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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Du verstehst es einfach nicht, oder?

Die Quantität ist ist nicht das einzig entscheidene Kriterium.[/quote]
Die Quantität ist für Lobbyarbeit das einzig entscheidende Kriterium.

Jede Stimme zählt, egal ob man nun eine E Lizenz, A Lizenz oder eine
mögliche, zukünftige K Lizenz hat. Alle Funkamateure sind in dieser
Hinsicht gleich und eine Klassengesellschaft gibt es zum Glück nicht.

Gilt natürlich nur für deutsche Funkamateure und die Lobby hierzulande.
Als Schweizer, oder Ausländer ganz allgemein ist man dafür irrelevant ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote] frage ich mich, von welcher Qualität hier die Rede ist.[/quote]

Die, die in Prüfungen nachgewiesen wird und die den Zugang zu Privilegien gestattet.

Keine Angst: Totgesagte leben länger!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote][quote] frage ich mich, von welcher Qualität hier die Rede ist.[/quote]

Die, die in Prüfungen nachgewiesen wird und die den Zugang zu Privilegien gestattet.

[/quote]

Und gerade die, würden doch die wenigsten Funkamateure (da der Altersdurchschnitt wohl deutlich über 60 sein dürfte) heute noch nachweisen können in einer Prüfung, weil er die Prüfung irgendwann mal vor 40, 50 oder mehr Jahren abgelegt hat.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
ich fass es einfach nicht...

Ich schliesse mich an: lasst den Afu sterben - besser ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende...

Wer allen Ernstes glaub, den Afu in der heutigen Form, mit den gewährten Privilegien zu erhalten, indem man ein Heer von Handfunkenbenutzer in FM auf 2m und 70cm rumwerkeln lässt, ist entweder komplett blind und borniert oder hat einfach etwas am Sträusschen


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote][quote]Du verstehst es einfach nicht, oder?

Die Quantität ist ist nicht das einzig entscheidene Kriterium.[/quote]
Die Quantität ist für Lobbyarbeit das einzig entscheidende Kriterium.
[/quote]

Die Quantität ist irrelevant! Ausserdem bringen deine Ideen nicht mehr Masse, im Gegenteil, der Amateurfunk würde uninteressant. Der CB-Funk ist es schon.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Und gerade die, würden doch die wenigsten Funkamateure (da der Altersdurchschnitt wohl deutlich über 60 sein dürfte) heute noch nachweisen können in einer Prüfung, weil er die Prüfung irgendwann mal vor 40, 50 oder mehr Jahren abgelegt hat.[/quote]

Das glaubst Du auch nur.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Das ist natürlich sicher so ein Thema. Klasse "K" wirkt natürlich wie Klasse Kinder. Als ich 1984 meine C-Lizenz gemacht habe, war ich froh, wenigstens auf UKW arbeiten zu dürfen. Auch da ging es bis in die Ukraine, Spanien, Portugal, Gibraltar etc. bei guten Bedingungen, damals mit 4-Ele-Yagi unter Dach und 75 Watt HF.
Leider ist heute auf den Relais etc. kaum etwas los, früher war das anders, ich war im Außendienst tätig und wir hatten jeden Tag unsere Runden, haben uns auch mal wenn es ging mittags persönlich getroffen. Der Anreiz sollte folgendermaßen sein: Zunächst mit relativ geringen Kenntnissen auf UKW dürfen, dann würden die Bänder wieder belebt. Danach relativ einfach oder auch nach einem Jahr automatische Aufstockung auf Klasse E. Natürlich zunächst beschränkte Leistung auf UKW, etwa 10 Watt, nur 2m und 70cm. Das würde auch zu einem Aufleben des Relaisbetriebes führen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Scottie, beam me back !
Falls die Argumente ausgehen:
ftopic18920.html der Start Seite 1, bisher bis Seite 51, zum Aufwärmen.

Als Einstimmung dazu ein Editorial von April 1963, heute ist natürlich alles anders .........

73 Peter (der schon nicht mehr hier im thread ist :-) )


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Immer dieselbe Leier von wegen der Amateurfunk stirbt aus, wenn die Anforderungen nicht runtergeschraubt werden; ich kann's nicht mehr hören![/quote]
Aber aussterben sollte man ihn nicht lassen, was war denn früher auf den Relais und auf 2 m und 70 cm SSB los. Heute null außer beim Contest. Habe gestern meinen FT 897 verkauft und mir dafür einen TS 590 SG geholt. Der macht auf KW richtig Spass und für die Runden auf FM reicht mein FT 4700. Notfalls grabe ich meinen FT 290 und die alte PA wieder aus, dann geht es auf 2 m SSB mit 100 Watt wieder los, sollte außer beim Contest was los sein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Nachtrag aus dem alten Thread von Okt13, ich habe die Editorials neu hochgeladen (waren mal weg).
Viel Spaß beim Lesen......., einige kennen es schon, aber wir haben ja auch Forum-Frischlinge. 73 Peter

[quote][quote]..... @DL1EA : " Da gab es nämlich wesentlich weniger Spinner, Schwadroneure, Besserwisser, Ja-aber Menschen und Vieldiskutierer als heute"

Meinst du etwa solche, wie "Die" auf 80m, die dort den großen Funkamateur raushängen lassen und recht peinlich gegenüber Do-Lizenzen auftreten - sind es Die, die Du meinst? ...[/quote]gestern - heute - morgen: die Idioten bleiben die gleichen, nur die Zielgruppen ändern sich. Ich poste von 1963:
http://www.db6zh.darc.de/edit-div/0463s149-toleranz.gif oder auch 1967
http://www.db6zh.darc.de/edit-div/0167s001-elite.gif

......... (der Anfang des Filenamens ist MMJJ der Heftausgabe), restliche URLs:
http://www.db6zh.darc.de/edit-div/1171s672-muell.gif
http://www.db6zh.darc.de/edit-div/0564s ... hwuchs.gif
http://www.db6zh.darc.de/edit-div/0274s066-austritt.gif
http://www.db6zh.darc.de/edit-div/1064s577-brille.gif
http://www.db6zh.darc.de/edit-div/1163s ... nmeier.gif
http://www.db6zh.darc.de/edit-div/0367s109-polemik.gif
http://www.db6zh.darc.de/edit-div/0672s ... nation.gif

Die DO-ler sollten sich nicht pauschal betroffen fühlen, manche Deppen brauchen einfach irgend ein Ziel.
73 Peter[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote][quote]Du verstehst es einfach nicht, oder?

Die Quantität ist ist nicht das einzig entscheidene Kriterium.[/quote]
Die Quantität ist für Lobbyarbeit das einzig entscheidende Kriterium.
[/quote]
du meinst so wie : 2 Millionen Fliegen können nicht irren ?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote]Natürlich zunächst beschränkte Leistung auf UKW, etwa 10 Watt, nur 2m und 70cm. Das würde auch zu einem Aufleben des Relaisbetriebes führen.[/quote] Das ist ein Irrtum. Schon mit der Einführung der E-Klasse wurden die Amateurfunkbänder mit CB-Funk geflutet. Bei neutralem Besuch im drehte ich vor Scham mein Funkgerät aus. Auf den Relais wurde unerträglich dummes Zeug gequatscht, so das in kürzester Zeit die vorher aktiven Funkamateure verschwanden und auch nicht wieder auftauchten. Von den Ex-CB Funkern hört man auch nichts mehr. Deshalb die Leere.

@Generation Y: Zur K-Klasse sagt MC FITTI: "Ich mach nichts, daß kann ich am besten."


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Wichtig wäre erstmal, dass man aus den noch lebenden Funkamateuren eine echte Elite macht, indem allen DO-Lizenzen auferlegt wird, die Klasse A zu machen. Falls nicht innerhalb von 500 Tagen geschehen, wird die Lizenzklasse aberkannt und der Funkbetrieb ist unverzüglich einzustellen. Dann sind die Idioten erstmal vom Band und aus den Foren verschwunden. Es kommt ja nichts nach. Und nach Abschluss der Klasse A kann man die Herren wohl kaum noch als Idioten bezeichnen. Erfolgreiche Psychotherapie durch Aufstockung halt. Früher hätte man Aufnordung gesagt... egal, ist fast dasselbe. Und eine Klasse K verbietet sich ja wohl von selbst. Das wäre ein Untergang der abendländischen Kultur, den es abzuwehren gilt.

....oh...Popcorn und Cola ist alle.... bis gleich...... :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
Die Klasse K gibts doch schon..nennt sich CB Funk ;)
Bring mir ne Cola mit... ;=)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: "K-Lizenz" für Einsteiger wieder im Gespräch
[quote][quote]Natürlich zunächst beschränkte Leistung auf UKW, etwa 10 Watt, nur 2m und 70cm. Das würde auch zu einem Aufleben des Relaisbetriebes führen.[/quote][/quote] Das ist ein Irrtum. Schon mit der Einführung der E-Klasse wurden die Amateurfunkbänder mit CB-Funk geflutet. Bei neutralem Besuch im drehte ich vor Scham mein Funkgerät aus. Auf den Relais wurde unerträglich dummes Zeug gequatscht, so das in kürzester Zeit die vorher aktiven Funkamateure verschwanden und auch nicht wieder auftauchten. Von den Ex-CB Funkern hört man auch nichts mehr. Deshalb die Leere.

[color=#4000BF:33fk0fhr]Tja Karsten, dann sind im Rückschluss alle, die damals die Klasse E gemacht haben, am heutigen Rückgang der Lizenz Zahlen verantwortlich ?

Kollektivschuld ist schon eine schwere Bürde... :shock:

73 de Martin DO1MF[/color:33fk0fhr]


  
 

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