Frohe Ostern,Jo,73, Heiner


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
Jo, jetzt habe ich das Thema Betriebstechnik gar nicht mit abgehandelt, Deinen Ausführungen darüber kann ich nur zustimmen, da sind wir uns absolut einig,das ist doch schon mal was, hi.
73, Heiner


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
[quote]Mich regt es auf,das dieses Thema ständig mit Abwiegelungen und Ermahnungen,das doch einfach alles so hinzunehmen,es ließe sich ja doch nichts daran ändern,behandelt wird.[/quote]

Da mokiert sich der Richtige. Seit Jahren verletzt er mit seiner marodierenden Bande und mit konstanter Boshaftigkeit den Bandplan.
Abend für Abend wird das 80m DX Fenster auf der Frequenz 3787 mit widerwärtiger Ellbogenmentalität blockiert.
Behördliche Vorschriften zur Rufzeichennennung gelten natürlich nicht für OZ6DL, wenn es hoch kommt ist seines einmal in über einer Stunde zu hören.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
Da hast Du mir aber richtig ans Bein gepinkelt, Anonymer !
Das tut ja richtig weh.
Heiner


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
Wo bin ich den hier gelandet, moment ich hole Chips und Bier :lol:
Einfach köstlich.. frohe Ostern
73 Stephan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
Das 80meter Band ist in den Abendstunden komplett belegt mit irgendwelchen unwichtigen Klönrunden.
Ausserdem werden frequenzen extra belegt mit möglichst unsauberen Signalen "eigenbau PA" damit die 100watt Stationen garnicht gehört oder bewusst weggedrückt werden.
Auf der anderen Seite sind 2m und 70cm Relaisrunden komplett ausgestorben..
Einen Contest finde ich geradezu Erfrischend...
73 Stephan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
[quote]Das 80meter Band ist in den Abendstunden komplett belegt mit irgendwelchen unwichtigen Klönrunden.
[/quote]

Genau, wie schön wäre es doch das alte FAG und die DVO zum Inhalt von Aussendungen wieder einzuführen dann wäre Schluss mit dem seichten Gestammel und die Contester und DXer hätten genügend Platz.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
So, ich bin dann mal weg, 73, Heiner


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
[quote]So, ich bin dann mal weg, 73, Heiner[/quote]

Muss man sich hier abmelden? Gut, dann bin ich auch mal weg...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
Hallo Funkfreunde .....

ich selber mache viele Conteste mit.
Nach Möglichkeit mit Einhaltung der Bandgrenzen usw.
Ein zweit RX ist immer in Bereitschaft, um das eigene Signal zu kontrollieren.

Seit Jahren habe ich den Wunsch, beim Einreichen der Conteste eine Seite zu finden, wo man grobe Verstöße melden kann und die dann auch abgemahnt werden.
Wenn Stationen meinen ihre Modulation sei mit 150 % gerade mal Richtig ausgesteuert …. Melden. Bandbreiten bis zu 20 kHz oder noch mehr …. Melden.
Wenn dann bei bestimmten Stationen über eine gewisse Summe an Beschwerden kommen, den entsprechenden OP abmahnen und im Wiederholungsfall disqualifizieren.
Denke, da mit würde man schon viel erreichen !
Wäre auch ein Interessantes Tätigkeit Feld für SWL´s.

Es muss für den entsprechenden OP / Verantwortlichen weh tun …. sonst bleibt es ohne Wirkung !

Hatte ab und an schon mal in Contesten den OP angesprochen, das die Modulation oder Bandbreite zu groß war ….. Ergebnis : Null
Denke, das an den großen Stationen einige OP´s sitzen, die nicht am wissen, wie sie die Geräte vor ihnen benutzen können / sollten.
Kenne auch Stationen, wo die Leistung jenseits von Gut und Böse betrieben wird !
Da kann man nichts machen und kann nur hoffen, das die OP´s ihre Technik beherrschen und nicht mit 5 KW und gestockten Antennen, Bandabschnitte dicht machen !

Vieles liegt auch am guten Willen der OP´s !
Meistens zählt doch nur …. Erfolg um zu den Besten zu gehören.
Aber ob 10.000 gearbeitete Stationen da zu gehören muss ?
Oder eine gute störungsfreie Technik in Verbindung mit guter Betriebstechnik, nicht viel wertvoller sind ?

In all diesen Fällen, müssen die Contest Veranstalter den ersten Schritt unternehmen, da mit wieder ein wenig Ruhe in dem Getümmel kommt.

Eine Meinung von Bert SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
[quote]... und schon sind wir wieder auf Kindergartenniveau, es funktioniert einfach immer.


de DL1EA, Rolf.[/quote]

Stimmt, das Sommerloch kommt immer zeitiger ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CQ-Contest...
Das Jahr hat 52 Wochenenden, da bleiben noch 261 weitestgehend contestfreie Tage. Mir persönlich reicht das völlig aus und außerdem kann ich jederzeit auf die contestfreien Bänder ausweichen. Ich nehme selber hin und wieder gerne an Contesten teil, meist um mir noch fehlende Länder zu arbeiten. Ich habe noch nie so dramatische Zustände erlebt, wie sie einige hier schildern. Die Signalpegel beim CQWW auf 160m sind z. B. oft grenzwertig und QRM nervig, aber vielleicht sollte man erfolgreichen Funkbetrieb unter solchen Bedingungen als Herausforderung betrachten.


  
 

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