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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 11 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Abschaffunk AmateurfunkDIENST
Noch kann man gegensteuern und UNSERE Interessen vertreten. JETZT muß man aktiv werden, später wars das dann....


Quelle:
Redaktion QSLonline

16.01.2014
"Allgemeinzuteilung" statt eigenständiges Amateurfunkgesetz (AFuG)
Plante die FDP Abschaffung des Amateurfunkdienstes in Deutschland?
Ist es nun soweit das der Amateurfunkdienst wie der CB-Funk zur simplen "Funkanwendung" verkommen soll?
Dann könnte eine "Standortbescheinigung" die bisherige "Selbsterklärung" ersetzen und die Regelungen in der AFuV, auf Grundlage des AFuG, ebenfalls wegfallen.
Derzeit kostet die günstigste Standortbescheinigung (Bewertung einer einzigen Antenne, ohne Messung) 165,- EURO.
Lt. BEMFV vom August 2013 kann der Betrieb einer Funkanlage (wenn eine Standortbescheinigung dafür erforderlich wäre) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 50.000,- EUR geahndet werden.
Mit einer "Allgemeinzuteilung", statt eigenständiger Amateurfunkgesetzgebung und AFuV wäre für Behörden und Industrie (!) vieles einfacher und der Amateurfunk abqualifiziert!
Wie uns jetzt bekannt wurde arbeitete man in den letzten 2 Jahren (!) im, vom ex-Minister Rösler geführtem BMWi, daran.
Der Funkdienst sollte "Wegliberalisiert" werden. Damit "freie Bahn" für interessierte Kreise der Industrie, mit von ihnen gewünschten PLC-Normen, zum Beispiel?
Inwieweit die neue Bundesregierung mit Verkehrsminister Dobrindt diese Idee weiter verfolgen will, ist nicht bekannt.

Eine "Funkanwendung", wie CB-Funk, auf internationalen Amateurfunkfrequenzen in DL?
Wäre der nächste Schritt, die "Lizenz" bei ALDI oder LIDL zu kaufen? Als "Schnäppchen"?

Das Schlimme ist nur, unsere "Vertretung", der DARC e.V. mit seinem RTA, wusste davon!
Der Entwurf der "Allgemeinzuteilung" lag bereits Beiden vor, war seit einiger Zeit bekannt!
Man hielt es jedoch nicht für nötig, die Tatsache seinen Mitgliedern zur Kenntnis zu geben.
Kein gutes Aushängeschild für eine echte Interessenvertretung deutscher Funkamateure.
Man hatte ja genug mit sich selbst zu tun, sich Einzuigeln und seine Pöstchen zu sichern.
Was soll da noch gezielte Unterstützung der Ausbildung an den Klubstationen u.v.a.m. ?
Ersetzt schicksalhafte Ergebenheit das Bemühen um den Erhalt des Amateurfunkdienstes?
Nun ist die "Katze aus dem Sack", dringender Erklärungsbedarf gegeben oder Totschweigen?
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Man kann sich selbst informieren:
1. Beim Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages,
Bereich: Digitale Infrastruktur
dorothee.baer@bundestag.de

2. Beim DARC e.V.: darc@darc.de

3. Beim VFDB e.V.: gs@vfdb.org


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das ist ein Abklatsch vom Funktelegramm und Schnee von gestern. Wer oder was ist FDP ?? Gibt es die noch ??
73 Peter
ps ich finde es zum ........ , mit solchen alten Parolen einen Flashmob zu versuchen. Mit ähnlichen Parolen ist [color=#FF0000:p3teviql][admin: entfernt][/color:p3teviql] schon im DARC - Forum angeeckt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wer oder was ist FDP ?? Gibt es die noch ?[/quote]

Totgesagte leben länger ;)

Naja, ich denke es wäre angebracht dieses Thema mal vom Kopf auf die Füße zu stellen und wenn es Quatsch ist, kann man das auch offen so nennen. Sollte etwas dran sein, kann man es jetzt ebenfalls äußern, denn weiteres Mutmaßen ist der Sache auch nicht dienlich.

Für gänzlich abwegig halte ich die Sache übrigens nicht, denn von nicht ungefähr haben andere und ich im Rahmen der ELL-Debatte schon seit min. 2008 davor gewarnt.

Insofern dürfte interessant sein, ob und wie es weiter geht ...

Edit: ... ah, ist es schon.

An o.g. Stelle wurde inzwischen auch die Antwort vom DARC veröffentlicht. Fazit: Die Sache ist (vorerst?) vom Tisch!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das ist ein Abklatsch vom Funktelegramm und Schnee von gestern. Wer oder was ist FDP ?? Gibt es die noch ??
73 Peter
ps ich finde es zum ........ , mit solchen alten Parolen einen Flashmob zu versuchen. Mit ähnlichen Parolen ist [color=#FF0000:4rw0pq82][admin: entfernt][/color:4rw0pq82] schon im DARC - Forum angeeckt.[/quote]

an wen geht das jetzt? an mich? oder an qslonline.de?

meldung ist vom 16.1.2014


  
 
 Betreff des Beitrags:
qslonline, ich dachte das wäre mit dem genannten Call klar. qslonline hat ja die relativ nüchterne Meldung des FT in seinem Stil ausgebaut.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: keine Quellenangabe
Wer alles glaubt, was ohne Quellenangabe beschrieben wird, hat selbst schuld, wenn er auf Gerüchte reinfällt.

Papier ist geduldig… auch im Internet kann man anonym alles schreiben

Eine Allgemeinzuteilung ist schon deshalb Quatsch, weil internationale Verträge (ITU Radio Regulation, CEPT) bestimmte Vorgaben zur Teilnahme am Amateurfunkdienst festlegen, dazu gehören u.a. auch Prüfungen zum Nachweis von fachlichen Kenntnissen.

Der RTA bzw. DARC konnte über eine angedachte Allgemeinzuteilung nichts berichten, weil ihm darüber nichts berichtet wurde und auch kein Schriftstück dazu bekannt ist.

Na ja, ich habe mal selbst in einem Kontakt mit dem BMWi zu einer Meldung in dem betreffenden Blatt nachgefragt – die Antwort dazu war wörtlich “das ist eine Ente“.

73
DK4VW


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: keine Quellenangabe
[quote]Na ja, ich habe mal selbst in einem Kontakt mit dem BMWi zu einer Meldung in dem betreffenden Blatt nachgefragt – die Antwort dazu war wörtlich “das ist eine Ente“. [/quote]

Hallo Ulli,

danke für die "Aufklärung".

Allerdings verlangt die ITU RR kein eigenes Gesetz wie m.W. nur wir und die Ösis eines haben. Insofern sehe ich da keinen Widerspruch ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: keine Quellenangabe
[quote][quote]Na ja, ich habe mal selbst in einem Kontakt mit dem BMWi zu einer Meldung in dem betreffenden Blatt nachgefragt – die Antwort dazu war wörtlich “das ist eine Ente“. [/quote]

Hallo Ulli,

danke für die "Aufklärung".

Allerdings verlangt die ITU RR kein eigenes Gesetz wie m.W. nur wir und die Ösis eines haben. Insofern sehe ich da keinen Widerspruch ...[/quote]

GM.

Aber deswegen sollten wir keineswegs auf unser AFuG 1997 verzichten wollen. Dass Politiker und Ministerien über die Streichung des AFuG nachdenken - ist ein alter Hut - kommt daher, dass Funkamateure im Behördenverkehr vom Amateurfunkdienst als Hobby reden und nicht hinter der Ermächtigungsgrundlage des AFuG 1997 stehen, geschweige das AFuG 1997 vorleben. Dort steht nämlich die Völkerverständigung als Demokratischer Auftrag an erster Stelle und nicht etwas von Hobby-Funk.

Rat an die hier mitlesenden DARC-Mitglieder!
Macht Euch auf die Socken und steigt Eurer Interessenvertretung zumindest prophylaktisch auf die Haxen!

MfG
Hermann
DL1EEC


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: keine Quellenangabe
[quote] Dort steht nämlich die Völkerverständigung als Demokratischer Auftrag an erster Stelle und nicht etwas von Hobby-Funk.[/quote]

Und ich dachte schon ich müßte mich hier im Forum als Einziger dafür prügeln lassen, daß ich immer wieder die Position vertrete, daß der Amateurfunk eben KEIN Hobby ist.

Neben der Völkerverständigung steht nämlich auch der techn. wissenschaftl. Ansatz zum Selbststudium, also der eigenen Weiterqualifikation, wovon all die low level Befürworter und Dauer-DO'ler lieber nichts wissen wollen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: keine Quellenangabe
[quote][quote] Dort steht nämlich die Völkerverständigung als Demokratischer Auftrag an erster Stelle und nicht etwas von Hobby-Funk.[/quote]

Und ich dachte schon ich müßte mich hier im Forum als Einziger dafür prügeln lassen, daß ich immer wieder die Position vertrete, daß der Amateurfunk eben KEIN Hobby ist.

Neben der Völkerverständigung steht nämlich auch der techn. wissenschaftl. Ansatz zum Selbststudium, also der eigenen Weiterqualifikation, wovon all die low level Befürworter und Dauer-DO'ler lieber nichts wissen wollen.[/quote]

Dafür - "KEIN Hobby" - kann Dich keiner prügeln, weil die Präambel des AFuG 1997 das Hobby eben nicht vorsieht, sondern nur Technik, Wissen und Kommunikation. Übrigens ist der Passus aus dem AFuG 1947 so abgeschrieben.

Du musst natürlich die Technik und die Völkerverständigung zusammenführen, denn eine Völkerverständigung kann nur mit dem uneingeschränkten Selbstbau einhergehen. Der Geist des Amateurfunkgesetzes - Blabla statt Pengpeng - kann nur so umgesetzt werden.

Wenn wir das nicht täglich den Politikern in den Behörden vorleben und unter die Nase reiben, verlieren wir. Sag' das Deinem Vorstand bitte täglich: Danke!

MfG
Hermann
DL1EEC

...man kann gute Ratschläge geben, aber nicht den Verstand, sie umzusetzen!


  
 
 Betreff des Beitrags:
DL1EEC schreibt:

" ...man kann gute Ratschläge geben, aber nicht den Verstand, sie umzusetzen!"

Diesen Spruch sollte man im Amateurfunkcenter in Baunatal in roten Lettern an die Wand im Eingangsbereich malen !!


  
 

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