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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

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Kategorien betroffener Personen

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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 6 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Anfängerfragen DStar
Hallo,

ich hätte zum Thema DStar mal ein paar Fragen.
Offenbar ist (wahr) DStar mal mehr oder weniger propreitär, wobei andererseits mittlerweile offenbar vollständige Implementationen in Software vorhanden zu sein scheinen, oder?
Auch gab es anfänglich Kritik an der Vernetzung der Repeater, mittlerweile aber scheint das Problem durch IRCDDB gelöst zu sein.
Also, im Grunde kann doch ein DStar-Gerät +/- das gleiche wie ein "gewöhnliches" APRS-fähiges Gerät, denn die APRS-Funktion scheint durch D-PRS abgebildet zu werden. Zusätzlich können die Geräte aber noch den digitalen Modus DSTAR.
Echolink kann man doch auch mit einem D-Star-Gerät nutzen, zusätzlich, oder nicht?
Jedenfalls würde mich so ein ID-31E oder ID-51E Handset durchaus reizen. Apropos, bei Ebay gibt es die Geräte ja auch mit erweitertem Frequenzspektrum und erhöhter Leistung, ist das irgend ein (rechtliches) Problem? Kann man mit den Geräten eigentlich auch zu PMR-Handsets funken, die Frequenzen scheinen ja zu passen...?
Und, noch ne Frage: Da gibt es noch den DD-Modus, für schnelle Datenübertragung, der Nutzer an deutschen Repeatern ins Hamnet führt.
Ein Zugriff auf das Internet ist in Deuschtland rechtlich nicht möglich. Im Ausland allerdings schon - könnte man da nicht einfach über einen deutschen Repeater auf einen ausländischen und von dort dann in Internet?
Und, überhaupt, dieser DD-Modus ist offenbar nur mit dem schon älteren Icom ID-1 möglich, und wenn ich das recht verstehe ist eine Implementation in SDR für DD auch nicht möglich, da die Geräte dazu auch hardwareseitig modifiziert werden müssten. Andererseits kann das ID-1 außer DD-Modus ja nicht gerade viel, nicht einmal GPS für D-PRS oder Repeaterlisten wird unterstützt, oder geht das irgendwie mit extern nachgerüstetem GPS-Emfpänger?
Dann las ich, man könnte die Repeater anstatt über Internet auch über HF vernetzen, mal abgesehen davon dass so ein HF-Addon von ICOM absurd teuer ist (irgendwie über 4000€) macht das doch auch kein Mensch und in Europa ist das ja auch ohnehin nicht zulässig, wegen der Bandbreite, oder wie ist das?
Danke schonmal!

Chris


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Chris, nix für ungut aber aus solchen Fragen picke ich gerne mal immer wieder auf die "beiläufig eingebauten" Fragen nach Nutzungsmöglichkeit für PMR und/oder Freenet.

Sicher ginge das, rechtliches Problem .... ist schlichtweg verboten, Deine posts hier sind ja noch sehr übersichtlich (kann man über Dein Profil aufrufen) und da fiel mir dann direkt der Satz auf [b:28hrcez9]"Ich glaube ich mache dann erstmal E-Lizenz"[/b:28hrcez9] ..... Glaubst Du nun oder machst Du ???

Mein Tip, mach den Schein und dann darfst Du die Geräte auf zugelassenen Amateurfrequenzen entsprechend nutzen. Bis 75 Watt out für Klasse E auch kein "Problem" mit "überhöhter" Leistung (was sich offenbar wieder auf PMR/Freenet bezog.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Jo, ich hab mir gerad ein Buch gekauft und lerne fleißig.
Mache aber gleich A, ist technisch ja auch eher übersichtlich und dann hat man halt gleich alles zusammen.
Derzeit bin ich allerdings noch im Techniklehrgang, daher meine Fragen hier ;)
Aber ok, was spricht dagegen ein Amateurgerät auf PMR-Frequenz mit wenig Leistung zu betreiben?
Das ist allerdings sicher nicht mein vorrangiges Ziel, das war ja nur eine meiner Fragen (und könnte ja z.B. im Skiurlaub mal praktisch sein, wenn alle mit PMR-Geräten unterwegs sind und man selber nicht zwei Geräte mitnehmen will).
Generell geht es um Dstar im Allgemeinen, und eben DD-Mode und Einsatzgebiet des DD-Modus.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dagegen spricht die Tatsache das für PMR und Freenet nur Geräte genutzt werden dürfen die explizit nur für diese Frequenzbereiche vorgesehen sind. Es ist ein Gerücht (das sich leider immer wieder hartnäckig durchsetzt) das man AFU-Geräte dort betreiben dürfe wenn die Parameter entsprechend sind.

Ist ganz einfach illegal und das ist auch schon das was dagegen spricht, nicht mehr und nicht weniger.

Und seien wir mal ehrlich, wer solches Equipement für PMR/Freenet nutzt wird sicherlich kaum den Output auf 500 mW ERP beschränken und auch durchaus mal zu Gewinnsteigernden Aussenantennen greifen.

Hab da immer noch den Satz eines Funkamateurs aus einem anderen Forum im Ohr "Bei mir in Osnabrück funktioniert mein UV-1D mit 5 Watt an einer X-300 prächtigst auf Freenet und PMR. (Die schwarzen Schafe gibt es also nicht nur unter den Nichtlizenzierten ....

Was büffeln für Klasse A betrifft ... prima Ansatz. dauert sicher etwas länger aber dafür Geld für eine zusätzliche Prüfung und eine weitere Rufzeichenbeantragung gespart, dem kann ich nur zustimmen.

Aber wie gesagt, mach erstmal feddich und dann auf den "zugelassenen" Frequenzen mit AFU Equipement Betrieb.

Für die anderen Bereiche bleibe bei dem was legal ist und hab Spass solange bis der Schein in der Tasche ist :wink: :wink:

Wie im ersten Posting schon geschrieben, nix für ungut, aber die Leute hier lesen gerne mal zwischen den Zeilen und die fragen fallen irgendwie immer wieder auf :D :D

73´s, und viel Erfolg beim lernen :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Jep, ok, verstanden, das sollte man dann also nicht machen.
Hat aber ja auch nix mit D-Star zu tun.
Aber kann mir nicht jemand zum Thema D-Star noch ein paar mehr Infos geben?
Danke im Voraus!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Jep, ok, verstanden, das sollte man dann also nicht machen.
Hat aber ja auch nix mit D-Star zu tun.
Aber kann mir nicht jemand zum Thema D-Star noch ein paar mehr Infos geben?
Danke im Voraus![/quote]

Moin...
Infos zum Thema D-Star - man würde jetzt nichts neues - besser gesagt denselben Roman schreiben der ja sowieso bereits im Internet steht. Es gibt doch ausreichend Seiten auf denen D-Star und seine Funktionsweise ausführlichst beschrieben steht.....also wozu das Ganze hier nochmals wiederholen, da könnte man gleich alles 1:1 hierherkopieren.

Deine Frage "ob Echolink auch mit einem D-Star-Gerät möglich ist" müßte man eigentlich mit "nein" beantworten. Mit einem reinen D-Star-Gerät würde das nicht gehen. Allerdings sind D-Star-Funkgeräte nichts anderes als herkömmliche Transceiver mit einer integrierten D-Star-Unit und können daher den ganz "normalen" analogen FM-Funkbetrieb auch - und aus diesem Grunde wiederum kann man mit den D-Star-Geräten auch Echolink machen.

"""Also, im Grunde kann doch ein DStar-Gerät +/- das gleiche wie ein "gewöhnliches" APRS-fähiges Gerät, denn die APRS-Funktion scheint durch D-PRS abgebildet zu werden."""

...die Fragen sind etwas umständlich gestellt, denn:
1., "APRS-fähig" sind sogut wie alle Geräte die in 1k2 Daten übertragen können.
2., APRS-Geräte wie z.B. Kenwood TM-D 700 können APRS indem sie sogenannte "Stand-Alone-Geräte" sind die keine zusätzlichen Peripheriegeräte wie Modems, PCs oder ähnliches benötigen um APRS zu machen.
3., D-PRS können grundsätzlich wiederum nur Geräte die eine D-Star-Unit eingebaut haben oder aber 9k6-fähige Geräte an die man separate D-Star-Adapter wie hier auf dieser Seite beschrieben, anschließen kann....
http://dstarradioclub-international.com ... links.html

Von der beschriebenen Datenübertragung hab´ich keine Ahnung - weil kein persönliches Interesse daran und daher weiß ich da auch nix...


"""Jedenfalls würde mich so ein ID-31E oder ID-51E Handset durchaus reizen. Apropos, bei Ebay gibt es die Geräte ja auch mit erweitertem Frequenzspektrum und erhöhter Leistung, ist das irgend ein (rechtliches) Problem? Kann man mit den Geräten eigentlich auch zu PMR-Handsets funken, die Frequenzen scheinen ja zu passen...?"""

In erweitertem Zustand kann man mit den Geräten theoretisch schon mit PMR-Geräten funken. Praktisch gibt es da ein "rechtliches Problem" das aber hinreichend bekannt ist....es ist schlicht und einfach verboten. Es würde auch nicht besonders viel Sinn machen, ein teures D-Star-Gerät anzuschaffen, den Frequenzbereich zu frisieren um dann mit irgendwelchen PMR-Funkern zu quatschen - das ist "Geldzumfesterrausschmeißerei" weil Du ohne Lizenz und auf den PMR-Frequenzen die Möglichkeiten des D-Star-Betriebes gar nicht ausnutzen kannst.

Ansonsten - DF5WW hat´s geschrieben - mach´erst den "Schein" - dann hast Du "freie Fahrt" und kannst Deinem Spieltrieb mit den Geräten freien Lauf lassen und hast vor allem ausreichend Gegenstationen die gerne mitexperimentieren...

73 Mike


  
 

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