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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote]@Fred

[quote]... das funktioniert dann wenn mehrere mitmachen.[/quote]
Ok, ich [u:cqn3uv8d]versuche[/u:cqn3uv8d] es mal und mache kein JT65 mehr auf dem 80 m Band. Mal sehen, was sich dann ändert! Vielleicht vermisst man mich ja und ruft mich auf > 3,580 MHz.

Wer macht noch mit?[/quote]
anrufen gehn und "woanders hin locken" :)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Ich mach gern mal JT65 auf 80m bandplankonform...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
@DL5YM

[quote]... anrufen gehn und "woanders hin locken" :)[/quote]
Nix da, dass ist auch nicht Bandplan konform!

@Pascal
[quote]Ich mach gern mal JT65 auf 80m bandplankonform...[/quote]
Und wie?

Ich vergleiche jetzt mal, weil es gerade so schön passt, die ehemalige Situation in der DDR mit unserem Problem. Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR auch darauf verlassen hätten, dass sich der "Bandplan" ändert, dann wäre die Mauer heute noch da. Insofern ist es sehr gut das es Diskussionen zu dem Thema JT65 auf 80m gibt und sich der Leidensdruck erhöht. Vielleicht ist es doch falsch keinen Betrieb auf 80 m zu machen? :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote]
Wenn "bonobo" meint, daß nur Gesetze im Amateurfunk gelten, dann soll er seinem Alias entsprechend wieder in den Urwald gehen. Ich habe es satt, bei dieser wiederholten "Gesetz" Argumentation weiter auf diesem Niveau zu diskutieren, wo die Gesetze, Vereinbarungen und Argumente nur zum eigenen Vorteil genutzt werden, ohne Rücksicht auf Verursacher und eigene Fehler.[/quote]

Der Unterschied zwischen Urwald und Zivilisation ist, dass man ganz selbstverständlich einen deutlichen Prioritätsunterschied zwischen einer Empfehlung und einem Gesetz anerkennt.

Die ganze Diskussion hier erinnert mich langsam an eine Gartenkolonie, bei dem einer entgegen der üblichen Gepflogenheiten dort einen Gartenzwerg zu viel in seinem Garten hat und deswegen ihm die Nachbarn die Laube abfackeln und nachher noch behaupten, dass er ja selber Schuld sei.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote]Die ganze Diskussion hier erinnert mich langsam an eine Gartenkolonie, bei dem einer entgegen der üblichen Gepflogenheiten dort einen Gartenzwerg zu viel in seinem Garten hat und deswegen ihm die Nachbarn die Laube abfackeln und nachher noch behaupten, dass er ja selber Schuld sei.[/quote]
:lol: :lol: :lol:

Das Ganze ist auch auch deshalb passiert, weil der Gartenzwerg nicht nur der Empfehlung der Gartenkolonie entspricht, sondern weil er auch noch eine falsche Farbe hatte. Er war blau. Laut der Empfehlung der Gartenkolonie haben Gartenzwerge rot zu sein! Historische Gründe gebieten das und die Gartenkolonie Benutzer möchten das doch bitte beachten, ansonsten handeln sie Gartenkolonie unkonform. Außerdem dürfen maximal nur drei Gartenzwerge aufgestellt werden, mit Rücksicht auf die Nachbarn. Die Empfehlung, für das Aufstellen von Gartenzwerge, richtet sich leider nicht an den Empfehlungen die in Brasilien oder Kanada gelten. Sollten Nachbarn aus Brasilien oder Kanada in unmittelbarer Nähe zum Aufsteller der Gartenzwerge präsent sein, gelten ganz andere Regeln. Dann müssen die Gartenzwerge grün sein und es dürfen nur zwei aufgestellt werden!

:roll:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote]Zu Gesetzen: unsere STVZO ist Gesetz, aber VDE/DIN sind Normen und nicht Gesetze. Aber: selbst Vorentwürfe und Empfehlungen haben juristisch dann einen Zwang, [b:1n1gnc4b]wenn per Gesetz und den dazu gehörenden Verordnungen der "Stand der Technik" verlangt wird[/b:1n1gnc4b].[/quote]

Nun wird aber in keinem Gesetz die Anwendung des Bandplans verlangt. Also bleibt es weiter eine Empfehlung (das englische "should" und nicht das "shall" und schon gar nicht das "must"). Trotz aller rhetorischen Kunstgriffe.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Zum Stand der Technik gehört auch deren Anwendung per Betriebstechnik mit dem Bandplan, auch für Bonobos. Außerdem nutzen die Amis kein Schul-Englisch und erst recht keinen deutschen Kommandoton.

[quote].. Ich vergleiche jetzt mal, weil es gerade so schön passt, die ehemalige Situation in der DDR mit unserem Problem. Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR auch darauf verlassen hätten, dass sich der "Bandplan" ändert, dann wäre die Mauer heute noch da. ... [/quote] Mir war nicht bewußt, daß wir hier Ossi-Dialektik und -Methoden verwenden. Aber jetzt wundert mich nichts mehr.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote]Zum Stand der Technik gehört auch deren Anwendung per Betriebstechnik mit dem Bandplan, auch für Bonobos. Außerdem nutzen die Amis kein Schul-Englisch und erst recht keinen deutschen Kommandoton.[/quote]

Den Bandplan mit der in der Produktentwicklung gesetzlich geforderten Anwendung des Standes der Technik gleichzusetzen, ist und bleibt der gescheiterte Versuch, der Bandplan-Empfehlung irgendeinen Gesetzescharakter anzudichten.
Nein, er hat nicht mal ansatzweise einen vergleichbaren Charakter. Er hat nämlich rein gar nichts mit Produkthaftung zu tun, bei der Normen und deren Empfehlungen explizit(!) einbezogen werden.

Und ja, auch die Amis haben in der Schule Englisch und ja, auch die Amis nutzen "shall" und "must" bei der Formulierung von Anforderungen und Regeln. Auch dort ist die Eindeutigkeit schriftlicher Formulierungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Anwendung möglich und wird auch genutzt. Und wer ernsthaft glaubt, dass dort kein Kommandoton vorkommt, hat sich wohl niemals dort aufgehalten und insbesondere noch keine Bekanntschaft mit Sicherheitsbehörden dort gemacht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
@bonobo
und warum fühlst du dich dann gestört ?
[s. Topic)
Fred


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
JT65 im ausgewiesenen 80-m-Digimodebereich des IARU Region 1 Bandplans:

Etliche Digimodes benötigen eine vorher definierte Frequenz, damit man eine Gegenstation findet und arbeiten kann.

Es gibt eine Webseite, bei der man für verschiedene Digimodes einen ‚Chat-Room’ erreicht und eine Auflistung der entsprechenden DX-Cluster-Meldungen bekommt.

Wer bandplangemäß mit JT65 auf 80m arbeiten möchte, könnte hier

http://hamspots.net/jt65/

seine CQ-Rufe melden.

Das erhöht die Wahrscheinlichkeit dann eine Antwort auf z.B. 3586 kHz zu bekommen, wenn viele dieses Angebot nutzen.

Abgesehen davon bekommt man schnell mit, was aktuell in JT65 auf den anderen Bändern läuft.

73 Ulli
DK4VW


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Lieber OM Ulli,

vielen Dank für den Hinweis auf http://hamspots.net/jt65/. Die Seite kannte ich nicht, bei mir läuft immer der PSK Reporter parallel mit. Ich werde den Vorschlag heute mal austesten und bin gespannt, was im PSK Reporter dann angezeigt wird.

Das eigentliche Problem ist damit aber nicht gelöst, man kann es mit dieser Lösung versuchen zu "umgehen". Gibt es denn Aktivitäten seitens des HF Referats zu dieser Thematik? Gibt es vielleicht schon (Zwischen) Ergebnisse?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Heute Morgen 80m 7:15 USA mit 10 Watt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote]..... Und ja, auch die Amis haben in der Schule Englisch und ja, auch die Amis nutzen "shall" und "must" bei der Formulierung von Anforderungen und Regeln. Auch dort ist die Eindeutigkeit schriftlicher Formulierungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Anwendung möglich und wird auch genutzt. Und wer ernsthaft glaubt, dass dort kein Kommandoton vorkommt, hat sich wohl niemals dort aufgehalten und insbesondere noch keine Bekanntschaft mit Sicherheitsbehörden dort gemacht.[/quote]Dazu habe ich genug geschrieben und Deine Argumente, um schlechte Betriebstechnik zu rechtfertigen, werden durch ständiges Wiederholen auch nicht besser. "Shall" und "must" waren im QRL absolute Unworte -- die auch einem britischen Kollegen mit Oxford-Englisch von der Lektorin gegen dessen Protest gestrichen wurden. Aber anscheinend bekommt jeder, was er benötigt - insbesondere von den Behörden (das gibt es leider überall). Beim Sheriff et al sitzt der Colt recht locker, und davor warnen Kollegen ihre ausländischen Kollegen recht gerne. Mein Oxford-Kollege durfte beim Sheriff übernachten, weil er es vermeintlich besser wußte. In Sicherheitssachen gelten andere Regeln - und nicht solche Herum-Eierei wie bei uns. Mit Freundlichkeit hat allerdings niemand dort Probleme.

Nachdem Uli eine gute Umgehung der Probleme geschildert hat, sollte es doch möglich sein, sich an die Bandpläne zu halten, bis die Regeln angeglichen sind. Diese krampfhafte Beschönigung des eigenen Murkses geht mir auf den Wecker und ich steige aus dem Thread aus, weil nur noch von Ellenbogen-Funkern wiederholt wird, warum für sie keine vereinbarten Regeln gelten..


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote][...] insbesondere von den Behörden (das gibt es leider überall). Beim Sheriff et al sitzt der Colt recht locker, und davor warnen Kollegen ihre ausländischen Kollegen recht gerne. Mein Oxford-Kollege durfte beim Sheriff übernachten, weil er es vermeintlich besser wußte. In Sicherheitssachen gelten andere Regeln - und nicht solche Herum-Eierei wie bei uns. Mit Freundlichkeit hat allerdings niemand dort Probleme[...][/quote] Ist Dir eigentlich noch bewußt, daß Du hier völlig zusammenhanglos bizarres Zeug von Dir gibst?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Je mehr ich mich mit dem Bereich 3560 - 3580 kHz (CW QRP Aktivitätszentrum) beschäftige, umso unverständlicher wird es für mich.

Hier http://www.darc.de/uploads/media/att5df6t.pdf ist doch klar und deutlich zu lesen:

[i:2r08glbt][b:2r08glbt]Aktivitätszentren (Auszug)[/b:2r08glbt]

Niemand hat einen Anspruch auf eine bestimmte Frequenz oder einen Teilbereich darum herum, die Aktivitätszentren sind nicht als Reservat zu verstehen. Ist die jeweilige Frequenz anderweitig belegt, dann muss nach unter- bzw. oberhalb auf die nächste freie Frequenz ausgewichen werden, was ja die Praxis überall auf den Bändern sein sollte.[/i:2r08glbt]

Wie kann denn bitteschön die Frequenz anderweitig belegt sein wenn da nur CW QRP sein soll? Oder ist damit QRO Betrieb gemeint? Das würde ja dann der Empfehlung, nur QRP zu machen, auch nicht entsprechen also auch nicht Bandplan konformer Betrieb. Wenn der Autor von WSJT das gelesen hat kann ich gut verstehen, warum er die Frequenz 3,576 MHz in der Software implementiert hat. Bandbreite stimmt, QRP auch, ergo? Da kann man ihm noch nicht mal was vorwerfen.


  
 

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