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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Anforderungen an QSL-Karten
Hallo,

ich brauche demnächst wohl mal neue QSL-Karten und möchte die in einem hübschen, klaren Design halten (also die Seite mit den QSO-Daten). Die Designs, die ich bislang für Familie und Aktivitätsrufzeichen erstellt habe, waren immer irgendwie an eins der Ur-Designs aus den 90ern angelehnt. Irgendwie stell ich mir aber was etwas moderneres vor. Vor allem die immergleichen Formulierungen hören sich aber fast so an, als gäbe es da eine Art "ungeschriebenes Gesetz", was auf so einer QSL-Karte stehen muss.

Jetzt wollte ich mich mal schlau machen, ob es da irgendwelche Vorgaben gibt, habe aber nichts derartiges gefunden. Weiß hier jemand mehr? Muss da "Confirming our QSO" und "2-way mode" stehen, reicht auch "Mode"? Ist eine voreingedruckte Unterschrift auch gut oder muss es eine handschriftliche sein, oder braucht man sie gar nicht? Wie sieht es mit dem internationalen Datumsformat Y-M-D aus? (Ich habe erstaunlicherweise, auch aus dem Ausland, nur Karten mit D-M-Y.)

Dass das Empfängerrufzeichen oben rechts stehen sollte, und darüber noch Platz für ein Via (falls man das überhaupt noch verwendet) sein soll, sowie der Platz unten in der Mitte für den OV-Code des DARC, ist mir bekannt. Mehr aber nicht.

Ach ja, und wenn zufällig jemand Vektorvorlagen (Ai/EPS/PDF/SVG) des DIG- oder FiH-Logos hat, wäre ich dafür sehr dankbar...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

Ich denke es ist eine Art ungeschriebenes Gesetz. Es schadet keinem und stört auch keinen...
Ich kenne auch Karten mit Y-M-D, allerdings würde ich immer das bei uns übliche Format nehmen da man somit das Risiko des ständigen verschreibens minimiert.
Wegen der Unterschrift: Es soll noch Diplommanager geben die nur handschriftlich unterschriebene Karten akzeptieren. Das mit eingedruckter Unterschrift find ich bissl seltsam, die Alternative mit Stempel probier ich bald mal aus, allerdings nur bei Contestkarten (um meine Hand zu schonen und nicht ne ganze Woche nur für einen Event zu unterschreiben).
Es gibt durchaus schöne, selbst entworfene Karten. Was mich immer ärgert ist das Gegenteil - eine weiße Karte mit vorne Call und hinten einem Aufkleber... aber selbst die bestätige ich, wobei ich weis dass es auch Leute gibt die solche Papierschnipsel auch einfach in den Müll werfen...

73,
Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Unterschriften aus QSLs sind im DARC seit Jahren nicht mehr notwendig. Früher war dies Pflicht - DLD Diplommanager haben Karten ohne Unterschrift nicht akzeptiert. Das hat man aber dann endlich abgeschafft, war ja eh nur Gängelung. Das gilt auch für alle DARC Diplome. Wenn ein OV Hinterdensiebenbergen das noch anders handhabt kann man allerdings nicht viel machen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das via wird auf jeden Fall noch verwendet. Es gibt reichlich QSO´s wo anschliessend die QSL über einen Manager gehen. Wichtig ist für das DLD , das der DOK eingedruckt ist. Handschriftlich darf der nicht ergänzt oder korrigert werden. Wenn eine Korrektur erforderlich ist, dann per Stempel. Ob nun D-M-Y oder andersrum ist eher unwichtig. Wichtig ist, das man das Format klar erkennt und keine Interpretationen zu lässt. QRG kann im MHz oder auch als Band notiert sein. Die neueren Karten habe eher MHz Angaben. Auch ist eine Eindeutige zuordnung an das Land wichtig. Ein DL,DM,DO...-Call als Land reicht nicht aus. Im Adressfeld muss Germany stehen oder irgenwo German Amateurradio Station. Das Empfänger Call kommt nach oben rechts. Unten sollte ein 1 Zentimeter breiter freier Bereich sein. Dort stempelt die DARC-Sortiermaschine ihren Sortiercode hin. Es erweist sich als sinnvoll, das alle wichtigen Daten auf der Rückseite zu finden sind. Wer schon mal einen Wust von Karten von Hand sortiert hat, weis wie lästig das ist wenn das Call nur auf der Vorderseite aufgedruckt ist.
Die Vorderseite ist Geschmacksache. Aber man sollte keinen anstössigen oder beleidigenden Dinge dort unterbringen. Ich persönlich finde Karten auf denen auch ein Foto des OM mit drauf ist sehr schön.
Die Unterschrift darf ruhig eingedruckt sein. Für das DLD wird mitlerweile auch eine eingedruckte Unterschrift akzeptiert. Wer das DLD online beantragt, braucht seine Karten auch nicht mehr zu verschicken.


  
 
 Betreff des Beitrags:
http://www.darc.de/uploads/media/Die_QSL-Karte.pdf als kleine Hilfe. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

der Verweis auf das Dokument vom DARC-Server war mir auch noch in Erinnerung. Da war aber Peter schon schneller... :D

Trotzdem habe ich noch was zu ergänzen:

Bitte nicht nur "Confirming QSO" oder "2-way xyz" schreiben, sondern auch an die SWLs denken: "Confirming your SWL report" (oder ähnlich).


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke schonmal für die Antworten bislang! Das scheint ja so streng nicht zu sein und mein Layout-Entwurf müsste noch ganz gut passen.

Die Idee beim Datumsformat YYYY-MM-DD (bei vierstelligem Jahr) ist, dass es keine Mehrdeutigkeit mehr gibt. In manchen Regionen wird ja MM-DD und in anderen DD-MM geschrieben, jeweils gefolgt vom Jahr, manchmal sogar ebenfalls mit Bindestrich. Ist dann noch das Jahr zweistellig, ist die Angabe ohne genaue Formatbeschreibung unbrauchbar. Beim vierstelligen Jahr vorweg ist die Sache eindeutig. Das Format gemäß ISO 8601 ist übrigens auch in Deutschland gültig! Mit dem Schreiben hab ich kein Problem, ich schreib das eh oft so.

Bzgl. "Confirming your SWL report", die Zahl dieser Fälle ist bei mir in den letzten Jahren sehr überschaubar. Das würde ich dann handschriftlich notieren. Da müssen sowieso noch weitere Angaben wie das QSO-Partner-Rufzeichen dazu.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das ist nicht nur "auch gültig",[quote]Das Format gemäß ISO 8601 ist übrigens auch in Deutschland gültig![/quote]sondern seit 1996 in der DIN 5008 „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung“ festgelegt. 2001 wurde dann die alte Version TT.MM.JJJJ wieder zugelassen, aber die nach DIN EN 28601 (entsprechend ISO 8601) als bevorzugt anzuwenden angegeben.

Dass selbst von Behörden das alte Format weitestgehend benutzt wird, erstaunt mich immer wieder.

73
Werner


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das ist nicht nur "auch gültig", sondern seit 1996 in der DIN 5008 „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung“ festgelegt.[/quote]

Ist mir bewusst, und auch mit ein Beweggrund für meine Wahl, aber ich wollte mit dieser anscheinend recht extremen Ansicht nicht gleich jemanden irritieren. ;-) Aber danke, dass du's erwähnt hast.

Es gibt übrigens eine [url=http://en.wikipedia.org/wiki/Date_format_by_country:3hatmk0i]Übersicht der lokalen Datumsformate[/url:3hatmk0i] weltweit, in der DMY tatsächlich dominiert und die USA mal wieder ziemlich alleine dastehen. Ich find YMD trotzdem viel praktischer, weil vorwärts hierarchisch, kürzbar, sortierbar... Aber das nur am Rande.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was sollte eine QSL Karte enthalten ?
Neben der Anschrift und den QSO Daten auch die CQ Zone, ITU Zone, den Locator ( evtl. mit einem zus. freien Feld, fals man mal Portabel QRV ist aus einem anderen Locator und den LDK ( das Kennzeichen im Nummernschild, von wo man gerade QRV ist ( auch hier lohnt sich ein zus. freies Feld, wenn man mal Portabel unterwgs ist).
An bei mal ein paar Muster meiner QSL Karten, die ich immer selbst entwerfe.

vy 73 de Bert SA2BRN -- SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich kenne auch Karten mit Y-M-D, allerdings würde ich immer das bei uns übliche Format nehmen da man somit das Risiko des ständigen verschreibens minimiert. [/quote]

Damit es ganz sicher keine Verwechslungen zwischen D-M und M-D gibt, verwende ich grundsätzlich den dreispaltigen Aufbau der Datumszelle mit der entsprechenden Angabe im Kopf, was man dort findet ("Day", "Month", "Year"). Das Jahr schreibe ich immer 4-stellig.

QRG in MHz - mehr schreiben 95% der anderen auch nicht mehr drauf.

Beachte beim Entwurf bitte das Maß: 14 x 9 cm. Viel Tolleranzen scheint die Sortiermaschine immer noch nicht zu haben, sonst könnte man auf ein DIN-Format gehen - funktioniert aber offenbar nicht. Auch unten den einen Zentimeter für die Codierzeile einhalten. Dort habe ich mir einen grauen Strich gezogen als "Gedankenstütze".

Im Anhang mal meine RS. Wer übrigens meine Adresse erfahren will, darf dazu die Rufzeichenliste bemühen ;-) Ich habe die nur für die "Nicht-Eingeweihten" Mitleser geschwärzt ...

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
ich schreibe / drucke das Datum immer so : 31-OCT-2013 oder OCT-31-2013 .... oder ..... 2013-31-OCT ...... da kann nichts daneben gehen !
vy 73 de Bert SA2BRN -- SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich find immer die Layouts toll, bei denen für 8-9 Ziffern Datum genauso viel Platz ist wie für 4 Ziffern Uhrzeit, oder für 4 Ziffern Jahr soviel wie für 2 Ziffern Tag/Monat. ;-)

Diese CQ- und ITU-Zonen, wofür sind die eigentlich gut? Ich hab sowas noch nie gebraucht. (Offensichtlich, wenn ich nichtmal weiß, was es ist.)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Diese CQ- und ITU-Zonen, wofür sind die eigentlich gut? Ich hab sowas noch nie gebraucht. (Offensichtlich, wenn ich nichtmal weiß, was es ist.)[/quote]

Für diejenigen, die auf das WAZ(Worked all zones) Diplom hinarbeiten. Dazu muss die CQ Zone als Nachweis auf der QSL Karte stehen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Anschrift muß nicht unbedingt drauf, der Name auch nicht, aber eine Angabe des Standortes (Ortschaft o. ä., Locatorfeld, Verwaltungseinheit, so ähnlich wie auf Berts Karten, gegebenenfalls auch IOTA-, COTA-, EU-POAR-, Leuchtturm- oder andere Referenz) sollte schon auf der Karte stehen, auch wenn es keine Pflicht ist. Viele von uns sind "Jäger und Sammler", ob sie nun ernsthaft Diplome sammeln oder nur im stillen Kämmerlein ihre symbolischen Fähnchen auf die Landkarte stecken, und wollen wissen, mit welchem Teil der Welt sie Kontakt hatten.

Die Ortsangabe vermisse ich übrigens oft bei Clubstationen und Wettbewerbsteilnehmern! Die paar Zeilen mit Angaben zum QTH machen bei den Druckkosten üblicherweise keinen Unterschied aus, also können sie auch auf die Karte drauf. Dann lieber kein Bild ...

Hilfreich ist es auch, wenn man etwas Platz für Bemerkungen, Kommentare und dergleichen läßt.

73, Jan-Martin


  
 

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