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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Dorpater Straße 11
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Deutschland



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 31 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]
Siehe z.B. "Burgdorfer Scanner Urteil 1997" (http://www.funkwelle.com/bos-betriebsfu ... etail.html)[/quote]

Der Freispruch mit der Begründung des CE-Zeichens auf dem Scanner war damals in der Tat originell von dem Amtsrichter.

Leider blieb dies eine absolute Einzelfallentscheidung einer untersten Instanz, eines Amtsgerichts, das später in einem anderen Fall von dem Richter des Amtsgerichts und später den Richtern des Landgerichts Aschaffenburg gänzlich anders gesehen wurde.[/quote]

Ich würde gar nicht sagen, daß dort ganz anders entschieden wurde.
Genau besehen handelt es sich um zwei gänzlich verschiedene Fälle:

Der Burgdorfer Amtsrichter war in der komfortablen Lage, überhaupt keine grundsätzliche TKG-Auslegung abliefern zu müssen, und hat eben nur die Frage entschieden, ob allein die Aussage "Der Empfang im Flugfunkbereich war gut" schon einen strafbaren TKG-Verstoß begründet.
Auch wenn das in vielen Interpretationen so erschienen ist, hat also nicht das CE-Zeichen auf dem Scanner die entscheidende Begründung geliefert, sondern das Ergebnis der Beweisaufnahme, daß im "Flugfunkbereich" auch allgemein empfangbare Wetter- und Navigationsdienste senden. Danach war der Freispruch mangels Beweises zwingend.

Wäre wie im bayerischen Fall das nichtöffentliche BOS-Abhören gerichtsfest nachgewiesen worden, hätte auch dieser Fall letztlich zu einer Verurteilung nach §89 TKG geführt.

Die TE-Frage wird von den bayerischen OLG-Richtern übrigens beantwortet:" daß der Empfang von Rundfunksendungen oder von Aussendungen des Amateur- oder CB-Funks weiterhin keinen Einschränkungen unterliegt". (Damals stand im TKG aber noch kein expliziter Verweis auf Funkamateure).
§89 ist übrigens nicht der "Minispion-Paragraph". Das ist §90, in dem tatsächlich noch das alte FAG weiterlebt, und dort werden auch die Sendeanlagen definiert, deren bloßer Besitz selbst für Funkamateure strafbar ist..

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ Ulrich

Das ist zutreffend, was du schreibst.

Was für mich beim Studium des Urteils des Bayerischen Obertsten Landesgerichtes aufschlussreich war, ist die von dem Senat vertretene Auffassung, dass für eine Verurteilung nach §89 TKG das vorsätzliche Abhören festgestellt werden muss. Bedeutet dies doch: der Abhörer muss von den Ermittlern quasi in Flagranti ertappt werden oder das Gericht muss zumindest einen begründeten Verdacht feststellen und der Vorsatz des Abhörens muss - wie z.B. im betreffenden Falle durch das Abspeichern der BOS Frequenzen im Geräte - nachgewiesen werden.

Das erklärt, warum in den letzten 12 Jahren nahezu kein rechtskräftiges Urteil wegen Abhörens nach dem schwammigen §89 (Abhörverbot) bzw. §148 (Strafvorschrift zum Abhörverbot) TKG mehr zu finden ist und viele Verfahren mit Einstellung oder Freispruch endeten.

In Zeiten des FAG, vor der Liberalisierung von Empfangsgeräten durch die EU 1992 war das für die anklagende Behörde einfacher, es reichte wenn ein Empfänger mit "unerlaubten" Frequenzbereichen ohne Genehmigung besessen und betrieben wurde.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]der Vorsatz des Abhörens muss - wie z.B. im betreffenden Falle durch das Abspeichern der BOS Frequenzen im Geräte - nachgewiesen werden.
[/quote]

Selbst das kann schon dünn werden. Ich habe einen Scanner mit einem Scanmodus, der gespeicherte Frequenzen gerade nicht scannt. Ich beneide den Ermittler, der bei einem solchen Gerät einen Nachweis führen muss, nicht.
Beim CB-Funk wird man bei den meisten Verbindung wohl davon ausgehen müssen, dass sie an einen bestimmten Personenkreis gerichtet sind und damit einem Abhörverbot unterliegen. Wenn man es schon nicht lassen kann solche Gespräche abzuhören, sollte man weningstens die Inhalte für sich behalten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
...wenn man sooo scharf drauf ist den CB-Funk abzuhören und will im legalen Rahmen bleiben, kauft man irgendeine CB-Krücke aus dem Internet und schon ist alles paletti. Die Geräte bekommt man für kleines Geld hinterhergeschmissen - dann wäre mal alles im legalen Rahmen.

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]der Vorsatz des Abhörens muss - wie z.B. im betreffenden Falle durch das Abspeichern der BOS Frequenzen im Geräte - nachgewiesen werden.
[/quote][/quote]

Was für ein Nonsens der da immer wieder aufkocht.
Das steht doch in der obergerichtlichen Enscheidung Urteil klipp und klar: CB Funk abhören ist nicht verboten. Einfach mal Urteil durchlesen und nicht rumspekulieren.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wieviele FA's haben eigentlich "schonungslos" die Bänder abgehört, als sie noch nicht lizensiert waren? Früher baute man, hörte und machte erst dann die Lizenz. Heute macht man sich erst mal Sorgen, welches Gesetzblatt zutreffend ist. Weiter so!!
[quote]Ich kannte wohl früher nur kriminelle Gesetzesübertreter [/quote]
73 Mario :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]der Vorsatz des Abhörens muss - wie z.B. im betreffenden Falle durch das Abspeichern der BOS Frequenzen im Geräte - nachgewiesen werden.
[/quote]

Selbst das kann schon dünn werden. Ich habe einen Scanner mit einem Scanmodus, der gespeicherte Frequenzen gerade nicht scannt. Ich beneide den Ermittler, der bei einem solchen Gerät einen Nachweis führen muss, nicht.
Beim CB-Funk wird man bei den meisten Verbindung wohl davon ausgehen müssen, dass sie an einen bestimmten Personenkreis gerichtet sind und damit einem Abhörverbot unterliegen. Wenn man es schon nicht lassen kann solche Gespräche abzuhören, sollte man weningstens die Inhalte für sich behalten.[/quote]

Also gestern teilete Captain Picard aus Krefeld-Linn dem Heinz in der Gartenlaube in Uerdingen mit, dass seine Frau gerade den Kühlschrank einräumt. War bestimmt nur für Heinzens Ohren bestimmt. WO muss ich jetzt die Selbstanzeige machen? Hilfst Du mir ? :shock:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Also gestern teilete Captain Picard aus Krefeld-Linn dem Heinz in der Gartenlaube in Uerdingen mit, dass seine Frau gerade den Kühlschrank einräumt. War bestimmt nur für Heinzens Ohren bestimmt. WO muss ich jetzt die Selbstanzeige machen? Hilfst Du mir ? :shock:[/quote]

http://www.online-strafanzeige.de/index ... rafanzeige


  
 
 Betreff des Beitrags: Karsten,
meine Frau hat schallend gelacht...Sie nimmt das morgen früh auf... :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CB-Funk abhören legal?
Du kannst jede Funkart abhören, außer Amateurfunk wenn du keine Lizenz hast. Man darf bei Amateurfunk zwar hören, aber due SendeGefahr ist bei Einsteigern ziemlich hoch. Also: ABHÖREN
Gruß
Number One


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CB-Funk abhören legal?
[quote]Du kannst jede Funkart abhören, außer Amateurfunk wenn du keine Lizenz hast. Man darf bei Amateurfunk zwar hören, aber due SendeGefahr ist bei Einsteigern ziemlich hoch. Also: ABHÖREN
Gruß
Number One[/quote]
Irgendwie widersprichst du dir selbst mit deiner Aussage.

Also, obwohl der Thread schon über ein Jahr alt ist, jeder darf Amateurfunkbetrieb und auch CB Funk hören, auch LPD, Freenet und PMR, die vorherigen Diskussionen kannst du getrost vergessen.


Aber das interessiert dich vermutlich nicht mehr, Achim. :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CB-Funk abhören legal?
[quote]Du kannst jede Funkart abhören, außer Amateurfunk wenn du keine Lizenz hast. Man darf bei Amateurfunk zwar hören, aber due SendeGefahr ist bei Einsteigern ziemlich hoch. Also: ABHÖREN
Gruß
Number One[/quote]

????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
*kopfschüttel*


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CB-Funk abhören legal?
Na klar ist CB Funk hören mit Geräten jedweder Art legal, lediglich
Geräte für den Sendebetrieb müssen die gesetzlichen Zulassungen
erfüllen.

Was im CB Funk (wie auch im Amateurfunk) gesprochen wird ist frei
und öffentlich ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CB-Funk abhören legal?
In Österreich darf man den CB Funk nur mit einem CB Funkgerät abhören. Weil der CB Funk eine eigene Funkanwendung ist, und man sich durch den Besitz eines CB Funkgerätes zu einem Teilnehmer dieser Anwendung macht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: CB-Funk abhören legal?
[quote]In Österreich darf man den CB Funk nur mit einem CB Funkgerät abhören. Weil der CB Funk eine eigene Funkanwendung ist, und man sich durch den Besitz eines CB Funkgerätes zu einem Teilnehmer dieser Anwendung macht.[/quote]

Heißt das, ein SWL darf keinen CB Funk hören in OE ?? Auch in DL ist CB Funk eine Funkanwendung im Gegensatz zum AFU, das ist ein eigener Funkdienst.


  
 

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