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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 8 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: 70cm Duplex Repeater
Hallo liebe OMs !

Wir haben hier die Problematik das "indoor" alle Relais auf 2m und 70 cm nur schwach zu
empfangen sind.... :(

Die Überlegung war ein 70cm Duplex Repeater (Relais) mit zusätzlichem Rufzeichengeber in unserem kleinem Ort zu betreiben.

Da viele Handfunkgeräte mittlerweile sehr günstig zu haben sind dachte ich an eine solche Lösung:

http://www.409shop.com/409shop_product.php?id=122171
SR-628 cross band Duplex Repeater Controller with Kenwood/china radio cable


Und sowas als Duplexer:
http://www.409shop.com/409shop_product.php?id=102179
35W UHF 6 Cavity Duplexer for Radio Repeater


Welche bürokratischen und technischen Hürden sind zu überwinden und welche Kosten werden anfallen für die Frequenzzuteilung etc. ?
Wer kann hier von praktischen Erfahrungen mit diesen Geäten berichten ?

Was haltet Ihr von dieser "Low cost" Idee ? :?:


greets
DG5BAA


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 70cm Duplex Repeater
Hallo,

ich verstehe nicht was dieser Repeater-Kontroller genau macht. Im Prinzip braucht man diesen Controller nicht. Ich würde das wie folgt machen

Signalübertragung / Sendersteuerung

Es reicht eine einfache Verbindung vom NF-Out (Speaker) des RX-Radio zum NF-In (Mic), im TX-Radio muß die VOX eingestellt/aktiviert werden.
Ich persönlich würde eine kleine Schaltung zur Anpassung der Pegel dazwischen machen evtl mit einem 1:1 Übertrager um eine galv.Trennung herzustellen.
Den TX-TO-Timer würde ich auf 120 Sekunden stellen damit bei einem Hänger der Sender angeschaltet wird. Als Zugang würde ich einen CTCSS Ton wählen
der nicht so ganz gängig ist z.B. 88,5 Hz

Stromversorgung

Die Radios können über Batterieeliminatoren mit Strom versorgt werden, dazu braucht man dann noch ein vernüftiges Netzteil ca. 5A und einen kleinen 7 Ah Akku
als Notstromversorgung, eine Laderegelung kann man mit einem Solarregler oder einem KEMO-Bausatz machen (Bleiakkulader 1A)

Notabschaltung

Die BNetzAg verlangt eine jederzeitige Möglichkeit den Sender abzuschalten, dies würde ich auf zwei Arten realisieren. Einmal würde ich am Gehäuse einen
"Not-Aus" anbringen, z.B. durch einen Kippschalter mit Schutzkappe wie man ihn aus dem Flugzeug kennt. Als zweite Möglichkeit würde ich ein GSM Modul
verbauen welches 1 oder 2 Relaisausgänge hat und auch 2 Eingänge. Damit kann man z.B. Netzausfall und Einbruch überwachen. Mit dem GSM Modul kann
man per Anruf oder SMS den Repeater ein und ausschalten und mit dem zweiten Relais zum Bsp. den Repeater einen Testton senden lassen.

Duplexer
Die Duplexer sollen gar nicht so schlecht sein und sind im Vergleich zu europäischer Ware wesentlich günstiger. Es gibt einen Test von einem australischen
OM der einen Repeater betreibt. Vielleicht sollte man vor Einsatz des Duplexers den nochmal nachmessen und ggf. nachstimmen.

Gehäuse

Ich würde ein kleines Gebäuse nehmen wo alle Technik reinpasst. In den Antennenzweig würde ich noch einen Überspannungsschutz einbauen. Akku, Netzteil,
Laderegler, Duplexer, die beiden Funkgeräte, GSM Modul. Die GSM Antenne würde ich nach außen führen. Für die wichtigsten Funktionen LEDs draußen dran
AC / DC / RX / TX / GSM und den Not-Aus-Schalter. Innen einen Mikroschalter der merkt wennd er Gehäusedeckel angehoben wird als Einbruchalarm.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 70cm Duplex Repeater
Und bei alledem natürlich nicht vergessen das Relais bei der BNetzA anzumelden und ein Rufzeichen dafür zu beantragen.
Weil einfach so eine unbemannte automatische Relaisfunkstelle zu betreiben ist nicht erlaubt.
Kosten dafür 200,- Euro.
Man bekommt dann auch eine Frequenz zugeteilt.
Über Sinn und Zweck solcher "Kleinzellen-Relais" mit Handfunkgeräten und Reichweite um 5 km kann man natürlich streiten...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 70cm Duplex Repeater
Hallo,

danke DK5KM Du hast die Formalitäten richtig aufgezählt. Mit 5 Watt und einer vernüftigen Antenne und einem einigermaßen gescheiten Standort
sollte sich schon eine Kleinstadt vernünftig versorgen lassen. Ich denke an einen Radius von ca. 10 km das sollte realistisch sein. Sicher keinHit
aber wenn sonst keine Infrasturkur vorhanden ist und Simplex auch nicht gut geht ist's schon ne Alternative. Ich hätte Bock sowas für AFu-TETRA oder
DMR zu bauen.

Wichtig wäre natürlich ein schöner exponierter Standort z.B. ein Turm oder ein Silo oder ein anderes hohes Gebäude. Vielleicht findet ihr ja einen
Gebäudebesitzer des sowas unterstüzt. Zwei wichtige Dinge noch Erdung und Blitzschutz nicht außer acht lassen, grade wenn's nen fremdes Gebäude ist.
Die Frage mit dem Strom sollte ebenfalls geklärt sein auch wenn so eine Mimik nur wenig Saft zieht. Kleine Gehäse mit Hutschiene drin LSS und
einem Zwischenzähler mit LCD Anzeige. Die sind preiswert und ausreichend genau. Bitte bedenken: evtl. ist eine Versicherung abzuschließen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 70cm Duplex Repeater
[quote]
Weil einfach so eine unbemannte automatische Relaisfunkstelle zu betreiben ist nicht erlaubt.
[/quote]
Jein!
Ursprünglich habe ich den zuständigen Mensch für die Zuteilung eines Relais-Rufzeichens angerufen um zu fragen, was auf dem Antragsformular eine "Experimentalrelaisfunkstelle" ist.
Antwort:
Ach, das wollte der DARC mal so haben, wird aber eigentlich nicht genutzt ;-)
Im Laufe des Telefonats hat sich dann ergeben:
Wenn es ein "bandplankonformes" Relais ist und nichts "neuartiges", wird es durchaus mal stundenweise geduldet, wenn man selbst "in Reichweite" ist und es zu keiner Störung anderer Relais auf gleicher Frequenz kommt. Dann ist es streng genommen auch nicht "unbemannt".
Das Testrelais sollte das persönliche Rufzeichen als Kennung ausgeben und man sollte doch vorsichtshalber andere Nutzer auf gleicher Frequenz informieren.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 70cm Duplex Repeater
Hallo,

such bei Youtube mal nach RaspberryPi Repeater. Dort gibt es eine Repeatersteuerung mit den raspberry, die mir ziemlich gut erschein mit Webinterface
etc. Wichtig bei einer RS ist, dass man sie jederzeit abschalten kann wenn Störungen auftreten. Früher hat man sowas mit einem Hilfsempfänger gemacht
z.B. auf 2m wenn's ne 70cm Relaistelle war oder umgekehrt. Heute macht man es per GSM oder per Internet.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 70cm Duplex Repeater
[quote]Wenn es ein "bandplankonformes" Relais ist und nichts "neuartiges", wird es durchaus mal stundenweise geduldet, wenn man selbst "in Reichweite" ist und es zu keiner Störung anderer Relais auf gleicher Frequenz kommt. Dann ist es streng genommen auch nicht "unbemannt".[/quote]
Wenn man's genau nimmt, ist „unbemannt“ sowieso ein unscharfer Begriff. Ein Relais ist allenfalls eine unbesetzte, fernbediente Amateurfunkstelle. Bei ihr muss der (normalerweise durch Rufzeichenzuteilung berechtigte) Betreiber lt. AFuV ohnehin sicherstellen, dass sie jederzeit abgeschaltet werden kann.

„Unbemannt“ und ohne direkte Zugriffsmöglichkeiten sind unbesetzte, automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, aber dazu zählen keine Relais, sondern z. B. Baken.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 70cm Duplex Repeater
[quote]
Wichtig bei einer RS ist, dass man sie jederzeit abschalten kann wenn Störungen auftreten. Früher hat man sowas mit einem Hilfsempfänger gemacht
z.B. auf 2m wenn's ne 70cm Relaistelle war oder umgekehrt. Heute macht man es per GSM oder per Internet.[/quote]
Stimmt, leider geht das weniger gut, wenn der Betreiber in Urlaub gefahren ist und keine Urlaubsvertretung eingeweiht ist.
Der Vorteil ist, das man mit dem Kontrollempfänger auch bei einer Dauerstörung auf der Eingabe noch über die Relaisausgabe schwätzen kann, falls nötig.

Bei meinem Relais hatte ich Anfangs einen "Handyschalter", der die Displaybeleuchtung eines "unbekannten" Prepaid-Handys auswertet.
[url:1k3nlxcw]http://www.henri.de/bauelemente/bausaetze-und-module/schalten/20804/bausatz-handy-schalter-handy-relais.html[/url:1k3nlxcw]
Das ging solange gut, bis Werbe-SMS vom Provider kamen ;-)
Jetzt wird ein richtiger Anruf ausgewertet.
Zwischenzeitlich gibt es auch Steckdosenleisten mit (W)LAN, die man via Internetz steuern kann


  
 

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