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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 38 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Keine CW-Prüfungen mehr?
Heute bin ich im „Funk Telegramm“ 8/13 ( http://www.funk-telegramm.de/rubrik/FT0813web.pdf ) auf S. 3 auf eine Meldung gestoßen, nach der in Deutschland durch die BNetzA keine freiwilligen CW-Prüfungen mehr abgenommen werden.

Fände ich schade, da ich mir das (aus rein persönlichen, eher sportlichen Motiven) für nächstes Jahr vorgenommen hatte.

Weiß jemand etwas Näheres darüber, was über die genannte Meldung hinausgeht? Ist das schon irgendwo offiziell kommuniziert worden?


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, das wäre ganz dem Zeitgeist folgend: in HB9 nimmt die Regulierungsbehörde ebenfalls keine freiwilligen CW-Prüfungen ab - hat vermutlich nie, seit das Obligatorium abgeschafft wurde.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Keine CW-Prüfungen mehr?
[quote]Heute bin ich im „Funk Telegramm“ 8/13 ( http://www.funk-telegramm.de/rubrik/FT0813web.pdf ) auf S. 3 auf eine Meldung gestoßen, nach der in Deutschland durch die BNetzA keine freiwilligen CW-Prüfungen mehr abgenommen werden.

Fände ich schade, da ich mir das (aus rein persönlichen, eher sportlichen Motiven) für nächstes Jahr vorgenommen hatte.
[/quote]

Hm, ich kann dir zwar nicht sagen, ob an der Meldung was dran ist, aber warum willst du diese Prüfung machen?

Auch ich habe diese Perüfung nie gemacht, obwohl die in der Prüfung geforderte Geschwindigkeit bei mir nur ein müdes Lächeln hervorgelockt hätte, da ich bereits vor meiner Lizenz mehrere Jahre lang beruflich täglich mit CW gearbeitet habe.

Lerne es, nutze es und hab Spaß damit, denn Spaß bereitet es unheimlich viel. Dazu brauchts keine Prüfung.

73 de DL2VV
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Keine CW-Prüfungen mehr?
[quote]warum willst du diese Prüfung machen?[/quote]

Wie schon geschrieben: aus eher sportlichen Gründen. Andere hängen sich Diplome an die Wand, obwohl man die eigentlich auch für nichts braucht, und mir würde eben so eine CW-Prüfbescheinigung Spaß machen. Es ist also nichts wirklich Notwendiges.

Ob ich jemals in die Länder reise, in denen man ohne CW-Prüfung (fast) nichts darf, ist völlig ungewiss. Das wäre sonst noch ein praktischer Grund gewesen.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
War auch auf der DARC Homepage zu lesen das die BNetzA keine freiwilligen Morseprüfungen in den Aussenstellen mehr durchführen will. Ist also was dran.

Man will sich aber darauf einigen das zumindest auf der jährlichen Hamradio CW-Prüfungen abgelegt werden können. So kommst Du dann auch zu Deiner CW Prüfbescheinigung.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nachdem nun auch in der christlichen Seefahrt die Titanic-Zeiten ausgelaufen sind (es wird seit 2 Jahren nicht mehr gemorst), erinnert mich dieser Post an die alten Zeiten von Loriot.
Einige werden sich erinnern, ich sage nur [b:pvkk915x]"Jodeldiplom"[/b:pvkk915x]!, da hat man doch was. :). ...Vielleicht postet einer wie das noch war? Jödeldidüh.....??
Trotzdem weiterhin:
[img:pvkk915x]http://dc7so.dc.funpic.de/images/Morsen%20ar-sk.gif[/img:pvkk915x]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Man will sich aber darauf einigen das zumindest auf der jährlichen Hamradio CW-Prüfungen abgelegt werden können. [/quote]

Dafür jeweils an einem einzigen Termin im Jahr (mit ungewisser Prüfungskapazität) quer durch die Republik reisen zu müssen, wirkt aber eher wie eine Scheinlösung. Die OMs, die eine CW-Bestätigung tatsächlich brauchen, werden darüber sicher sehr glücklich sein.


[quote]Einige werden sich erinnern, ich sage nur [b:xfnowsbk]"Jodeldiplom"[/b:xfnowsbk]!, da hat man doch was.[/quote]

Es ist beneidenswert, wenn man die Dinge so treffsicher beurteilen kann.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Dafür jeweils an einem einzigen Termin im Jahr (mit ungewisser Prüfungskapazität) quer durch die Republik reisen zu müssen, wirkt aber eher wie eine Scheinlösung.[/quote]

Ist aber sportlich!

[quote]Wie schon geschrieben: aus eher sportlichen Gründen.[/quote]

Paßt!

Ist ja auch ne Zeit- und Kostenfrage. Warum etwas prüfen, was keine Pflicht mehr ist? Bei gleichbleibenden Prüfungsgebühren bleibt dem Säckel dann mehr hängen. Auch wenns nur 10 Minuten sind, die die CW-Prüfung zuletzt gedauert hat - mit Korrekturlesung ...
[quote]
Die OMs, die eine CW-Bestätigung tatsächlich brauchen, werden darüber sicher sehr glücklich sein.[/quote]

DL prüft nach DL-Konditionen. Ob ein "Zertifikat" außerhalb der offiziellen Prüfungen dann noch anerkannt wird, wäre abzuwarten. Im Zweifelsfall bleibt der Weg über die US-Lizenz... Auch nicht unsportlich.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin zusammen,

[quote] Im Zweifelsfall bleibt der Weg über die US-Lizenz...
[/quote]

... bei der CW aber auch nicht geprüft wird!

Die Prüfungszahlen in CW in den letzten Jahren lag bei <<< 10 Kandidaten pro Jahr. Da werden die Kapazitäten in Friedrichshafen sicherlich ausreichen.

Ich hatte in Friedrichshafen zu dem (und anderen) Themen ein sehr ausführliches und offenes Gespräch mit Ralf Bürger (bei dem ich übrigens meine CW-Prüfung abgelegt habe), dem zuständigen Leiter des DLZ 10 der BNetzA in Dortmund. Dabei wurde auch die CW-Prüfung thematisiert. Hintergrund ist, dass der Kostendruck auf die BNetzA (insbesondere auch vom Bundesrechnungshof) immer größer wird. Argumatationskette ist dort: Wenn die Prüfung nach deutschem Recht nicht erforderlich ist, dann braucht sie eine deutsche Behörde auch nicht anbieten. Das ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen.

Mit Stand HAM Radio 2013 war bei der BNetzA noch nicht abschließend geklärt, ob die (seitens der Behörde) freiwillige Prüfung in Zukunft überhaupt noch und wenn ja, wo abgehalten wird. Es gab zwei Möglichkeiten, von denen Ralf Bürger sprach: Einmal jährlich in Friedrichshafen anlässlich der der HAM Radio (wo viele OM ja eh hinfahren) oder alternativ einmal jährlch an einem Zentralen Standort (z.B. in Baunatal) um den Anreiseweg im Mittel möglichst klein zu halten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Baunatal = zentral?
Stimmt, ist von überall her gleich schlecht zu erreichen.
:-)

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Günter,

Friedrichshafen ist von Weinheim aus nur unwesentlich weiter weg als Baunatal (war ja auch nur das von Ralf Bürger genanntes Beispiel, könnte ja auch z.B. BNetzA Hannover oder Erfurt sein)! Aber für Leute aus MVP oder SH ist Friedrichshafen eine Weltreise!

Übrigens war einer der Gründe, warum das heutige Amateurfunkzentrum in Baunatal und nicht in Bonn steht, die einigermaßen zentrale Lage in ganz DL (und nicht nur im Westen). Das war zumindest mal eine sehr weitsichtige Entscheidung zu Zeiten des Eisernen Vorhangs!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Die Prüfungszahlen in CW in den letzten Jahren lag bei <<< 10 Kandidaten pro Jahr. [/quote]

Das ist allerdings ein nachvollziehbarer Grund (mal abgesehen davon, dass Kosten und Aufwand nur dann anfallen, wenn die Prüfung tatsächlich abgelegt wird und dass sie dann, wenn sie abgelegt wird, angesichts der eingeforderten (schon prohibitiven) Gebühr durchaus wirtschaftlich durchgeführt werden kann).

[quote]Argumatationskette ist dort: Wenn die Prüfung nach deutschem Recht nicht erforderlich ist, dann braucht sie eine deutsche Behörde auch nicht anbieten. Das ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. [/quote]

Natürlich, so kann man argumentieren. Dann muss man aber auch § 4 und Anhang 2 der AFuV ändern, denn danach existiert die Prüfung.

Eine Abschaffung durch die kalte Küche, indem man Anmeldungen einfach monatelang ignoriert (wie von DL8UZ im Funk-Telegramm berichtet) ist nicht so die feine Art.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
nachgewiesene CW-Kenntnisse sind ja nach wie vor in einigen Ländern Vorraussetzung um auf sämtlichen Amateurfunk-KW-Bändern Betrieb zu machen.

Wie wird sowas in der Praxis in den Ländern bei Bedarf nachgewiesen?
Ich habe meine Lizenz letztes Jahr gemacht und meine Zulassungsurkunde sieht genau so aus, wie die eines FA der seine "Große" Lizenz bereits seit mehreren Jahrzenten hat, sie aber erst letztes Jahr wieder ausstellen lies. Er musste in der Prüfung morsen, ich nicht!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wie wird sowas in der Praxis in den Ländern bei Bedarf nachgewiesen?[/quote]

In der Zulassungssurkunde ist auf Seite 3 ein Feld, in dem eine entsprechende Qualkifikation eingetragen werden kann. Hier ist das (ganz unten auf der Seite) abgebildet:
http://www.qsl.net/dk5ke/cwtest.html

Für die Beantragung einer Gastlizenz gibt es eine Prüfbescheinigung.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[b:34sx5qvj]@DO5AGL:[/b:34sx5qvj] Die Änderung der AfuV ist in Arbeit! Aber schon seit etwa 2 Jahren.
In der Tat hat man heute noch Anspruch auf die Abnahme der Prüfung, aber die Bundesnetzagentur bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung (siehe Verfügung 81/05 der BNetzA unter 1. Allgemeines im ersten Absatz)

[b:34sx5qvj]@DC4UN:[/b:34sx5qvj] CW-Kenntnisse werden heute separat bescheinigt mit dem Bescheid über das Bestehen der Zusatzprüfung. Oder man hat (so wie ich) noch eine alte Urkunde, aus der die Lizenzklasse vor dem Wegfall der CW-Kenntnisse als Voraussetzung für die Kurzwelle hervor geht. Meine Urkunde ist von 1993. Ich habe mir dann 1998 die natinonale Klasse und die CEPT-Klasse ändern lassen. Wurde durch Eintrag in der ursprünglichen Urkunde gemacht (zum Glück!). Natürlich mit Siegel und Unterschrift. Im Sommer / Herbst 2002 ist dann CW als Zugangsvoraussetzung für die Kurzwelle gefallen. Zunächst wurde es damals auch ohne Änderung der entsprechenden Vorschriften gedultet, dass Inhaber der damaligen (nationalen) Klasse 2 auf die Kurzwellenbänder durften. Erst weit danach wurden die entsprechenden Vorschriften geändert.
Das Problem deines befreundeten Funkamateurs ist, das er mit der neuen Urkunde keinen Nachweis mehr hat über das Bestehen der CW-Prüfung, wenn er nicht den Originalbescheid der damaligen Behörde (Bundespost, RegTP oder wer auch immer zu der Zeit zuständig war) noch hat. Nur wenn er den vorlegen kann, besteht die Chance, das auch nachträglich in der Zualssungsurkunde eintragen zu lassen. Bei der BNetzA sind die Unterlagen unter Umständnen nämlich nicht mehr vorhanden!


  
 

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