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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 26 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Datenschutz vs. Amateurfunk
Ich möchte mal zur Diskussion geben:

Viele nutzen und speichern ihre QSO-Daten in Online-Logbücher, welche dann im Internet für jeden (auch für Nicht-Funkamateure) einsehbar sind. Hier sind neben dem Rufzeichen oft auch Name, Datum, Uhrzeit und weitere Daten zu sehen.

[b:3gdosu48]Wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus?[/b:3gdosu48]

[b:3gdosu48]1. Gehört das Rufzeichen zu den sog. "personenbezogenen Daten"?[/b:3gdosu48]

[b:3gdosu48]Wiki sagt hierzu:[/b:3gdosu48]
[i:3gdosu48]"Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann. Im zweiten Fall spricht man auch von personenbeziehbaren Daten.

Beispiele für personenbezogene Daten:

Augenfarbe: Klaus Mustermann hat blaue Augen.
PKW: Erika Mustermann besitzt einen VW Golf.
Geburtsort: Der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war gebürtiger Kölner.

Im ersten Beispiel wird die Angabe hat blaue Augen der Person Klaus Mustermann zugeordnet. Die Angabe hat blaue Augen wird dadurch zu einer personenbezogenen Information. (Im Regelfall wird die Gesamtinformation Klaus Mustermann hat blaue Augen. als personenbezogene Angabe angesehen.)

Im zweiten Beispiel ist besitzt einen VW Golf die personenbezogene Information. Personenbezogene Daten müssen also nicht zwangsläufig ein körperliches Merkmal der Person sein. Es genügt ein Bezug zwischen der Person und einer Sache, einer anderen Person, einem Ereignis, einem Sachverhalt.

Im dritten Beispiel ist die Person, auf die sich die Angabe gebürtiger Kölner bezieht, zwar nicht namentlich genannt. Sie ist jedoch bestimmbar, da allgemein bekannt ist, dass Konrad Adenauer der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war.

Auch Daten, über die sich ein Personenbezug herstellen lässt, sind als personenbezogene Daten anzusehen (Beispiel: Kfz-Kennzeichen, Kontonummer, Rentenversicherungsnummer, Matrikelnummer), selbst wenn die Zuordnungsinformationen nicht allgemein bekannt sind. Entscheidend ist allein, dass es gelingen kann, die Daten mit vertretbarem Aufwand einer bestimmten Person zuzuordnen."[/i:3gdosu48]

[b:3gdosu48]Demnach ist das Rufzeichen eindeutig personenbezogen und unterliegt dem Datenschutz![/b:3gdosu48]

[b:3gdosu48]2. Das Bundesdatenschutzgesetz sagt:[/b:3gdosu48]
[i:3gdosu48]"Geschützte Daten ... Geregelt wird der Umgang mit personenbezogenen Daten. Daten sind personenbezogen, wenn sie persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person beschreiben. Dazu genügt es, wenn die Person nicht namentlich benannt wird, aber bestimmbar ist (beispielsweise: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse beim Surfen, Personalnummer)."[/i:3gdosu48]

[b:3gdosu48]3. BDSG sagt auch:[/b:3gdosu48]
[i:3gdosu48]"Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Dieses besagt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten ist. Sie ist nur dann erlaubt, wenn entweder eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist (d. h., das Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung in diesem Fall) oder wenn die betroffene Person ausdrücklich (meist schriftlich) ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gegeben hat"[/i:3gdosu48]

Man könnte hierzu noch weiteres anführen so auch Beispiele aus der Rechtsprechung.

[b:3gdosu48]Frage: Warum gibt es trotzdem so viele Onlinelogbücher?[/b:3gdosu48]

Haben die Leute keine Bedenken? Oder keine Ahnung? Machen Onlinelogbücher überhaupt einen Sinn? (Wer interessiert dafür?)

Viel Spass beim Diskutieren!

Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Warun darf die BnetzA Dein persönliches Rufzeichen mit zusammen mit Vor- und Nachnamen in der Rufzeichendatenbank veröffentlichen ??? Wenn Du das verweigerst werden lediglich weitere Daten wie Strasse, Hausnummer und Betriebsort nicht genannt.

Fiele ergo das Call im Zusammenhang mit Vor- und Nachname unter den Datenschutz dürfte sie das nicht. Ergo nix für den Datenschutz.

Wer sich für Onlinelogbücher interessiert ???? Die Leute die sowas nutzen. Macht das Sinn ??? Ja. wenn zuhause der Rechner abschmiert hat man sein Log online stehen und kann relativ fix alles wieder richten.

Natürlich alles nix für jemanden der sich in einem Forum mit Afu Bezug nicht mal traut sein Call zu nennen aber vermutlich in jedem QSO Name und QTH nennt in Verbindung mit dem Call und der weiss das der Amateurfunkdienst von jedermann abgehört werden darf.

[img:22w5n5zw]http://www.smilies.4-user.de/include/Grosse/smilie-gross_306.gif[/img:22w5n5zw]


  
 
 Betreff des Beitrags:
- PopCorn -

- Gähn -


  
 
 Betreff des Beitrags:
Man merkt, daß langsam wieder die jecke Zeit losgeht..


  
 
 Betreff des Beitrags:
Generation Guido Knopp 8)


  
 
 Betreff des Beitrags:
...man könnte auch dem Qso-Partner verbieten, das Call seines Qso-Partners zu nennen, aus denselben Datenschutzgründen.
Was aber Fakt ist - man könnte natürlich schon "Bewegungsprofile" aus den Logs generieren und somit sehen zu welcher Zeit wer normal immer zuhaus ist. Nach all dem Nsa-Skandal wissen wir aber doch alle eh das keine Daten mehr wirklich sicher sind. Abgesehn davon ist Amateurfunk eh in gewissen Maßen öffentlich...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]- PopCorn -

- Gähn -[/quote]

Hey, keine Chips?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Warun darf die BnetzA Dein persönliches Rufzeichen mit zusammen mit Vor- und Nachnamen in der Rufzeichendatenbank veröffentlichen ???[/quote]

Darf sie nicht. Du kannst hier widersprechen, dann wird nichts veröffentlicht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mein lieber Mike,
wer ein Onliene-Logbuch nutzt der tut das freiwillig, genauso wie jemand der sein Naktfoto ins Netz stellt - ok lass sie doch.
73 und hellllllau
Wie sieht eigentlich so ein lieber kleiner Troll aus?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Warun darf die BnetzA Dein persönliches Rufzeichen mit zusammen mit Vor- und Nachnamen in der Rufzeichendatenbank veröffentlichen ??? [/quote]

Weil es dafür eine gesetzliche Grundlag gibt (§ 15 AFuV). Die machen das ganz legal, obwohl es personenbezogene Daten sind.


[quote]Wer sich für Onlinelogbücher interessiert ???? Die Leute die sowas nutzen. Macht das Sinn ??? Ja. wenn zuhause der Rechner abschmiert hat man sein Log online stehen und kann relativ fix alles wieder richten.[/quote]

Mal ehrlich, wenn es nur um die Datensicherheit geht, halte ich ein normales Backup für sinnvoller. Es soll ja sogar Leute geben, die noch diese Kuli-Papier-Technik beherrschen ... wie hieß das noch gleich? ... Schreiben, glaub ich.


[quote]Natürlich alles nix für jemanden der sich in einem Forum mit Afu Bezug nicht mal traut sein Call zu nennen aber vermutlich in jedem QSO Name und QTH nennt in Verbindung mit dem Call und der weiss das der Amateurfunkdienst von jedermann abgehört werden darf.[/quote]

Guter Punkt! :D


[quote]wer ein Onliene-Logbuch nutzt der tut das freiwillig, genauso wie jemand der sein Naktfoto ins Netz stellt[/quote]

Dem TE ging es wohl eher darum, dass damit gleich auch die Daten des QSO-Partners veröffentlicht werden, obwohl den niemand gefragt hat. Aber ob das nun so der große Aufreger ist ...


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Warun darf die BnetzA Dein persönliches Rufzeichen mit zusammen mit Vor- und Nachnamen in der Rufzeichendatenbank veröffentlichen ???[/quote]

Darf sie nicht. Du kannst hier widersprechen, dann wird nichts veröffentlicht.[/quote]
hm...
Herr dlxxx -> wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Das geht los, bei Leuten, wo ein Wiki das Gestzblatt ersetzt, vermutlich ist es dann nicht mehr sooo weit, dass die graue Hirnmasse auch bald ersetzt wird ..?
Das macht das Leben dann sicher einfacher :)

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mal kurz das Popcorn geschluckt:

Die Aufzählung der einzlenen "Personenbezogenen Daten" ist unkritisch.
Kritisch ist hier die KOMBINATION. So - in etwa - stehts auch im Gesetzestext (das Wiki hab ich nicht gelesen!)

Die rechtlich relevanten sind hier:

Voller Name - Geburtsdatum
Voller Name - genaue Wohn-Adresse
Voller Name - Bild
Voller Name - Wohnort - Bild
Ganz wild: Voller Name - Gebursdatum - Bild, möglichst noch mit Adresse... Dann bist dabei!

Bild versteht hier ein Einzelfoto, also kein Gruppenfoto von der letzten Bierfahrt (außer der entsprechend Kopf wäre eingekreist und nochmal betitelt ;->).

Rufzeichen, Name, Wohnort, DOK sind - auch in Kombination - völlig unkritisch. Jeder "Depp" kann sich heute per Google durch Eingabe eines Rufzeichens die entsprechende Person rausziehen, dazu bedarf es keines Onlinelogs und noch nicht mal viel Hirn.

Wer dann noch GoogleEarth nutzt, sieht dann auch gleich die Sabotage-Möglichkeiten ;-)

Einen Sprung weiter: Um die Anerkennung für Diplome zu erhalten, darf die Verbindung nicht komplett aufgeschlüsselt erkennbar sein. Ich meine, das RST darf nicht dabei sein - dazu aber bitte die Diplom-Jäger und QSL-Päpste befragen!

73 - gutes Neues!
Jörg

.... so, weiter mit Popcorn ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Die Aufzählung der einzlenen "Personenbezogenen Daten" ist unkritisch.
Kritisch ist hier die KOMBINATION. So - in etwa - stehts auch im Gesetzestext [/quote]

Mal rein neugierhalber: Wo steht das in welchem Gesetz?


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Warun darf die BnetzA Dein persönliches Rufzeichen mit zusammen mit Vor- und Nachnamen in der Rufzeichendatenbank veröffentlichen ??? [/quote]

Weil es dafür eine gesetzliche Grundlag gibt (§ 15 AFuV). Die machen das ganz legal, obwohl es personenbezogene Daten sind.

[color=blue:3spa5lxz]Hätte den Ironie Button betätigen sollen ..... Ich weiss das sie das darf und warum. Es ging darum dem Threadersteller zu erklären das es kein Problem ist ein Rufzeichen zu veröffentlichen. Die BnetzA darf das auch bei Widerspruch. Nur dann halt nicht weitere Daten wie z.B. die Anschrift. Aber Call und Inhabernamen werden auch bei Widerspruch veröffentlicht.[/color:3spa5lxz]

[quote]Wer sich für Onlinelogbücher interessiert ???? Die Leute die sowas nutzen. Macht das Sinn ??? Ja. wenn zuhause der Rechner abschmiert hat man sein Log online stehen und kann relativ fix alles wieder richten.[/quote]

Mal ehrlich, wenn es nur um die Datensicherheit geht, halte ich ein normales Backup für sinnvoller. Es soll ja sogar Leute geben, die noch diese Kuli-Papier-Technik beherrschen ... wie hieß das noch gleich? ... Schreiben, glaub ich.

[color=blue:3spa5lxz]Schreiben kann ich auch, kein Problem, aber die Technik macht vieles einfacher. Beim elektronischen loggen hab ich bspw. viele Eingaben gespart weil vieles nach online Abfrage direkt eingetragen wird. Auch eQSL und LotW gehen automatisch raus. Deshalb für mich am liebsten elektronisch. Wenn wir auf dem Sommerfest des OV Betrieb machen logge ich auch Papier, wird aber später ins elektronische Log übertragen.[/color:3spa5lxz]




[quote]Natürlich alles nix für jemanden der sich in einem Forum mit Afu Bezug nicht mal traut sein Call zu nennen aber vermutlich in jedem QSO Name und QTH nennt in Verbindung mit dem Call und der weiss das der Amateurfunkdienst von jedermann abgehört werden darf.[/quote]

Guter Punkt! :D


[quote]wer ein Onliene-Logbuch nutzt der tut das freiwillig, genauso wie jemand der sein Naktfoto ins Netz stellt[/quote]

Dem TE ging es wohl eher darum, dass damit gleich auch die Daten des QSO-Partners veröffentlicht werden, obwohl den niemand gefragt hat. Aber ob das nun so der große Aufreger ist ...

[color=blue:3spa5lxz]In einem Onlinelog werden ausser dem Rufzeichen, der QRG/Mode und der Zeit eigentlich keine Daten übertragen. AFU ist öffentlich und demzufolge kann ich auch geloggte QSO´s ins Netz stellen, sprich ein Onlinelog nutzen.[/color:3spa5lxz]

73
Hans[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Mal rein neugierhalber: Wo steht das in welchem Gesetz? [/quote]

Bundesdatenschutzgesetz

Das steht dort nicht wörtlich drin, aber z.B. im §14 folgender Satz:

[quote]Ist keine Erhebung vorausgegangen, dürfen die Daten nur für die Zwecke geändert oder genutzt werden, für die sie gespeichert worden sind.[/quote]

Daraus folgert, daß im Amateurfunk das Geburtsdatum mit der Voll-Adresse und Paßbild nicht zum eigentlichen Zweck einer Veröffentlichung gehören. Rufzeichen und Name (zumeist eh nur Vorname) mit ggf. Wohnort ist definitv unkritisch, zumal Rufzeichen und Name auf jeden Fall in einer "amtlichen" Datenbank öffentlich zugänglich sind.

Ebenso folgt daraus, daß Sportvereine z.B. zur Veröffentlichung ebenso keine Rückführenden Daten - also z.b. Name+Geburtsdatum - ohne schriftliches Einverständnis veröffentlicht werden dürfen. Weshalb wir angehalten sind, bei Veröffentlichungen von Spielberichten z.B. diese Daten zu schwärzen. Es ist bisher zwar noch keiner, der es nicht gemacht hat, vor den Kadi gezogen worden, aber ich denke, daß irgendwann mal einer mit schlechter Laune morgens aufsteht... Bei uns brauchst Du ja mittlerweile schon einen Rechtsanwalt, wenn die Mülltonne nicht zeitig geleert wurde!

Ferner sagte uns das unsere anwaltliche Rechtsberatung im Verband bei der Ausarbeitung unserer Datenschutzbestimmungen vor drei Jahren. Ich vertraue darauf, daß er sein Studiengeld nicht verplempert hatte.

Unterm Strich wird alles nicht so heiß gegessen bei solchen Anwendungen. Aber wenn man sich vorher drum kümmert, hat man später nicht das Nachsehen!

73 Jörg


  
 

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