Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 188 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Irgendjemand schrieb im Vorfeld schon ganz treffend: "Man sollte mal darüber nachdenken, die ganzen A-Klasse Elitefunker alle vier Jahre nachzuprüfen." DAS wäre mal spannend....[/quote]

Vielleicht. Noch spannender wäre es zu sehen, wie sich all die, die über die Klasse 3 zur Klasse E aufgestockt wurden dabei anstellen. Schätze dann würden aus knapp 10% E-Lizenzanteil ganz schnell 5% ... ;)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]

Ich steige jetzt auch aus dem Thread aus, weil es entweder "Kreisverkehr" geworden ist oder nur noch Troll-Text. Wer nichts lernen will, soll CB, PMR, Freenet oder Internet machen. Eigene Bequemlichkeiten (als Ü30 hat man mich gefälligst zu bedienen) und andere als Elite-Funker zu beschimpfen ------ das ist schon ein Armutszeugnis. Soll die Unlust Einzelner jetzt zum Maßstab der Dinge werden r[/quote]

Peter, das Armutszeugnis stelle ich Dir postwendend auch gleich mal aus.

Also, um Deine Ausführung zu interpretieren: Wer keine Kurzwelle machen möchte (kann) und mit UKW FM glücklich ist (überspitzt gesagt), will [b:3vkkwzbu]automatisch [/b:3vkkwzbu] (?) nichts lernen soll daher PMR und Co. machen.? Hut ab! Genau sowas läuft bei mir dann unter "Elite-Funker". Alles was nicht Kurzwelle ist --> Spielerei. Ist klar.

[quote]
Eigene Bequemlichkeiten (als Ü30 hat man mich gefälligst zu bedienen) und andere als Elite-Funker zu beschimpfen ------ das ist schon ein Armutszeugnis. Soll die Unlust Einzelner jetzt zum Maßstab der Dinge werden ?? [/quote]
Sowas habe ich mit keinem Wort erwähnt.
Ich bin der Ansicht, dass man sich in dem Alter nicht mehr wie ein Schuljunge an die Hand nehmen lassen möchte um zu den gestandenen Herren aufschauen und "auch mal am Knopf drehen" zu dürfen.

Eigene Bequemlichkeit? Ich habe für meine Prüfung selber gelernt, und mir alles angeeignet. Dazu gehörte auch: Funkgerät kaufen und erstmal nur hören. Vorher: Hören via WebSDR bzw. auf lokalen Relais mithören.
Bücher kaufen, lesen. Lernsoftware und "Lichtblicke" lesen. Sogar im Sommer im Garten.
Eigene Bequemlichkeit? Naja wenn Du meinst...
Sowas erinnert mich gerade wieder an diese hahnebüchenen 80m Runden... "Wenn SIE irgendwann mal eine richtige Lizenz haben, dürfen SIE sich hier gerne wieder reinmelden". (Werd ich nie vergessen, den Spruch!)

Wie dem auch sei: Ob nun eine Klasse K kommt oder nicht - das spielt eh keine Rolle mehr. Der Amateurfunk wickelt sich langsam aber sicher ab; die alteingessesenen und finanzstarken, gut vernetzten Leute gehen langsam SK und der "Nachwuchs" hat eben andere Interessen. Folglich wird irgendwann auch die Lobbyarbeit leiden und den Rest kann sich jeder selber ausmalen.
Ich mache mir da gar nix vor - ich hole ja im Prinzip nur einen Jugendtraum nach, den ich mir damals aus finanziellen Gründen nicht erfüllen konnte. Rückblickend gar nicht so schlimm...der Gedanke drängt sich immer mehr auf.

@Dl8LBK
[i:3vkkwzbu]Vielleicht. Noch spannender wäre es zu sehen, wie sich all die, die über die Klasse 3 zur Klasse E aufgestockt wurden dabei anstellen. Schätze dann würden aus knapp 10% E-Lizenzanteil ganz schnell 5% ... [/i:3vkkwzbu];)

Das kann ich nicht beurteilen - das war vor meiner Zeit. Ich denke aber, dass Du da recht hast.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]
Leute - ich muß DE6PET da irgendwie beipflichten. Als jemand, dessen Lizenzierung noch nicht ganz so lange her ist kann ich das nachvollziehen; Auch ich hatte und habe diese Gedankengänge. Für den praktischen Betrieb bringt der [b:3l4mcosg]Technik[/b:3l4mcosg]teil mal eben... öhm. nix. Also wirklich Null. Jetzt braucht auch nicht wieder jemand mit dieser Fahrschul-Analogie kommen; Nach der Fahrschule kann ich wenigstens ein Auto [b:3l4mcosg]bedienen [/b:3l4mcosg]- Fahrerfahrung sammelt man dann.
Nach der E-Prüfung sitzt ein bis dahin unbeleckter Einsteiger aber noch immer vor einem Funkgerät und schaut wie das sprichwörtliche "Schwein ins Uhrwerk". Das wäre ja gerade so -um bei diesem Vergleich zu bleiben- als würde man nur einen Autoführerschein bekommen, wenn man die aktuelle Mercedes-S Klasse in allen Details inkl. Sonderausstattungen erklären, beschreiben, berechnen und nebenbei noch die kompletten Grundlagen des Verbrennungsmotors wissen müsste.
[/quote]

Das trifft ein wenig auch meine Kritik an der derzeitigen Prüfung: Mindestens 20 Jahre hinterher. Einige Fragen erinnern mich an meine Schulzeit vor fast 30 Jahren, als die ersten Computer-AGs starteten.

Die Prüfung ist leider viel dösige Auswendiglernerei von Dingen, die man schnell nachschlagen kann (Was ist das für eine Schaltung?, Welchen Fußpunktwiderstand hat Antenne XY?) und besteht aus zu wenig Grundlagen. Und die Entwicklung der Nachrichtentechnik mindestens der letzten 20 Jahre findet da überhaupt nicht statt. In gewisser Weise ist man da ebenso in der Zeit stehengeblieben wie viele OMs, deren Experimentieren sich auf das Wiederbeleben uralter Röhren beschränkt.

Worin ich Dir nicht wirklich zustimme ist bei der Befürwortung der K-Lizenz. Ich sehe für eine solche Lizenz nicht wirklich einen "Business Case" (wie man in der Wirtschaft so schön sagt), denn der Mehrwert zum freien CB-Funk ist wirklich nur gering.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Gäbe es eine "UKW Lizenz" - perfekt. Sollte ich eines Tages mal aufwachen und denken: " och, irgendwie habe ich Lust auf 40 Meter Draht im Garten und inflationäres 59 Tschüss durch die halbe Welt", :busch: dann kann ich immer noch hergehen und die entsprechende Zulassung dafür erwerben.
So könnte das durchaus funktionieren. Die Leute, die mit einer Klasse K halt nur Relaisbetrieb á la CB Runde machen wollen (was da derzeit abgeht ist übrigens nix anderes, nur halt aufgeblasen mit Rufzeichen) - na dann lasst sie doch. Wenn es den Leuten zu langweilig wird und sie anfangen auszuloten, was man auf KW alles machen kann, werden sie schon aufstocken.

Wer interesse hat, der wird sich schon einarbeiten und dann auch die Lizenzen erwerben, die er für sein Vorhaben braucht.[/quote]
Genau so sehe ich das auch ...

Ich habe mit UKW angefangen, wofür man 50% der Klasse E
Fragen im Prüfungskatalog überhaupt nicht braucht. Wenn
es eine einfache Einsteigerklasse nur für UKW gegeben hätte,
wäre ich um viele Jahre früher zum Amateurfunk gekommen,
weil ich wenig Zeit hatte um zusätzlichen Ballast zu lernen.

Mittlerweile habe ich etwas mehr Zeit und stocke zur Kurzwelle
auf. Dafür würde im Grunde genommen die Klasse E ausreichen,
aber ich bin eher "nachtaktiv" und brauche die Bänder von 20
bis 40 Meter. Die Klasse A macht mich nicht zu einem besseren
Funkamateur und für meine Selbstbauprojekte bringt mich das
auch nicht voran, sondern ich beantworte ganz einfach nur die
Prüfungsragen, um die "Nachtbänder" verwenden zu dürfen.

Ich denke also eine einfache Einsteigerlizenz für UKW wäre gut,
um Interessenten nicht gleich mit 150 Seiten an Prüfungsstoff
abzuschrecken. Wer mehr als UKW möchte, kann das ja dann
später je nach Zeit, Lust und Interesse auf die Klasse E oder
A erweitern. Als ein individuellerer und flexiblerer Einstieg in den
Amateurfunk ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Nach der E-Prüfung sitzt ein bis dahin unbeleckter Einsteiger aber noch immer vor einem Funkgerät und schaut wie das sprichwörtliche "Schwein ins Uhrwerk". Das wäre ja gerade so -um bei diesem Vergleich zu bleiben- als würde man nur einen Autoführerschein bekommen, wenn man die aktuelle Mercedes-S Klasse in allen Details inkl. Sonderausstattungen erklären, beschreiben, berechnen und nebenbei noch die kompletten Grundlagen des Verbrennungsmotors wissen müsste.[/quote]

Dass das inzwischen so ist, heisst ja nicht dass es gut ist und deshalb gerne auch noch schlimmer werden sollte.

Einen Führerschein macht man, um ein Auto anwenden zu dürfen, eine Amateurfunkgenehmigung erwirbt man, weil man sich mit der Funktechnik befassen [u:18jv9pue]will[/u:18jv9pue]. Als Funkanwender greift man auf CB, PMR, etc. zurück. Funkanwender die eine Amateurfunkgenehmigung erwerben, sich aber der wissenschaftl, technischen Weiterbildung verweigern, bzw. daran kein Interesse haben, machen sich nur gegenüber ihren Funkanwenderkollegen auf CB & Co. wichtig oder sich selbst etwas vor.

Wenn Du Dich als Funkamateur nicht ernstgenommen fühlst, dann liegt das an deiner Einstellung zum Amateurfunk und nicht an Deinem Rufzeichen (Lizenzklasse). Es sollte Dich aber auch nicht wundern, wenn andere, die den Amateurfunk ernst nehmen, sich mit Deinen Maßstäben nicht anfreunden können / wollen und sich dagegen wehren, dass der Zugang zum Amateurfunk immer weiter aufgeweicht wird. Das hat natürlich nichts mit modern oder unmodern zu tun, sondern einfach nur mit Wertvorstellungen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote] der wissenschaftl, technischen Weiterbildung [/quote]

Ah ja. Die Quintessenz selbiger ist dann entsprechend auf den Bändern zu bewundern wenn mit S9+40 Signalen über Hämmorohoiden und Gleitsichtgläser debattiert , inflationär 59next 59next 59next in den Äther geblasen wird so dass ein "normales QSO" gar nicht stattfinden kann?
Ausprobieren, aus welcher Entfernung man mit dem Handfunkgerät noch über´s Stammrelais kommt? Super.

[quote]
Wenn Du Dich als Funkamateur nicht ernstgenommen fühlst, dann liegt das an deiner Einstellung zum Amateurfunk und nicht an Deinem Rufzeichen (Lizenzklasse). [/quote]
Weder noch. Das kommt meist immer dann wenn klar wird, dass ich an Kurzwelle kein Interesse habe. Dass ich in Sachen UKW mittlerweile recht fit bin, viel Selbstbau betreibe (was ich leider muß) und auch für meine bescheidenen Verhältnisse ganz gut zurechtkomme, spielt dabei keine Rolle.

[quote] Das hat natürlich nichts mit modern oder unmodern zu tun, sondern einfach nur mit Wertvorstellungen.[/quote]

Korrekt! Elitäres Denken. Nicht mehr und nicht weniger.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Einen Führerschein macht man, um ein Auto anwenden zu dürfen, eine Amateurfunkgenehmigung erwirbt man, weil man sich mit der Funktechnik befassen [u:33w371w9]will[/u:33w371w9].[/quote]
Mir kommen dabei die nicht technischen Aspekte
des Amateurfunks viel zu kurz, wie zum Beispiel:

- Weiterbildung
- Völkerverständigung
- Gemeinschaftssinn
- HAM-Spirit
- Notfallhilfe
- Soziale Kontakte
- Kreativität
- Freizeitgestaltung
- usw. ...

Die reine Technik ist für meine Begriffe nur ein
einzelner Punkt von sehr vielen im Amateurfunk
und Mittel zum Zweck.

Daher bin ich für einen einfachen Zugang mit
einigen technischen Mindestvoraussetzungen
und wer seine Erfüllung tatsächlich nur in der
Technik sieht, kann ja später auf die Klasse E
oder A aufstocken.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Sowas erinnert mich gerade wieder an diese hahnebüchenen 80m Runden... "Wenn SIE irgendwann mal eine richtige Lizenz haben, dürfen SIE sich hier gerne wieder reinmelden". (Werd ich nie vergessen, den Spruch!)[/quote]
Sowas ist mir auch schon passiert, aber die "alten Herren"
werden immer weniger und sind mit ihren üblichen Themen
aus alten Zeiten heutzutage gar nicht mehr relevant.

Versuch es mal im 15m Band. Das war dieses Wochenende
offen und Stationen waren weltweit zu hören, keine "alten
Herren" aus Deutschland.

Meine weiteste Verbindung war Toronto / Kanada. Nette
Unterhaltungen und niemand hat sich über meinen DO Call
beschwert oder gefragt, ob ich meinen Sender nun selbst
gebaut habe oder nicht ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]... inflationär 59next 59next 59next in den Äther geblasen wird so dass ein "normales QSO" gar nicht stattfinden kann?
[color=#0000FF:2m7evbhv]
Definiere "normales QSO". Im Amateurfunk geht es eher um das Zustandebringen einer Verbindung, nicht um die Quatscherei. Um in einem Contest oder bei DX sich selbst immer wieder zu toppen braucht es Konw How. Dass man mit der dadurch errichteten Station auch Quatschen kann ist eher Abfallprodukt. Wenn ich mit einem Funkamateur kommunizieren will, nehme ich das Telefon oder mache CW. Auf die immer wieder angesprochenen 80m Kilowattrunden gehe ich nicht nochmal ein ...[/color:2m7evbhv]

Weder noch. Das kommt meist immer dann wenn klar wird, dass ich an Kurzwelle kein Interesse habe. Dass ich in Sachen UKW mittlerweile recht fit bin, viel Selbstbau betreibe (was ich leider muß) und auch für meine bescheidenen Verhältnisse ganz gut zurechtkomme, spielt dabei keine Rolle.
[color=#0000FF:2m7evbhv]
Das bleibt Dir unbenommen.[/color:2m7evbhv]

Korrekt! Elitäres Denken. Nicht mehr und nicht weniger.[/quote]

Elitär zu denken ist keinesfalls negativ, im Gegenteil. Ohne dem würden wir heute noch in Höhlen wohnen. Du darfst Dich gerne im Mittelmaß wohl fühlen, aber erwarte bitte nicht, dass alle Dir folgen müssen.

[b:2m7evbhv]@DE6PET: [/b:2m7evbhv]Lies Dir mal im AfuG die Definition von Funkamateur durch. Wenn Du die Definition für Dich unpassend hälst, dann ist die Konsequenz NICHT, die Definition an Deine Maßstäbe anzupassen. Dann bsit Du per Definition falsch ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote][b:32aimynq]@DE6PET: [/b:32aimynq]Lies Dir mal im AfuG die Definition von Funkamateur durch. Wenn Du die Definition für Dich unpassend hälst, dann ist die Konsequenz NICHT, die Definition an Deine Maßstäbe anzupassen. Dann bsit Du per Definition falsch ...[/quote]
Habe ich mir durchgelesen (schon vor vielen Jahren), die
Definition im Amateurfunkgesetz trifft zu 2/3 auf mich zu.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Ich editiere in den Text, ist einfacher:[quote][quote]Ich steige jetzt auch aus dem Thread aus, weil es entweder "Kreisverkehr" geworden ist oder nur noch Troll-Text. Wer nichts lernen will, soll CB, PMR, Freenet oder Internet machen. Eigene Bequemlichkeiten (als Ü30 hat man mich gefälligst zu bedienen) und andere als Elite-Funker zu beschimpfen ------ das ist schon ein Armutszeugnis. Soll die Unlust Einzelner jetzt zum Maßstab der Dinge werden [/quote]Peter, das Armutszeugnis stelle ich Dir postwendend auch gleich mal aus.
Also, um Deine Ausführung zu interpretieren: Wer keine Kurzwelle machen möchte (kann) und mit UKW FM glücklich ist (überspitzt gesagt), will [b:2l1cl6ri]automatisch [/b:2l1cl6ri] (?) nichts lernen soll daher PMR und Co. machen.? Hut ab! Genau sowas läuft bei mir dann unter "Elite-Funker". Alles was nicht Kurzwelle ist --> Spielerei. Ist klar.

[color=blue:2l1cl6ri]Das ist nun mal das Problem bei Interpretationen - das war weder so gemeint, noch geschrieben. Ich war selber von Mitte der 50er bis 2003 auf KW nur SWL, mit der damaligen C-Liz (volle Prüfung außer CW, Text - keine Kreuze, mit CW-Betriebsabkürzungen und CW-Betriebstechnik auf dem Papier, d.h. Kürzel in Klartext und umgekehrt). Ich habe mich wegen QRL nicht mehr hingesetzt und auf Tempo 60 trainiert, nachdem drei CW-Kurse wegen Umzug abgebrochen wurden. Mir braucht niemand etwas zu Familie, Beruf und Ü30 erzählen, da war ich voll drin. Technik kein Thema, weil seit der Schulzeit selber gebaut, Betrieb auch nicht - SWL-Zeit, aber die Vorschriften habe ich ich schlichtweg (auswendig) lernen müssen, wie wohl alle hier im Forum. Dumme Sprüche zum "halben Funkamateur" und CW als Charakterprüfung kamen genug im Laufe der Jahre -- links rein und rechts wieder raus -- und ab und an eine verbale Retourkutsche auf die 12. Also ---- ich denke, das können wir abhaken. Du hast Deine Liz ja gemacht, und fertig. KW und UKW hat sich schon in den 50ern gekabbelt - freundschaftlich (bis auf Idioten, die es immer gibt), da sollte man nicht so dünnhäutig sein (aus UKW Sicht war KW Gleichstromfunk, CW waren die Klopfer, SSB/AM die Schwätzer, für KW waren UKW-ler die Wasserpumpen-Amateure - wegen der ersten Hohlleiter).

Das eigentliche Fazit aus allen alten Aktionen war relativ einmütig: nicht unter E, absolute KO-Untergrenze die alte Klasse 3. Zu der hat allerdings die BNetzA mehr oder weniger indirekt dem DARC die Leviten gelesen: erst wollt ihr für die Anfänger KW mit Einschränkung anstelle der UKW-Liz 3, und jetzt wieder alles Rückwärts ?? Es ist ja so, daß zu dem ganzen Theater dann auch wieder neue Fragenkataloge etc. gemacht werden müssen. Neue Kurse etc. Die einzige heilige Kuh, die niemand schlachten wollte, war "Selbstbau". Dazu noch mal: [b:2l1cl6ri] Selbstbau ist ein Synonym für die Befreiung von der EU-Zertifizierungspflicht [/b:2l1cl6ri] Es muß nicht gebaut werden können, aber die theoretischen Grundkenntnisse müssen da sein. Ein CE würde alles verteuern -- oder möchte jemand für jede Mod und Antenne ein CE-Zertifikat beantragen ?? Bitte haltet das im Hinterkopf - der DARC hat dazu Mitte der 90er gewaltig gerudert, um uns das CE zu ersparen. [/color:2l1cl6ri]

[quote] Eigene Bequemlichkeiten (als Ü30 hat man mich gefälligst zu bedienen) und andere als Elite-Funker zu beschimpfen ------ das ist schon ein Armutszeugnis. Soll die Unlust Einzelner jetzt zum Maßstab der Dinge werden ?? [/quote]Sowas habe ich mit keinem Wort erwähnt. Ich bin der Ansicht, dass man sich in dem Alter nicht mehr wie ein Schuljunge an die Hand nehmen lassen möchte um zu den gestandenen Herren aufschauen und "auch mal am Knopf drehen" zu dürfen.

[color=blue:2l1cl6ri] Das war nicht speziell auf Dich gemünzt, aber diese Haltung wird von vielen K-Liebhabern vertreten. Man kann sich auch ohne Gesichtsverlust im Alter als Top-Spezi an die Hand nehmen lassen. Ich habe fertige IT-Spezis auf S/W ausgebildet und kenne diese Hürde bei vielen Kollegen. Das legt sich in der Regel. Nachdem ich später als Consultant wieder "im Feld" war, habe ich mich selbst ab und an von meinen eigenen Schülern "an die Hand nehmen lassen". Das war für mich kein Problem, beim ersten Mal eine Riesengaudi für die Leute (mein "Support" saß im Großraumbüro mit anderen, die mich auch als Dozent kannten). Ich habe bis zum Ruhestand nie Probleme gehabt, Hilfe zu bekommen und auch zu geben. Das sind ganz einfach persönliche Sachen, die man beeinflussen kann.

Damit putze ich den Rest des Posts, weil meine Linie doch klar sein sollte. Ich bin nur gegen eine "Aldi-Lizenz" und Leute, die alles wollen, nur möglichst nichts dafür tun mögen. Den Schuh kann sich jeder selber anziehen, wenn er sich betroffen fühlt.[/color:2l1cl6ri]
Eigene Bequemlichkeit? Ich habe für meine Prüfung selber gelernt, und mir alles angeeignet. .......
Ich mache mir da gar nix vor - ich hole ja im Prinzip nur einen Jugendtraum nach, den ich mir damals aus finanziellen Gründen nicht erfüllen konnte. Rückblickend gar nicht so schlimm...der Gedanke drängt sich immer mehr auf.[/quote]Von meinen Jugendträumen ist noch genug übrig, auch wenn ich viele geschafft habe. Aber - das Leben ist kurz und ungerecht, auch bei Afu-Lizenzen :-)

73 Peter (und ich hoffe, das reicht jetzt zu einem Ausstieg ohne Mißverständnisse)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Weshalb kloppt ihr euch eigentlich?

Amateurfunk ist lediglich ein Hobby und wer die
Technik daran lieber mag als alle anderen Aspekte,
kann das doch selbst halten wie er will.

Und ob nun jemand gern bei einer Einsteigerlizenz
mitmachen möchte, kann er doch genau so selbst
halten wie er will.

In beiden Fällen wird niemand gezwungen etwas
zu tun, was er nicht will ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
@DL8LBK
Jaja... der getroffene Hahn kräht.... ich mach da jetzt mal mit.

[quote]Wenn ich mit einem Funkamateur kommunizieren will, nehme ich das Telefon oder mache CW[/quote]
Das muß ich jetzt nicht verstehen. :?: CW oder Telefon. Ah ja.

[quote]Elitär zu denken ist keinesfalls negativ, im Gegenteil. Ohne dem würden wir heute noch in Höhlen wohnen. Du darfst Dich gerne im Mittelmaß wohl fühlen, aber erwarte bitte nicht, dass alle Dir folgen müssen.[/quote]

Das sagt jemand, der solche merkwürdigen Sätze konstruiert? (ohne dem... ?! WTF?!) Bevor DU, Carsten, hier solche Reden schwingst - fang erstmal damit an, Deine Grammatik auf elitäres Niveau zu bringen.
Elitäres Denken ist mal sowas von ewiggestrig und abartig - ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte wenn ich solche Sprüche höre. Schon wieder so einer der den Zeiten hinterhertrauert, als "andere noch Stramm gestanden" haben, weil man Funkamateur ist? U. a. dank "der Eliten" haben wir noch im 21. Jahrhundert Mord und Totschlag auf der Erde.
Du, so als Vorzeige-Funkamateur, willst ERNSTHAFT behaupten, elitäres Denken sei was tolles?
Passt das Deiner Meinung nach zu

[url:2twbifzb]http://www.darc.de/distrikte/a/37/ham-spirit-ehrencodex/[/url:2twbifzb] ?

Ansonsten keinen weiteren Kommentar - das ist ja ekelhaft, was Du da absonderst. --> Ignoreliste.

@DB6ZH:
Danke für Deine Worte. Dann habe ich das wohl falsch interpretiert - Mea Culpa!
Über die Anekdoten musste ich schmunzeln - sind gemerkt :D

@DE6PET
Wenn Kurzwelle, dann nur noch 15 und 10m, da hast Du recht.
Diese weinbrandilluminierten CB-Runden auf 80m tue ich mir nicht mehr an. :D
Hatte heute eine QSL Karte aus UA im Briefkasten - gearbeitet über SO-50 mit zwei Handfunkgeräten.
Und das als "DO´ler", der lernfaul ist und alles geschenkt haben möchte... *Ironiemodus*

Ich sehe das genau so wie Du, ich war auch immer der Ansicht, dass jeder seine Spielwiese findet. Tja, war wohl ein Irrtum.
Kurzwelle ist der heilige Gral, wer da keinen Bock drauf hat, ist doof und hat das Hobby verfehlt. Naja.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Kurzwelle ist der heilige Gral, wer da keinen Bock drauf hat, ist doof und hat das Hobby verfehlt. Naja.[/quote]
Naja, übertreib mal nicht ... :wink:

Sebst die "weinbrandilluminierten" Gralshüter auf 80 Meter
saufe ich ganz locker bei jedem Treffen unter ihren eigenen
Stammtisch ... :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Weshalb kloppt ihr euch eigentlich?
[color=#0000FF:2409c07b]...weil das das übliche, deutsche Forengetöse ist. Nicht nur hier - sondern auch auf nichttechnischen Plattformen mit Kommentarmöglichkeit ist das die Tagesordnung :wink: [/color:2409c07b]

Amateurfunk ist lediglich ein Hobby und wer die
Technik daran lieber mag als alle anderen Aspekte,
kann das doch selbst halten wie er will.
[color=#0000FF:2409c07b]...jetzt gibts aber "virtuelle Haue"! Du kannst doch nicht einen "wissenschaftlich-technischen Amateurfunkdienst" einfach zum schnöden Hobby degradieren :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: [/color:2409c07b]

Und ob nun jemand gern bei einer Einsteigerlizenz
mitmachen möchte, kann er doch genau so selbst
halten wie er will.
[color=#0000FF:2409c07b]Nicht in DL....da werden solche Ideen sofort "geahndet" :wink: [/color:2409c07b]

In beiden Fällen wird niemand gezwungen etwas
zu tun, was er nicht will ...[/quote]

[color=#0000FF:2409c07b]..Einsteigerlizenz hin oder her, Klasse E/3/A und in den hohen Stand erhobene C-Lizenzler, Endstufenverteidiger, QRP-Fetischisten, DARC-Hooligans oder sonstige Funkamateure........am Ende muss jeder selbst wissen wie er sein "Hobby" sieht, durchführt, betreibt oder was auch immer. Diejenigen, die sich am meisten über die anderen auslassen, über andererleuts Verhalten ständig herziehen und andauernd irgendwelche Mitmenschen eines besseren belehren müssen sollten froh sein daß es keinen Prüfungsteil "charakterliche Eignung" gibt. Ich glaube fest daran daß es da auf "bundesdeutschen Frequenzen" nämlich ganz schön still werden würde.....[/color:2409c07b]

Ach ja:
""Meine weiteste Verbindung war Toronto / Kanada. Nette
Unterhaltungen und niemand hat sich über meinen DO Call
beschwert oder gefragt, ob ich meinen Sender nun selbst
gebaut habe oder nicht ...""

[color=#0000FF:2409c07b]...absoluteste Zustimmung! GENAU das fällt mir nämlich schon seit einigen Jahren auf....und deshalb liebe ich die KW-Bänder auf denen ich aufgrund der Bedingungen ohne Klassenstreiterei, dummen Sprüchen oder ähnliches "German Hochnäsigkeitsgebabbel" sehr schöne QSOs mit Inhalt im Rahmen der Völkerverständigung fahren kann.
...und das geht sogar mit nicht selbstgebauten Geräten (grins!)[/color:2409c07b]

....auf ein fröhliches Miteinander..

73 Mike


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum