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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 22 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Baofeng UV-5..u.s.w.
Baofeng Modulation zu leise? zu dunkel?
Einfach mal fragen... :D


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
Ich habe Erfahrungen mit dem Baofeng GT3.

Modulation ist bei zwei der Geräte ok. Düfte eher kräftiger sein, aber so wie es ist,
ist es ok (zumindest mein meinen Geräten).

73 de Dieter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
ok
gt3 kenne ich nicht..


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
Ich besitze seit etwa einem Jahr zwei Baofeng UVR5-Plus sowie das aktuelle Wouxun KG-UV8D.

Habe bis Dato noch keine negativen Rapporte bez. Modulation erhalten - ich nutze die Dinger naturgemäß sehr viel für Relaisbetrieb und habe also auch schon mehr als ein QSO damit zu Stande gebracht. ;) Kann so schlecht also nicht sein.
Auch beim Rückhören via Echolink finde ich, dass die Modulation gut ist. (die eigene Stimme klingt ja immer etwas merkwürdig)

Ich gebe zu, sogar schon das eine oder andere mal testweise vorgegeben zu haben, mit einem Yaesu VX8D zu arbeiten als ich um einen Rapport gebeten habe. 8) Mein Gesprächspartner lobte darauf hin eigentlich immer die tolle Modulation (weil das VX8D ja schließlich auch so ein tolles Gerät ist...) ;) Das lässt tief blicken !


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
[quote] Das lässt tief blicken ![/quote]

Und wer sagt dir, dass er das nicht gesagt hätte wenn er wüsste was du wirklich nutzt?
Warum fragst du eigentlich so oft?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
[quote][quote] Das lässt tief blicken ![/quote]

Und wer sagt dir, dass er das nicht gesagt hätte wenn er wüsste was du wirklich nutzt?[/quote]

Ganz einfach: Die Erfahrung, dass man mit den Dingern bestenfalls belächelt, meistens aber darüber "belehrt" wird, dass die Dinger z.B. ganz furchtbare Oberwellen erzeugen (stimmt nicht) etc.
Es ist halt leider das übliche Spiel: Wer nix von Yaeicomwood benutzt, spielt nicht mit.

[quote][quote] Warum fragst du eigentlich so oft?[/quote][/quote]

Verstehe ich nicht. Es geschieht meiner Erfahrung nach recht oft, dass der Gesprächspartner zu Beginn des QSO sein Equipment vorstellt und einen Rapport gibt; In dem Fall mache ich das dann auch.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
[quote]

Verstehe ich nicht. [/quote]

Nicht so schlimm, ich bezog mich nur darauf:


[quote]als ich um einen Rapport gebeten habe. 8) [/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
[quote]
Ganz einfach: Die Erfahrung, dass man mit den Dingern bestenfalls belächelt, meistens aber darüber "belehrt" wird, dass die Dinger z.B. ganz furchtbare Oberwellen erzeugen (stimmt nicht) etc.
Es ist halt leider das übliche Spiel: Wer nix von Yaeicomwood benutzt, spielt nicht mit. [/quote]

Das klingt eher nach einem Wahrnehmungsproblem.

Als Handfunkgerät habe ich auch so ein Baofeng GT-3 Mark II. Für den Preis gibt es da sehr viel Funkgerät. Trotzdem würde ich heute mehr Geld ausgeben, da es einige sehr störende Nachteile hat. Insbesondere das ohne Beleuchtung nicht ablesbare Display, der sehr langsame Suchlauf und die umständliche Bedienung möchte ich eigentlich nicht mehr haben.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
Für mich war das Baofeng der Anstoß die Prüfung zu machen. Wollte hal tnicht nur lauschen sondern auch mal auf PTT drücken dürfen.

Mittlerweile hab ich mir das ICOM ID 51E plus geholt und möchte es nicht mehr missen. Auch wenn man ca. 15 Baofeng Geräte dafür bekommen kann. Der Bedienkomfort ist einfach ein Traum, so gut, das ich derzeit überlege mir noch das ID 5100 zu holen (was ebenfalls überteuert ist und beim Zubehör dann noch einmal kräftig zu Buche schlägt). Zwischenzeitlich hatte ich auch das Yaesu VX8GE und das VX8DE, aber auch die beiden kamen (für mein Empfinden) nicht dan das ID 51 ran.

Dennoch haben die Baofengs ihre Berechtigung und ich würde sie nicht verteufeln.

Es ist ein wenig wie iPhone, Android und Smartphone. Jedes hat seine Fans und seine Gegner ;)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
[quote][Ganz einfach: Die Erfahrung, dass man mit den Dingern bestenfalls belächelt, meistens aber darüber "belehrt" wird, dass die Dinger z.B. ganz furchtbare Oberwellen erzeugen (stimmt nicht) etc. [/quote]
Wie kommst du darauf dass das mit den Oberwellen nicht stimmt?
Die BAKOM in der Schweiz hat die Dinger verboten wegen der vielen Oberwellen:
http://www.bakom.admin.ch/themen/geraet ... ml?lang=de
Hier auch noch was dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=LMdKU5io_F0
https://www.youtube.com/watch?v=r-OofKEVr-8
Eigentlich müssten die auch in Deutschland verboten werden, da die in Verfügung Nr. 33/2007 geforderten mindestens 60dB Dämpfung der Nebenaussendungen nicht eingehalten werden.
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=4


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
Tja, eigentlich müsste das mittlerweilen allgemein bekannt sein, aber wie man sieht...
Leider haben hier die Chinesen nicht wirklich Fortschritte gemacht seit dem UV-3R, das bereits unter derselben Problematik litt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
[quote]
Wie kommst du darauf dass das mit den Oberwellen nicht stimmt?
Die BAKOM in der Schweiz hat die Dinger verboten wegen der vielen Oberwellen:
[/quote]

Weil ich am Scope leider keine gesehen habe. Naja, vermutlich war ich zu doof das Ding zu bedienen. Ach halt, war ja gar nicht meins sondern gehörte einem Freund der beruflich Zugang zu so teurem Equipment hat. Aber der der hats bestimmt auch falsch gemacht.
Es kann einfach nicht sein, was nicht sein darf, oder ?

Nochmal zum Mitschreiben:
Zwischen UVR-5 und UVR-5+ bestehen Unterschiede. Einzig auf diese Geräte beziehe ich mich; was die anderen Modelle in den verlinkten Videos betrifft: dafür kann ich nicht sprechen.

[quote]
Die BAKOM in der Schweiz hat die Dinger verboten wegen der vielen Oberwellen
[/quote]
Sie hat das UVR-5 verboten, nicht "die Dinger" wie ich gesehen habe. Wie gesagt: es gibt Unterschiede zum 5 PLUS, auch wenn das Gehäuse gleich ausschaut. Naja, so kann man die Märtke für die etablierten Hersteller mit der Goldkante auch frei halten...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
[quote][quote]
Wie kommst du darauf dass das mit den Oberwellen nicht stimmt?
Die BAKOM in der Schweiz hat die Dinger verboten wegen der vielen Oberwellen:
[/quote]

Weil ich am Scope leider keine gesehen habe. Naja, vermutlich war ich zu doof das Ding zu bedienen. Ach halt, war ja gar nicht meins sondern gehörte einem Freund der beruflich Zugang zu so teurem Equipment hat. Aber der der hats bestimmt auch falsch gemacht.
Es kann einfach nicht sein, was nicht sein darf, oder ?

Nochmal zum Mitschreiben:
Zwischen UVR-5 und UVR-5+ bestehen Unterschiede. Einzig auf diese Geräte beziehe ich mich; was die anderen Modelle in den verlinkten Videos betrifft: dafür kann ich nicht sprechen.

[quote]
Die BAKOM in der Schweiz hat die Dinger verboten wegen der vielen Oberwellen
[/quote]
Sie hat das UVR-5 verboten, nicht "die Dinger" wie ich gesehen habe. Wie gesagt: es gibt Unterschiede zum 5 PLUS, auch wenn das Gehäuse gleich ausschaut.[/quote]

[quote]
Eigentlich müssten die auch in Deutschland verboten werden, da die in Verfügung Nr. 33/2007 geforderten mindestens 60dB Dämpfung der Nebenaussendungen nicht eingehalten werden. [/quote]
Naja, so kann man die Märtke für die etablierten Hersteller mit der Goldkante auch frei halten...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
Du solltest eigentlich wissen, dass man mit einem Scope, selbst mit einem mit einem Frequenzgang von 500MHz keinesfalls Oberwellen, die 40dB unterhalb des Carriers liegen, feststellen kann - und ungefähr dort befindet sich die Oberwellenunterdrückung sowohl vom UV-5R wie auch vom UV-3R - lässt sich problemlos mit jedem Spektrumanalyzer feststellen. Selbst mit dem Kondensatormod im Ausgangsfilter lässt sich auf dem UV-3R nur etwa -55dBc erreichen - und ob's uns nun gefällt oder nicht - der Gesetzgeber erwartet für f>30MHz eine Nebenwellenunterdrückung von -60dBc - über Sinn und Zweck gegenüber den geforderten -40dBc auf KW lässt sich natürlich genüsslich streiten.
Jedenfalls wurden in HB9 Geräte, die lizensierte OMs direkt in China geordert haben, konfisziert, durchgemessen, einbehalten und der Kostenaufwand (um die 1000CHF) dem jeweiligen OM in Rechnung gestellt.
Leider hat selbst das Argument, ein Funkamateur könne aus einem solchen Gerät durch Mods eines machen, dass den Erfordernissen entspricht, keinen Anklang gefunden. Und da die Grenzwerte bezüglich der Nebenwellenunterdrückung international harmonisiert sind (siehe Radioreglement), wäre ein ähnliches Vorgehen wie in HB9 auch in anderen Ländern zumindest denkbar.
Ich jedenfalls verlasse mich nicht auf die Spitzfindigkeiten von UV-5R vs. UV-5R+ und ordere nur Bausätze und keine fertigen Geräte mehr aus dem Reich der Mitte.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Baofeng UV-5..u.s.w.
Und ich werde diese Geräte weiterhin benutzen. Diese Erbsenzählerei andauernd.
Wenn ich mir über die Relais so anhöre, wie viele OM mit diesen Dingern Sonntags spazieren gehen im Hinblick darauf, dass bisher die Welt noch nicht untergegangen ist...

Möge jeder die (prestigeträchtigen),japanischen Geräte nutzen - kann ich mir nicht leisten.
Ach ja - Amateurfunk war ja kein teures Hobby.
Hatten wir schon mal.


  
 

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