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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 27 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
Naja, die (semi)professionellen Geräte (auch für 80€) ohne Display zeigen keinerlei Infos an, was den verwendeten DCS-Code oder Funkkanal angeht. Auch lassen sie sich ohne Programmier-Software nicht umprogrammieren. Da wird den Fummelkids schnell langweilig zumal diese mangels Interesse am Amateurfunk ;-) auch nicht über Funkgeräte/Scanner verfügen, mit denen obige Informationen schnell zu ermitteln wären. Ich denke, da kann man halbwegs beruhigt sein. Ausserdem hätte ich Hoffnung, dass man den Kids den "Ernst der Sache" nahebringen kann und diese vllt. für sowas begeistern kann (Funkübung). Eine Minifunkübung müsste man ohnehin jeden Tag, nach Herausgabe der Geräte machen (CommCheck).


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
[quote]wenn die Tatsache, dass ihr PMR für den Sanitätsdienst einsetzt mal die Runde macht, könnt ihr euch drauf verlassen, dass ihr regelmässig zum Narren gehaltet werden - von der Störung des Unterrichts mal gar nicht zu reden.[/quote]
Da könnte man vermutlich per Selektivruf einigermaßen für Ruhe sorgen. Und glücklicherweise sitzen während der Einsatzzeiten von Schulsanitätern meistens auch die notorischen Störenfriede in ihren Klassenzimmern.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
[quote]Naja, die (semi)professionellen Geräte (auch für 80€) ohne Display zeigen keinerlei Infos an, was den verwendeten DCS-Code oder Funkkanal angeht. Auch lassen sie sich ohne Programmier-Software nicht umprogrammieren. Da wird den Fummelkids schnell langweilig zumal diese mangels Interesse am Amateurfunk ;-) auch nicht über Funkgeräte/Scanner verfügen, mit denen obige Informationen schnell zu ermitteln wären. Ich denke, da kann man halbwegs beruhigt sein. [/quote]

Genau richtig, ich habe oben auch schon erwähnt, dass mir die Funktionalität wichtig ist. Daher habe ich auch Geräte ohne Display etc. und mit CTCSS bzw. DCS ausgewählt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
Ich hab dich ja auch nicht 'Lehrer' genannt - aber ich hab an diese gedacht, wenn's ständig im Unterricht aus der Funke rausquatscht... Sorry, wenn du dich beleidigt fühlst...

Erklär mir doch mal, wie sein kann, dass zwar die Disziplin für das Abholen und Rumtragen einer Handfunke da sein soll, aber komischerweise nicht die Disziplin, mit einem geladenen Mobiltelefon in der Schule anzutanzen? Ihr verkompliziert unnötigerweise euer Projekt. Ich nehm an, ihr habt Belegungspläne: diejenigen, die zum Dienst eingeteilt sind, müssen darum besorgt sein, dass deren Telefon geladen und nicht stummgeschaltet ist - das erfordert kein bisschen mehr Disziplin, als allmorgendlich Funken abzuholen und vor dem Nachhausegehen wieder in die Ladestation zu packen - ist aber im Gegenzug narrensicher, störungsunanfälliger und selektiver einzusetzen als jede beliebige Jedermanns-Funkanwendung.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
[quote]Ich hab dich ja auch nicht 'Lehrer' genannt - aber ich hab an diese gedacht, wenn's ständig im Unterricht aus der Funke rausquatscht... Sorry, wenn du dich beleidigt fühlst...
[/quote]
Das ist ja beim Handy genau so... :wink:

[quote]
Erklär mir doch mal, wie sein kann, dass zwar die Disziplin für das Abholen und Rumtragen einer Handfunke da sein soll, aber komischerweise nicht die Disziplin, mit einem geladenen Mobiltelefon in der Schule anzutanzen? Ihr verkompliziert unnötigerweise euer Projekt. Ich nehm an, ihr habt Belegungspläne: diejenigen, die zum Dienst eingeteilt sind, müssen darum besorgt sein, dass deren Telefon geladen und nicht stummgeschaltet ist - das erfordert kein bisschen mehr Disziplin, als allmorgendlich Funken abzuholen und vor dem Nachhausegehen wieder in die Ladestation zu packen - ist aber im Gegenzug narrensicher, störungsunanfälliger und selektiver einzusetzen als jede beliebige Jedermanns-Funkanwendung.

[/quote]

Ein Handy ist allgemein ein anderes Thema als ein Funkgerät, ein Beispiel:
Ein Schüler lädt sein Handy mit nicht allzustarkem Akku nachts und geht morgens zur Schule. Da er aber in den Pausen das Handy sehr intensiv nutzt (das kennen glaub ich viele), ist sein Handy in der 6. Stunde leer. Als ein Notfall kommt ist er nicht erreichbar. Glaub mir, das hatten wir schon oft. Welche Alternativen willst du vorschlagen? Etwa dass die Sekretärinnen wenn eine Person bewusstlos wird alle Klassenzimmer abklappern bis sie zufällig einen Sani vorfinden?

Nur noch kurz zu Handys:
Wir haben, warum auch immer, keine gute Netzabdeckung im Bereich der Schule und so kommt es an manchen Stellen vor, dass kein Handyempfang gegeben ist.
Auch wurden "gefakte" Handyanrufe oft von einigen Schülern missbraucht, um den Unterricht zu schwänzen (Diese wurden mittlerweile rausgeworfen). Das ist mit Funkgeräten nicht mehr möglich.

Genug Gelaber, es geht in diesem Thread nicht darum welche Alternativen es gibt, darüber wurde schon nachgedacht, sondern welche Funkgeräte geeignet sind und welche nicht. :idea:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
Dann würde ich sagen, dass Du anbetracht des Preises und der Funktion (kein Display, keine Umprogrammierung ohne Software...) mit dem G10 ziemlich genau da bist, wo Du hin wolltest.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
Auch ich rate in diesem Fall von CB-Funkgeräten ab.

Pluggi hat sich ja offensichtlich schon sinnvoll informiert, was bezüglich Reichweite und Störungen, welcher Art auch immer, sinnvoll sein dürfte. Bei CB-Funk muss man damit rechnen, daß in einem weiten Umkreis mitgehört wird, was ja eigentlich egal ist. Nur könnten dann einige Torfköppe auf die Idee kommen, mal mit ihrer Heimstation "Notfallspiele" zu machen. Das muss nichtmals Boshaftigkeit sein. Ein CB-Funker denkt, da machen Jugendliche eine Spaßrunde und will da mitmachen...

DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
Hallo Plugi ich bin auch Schulsanitäter an unserer Schule. um die Anschaffung der Funkgeräte habe ich mich gekümmert und habe mich für 4 Midland g10 entschieden und wie sind alle sehr zu frieden. Die Sekretärin von der schule hat noch ein g7-e.

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
Gibt es eigentlich keine Schulrundsprechanlage mehr?
Zu meiner Schulzeit (1976-1986) gab es in jedem Klassenzimmer einen Lautsprecher und das Sekretariat konnte im "Notfall" einen Rundspruch durch die ganze Schule geben, und so eben auch die Ersthelfer anfordern.
Mag sein daß die Zeiten damals anders waren, aber Handys gab es noch nicht und wir hatten auch nur 1 Mal so einen Notfall (Schule musste geräumt werden wegen Buttersäure-Unfall im Chemieunterricht). ;-)
Außerdem war jeder Lehrer ausgebildeter Ersthelfer, so daß man nicht erst jemanden rufen musste wenn im Unterricht mal jemand kollabierte. Ist das heute nicht mehr so?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
[quote]Gibt es eigentlich keine Schulrundsprechanlage mehr?[/quote]
Alarmierung sollte darüber gehen, aber das war ja nur eine der Anforderungen.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
[quote]
Außerdem war jeder Lehrer ausgebildeter Ersthelfer, so daß man nicht erst jemanden rufen musste wenn im Unterricht mal jemand kollabierte. Ist das heute nicht mehr so?[/quote]

Ja sie sind schon Ersthelfer und müssen aller 2 Jahre zu einen Lehrgang.Aber wir vom SSD habe eine Ausbildung die ne Stufe höher ist (das nennt sich Schulsanitäter).Wir sind zum Beispiel immer auf dem Hof. Und wenn was im Untericht ist werden wir über Funk alamiert.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkgeräte für Schulsanitätsdienst
Ah, okay...
Sorry, dann habe ich das ganze System bzw. Anforderungsprofil falsch verstanden.


  
 

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