Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 33 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Funklaie bittet um Aufklärung
[u:z199tg1k]Hallo liebe Amateurfunk-Community[/u:z199tg1k],

gleich zu Anfang möchte ich mich bei Euch für meine fehlende Kenntnis und die voraussichtlich selbst erklärenden Fragen [b:z199tg1k]entschuldigen[/b:z199tg1k], doch jeder hat mal klein angefangen und es ist doch (so zumindest für mich) ein sehr komplexes Thema.

Bei mir kam der Wunsch nach einem Funkgerät auf, nach kurzer Recherche im Netz dann die erste Überraschung... - LIZENZPFLICHTIG -
Nun gut, offenbar ist die Nutzung bestimmter Kanäle und das überschreiten einer gewissen Sendeleistung an eine Lizenz gebunden. Aber der (korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege) Besitz dieser Geräte ist legal und sie sind auch offenbar frei erhältlich. (?)

Nun zu meinem Problem. Wie oben bereits geschildert bin ich auf der Suche nach einem, besser gesagt zwei oder drei, Funkgerät/en. Diese sollen nach Möglichkeit kompakt, unempfindlich gegenüber Kälte und Schmutz und qualitativ hochwertig sein. Für mein Empfinden sind dies ausnahmslos die Funkgeräte, für die eine Lizenz benötigt wird. Ich bilde mir auch ein, die Reichweitenangaben / der Radius der lizenzierten Modelle ist größer als der der anderen. Ich brauche das Funkgerät mehr für den praktischen Einsatz, weniger für's Hobby (will ich aber für die Zukunft [u:z199tg1k]nicht pauschal ausschließen[/u:z199tg1k]). Gemeint sind Bootstouren, Camping, Wanderungen, Bergbesteigungen usw. wo ich mit den Gesprächsteilnehmern in Verbindung bleiben [b:z199tg1k]möchte[/b:z199tg1k] und auch [b:z199tg1k]muss[/b:z199tg1k].

Hier mal einige Fragen auf die ich nicht warten kann aus Angst, sie bis zum Schluss vergessen zu haben:

- Über einen bestimmten im Vorfeld ausgewählten Kanal lässt sich doch auch mit anderen "Lizenzfreien" Funkgeräten kommunizieren?
- Lässt sich ein "Lizenziertes" Funkgerät auch so bedienen, dass ich mich damit im gesetzlichen Rahmen bewege?
- Ist dies Weltweit oder sagen wir mal Europaweit einsetzbar und Kompatibel mit den vorhandenen Kanälen und diversen Geräten / Modellen?

Was macht diese Lizenz überhaupt aus? Ist es das Recht bestimmte Kanäle zu nutzen oder die Erlaubnis mit mehr "Sendeleistung" zu kommunizieren? Prinzipiell befürworte ich die Lizenz ja, vermutlich werden dort auch viele Umgangsformen, technische Grundlagen etc. gelehrt, doch ich würde nur ungerne in eine zeitraubende Prüfung Mühe und Geld investieren, für sagen wir mal 2 - 3 Anwendungen im Jahr. Gleiches gilt für meine Begleitung. Ich hatte da an Modelle wie z.B. Motorola GP360 gedacht. Ist das für meinen genannten Einsatzbereich geeignet?

Nun gut, genug geschrieben. Ich bin für jegliche Hilfe und Kommentare dankbar.

Grüße,

Moonpie


  
 
 Betreff des Beitrags: Moin
Wahrscheinlich gibbet hier gleich wieder eine auf den Deckel, weil das in der falschen Rubrik gepostet wurde. :D

Das Motorola ist ein lizenzpflichtiges Gerät. Wenn Du 2 PMR Geräte betreibst, kannst Du Dich natürlich untereinander unterhalten.

Lizenzpflichtige Geräte kann man nicht"im Rahmen" betreiben, entweder hat man eine Klasse E/A bzw. verbleichbare Lizenz oder nicht. Kaufen/besitzen/hören darf man, nur eben nicht senden. Lizenzpflichtige Geräte decken meist relativ uniforme Frequenzbereiche ab, die weltweit weitestgehend gleich sind, was jedoch auf Länderebene unterschiedlich gehandhabt wird.

Für Dich kommt eigentlich nur PMR bzw. CB Funk in Betracht, PMR Geräte sind meist günstiger, CB Geräte teuerer und größer, jedoch nicht zwangsläufig besser, kommt sehr auf den Einsatz an. Flachland und Boot ok, Berge eher schlechter. Ist nicht so einfach. Die lizenzpflichtigen Gurken sind spottbillig, haben bis zu zehnfache Sendeleistung und können natürlich (erweitert) auch auf postalischen Frequenzen betrieben werden, was ich aber nicht empfehlen würde.

www.neuner.de

Ruf dort mal an, ist ein Fachhändler, der gut berät, da wirst Du schnell was passendes finden.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ohje, dann entschuldige ich mich mal besser gleich für die falsche Rubrikwahl. Hoffe das kann ein Moderator in das passende Themenfeld verschieben.

Vielen Dank für das bisschen an Aufklärung und die schnelle Antwort Peter aka D08PTK. Also handelt sich das von mir erwähnte lizenzpflichtige Motorola um ein PMR Funkgerät? Ich kann/darf es also besitzen, mit ihm hören (untereinander (beispielsweise zwischen 3 Geräten) Senden) aber nicht sprechen bzw. senden. Das wär mir nur mit der entsprechenden Lizenz, wie Du sagst A/E, gestattet. Der Grund warum dies nicht jedermann gestattet ist mit diesem Gerät zu senden ist der, dass es zu viele mithören können da die Sendeleistung höher ist und dadurch evtl. Kapazitäten an mich (ungerechtfertigter weise) vergeben werden?

Mit dem spottbillig kann ich nicht bestätigen. Auf den Seiten wo ich suchte sind die Lizenzpflichtigen wesentlich teurer und hochwertiger als die Lizenzfreien. Also zusammenfassend kommt für mein Anwendungsgebiet PMR (wie das Motorola beispielsweise?) oder CB Funk in Betracht.

Da anrufen ist so eine Sache... im jetzigen Moment könnte man mir alles verkaufen. Ich weiß so gut wie nix. Werde mir die Seite aber anschauen und zur gegebenen Zeit - wenn der Kauf ansteht - dort nochmals Informationen einholen. Bedanke mich für den Link!

Nun qualmt mein Kopf, ich höre das Bett schon rufen.

Gruß


  
 
 Betreff des Beitrags: Da
Haben wir uns falsch verstanden. Das Motorola, dass Du meinst, ist lizenzpfl. PMR ist eine andere Geschichte.

http://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgerae ... :8379.html

Das ist ein PMR von Motorola z.B.

Dann man viel Spaß.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funklaie bittet um Aufklärung
[quote][u:2fzlc10u]Hallo liebe Amateurfunk-Community[/u:2fzlc10u],

...[/quote]
Hallo,
die ganze Sache ist etwas umfassender und lässt sich schlecht mit drei Worten erklären.
Das von Dir angesprochene GP360 ist vom Ursprung her ein Betriebsfunkgerät. Von daher ist es stabil gebaut und hält auch den rauen Betrieb auf Baustellen stand. Um ein Betriebsfunkgerät zu betreiben brauchst Du eine entsprechende Genehmigung, welche an bestimmten Bedingungen geknüpft sind. Zusätzlich würde eine Betriebsfunkgenehmigung auch monatliche Gebühren beinhalten.
Man kann ein solches Gerät so umprogrammieren, das es auf den Frequenzen des Amateurfunks arbeitet. Damit wäre es ein Amateurfunkgerät und Bedarf zur Nutzung innerhalb des Amateurfunks einer Amateurfunkgenehmigung. Die angesprochene Lizens in den Klassen E oder A. Die Amateurfunkgenehmigung berechtigt jedoch nur die Teilnahme am Amateurfunk, welcher jedoch sehr umfangreich und "fast" weltweit durchgeführt werden kann.

Das was Du benötigst, ist eine Lizenzfreie Möglichkeit. Da gibt es z.B. das PMR. Das spielt sich im sogenannten 70cm Bereich ab und ist eine Europaweite Regelung.
Diese Geräte kann man einfach kaufen und direkt betreiben. Es gibt mehrere Kanäle. Die Leistung dieser Geräte ist allerdings beschränkt und somit auch die Reichweite. Da es diese Teile von einfach und billig bis hin zu ordentlich stabil gibt hat man auch eine gute Auswahl. In der Reichweite unterscheiden sich die Geräte allerdings kaum.
Ob die Geräte Euren Anforderungen genügen, muss man dann probieren. Auf freiem Gelände haben die schon recht gute Reichweiten.

Dann noch zu erwähnen ist Freenet. Das ist 2m Band und eine rein Deutsche Lösung. Also im Ausland darf man diese Teile nicht verwenden. Dazu sind die teurer und auch grösser.
CB-Funk gibt es da auch noch, aber entspricht sicherlich nicht Euren Anforderungen. Die Geräte sind teurer und grösser. Die Antennen sind länger und das ganze spielt sich in der oberen Kurzwelle ab und damit sehr stark abhängig von den dort herrschenden Ausbreitungsbedingungen.

Einfach ein Amateurfunkgerät zu nehmen, halte ich für gefährlich. Wenn das auffällt, wird das mitunter unangenehm teuer. In Deutschland kommt man mit ein paar hundert bis ein paar Tausend Euro dabei noch vergleichsweise preiswert davon. Andere Länder auch in Europa sehen das evtl. etwas strenger.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Erst einmal vielen Dank für die ausführliche Erklärung [b:1o7zdmx3]Gerd[/b:1o7zdmx3]. Dein Text hat selbst mir einen kleinen Durchblick verschafft.

Vorausgesetzt ich (und meine Begleiter) hätten die oben erwähnten Lizenzen E/A wäre die sicherste, reichweitenstärkste und qualitativ beste Lösung die Nutzung mehrerer Betriebsfunkgeräte, welche auf den Frequenzen des Amateurfunks arbeiteten, korrekt? [u:1o7zdmx3]Oder für welchen Weg würde sich ein "Profi" oder "lizenzierter Amateurfunker" entscheiden[/u:1o7zdmx3]?

- Was macht die Frequenzen des Amateurfunks, im Gegensatz zum beispielsweise Freenet oder PMR, überhaupt aus/so besonders?
- Worin unterscheidet sich ein Betriebsfunkgerät UHF/VHF von einem PMR 466?
- Mit welchen Kosten und Mühen (Zeitaufwand) muss man rechnen die oben erwähnten Prüfungen abzulegen?

Ich kann nachvollziehen das es ein sehr mühseliger und langweiliger Prozess ist einem wie mir etwas über dem Bereich Amateurfunk zu erklären, doch fasziniert mich dieses Thema ungemein. Ich möchte mich nochmals für die Geduld bedanken.

Liebe Grüße,

Moonpie


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Moon,

die Frage ist : Wie weit muss deine Verbindung gehen ? Wenn dir 2-5 km reichen, dann ist PMR ok. Wenn du auf UKW 50 km machen willst sind eher 10-50 Watt HF angesagt, dann geht das nur mit Amateurfunk Lizenz.
Weltweit Kurzwellenfunk auf 80-20m Band geht auch nur mit Lizenz , dann aber auch bis 750 Watt Sender.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Erst einmal vielen Dank für die ausführliche Erklärung [b:2ikx1ouy]Gerd[/b:2ikx1ouy]. Dein Text hat selbst mir einen kleinen Durchblick verschafft.

Vorausgesetzt ich (und meine Begleiter) hätten die oben erwähnten Lizenzen E/A wäre die sicherste, reichweitenstärkste und qualitativ beste Lösung die Nutzung mehrerer Betriebsfunkgeräte, welche auf den Frequenzen des Amateurfunks arbeiteten, korrekt? [u:2ikx1ouy]Oder für welchen Weg würde sich ein "Profi" oder "lizenzierter Amateurfunker" entscheiden[/u:2ikx1ouy]?
[color=blue:2ikx1ouy]In einem solchen Fall, könnte man auch reine Amateurfunkgeräte nehmen. Obschon die umgebauten Motorola-Geräte den rauhen Aussenbereich wohl besser überstehen. Es gibt aber auch Amateurgeräte welche entsprechend stabil und auch wasserfest sind. Die Reichweite wird sich kaum unterscheiden. Amateurfunkgeräte habe oft mehr und andere Funktionen, welche den Betriebsfunkgeräten fehlen. Betriebsfunkgeräte sollen Verbindungen halten und dabei mechanisch Stabil und einfach zu handhaben sein. Amateurfunkgeräte verfolgen einen anderen Zweck und habe daher auch Spielereien eingebaut die wenig genutzt werden. So manches Amateurfunkgerät braucht unbedingt ein Handbuch :busch: [/color:2ikx1ouy]


- Was macht die Frequenzen des Amateurfunks, im Gegensatz zum beispielsweise Freenet oder PMR, überhaupt aus/so besonders?
[color=blue:2ikx1ouy]Der Amateurfunk zählt zu den Funkdiensten. Freenet, PMR und CB sind Funkanwendungen. Für eine Funkanwendung müssen die benutzten Geräte typgeprüft und zugelassen sein. Es gibt jeweils feste Vorgaben an Leistung, Antennen und dem Gerät als gesamtes Teil. PMR und Freenet habe fest angebaute Antennen zum Beispiel. Dafür kann man diese Geräte einfach erwerben und nutzen ohne diese anmelden zu müssen. Folglich braucht man dafür auch keine gesonderte Genehmigung und keine Gebühren zu bezahlen. Der Amateurfunk bedarf einer relativ umfangreichen Prüfung vor der BnetzA. Dafür darf der Funkamateur anschliessend seine Geräte selbst bauen oder umbauen. Er darf die Antennen nutzen welcher er für nötig hält. Einzige Voraussetzung ist, das er sich innerhalb der Amateurfunkfrequenzen bewegt und die ihm max. erlaubte Leistung nicht überschreitet. Im Amateurfunk werden die Frequenzen nicht als einzelne Kanäle gewertet, sondern in Form von Bändern. Und davon gibt es recht viele mit unterschiedlichen Eigenschaften und Reichweiten.
[/color:2ikx1ouy]
- Worin unterscheidet sich ein Betriebsfunkgerät UHF/VHF von einem PMR 466?
[color=blue:2ikx1ouy]Vor allem in der Ausgangsleistung. Das Betriebsfunkgerät hat eine höhere Ausgangsleistung und somit eine etwas höhere Reichweite.[/color:2ikx1ouy]
- Mit welchen Kosten und Mühen (Zeitaufwand) muss man rechnen die oben erwähnten Prüfungen abzulegen?
[color=blue:2ikx1ouy]Die Kosten für die Prüfung Klasse E kann ich nicht exakt sagen, ich meine das es derzeit 80€ sind. Dazu kommt die Zuteilung eines Rufzeichens was auch so um 70€ liegt. Dazu noch eine jährliche Frequenznutzungsgebühr welche jährlich neu festgelegt wird. Liegt so bei 6-8€ im Jahr. Der Zeitaufwand richtet sich vor allem nach der Art wie man sich den Stoff beibringt und welche Vorkenntnisse man besitzt. Es gibt 14jährige Schüler welche das innerhalb von einigen Monaten geschafft haben. In unserem Verein habe ich einen 83 jährigen der sich die Prüfungsinhalte selber beigebracht hat. Wie lange er gebraucht hat, weiss ich aber nicht. Es gibt gelegentlich Kurse, wo man auch den Prüfungsstoff vermittelt. [/color:2ikx1ouy]

Ich kann nachvollziehen das es ein sehr mühseliger und langweiliger Prozess ist einem wie mir etwas über dem Bereich Amateurfunk zu erklären, doch fasziniert mich dieses Thema ungemein. Ich möchte mich nochmals für die Geduld bedanken.

Liebe Grüße,

Moonpie[/quote]

Wie schon geschrieben, ist die Amateurfunkprüfung nicht ganz billig. Es lohnt sich aber, wenn man daran Interesse gefunden hat. Aber pass auf: Amateurfunk macht evtl. süchtig :D

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Klasse, mit so vielen hilfreichen und ausführlichen Kommentaren hätte ich ja nicht gerechnet. Toll Toll Toll und Danke!!! :)

Uwe, zur angestrebten Reichweite kann ich nur soviel sagen: Je mehr, umso besser. [b:qcrb47uu]Sichere[/b:qcrb47uu], und das möchte ich nochmal betonen, 5 km würden voraussichtlich für 85% der Anwendungsfälle reichen. Nur wenn ich weiß es würde mehr gehen meldet sich unweigerlich mein innerer Perfektionist und schreit "[b:qcrb47uu]nimm lieber mehr[/b:qcrb47uu]", denn sicher ist sicher.
Also nochmal kurz zusammengefasst, 5 km wären gerade mal so okay. Wünschen würde ich mir, unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten, 15 km ohne wenn und aber. Leider lässt sich das nicht immer realisieren, soviel habe ich schon in anderen Texten herauslesen können, siehe Stahlbeton, Berge und Co.

Gerd, nachdem ich alles gelesen habe würde ich gerne Dein geschriebenes nochmal zusammenfassen wenn Du erlaubst. Fühle Dich frei mich zu korrigieren sollte ich es nicht richtig wiedergegeben haben.
Also würde ein Amateurfunker mit entsprechender Lizenz ein Betriebsfunkgerät wählen, aufgrund der oftmals solideren Konstruktion. Die diversen anderen Möglichkeiten der Amateurfunkgeräte hätten in meinem Anwendungsbereich ohnehin keinen Nutzen?

Welche Leistung bieten denn die genannten Geräte Betriebsfunk, Amateurfunk, PMR, CB und Freenet maximal? Ich rede jetzt nur von den tragbaren Funkgeräten. Vermute Betriebsfunk liegt (mit) vorne?

Gut, die Kosten für so eine Lizenz wären für mich gerade noch überschaubar. Rufzeichen und Frequenznutzungsgebühr pro Gerät? Kann ich, nachdem ich mein Rufzeichen und meine Frequenznutzungsgebühr bezahlt habe mit jedem von meinen, mal angenommenen drei, Handfunkgeräten Senden? Also quasi ein dreier-Selbstgespräch führen?

Eine Frage brennt mir noch auf der Seele, ich bin mit einer kleinen Gruppe in der Natur unterwegs (dabei ein Betriebsfunkgerät), wir treffen jemand anderen mit einem Betriebsfunkgerät, Amateurfunkgerät, PMR oder CB Funkgerät.

- Kann sich untereinander verständigt werden?
- Kann der Nutzer eines dieser Geräte "auf gut Glück" losfunken (ohne zu wissen wir sind in der Nähe ( 2 - 3 km)) und ist es mir mit der Betriebsfunke möglich, Ihn zu hören und bestenfalls zu antworten?

Liebe Grüße


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zitat:
""Gemeint sind Bootstouren, Camping, Wanderungen, Bergbesteigungen usw. wo ich mit den Gesprächsteilnehmern in Verbindung bleiben möchte und auch muss.""

Nicht falsch verstehen.....aber speziell dafür wäre jetzt der Amateurfunk nicht geeignet. Da müßten nämlich alle aufgezählten "Funkpartner" ebenfalls die Amateurfunklizenz haben - und jetzt würde sich die Frage stellen, wer von diesen Leuten [b:3lnq90gi]ernsthaft[/b:3lnq90gi] Interesse an der Materie hat daß er sich hinsetzt und den Lernstoff ernsthaft durchzieht.
Was meinst Du? Sind Deine Bootstourer, Wanderer, Camper, Bergbesteiger ernsthaft so von der Materie begeistert daß sie wirklich die Lizenz machen wollen?
Ich frage nur deshalb - weil ich schon soooo viele Leute getroffen habe die anfänglich ganz euphorisch waren, sich das Lernmaterial beschafft haben, einen Amateurfunkkurs besucht haben.....und dann nach und nach alle "hingeschmissen" haben.....es blieben wirklich nur vereinzelt welche übrig die das dann durchgezogen haben....

Falls nicht....dann ist hoffentlich Dein eigenes Interesse groß genug um auch ggf. alleine in dieses schöne und interessante Hobby einzusteigen. Dann gäbe es für Dich so viele Kommunikationsmöglichkeiten mit anderen Funkamateuren weltweit - Du kannst Dir gar nicht vorstellen wie breit gefächert der Amateurfunkdienst ist.....

Gruss Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nicht falsch verstehen.....aber speziell dafür wäre jetzt der Amateurfunk nicht geeignet. Da müßten nämlich alle aufgezählten "Funkpartner" ebenfalls die Amateurfunklizenz haben - und jetzt würde sich die Frage stellen, wer von diesen Leuten ernsthaft Interesse an der Materie hat daß er sich hinsetzt und den Lernstoff ernsthaft durchzieht.
Was meinst Du? Sind Deine Bootstourer, Wanderer, Camper, Bergbesteiger ernsthaft so von der Materie begeistert daß sie wirklich die Lizenz machen wollen?
[/quote]

ehrlich gesagt NEIN, ich denke nicht das deren Interesse so weit reicht wie meines.

Danke für dein Kommentar und Gruß zurück Mike.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]ehrlich gesagt NEIN, ich denke nicht das deren Interesse so weit reicht wie meines. [/quote]

Dann dürfte von der erlaubten Leistung und den erwartbaren Reichweiten her CB die nächstbessere Lösung sein.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
So recht damit abfinden kann und will ich mich noch nicht.
Können wir bitte vom hypothetischen Fall ausgehen, alle dieser Gruppe würden über eine entsprechende Lizenz verfügen?

Mich würden noch sehr einige Antworten auf meine zuvor gestellten Fragen interessieren:

[quote]Also würde ein Amateurfunker mit entsprechender Lizenz ein Betriebsfunkgerät wählen, aufgrund der oftmals solideren Konstruktion. Die diversen anderen Möglichkeiten der Amateurfunkgeräte hätten in meinem Anwendungsbereich ohnehin keinen Nutzen?

Welche Leistung bieten denn die genannten Geräte Betriebsfunk, Amateurfunk, PMR, CB und Freenet maximal? Ich rede jetzt nur von den tragbaren Funkgeräten. Vermute Betriebsfunk liegt (mit) vorne?

Gut, die Kosten für so eine Lizenz wären für mich gerade noch überschaubar. Rufzeichen und Frequenznutzungsgebühr pro Gerät? Kann ich, nachdem ich mein Rufzeichen und meine Frequenznutzungsgebühr bezahlt habe mit jedem von meinen, mal angenommenen drei, Handfunkgeräten Senden? Also quasi ein dreier-Selbstgespräch führen?

Eine Frage brennt mir noch auf der Seele, ich bin mit einer kleinen Gruppe in der Natur unterwegs (dabei ein Betriebsfunkgerät), wir treffen jemand anderen mit einem Betriebsfunkgerät, Amateurfunkgerät, PMR oder CB Funkgerät.

- Kann sich untereinander verständigt werden?
- Kann der Nutzer eines dieser Geräte "auf gut Glück" losfunken (ohne zu wissen wir sind in der Nähe ( 2 - 3 km)) und ist es mir mit der Betriebsfunke möglich, Ihn zu hören und bestenfalls zu antworten?
[/quote]

MfG Moonpie


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]...
Also würde ein Amateurfunker mit entsprechender Lizenz ein Betriebsfunkgerät wählen, aufgrund der oftmals solideren Konstruktion. Die diversen anderen Möglichkeiten der Amateurfunkgeräte hätten in meinem Anwendungsbereich ohnehin keinen Nutzen?

[color=blue:11ueipbr]Die meisten Funkamateure nutzen für den Amateurfunk auch Amateurfunkgeräte. Der gemeine Funkamateur ist verspielt und probiert gerne rum. Bei umprogrammierten Betriebsfunkgeräten ist der Spieltrieb begrenzt. Die Geräte sind ja auch zum funken gebaut. Vergleiche das mal mit einem PC: Das Betriebsfunkmodell läuft im Usermode. Kann das was vorher rein programmiert wurde. Das Amateurfunkmodell läuft dauernd im Administratormode. Du kannst viel einstellen, ohne einen PC zum programmieren zur Hand zu haben. Und so schlecht sind die Amateurfunkgeräte namhafter Hersteller mechanisch auch nicht.[/color:11ueipbr]


Welche Leistung bieten denn die genannten Geräte Betriebsfunk, Amateurfunk, PMR, CB und Freenet maximal? Ich rede jetzt nur von den tragbaren Funkgeräten. Vermute Betriebsfunk liegt (mit) vorne?

[color=blue:11ueipbr]Wir nehmen mal Handfunken. Amateur- und Betriebsfunkgeräte liegen bei 1-4 Watt Senderleistung und sind dabei oft schaltbar um Akkus zu schonen.PMR und Freenet haben 0.5 Watt Strahlungsleistung. CB-Handfunken haben auch 4Watt Sendeleistung aber oft miesere Antennen.[/color:11ueipbr]

Gut, die Kosten für so eine Lizenz wären für mich gerade noch überschaubar. Rufzeichen und Frequenznutzungsgebühr pro Gerät? [color=blue:11ueipbr]Nicht pro Gerät. Persönliches Rufzeichen.[/color:11ueipbr] Kann ich, nachdem ich mein Rufzeichen und meine Frequenznutzungsgebühr bezahlt habe mit jedem von meinen, mal angenommenen drei, Handfunkgeräten Senden? Also quasi ein dreier-Selbstgespräch führen?

Eine Frage brennt mir noch auf der Seele, ich bin mit einer kleinen Gruppe in der Natur unterwegs (dabei ein Betriebsfunkgerät), wir treffen jemand anderen mit einem Betriebsfunkgerät, Amateurfunkgerät, PMR oder CB Funkgerät.

- Kann sich untereinander verständigt werden?
[color=blue:11ueipbr]Die einzelnen untereinander :JA. Ansonsten haben Amateurfunk, PMR und CB unterschiedliche Frequenzen. Also PMR und Amateurfunk :Nein, CB-PMR: Nein.[/color:11ueipbr]
- Kann der Nutzer eines dieser Geräte "auf gut Glück" losfunken (ohne zu wissen wir sind in der Nähe ( 2 - 3 km)) und ist es mir mit der Betriebsfunke möglich, Ihn zu hören und bestenfalls zu antworten?


Liebe Grüße[/quote]

Amateurfunker können natürlich untereinander Kontakt aufnehmen. Die Gegenstation [b:11ueipbr]muss[/b:11ueipbr] jedoch auch einen Amateurfunkstelle sein. Das wäre bei Deinen Wanderkollegen in sofern problematisch, weil diese dann auch alle eine Lizenz benötigen. Das hat Dir der Mike ja auch so geschrieben.
Für Euch untereinander ist PMR wohl die beste Wahl. Die Geräte sind klein und handlich. Der Stromverbrauch ist überschaubar. Mit der Reichweite muss man es wirklich probieren. Es ist 70cm Band und somit kann man es im Voraus nicht exakt vorhersagen was wirklich geht. Die Umgebung ist wichtig. Es kann bei freier Sicht gute 5km und mehr sein. Am Berg kann um die Ecke Schluss sein. Bei Bootstouren ist die Reichweite sicherlich besser, da der See ja flach ist. Es ist auch kein Problem, wenn die PMR-Geräte nicht das gleiche Modell sind. Die PMR-Kanäle sind vorgegeben.
Für einen 50er kann man schon einen einfachen Gerätesatz bekommen. Damit einfach mal probieren was möglich ist.
Amateurfunk ist schon eine Interessante Sache und man lernt oft neue Leute kennen. Kann seine Basteltrieb freien Lauf lassen und experimentieren. ...

Naja, Hans. Im Prinzip bin ich da ja bei Dir. Aber wenn das 11m Band offen ist und die Olgas wieder zu hören sind, kommt er auf seiner Wandertour keine 200m weit. Die Sonne ist derzeit so blank auch nicht, das keine Aktivität da ist. Die obere Kurzwelle ist derzeit bisweilen offen, gerade zu den Sommermonaten geht dort die Post ab.

Nochmals zu Deinem Fall, wenn alle Lizens hätten:
5km von Handfunke zu Handfunke denke ich würde gehen. Die Physik gilt aber auch auf Amateurfrequenzen. Wenn ein Berg dazwischen liegt, ist UKW immer schwierig, egal welche Leistung man nutzt. Auf freiem Feld geht auch wohl mehr. Aber mehr wie 15 km halte ich selbst bei 5 Watt und Handfunke zu Handfunke für schwierig. Mobilstationen zu Feststation geht auf flachem Feld auch 50km und mehr. Aber das war nicht die Fragestellung.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke [b:2ws8ce5h]Gerd[/b:2ws8ce5h], da war ich mit meinem vorherigen Post zu voreilig. Schön und verständlich erklärt, dank Dir vielmals!

Ich muss es noch einmal kurz im Kopf sortieren...

Also ist ein Betriebsfunkgerät ein abgespecktes Amateurfunkgerät ohne viel "Eingabemöglichkeiten". Beide mit gleich starker Sendeleistung. Für meinen Fall dann also egal ob Betrieb- oder Amateur- Funkgerät. Kommt dann halt auf das gefallen des jeweiligen Modells an. Jedenfalls funken beide im Prinzip auf gleicher ~ Wellenlänge.

Was mich doch ziemlich erstaunt ist die Tatsache, dass ich mit einem Amateurfunkgerät nicht zu dem PMR Gerät Senden kann (auch nicht deren Funk hören?). Als High-End Pc (um bei Deinem Beispiel zu bleiben) kann ich schließlich auch eine Amiga Commodore Anwendung zum laufen bringen. Umgekehrt wird es da schon schwieriger.
Es gibt demnach keine Möglichkeit von dem Funkgerät der "höchsten Klasse" und mit der stärksten Sendeleistung auf die Netze/Frequenzen/Bänder wie auch immer der "niederen Klasse" zuzugreifen?

PMR - zu - Amateurfunk = Nein
Amateurfunk - zu - PMR = Nein

freundliche Grüße

Moonpie


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum