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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 23 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: BNetzA
Wie lange dauert es denn in der Regel bis aus "Störfunker" reagiert wird.

Habe um die Ecke einen solchen Spezi der mit seinen Mist von 27,035 MHz bis ins 10m stört, teilweise so schlimm dass dort ziemlich alles tot ist.

Mittlerweile hat dieser Spinner sich mit seinen Kollegen auf [b:1r2sje0n][u:1r2sje0n][size=150:1r2sje0n]26,005 und auch 25,615-USB[/size:1r2sje0n][/u:1r2sje0n][/b:1r2sje0n] verlagert.

Auch dort produziert der Herr nur "elekromagnetischen Abfall"

Habe es der BNetzA schon gemeldet und die haben während des telefonates auf diesen besagten Frequenzen geschaltet und dies Live mitbekommen, auch wurde mir eine zu Hohe Bandbreite des Signales bestätigt.

Dies geht jetzt schon über 2 Wochen Tag für Tag....und langsam nervt es tierisch.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
Servus, das kommt ganz drauf an wie viel die Jungs sonst noch so zu tun haben. In München bspw hat die BNA genau [b:pmek1z4y]einen[/b:pmek1z4y] Messwagen! Dann ist die Frage ob überhaupt reagiert wird, wenn die Störungen im CB-Band sind heisst es ganz einfach, "da können mir nix machen weil die CB Funker keine primären Nutzungsrechte haben..."
Mir ist allerdings Schleierhaft warum sich immer auf die primären Nutzungsrechte berufen wird. Eigentlich geht es meiner Meinung nach um überhaupt keine Nutzungsrechte, sondern darum dass zb PLC überhaupt nichts auf KW verloren hat! Aber die BNA ist eben genauso wie alle anderen Institutionen auch der Industrie hörig...
Gruß, Hubert der die BNA schon unzählige Male bemüht hat.

PS, die längste Störungsbeseitigung (PLC) hat knapp 2 Jahre gedauert und alle anderen Frequenzen ausserhalb der Afu Bänder sind bei mir PLC verseucht!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
Um was für Störungen handelt es sich bei Dir eigentlich, kannst Du nicht zurückschiessen?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
zum zurückschießen müsste er wohl mit seinem KW-TRX auf den CB-Frequenzen senden, was genauso illegal wäre wie das was der unnette Nachbar so treibt. 2 Wochen & "nur" 10m geht ja noch, aber vielleicht solltest du dich nochmal bei der BNetzA melden. Ich denke aber dass die ihre Liste halt abarbeiten und die sicher länger als 2 Wochen in die Zukunft reicht.
Wir hatten Ende der 90er auf CB auch einen massiven "Störfall" dessen Aushebung ohne Peilfahrzeug nicht gelang. Leider interessierte sich die Post damals überhaupt nicht für Meldungen diesbezüglich so dass am Ende nicht nur ich den Betrieb auf CB damals eingestellt hatte - man konnte schlichtweg diesen "Funkdienst" nicht mehr nutzen da der Störer zu praktisch jeder Tages- und Nachtzeit auf uns wartete und ca. 40khz breit störte. QSY wurde innerhalb wenigen Sekunden bemerkt und er folgte uns - über Wochen hinweg... Das war am Ende der Grund für eine 9jährige Funkabszinenz. Zu CB bin ich nie wieder zurückgekehrt, stattdessen lieber die Lizenz gemacht. Beim Afu gibt es zwar auch genug "Bully Lid's" wie man ja in jedem DX-Pileup erleben kann, aber man hat ja dann immerhin noch Alternativen auf den Bändern...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
Geräte so wie ich mitbekommen habe, sind "80 Kanal " umgebaut zu Export-Geräten

Lincoln 2 und Lincoln 1

Eine "Oberwellenschleuder" ala Zetagi, denn andere bekommen das auch mit.

[b:7nuo5m8u][u:7nuo5m8u][size=150:7nuo5m8u]Rapider Anstieg der Signalstärke um ca. 20db[/size:7nuo5m8u][/u:7nuo5m8u][/b:7nuo5m8u]

"Durchschläge seiner eigenen Modulation, zwar sehr verkratzt aber als Stimme zu identifizieren
(haben 2 anderen "Mithörer" auch bestätigt).

Hätte das nicht mitbekommen
wenn ich mich an diesen Abend mit einen anderen OM auf 28,515MHz auf einen kurzen Plausch verabredet hätte.
Seitdem verfolge ich das.

Habe es mittlerweile auch selbst ermittelt, wie dieser Herr in seinen "mobilen Shack" funkt,erkennbar durch große 1/2Lambda montiert am Wohnwagen, im inneren ein Zetagi PA und die Lincoln 2.
Verkabelung der Antenne so übelst mit RG-58.

Auch Video und Tonaufnahmen sind gemacht, das geht wie erwähnt seit 2 Wochen und das min. 4-5 Stunden am Tag so ab 17:00 bis 18:30 und das 19:15 -22:00Uhr.
Wochenende teilweise bis 00:00 Uhr


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
PS: ich habe eine Lizenz, mich nervt es das dieser Herr das 10m Band total "platt" fährt.

Habe kein Problem mit 11m Funkern, aber wenn es mit solchen Dingen angeht, das man sinnlose Störungen verursacht, und auch tagtäglich auf Frequenzen funkt, und auch dort stört, werde ich langsam böse.

Ich muß und halte mich ja auch an meine Bandpläne, und ich verursache auch mit 100W keine Störungen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
[quote]PS: ich habe eine Lizenz, mich nervt es das dieser Herr das 10m Band total "platt" fährt.

Habe kein Problem mit 11m Funkern, aber wenn es mit solchen Dingen angeht, das man sinnlose Störungen verursacht, und auch tagtäglich auf Frequenzen funkt, und auch dort stört, werde ich langsam böse.

Ich muß und halte mich ja auch an meine Bandpläne, und ich verursache auch mit 100W keine Störungen.[/quote]

Moin OM,
um welches Gerät geht das bei Dir überhaupt? Meine Glaskugel konnte nichts finden ... ?

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
Mehrere Geräte

440 SAT

480 HX

und TS 950


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
...wenn du übrigens weist wo der Störer im Wowa sitzt und seinen Ofen zum glühen bringt - wir hatten sowas früher mal durch eine simple Nähnadel gelöst... einmal mitten durch's Kabel (war zwischen Haus und Garage einfach hingehängt) und wir hatten zumindest ein paar Wochen Ruhe *lol


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
Hallo Sven,

damals was das senden mit nicht zugelassenen Geräten ein Straftatbestand und der "abgeschossene" hat lieber nichts unternommen wegen der "Mutwilligen Sachbeschädigung" ... Heute ist das ganze OWi und der "Geschädigte" hat u.U. sehr große Chancen den zerstörten Kram vom Schädiger ersetzt zu bekommen. Das geht dann aus der eigenen Tasche denn bei Vorsatz greift keine Haftpflicht.

cu :lol: :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
War schon am überlegen, aber so gemein will ich net werden.

Aber mittlerweile nervt es auch andere OMs in unseren QTH, habs mal auf der OV Frequenz erzählt, und die konnten es kaum glauben. Aber er hat jetzt richtige Fans und Zuhörer.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
Jürgen, wenn man sowas macht dann sicher nicht so dass der "Geschädigte" das gleich weis... wir sind damals nachts um 4 vorbeigekommen (war 1997 oder so) und ein anderes mal haben ihm n paar Kumpels gleich die ganze Antenne demontiert (während er eine Etage drüber geschlummert hat *lol)
Ein paar Jahre später hab ich mit dem Typen mal gesprochen, er hatte es mit Humor genommen wie wir uns damals gewehrt haben (der war damals so alt wie wir) und wir haben uns nicht die Köppe eingehauen. Das lustigste war als wir mal tagsüber klingelten und sein Opa aufgemacht hatte. Er wusste nur wir sind auch so Funker und fing an über mich herzuziehen was ich (muss dazu sagen er wusste nicht wer vor ihm steht *g) für ein schlimmer Kerl wär (weil ich seinem Enkel mal die Meinung über seine Störereien gegeigt hatte)... glaub der hätt mich verkloppt wenn er gewusst hätte... *g

Naja glaub so Geschichten hat fast jeder (ehemalige) CB'ler auf Lager. War ne lustige Zeit... heut würd ich nicht mehr mit der Nähnadel vorbeischauen, man wird ja älter 8)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
Hi Sven ... siehe meine Smilies ... Aber B.t.t. oder zurück zum Thema ... Dem Störer wird "leider" heute kaum noch was passieren. Seit OWi Status ist kein Amtsgericht mehr dazu bereit eine Genehmigung zur Haussuchung auszustellen und das wäre ja eigentlich das was auf entsprechende Messergebnisse folgen sollte ... Solange die Jungs/Mädels keinen BOS Funk stören oder im Flug-/Seefunkbereich unterhalb 7 MHz braten wird da nix passieren ...

Und (zum 1.000 mal ??) Das FAG war ein Gesetzt mit dem die Behörden noch was in der Hand hatten und dann tauchte der "Gilb" gerade mal mit den "Grünen" und einer Haussuchungs Verordnung in der Hand auf ... Heute wird "liberalisiert" und das zum Nachteil vieler anderer (nicht nur der Funkamateure) :lol: :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
Gott seih Dank, derzeit ist Ruhe...aber wollen nicht den Tag vor dem Abend loben.

Mal abwarten. :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA
[quote]Gott seih Dank, derzeit ist Ruhe...aber wollen nicht den Tag vor dem Abend loben.

Mal abwarten. :lol:[/quote]

Moin,
vielleicht traf die Rechnung für das Peilen/Messen/Personal (Aufwand) + Bußgeldbescheid ein ... .

73
Gerhard


  
 

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