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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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 [ 38 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]Die Änderung der AfuV ist in Arbeit! Aber schon seit etwa 2 Jahren.[/quote]

Dann bestehen ja reelle Chancen, dass wir sie in diesem Leben noch zu Gesicht bekommen.

[quote]In der Tat hat man heute noch Anspruch auf die Abnahme der Prüfung, aber die Bundesnetzagentur bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung (siehe Verfügung 81/05 der BNetzA unter 1. Allgemeines im ersten Absatz)[/quote]

Ist klar, steht ja auch schon in § 5 (5) der Verordnung, dass die Behörde die Details selbst bestimmt.

Ich kann allerdings nicht so ganz verstehen, warum man die CW-Prüfung dann nicht gleich an den DARC und den VFDB delegiert. Wenn man das als rein AFu-interne Geschichte betrachtet, mit der die Behörde sich nicht mehr unnötig befassen möchte, spräche wenig dagegen. Die Rufzeichen des DE-Bereichs zum Beispiel lässt man den Verein ja auch in eigener Regie an SWL verteilen, obwohl da auch die Behörde die Hand drauf legen könnte.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Ich kann allerdings nicht so ganz verstehen, warum man die CW-Prüfung dann nicht gleich an den DARC und den VFDB delegiert.[/quote]

Daran arbeitet der DARC schon länger, nicht nur in Sachen CW-Prüfung. Aber deutsches Recht ist da wohl nicht so einfach ...

Quelle: DARC VO-Info (14/2009)

"[i:1epp4o08]Herr Martin und Herr Wilhelm sprechen auch die Problematik an, dass die Gebühren im Amateurfunk nicht kostendeckend sind. Die Vertreter des RTA sprechen sich gegen eine Gebührenerhöhung im Amateurfunkdienst aus. Sie weisen darauf hin, dass verschiedene Vorschläge des RTA zur Kostenminimierung seitens der Behörden abgelehnt worden seien, so beispielsweise die Prüfungsabnahme über die Verbände.
Auch auf den Vorschlag des RTA, die Organisation von Prüfungen zum Beispiel durch Stellung von Räumlichkeiten mit zu gestalten, habe es bislang seitens der Behörden keine Rückmeldung an den RTA gegeben.[/i:1epp4o08]"


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Ich kann allerdings nicht so ganz verstehen, warum man die CW-Prüfung dann nicht gleich an den DARC und den VFDB delegiert.[/quote]

Daran arbeitet der DARC schon länger, nicht nur in Sachen CW-Prüfung. Aber deutsches Recht ist da wohl nicht so einfach ...

Quelle: DARC VO-Info (14/2009)

[/quote]

Wäre absolut nicht einzusehen. Warum soll ein Verband eine hoheitliche Aufgabe wie die Prüfung zum Amateurfunk abnehmen. Lang nicht jeder will in den DARC. Nein, für die Prüfung soll allein die BNetzA zuständig sein


  
 
 Betreff des Beitrags:
Prüfungsabnahme durch einen Verband/Verein gibt es doch schon bei der Führerscheinprüfung. Wo ist das Problem?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Klär uns auf ..... TüV is klar aber die Prüfer ???? Sind sicherlich Behördlich gestellt denn sonst wäre der FS kein Dokument das es zu beachten gilt. Nur Meine Meinung, aber Du wirst mich sicherlich aufklären können, :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Lang nicht jeder will in den DARC. Nein, für die Prüfung soll allein die BNetzA zuständig sein[/quote]

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Natürlich düfte eine Vereinsmitgliedschaft keine Bedingung für das Ablegen der Prüfung sein.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Klär uns auf ..... TüV is klar aber die Prüfer ???? Sind sicherlich Behördlich gestellt denn sonst wäre der FS kein Dokument das es zu beachten gilt. [/quote]

Hier wirst Du geholfen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrpr%C3%BCfer

Und hier ist die Rechtsgrundlage dazu:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__69.html


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zu 1.) Aus Deinem verlinkten Wiki:

[quote]Fahrerlaubnisprüfer sind entweder a[b:1pexs3tv]mtlich anerkannte Sachverständiger (aaS) oder amtlich anerkannte Prüfer [/b:1pexs3tv](aaP). Sie sind angestellt bei der für den jeweiligen Prüfungsort zuständigen Technischen Prüfstelle. In den alten Bundesländern ist dies der TÜV und in den neuen Bundesländern der DEKRA. Ausnahme: Berlin. Dort sind beide Organisationen tätig. Bundesweit gibt es ca. 2500 Fahrprüfer, davon sind 98 % Männer.[/quote]


Mit Absatz 2 schiesst Du Dich gleich ab;


[quote]§ 69 Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
(1) Die Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung obl[b:1pexs3tv]iegt den amtlich anerkannten Sachverständigen [/b:1pexs3tv]oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr bei den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz im Sinne der §§ 10 und 14 des Kraftfahrsachverständigengesetzes sowie den amtlich anerkannten Prüfern und Sachverständigen im Sinne des § 16 des Kraftfahrsachverständigengesetzes.
(2) Die Fahrerlaubnisprüfung ist nach Anlage 7 durchzuführen.
(3) Die für die Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung erhobenen personenbezogenen Daten sind nach Ablauf des fünften Kalenderjahres nach Erledigung des Prüfauftrags zu löschen.[/quote]

Nu komm weiter raus. Ich hab im DARC noch keine "amtlich anerkannten Prüfer" gesehen also ist BNA zuständig.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Zu 1.) Aus Deinem verlinkten Wiki:

[quote](...) a[b:33pgf1mj]mtlich anerkannte Sachverständiger (aaS) oder amtlich anerkannte Prüfer [/b:33pgf1mj](aaP). (...)[/quote]


Mit Absatz 2 schiesst Du Dich gleich ab;


[quote](...) amtlich anerkannten Sachverständigen [/b]oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr (...)[/quote]

Nu komm weiter raus. Ich hab im DARC noch keine "amtlich anerkannten Prüfer" gesehen also ist BNA zuständig.[/quote]


Ich weiß nicht, wohin Du mit dieser argumentativen Volte zielst. Die Sache ist doch ganz einfach: Du hattest gemutmaßt, die Fahrprüfer seien „sicherlich Behördlich gestellt“. Das ist widerlegt, also ist dieser Punkt geklärt.

Welche Qualifikation ein CW-Prüfer haben müsste, damit er von der Netzagentur als ausreichend sachverständig anerkannt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt und wäre noch festzulegen. Daran kann so eine Sache aber nicht scheitern.

Wie sind denn beispielsweise die DARC-Vertreter oder andere Externe qualifiziert, die bei Lizenzprüfungen im Prüfungsausschuss sitzen?

[quote]Die Vorsitzenden und die Beisitzer der Prüfungsausschüsse (Prüfer) werden vom Präsidenten der Regulierungsbehörde bestellt; sie müssen nicht Angehörige der Regulierungsbehörde sein. (...) Zum Prüfer kann bestellt werden, wer
1. volljährig und
2. Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Zeugnisklasse A oder im Besitz eines mindestens gleichwertigen berufsqualifizierenden Abschlusses ist.[/quote] [i:33pgf1mj](Quelle: §6 AFuV)[/i:33pgf1mj]

Die Hürde liegt nicht allzu hoch.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]...........
Welche Qualifikation ein CW-Prüfer haben müsste,
...........
73
Hans[/quote]
Auch wenn es manchem nicht gefällt, muss ich mal die Vorzüge der Funkamateure in den USA hervorheben.
Dort gibt es die VE's, volontary examinators. Das sind behördlich authorisierte Funkamateure, die dort die Prüfungen organisieren und abnehmen und weder Beamte der Behörde noch Mitglieder eines Amteurfunkverbandes sein müssen.
Ich gehe mal davon aus, dass diese VE's in Bezug auf Amateurfunk erheblich besser qualifiziert sind als so mancher Beamter der Bundesbehörde.
Die FCC braucht nur noch die Rufzeichen zu verschicken und hat keinen Grund, über zu hohe Kosten zu klagen.
Es geht also schon, wenn man nur will.


  
 
 Betreff des Beitrags:
ja diese Art der Prüfungsabnahme mit akkreditierten Experten kennt man auch in

- Finnland, http://www.ficora.fi/en/index/luvat/luv ... oorit.html

- Kanada, http://www.ic.gc.ca/eic/site/smt-gst.ns ... 01862.html

- Neuseeland, http://www.nzart.org.nz/exam/

Ich glaube es ist eine gefühlsmässige (Werte-?) Angelegenheit ob man beim Staat die Prüfung abgelegt hat oder beim "akkreditierten Experten".


vy 73 de Segler2000


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Daran kann so eine Sache aber nicht scheitern. [/quote]

Hans,

warum fragst Du nicht mal Herrn Martin oder Wilhelm, bzw. beim DARC, wieso die Initative vom DARC tatsächlich gescheitert ist. Alles andere ist doch ein stochern im Nebel.

Ich würde aber das amerikanische System vorziehen, denn wozu sollte der Prüfer Mitglied im DARC sein müssen? Der DARC hätte einen Interessenskonflikt (er möchte potentiell neue Mitglieder natürlich nicht verprellen), den es bei TÜV und Dekra nicht gibt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vor 30 Jahren gab es in den USA schon technische Möglichkeiten in Bezug auf die Repeater-Technologie (12,5 Khz Raster, Anbindung an öffentliche Tel-Netz, Verknüpfung der Repeaters untereinander... und vieles vieles mehr). Da sagte mir der damalige Relai-Koordinator von DL, das sei hier alles unmöglich.
Heute ist das auch hier in DL selbstverständlich.

Vielleicht müssen wir, was die VE's betrifft, nur noch 25 Jahre warten. Bis dahin muss sich der Thread-Erstellen eben noch etwas gedulden und hat Zeit zum Üben. :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Liebe OMs,

ihr diskutiert ein Thema was in diversen anderen Foren bereits im July diskutiert wurde.
Um mal zurück zum Start Punkt zukommen...
Im Funktelegramm Ausgabe August 2013 bemängelt ein angagierter CW Trainer, das "jemand" von der BnetzA (ohne diesen Mitarbeiter zu benennen) Ihm mitteilte das zukünftig keine CW-Prüfungen mehr durchgeführt werden sollen.
Hat man mit den Mitarbeiter die aktuell dafür noch zuständig sind in der Vergangenheit Kontakt gehabt, kann man diese Aussage nicht glauben. Insbesondere mit dem Hintergrund Wissen, das in dieser Außenstelle in den letzten 12 Monaten 6 CW-Prüfungen durchgeführt wurden. Somit könnte man schließen das eine andere Außenstelle und Mitarbeiter diese Aussage ggf. gemacht haben könnte…(Bitte genau auf meine Wortwahl achten!!!)

Der OM aus dem Artikel wandte sich an seinen Dachverband, welcher dieses Thema auf der RTA-Sitzung gegenüber der BnetzA vorbrachte. Dieser OM bekam (Achtung Annahme / Spekulation) ein verbales Update auf der Hamradio durch sein RTA-Vertreter und brachte dieses in den Artikel ein.
So... wer nun auf dieser Sitzung anwesend war ( Sie war öffentlich) kann somit die Aussagen des Artikels nicht bestätigen. Es ist anzunehmen das ggf. sein Dachverband Vertreter oder der Verfasser des Artikels etwas falsch verstanden haben. Was sicherlich durch hoch gekochte Emotionen passieren kann…

Fakt ist, das der zuständige Referatsleiter folgendes Mitteilte:
Es wurde in der Vergangenheit keine CW-Prüfung innerhalb der Außenstellen abgelehnt.
Die Behörde bestrebt aus effizient Gründen Prüfungen zusammen zu legen (keine Ahnung wer hier daraus schließt, das so was einmal jährlich auf der Hamradio geschieht….), was in der Vergangenheit auch bereits geschehen ist.
Innerhalb der letzten 12 Monaten wurden 10 Prüfungen durchgeführt.
Um Prüfungen außerhalb der Außenstellen durchzuführen, bedarf es einer gewissen Anzahl an Teilnehmern um diese wirtschaftlich durchzuführen. Ich vermeide hier bewusst die Zahl zu benennen, welche euer jeweiliger RTA-Vertreter sicherlich benennen kann..

Mehr wurde zu dem Thema dort nicht besprochen….

Ob CW-Prüfungen durch Verbände durchgeführt werden können widerspricht sich schon alleine dadurch, da es sich bei der Amateurfunkprüfung und somit auch die CW-Prüfung um eine "hoheitliche Aufgabe" handelt.
Eine alternative Möglichkeit wäre, das die Aufgabe (CW-Prüfungen durchzuführen) durch die BnetzA berufenen Funkamateuren (Prüfungs-Beisitzer) geschehen kann.
Nur dazu sollte der RTA mal ein Konzept erstellen…

Ansonsten war die Sitzung mehr ein Spiegelbild / Monolog des Mitglieder stärksten Dachverband inkl. Digitaler Zukunft vertreten durch den VUS Referenten. (Dies ist keine Wertung über die Zukunft des Amateurfunks, nur ein Spiegelbild eines Verbandes)
Ob innerhalb des RTA die Meinungen aller Mitglieder / Dachverbände gegenüber des BMWi und BnetzA vertreten wird bleibt im Auge des jeweiligen Betrachters.
Schade das zu dieser Sitzung kein Protokoll geführt wurde; es waren noch andere recht spannende Forderungen des Mitglieder stärksten Verband gegenüber den Vertretern der BnetzA geäußert worden.

vy 73 de


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]warum fragst Du nicht mal Herrn Martin oder Wilhelm, bzw. beim DARC, wieso die Initative vom DARC tatsächlich gescheitert ist. Alles andere ist doch ein stochern im Nebel.[/quote]

Die Sache ist ja wohl vor Jahren schon gelaufen und hatte andere Hintergründe. Was soll man da nachkarten? Außerdem: Erfährt man von Behörden- oder Verbandsvertretern tatsächlich echte Beweggründe oder hört man nicht eher Statements, die der Außenwahrnehmung der jeweiligen Partei und ihrer Positionen dienlich sind?

[quote]Ich würde aber das amerikanische System vorziehen, denn wozu sollte der Prüfer Mitglied im DARC sein müssen?[/quote]

Muss er sicher nicht. Dort hat man eben die organisatorischen Möglichkeiten, das wäre der Aspekt, der dafür spräche.

73
Hans


  
 

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