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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: warum keine Magnetfußantennen ?
das thema passt doch besser hier hin:;

wollte nun doch einen allbänder benutzen und hatte mich für den IC-703 entschieden.
in der BA steht nun folgendes:

WARNUNG: Obwohl Magnetfußantennen auf
Kfz gut funktionieren, dürfen Sie diese Art von Antennen
NICHT am IC-703 einsetzen.

das muss mir nun mal bitte einer erklären ,

danke

n50


  
 
 Betreff des Beitrags:
habe gerade recherchiert, es muss ein übersetzerfehler sein.

magnet mount wurde mit magnetfuß übersetzt, also keine magnetantennen verwenden.

dank
n50 !


  
 
 Betreff des Beitrags:
es ist kein bzw. dein Übersetzungsfehler: Zitat aus dem deutschen Handbuch, Seite 8, 4.:
[b:3dqpe3bs]WARNUNG: Obwohl Magnetfußantennen auf Kfz gut funktionieren, dürfen Sie diese Art von Antennen NICHT am IC-703 einsetzen.
[/b:3dqpe3bs]ICOM wird gute Gründe für diesen Warnhinweis haben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
hmm, "mount" bedeutet befestigen. Also kein Übersetzungsfehler.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielmehr soll vermutlich sichergestellt werden, dass man keinen Magnetfuß direkt auf das Gerät setzt... Man verstimmt dadurch unter Umständen dauerhaft das Gerät.

Was da als Antenne am Gerät hängt, ist dem Gerät leidlich egal.

vy 73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
mm, nun versteh ich einiges nicht, diese aussage trifft dann doch auf alle magnetfußantennen zu.

n50


  
 
 Betreff des Beitrags:
Noch mal ganz langsam zum Mitmeißeln:

Innerhalb des Gerätes sind in Bandfiltern, ZF-Kreisen usw. Spulen mit ferromagnetischen Kernen eingebaut. Stellt man nun eine Magnetfußantenne [b:302n7p6v]direkt auf das Gerät[/b:302n7p6v] bewirkt das magnetische Feld eine Verstimmung dieser Kreise oder gar noch schlimmer eine dauerhafte Magnetisierung bestimmter Materialien. Das Gerät funktioniert danach nur noch schlecht oder gar nicht mehr.

Dieser Sachverhalt soll mit dem Hinweis im Handbuch vermieden werden, weil es immer wieder Experten gibt, die eine Magnetfußantenne direkt auf ein Gerät stellen müssen (warum auch immer).

Warum muss es denn ein IC-703 sein? Jeder normale Empfänger ist günstiger und in den gleichen Wellenbereichen zu betreiben, wenn man die Kurwelle hören möchte?

Soll Sendeaktivität stattfinden, so bleibt die den Amateuren überlassen, für CB ist das Gerät nichts und funktioniert dort sogar schlechter als manches CB-Funkgerät. Die Benutzung eines IC-703 im CB-Funk-Band ist außerdem nicht legal möglich (außer nur Empfang).

vy 73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt Metalle, die werden durch das Aufsetzen eines Magneten selbst magnetisch (Eisen, Stahlbech, ....., alles ferro.....) . Dadurch verändern Induktivitäten (Spulenkerne, ....), die von dem Material abhängig sind, ihre elektrischen/magnetischen Werte.

Beispiel: halte den Magnetfuß an einen Schraubenzieher aus Eisen/Stahl, dann behält der etwas Magnetismus zurück, wenn der Mag.fuß weg ist. Stell das Trum auf einen alte Bildröhren-FS, dann verzerrt sich das Bild (die haben wegen so etwas extra "degaussing" Spulen drin, zum Entmagnetisieren beim Einschalten, weil man so etwas im Hausbebrauch nicht verhindern kann). Klemm Deine EC-Karte oder eine ältere mit Magnetstreifen unter den Fuß, dann darfst Du möglicherweise eine neue bestellen (die Dinger sind unterschiedlich empfindlich). Du kannst den Magnetfuß auch zum Stecknadel-Suchen oder als Plombenzieher verwenden (falls Zähne a la James Bond Gegner "Beißer").

Aber stell das Ding einfach nicht direkt auf Funkgeräte !!!! Reicht das ??? :-)
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der Originaltext lautet:
"WARNING:
Although a mag mount antenna
works great on a vehicle,
DO NOT use the IC-703
with this type of antenna"

Das ist eigentlich eindeutig und heißt, daß keine Magnetfußantennen am 703 eingesetzt werden sollen. Warum auch immer...


  
 
 Betreff des Beitrags:
ok, aber ich funke schon seit jahren mit den versch. trx und magnetfußantennen, dann müssten doch die gleichen probleme auftreten, icom wird keine geräte herstellen, die nicht magnetfußtauglich sind.

n50


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nun...der IC703 ist ein KW Gerät mit 6m.
Somit dürfte sich die Verwendung von Magnetfüßen hauptsächlich auf Mobilstrahler für die Kurzwellenbänder beschränken. Diese sind sehr kurz im Verhältnis zur Wellenlänge, weisen also einen relativ niedrigen Strahlungswiderstand auf. Damit so ein im Verhältnis zur Wellenlänge sehr kurzer Strahler überhaupt noch etwas Energie abstrahlt, müssen also die Erdverluste möglichst gering gehalten werden. Ein Magnetfuß bewirkt aber durch die blosse Auflage auf dem Chassis und keine direkte galvanische Verbindung nur eine recht schlechte Kopplung zur Fahrzeugmasse. Das ist so, als würde man das Gegengewicht für die Mobilantenne über einen Kondensator mit viel zu geringer Kapazität verbinden.
In diesem Fall fliessen hochfrequente Ausgleichsströme über den Koaxkabelmantel, also Mantelwellen.
Außerdem besteht durch die unvollständige Masseverbindung eine mehr oder weniger große Fehlanpassung. Sowas verhindert nicht nur recht zuverlässig die Abstrahlung der Hochfrequenzenergie in den freien Raum, sondern kann auch empfindliche Senderendstufen killen. Ich vermute mal, daß Icom einfach vermeiden will, daß die Senderendstufe von der Kiste durch sowas gegrillt und zerstört wird. Was mich nur wundert ist warum Icom schreibt ...obwohl Magnetfußantennen auf Fahrzeugen hervorragend funktionieren...
Ich habe selbst mal versucht, eine 40m Band Mobilantenne auf einem 3-Magnetfuß zu betreiben. Der hat schon eine größere Auflagefläche als ein Fuß mit nur einem Magneten. Einmal ohne zusätzliche galvanische Verbindung zur Fahrzeugmasse, und einmal mit einer solchen. Der Unterschied in dem Fall betrug drei (!) angezeigte S-Werte am Instrument eines IC735. Es mag sein, daß auf den höheren Bändern der Unterschied nicht ganz so gravierend ist. Aber generell ist der Kurzwellenbetrieb im Auto mit Magnetfußantennen ohne zusätzliche direkte Masseverbindung zur Karosserie Mist. Man hört was, man wird mit etwas Glück auch gehört, aber richtig gut geht das nicht.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
ok, wilfried, das kann ich erstmals nachvollziehen, ich müsste also einen dicken draht zur masse legen und gut, den 702 werd ich also nehmen.
danke
n50


  
 

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