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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 8 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: ERP und EIRP
Hallo und guten Tag,

zunächst einmal möchte ich mich selbst vorstellen: Ich heisse Jens und beschäftige mich geraumer Zeit hobbymäßig als SWLer. Mittlerweile habe ich mich entschlossen, eine E-Linzenz (Klasse 3) zu machen und habe mir für diesen Zweck den Amateurfunklehrgang von Moltrecht DJ4UF gekauft.

1. Beim Durcharbeiten zum Them ERP/EIRP bin ich jedoch verwirrt. Entweder habe ich vor langer Zeit beim Studium nicht aufgepasst, oder ich verstehe die Welt nicht mehr. Dort wird angegeben, wie man man ERP und EIRP berechnet. Das kann ich nachvollziehen. Dann steht dort aber auch, dass ERP z.B. "effective radio power" bedeutet und das entzieht sich meinem Verständnis. Wenn ich z.B. 50W in eine Antenne reinjage, dann kann, Gewinn der Antenne hin oder her, dort niemals mehr als 50W rauskommen und abgestrahlt werden. Wo soll denn das "Mehr" nach allgemein bekannter physikalischer Definition von Leistung herkommen? In wenn der Bezug und Gewinn einer Antenne bei ERP im Verhältnis zu einer Dipolantenne angegeben wird, dann kann ich höchstens ermitteln, wieviel Energie eine Dipolantenne abstrahlen müsste um ein gleich starkes elektrisches Feld in vorgegebener Messrichtung/Abstand zu erreichen. Darauf bezieht sich dann der Gewinn der Antenne. Nur dann müßte man doch von "equivalent radio power" (und zwar in bezug auf den Dipol) reden und nicht von "effective radio power", was nach meinem Verständnis falsch sein müßte.

2. Warum arbeitet die Bundesnetzagentur in Ihren Verordnungen mit EIRP, ERP und PEP Leistungsangaben und nicht einheitlich mit einer Berechnungmethode? Vielleicht, damit nicht auffällt wie wenig 10W EIRP sind oder sein können?

3. Bedeutet "PEP" die maximale Spitzenleistung die ein Empfänger kurzfristig (je nach Modulation) abgeben kann und ist das gleich zu setzen mit den Angaben, die ein Transceiver-Hersteller als Ausgangsleistung angibt?

Och, ich hab noch Fragen über Fragen, aber ich dachte, ich fang mal an und hoffe auch später selbst hier helfend eingreifen zu können.

Gruß,

Jens


  
 
 Betreff des Beitrags:
Tjaja, eine kleine Grundüberlegung zum Thema "Mehrleistung":
Ich habe eine Glühbirne und stelle diese in den Raum. Nun strahlt die
Glühbirne fast annähernd in allen Richtungen stark, man könnte also
annehmen, es handele sich hier um eine isotropen Strahler.
Nun bringe ich an der Glühbirne einen Reflektor an, welcher mein Licht
in einer Richtung bündelt. Dafür hab ich hinter meinen Reflektor KEIN
Licht mehr, vielleicht wird es jetzt verständlicher, worauf ich hinaus will...

Wenn also eine Antenne mit einen Wirkungsgrad von 100% in einer
Richtung tatsächlich Gewinn bringt, dann wird dafür ein anderes Gebiet
"abgeschattet", so ist es nun mal mit dem Energieerhaltungssatz.
Es gibt sogar Antennen, welche nicht mal 50% Wirkungsgrad besitzen und
trotzdem in eine Richtung Gewinn bringen können :shock:

Zum Thema Leistungsangaben: 10 W EIRP sind nunmal nicht 10 W PEP!
Wenn ich ein Gerät besitze, welches 10 W PEP Ausgangsleistung macht,
dann hängt es von der Antenne ab, was ich an ERP oder EIRP heraus-
bekomme. Wenn ich dagegen 10 W EIRP vorschreibe, dann weiß ich
immer was maximal von der Antenne abgestrahlt wird. Warum sollte man
hier alles vereinheitlichen und damit Äpfel mit Birnen vergleichen wollen?

Zum Thema PEP:
[quote]PEP ist die Abkürzung für peak envelope power (engl.) und bezeichnet eine Messgröße, die die Hochfrequenz-Spitzenleistung am Ausgang einer Sendeendstufe beschreibt.

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/PEP“
[/quote]

Nur den Kopf nicht hängen lassen, wenn man etwas nicht gleich kapiert,
ich wünsche noch viel Erfolg beim Vorbereiten auf die AFu-Prüfung,

Flo


  
 
 Betreff des Beitrags:
Lieber Jens!

Die Angaben sind in der Tat etwas wirr, machen aber Sinn. Es ist nicht ganz so schlimm wie bei Audioverstärkern, wo eine ausgewachsene HIFI-Anlage "nur" 100 Watt macht und die kleinen Brüllwürfelchen von geil & blöd für 9,95 Euro plötzlich 500 Watt PMPO können.

Flo hat schon fast alles erklärt.

Du kannst dBd in dBi sofort umrechnen, 0 dBd = 2,15 dBi. Das kleine Geheimnis ist der [b:24hdatur]i[/b:24hdatur]sotrope Kugelstrahler, den es nicht wirklich gibt, reines Modell. Bei dem geht man davon aus, daß er in alle Richtungen gleich stark sendet. Ein [b:24hdatur]D[/b:24hdatur]ipol hat eine Richtcharakteristik, ist aber eine reale Antenne, mit der man Vergleichsmessungen durchführen kann. In der Hauptrichtung des Dipols ist der Empfang um 2,15 dB besser gegenüber einem gedanklichen Kugelstrahler. Mehr ist das nicht.

Gibt man den Antennengewinn an, nennt sich das EIRP, wenn man den gedanklichen Kugelstrahler nimmt. Mit dem wird eine Feldstärke an der Empfangsantenne von 1 erzeugt. Nehme ich einen Dipol in der Hauptstrahlrichtung, brauche ich exakt 2,15 dB weniger Leistung, um die gleiche Feldstärke an der Empfangsantenne zu erzeugen.
Der Gewinn von Amateurfunkantennen wird nicht selten auf einen Dipol bezogen, dBd. Wenn bei Antennen der Gewinn nur in dB angegeben wird, sollte man etwas vorsichtig sein. Meint der Hersteller als Bezug einen echten Dipol oder das mathematische Modell der rundstrahlenden Antenne?
Im Zweifelsfalle eher den isotropen Kugelstrahler, weil das ja auf dem Papier 2,15 dB mehr Antennengewinn ergibt!

Kleines Rechenbeispiel für derzeitige DO-Bedingungen (7/2006) 10 Watt EIRP ohne Kabelverluste:

Ich benutze einen einfachen Dipol. Den darf ich dann mit 10 Watt minus 2,15 dB speisen, gleich 6,1 Watt.
Nun nehme ich eine Yagi mit 7,85 dBd = 10 dBi Gewinn. Da ist nur noch 1 Watt echte HF-Leistung am Antenneneingang erlaubt.

PEP:
Peak Envelope Power ist die Leistung, die man direkt am Ausgang vom Funkgerät messen kann, unabhängig von irgendeiner Antenne. Bei FM ist sie konstant, bei AM und besonders bei SSB schwankt sie sehr stark. SSB hat ja keinen Träger!

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Tjaja, eine kleine Grundüberlegung zum Thema "Mehrleistung":
Ich habe eine Glühbirne und stelle diese in den Raum. Nun strahlt die
Glühbirne fast annähernd in allen Richtungen stark, man könnte also
annehmen, es handele sich hier um eine isotropen Strahler.
Nun bringe ich an der Glühbirne einen Reflektor an, welcher mein Licht
in einer Richtung bündelt. Dafür hab ich hinter meinen Reflektor KEIN
Licht mehr, vielleicht wird es jetzt verständlicher, worauf ich hinaus will...

[/quote]

Klar verstehe ich dass. Nur wenn der Schreiber des Buches von "effective radio power" schreibt, dann ist das so, als würde ich behaupten die Glühbirne bringt nun 500 Watt statt 100W. Einzig richtig ist aber: Durch den Reflektor leuchtet die Birne an der Stelle wo gemessen wird (also in Hauptstrahlrichtung) so hell wie eine 500 Watt-Birne. Zu behaupten die Birne hätte daher 500W ist grober Unfug. Aber das steht so in dem Buch ("effective radio power"). Darauf will ich hinaus.

Habe mittlerweile schon anderen Webseiten gefunden, wo genau auf solche und andere unpräzise Dinge (wohl gerade in diesem Lehrbuch) eingegangen wird. Traurig, traurig, das führt doch letztendlich dazu, dass die Leute etwas volkommen falsch behalten oder zwangsweise für die Prüfung nur noch auswendig lernen, weil sie die Erklärung mathematisch/physikalisch nicht nachvollziehen können.

[quote]

Zum Thema Leistungsangaben: 10 W EIRP sind nunmal nicht 10 W PEP!

[/quote]

Das ist schon klar, erklärt aber nicht, warum man in der einen Klasse die Strahlungsdichte einer Antenne als Massstab nimmt und in ein anderen Klasse die Ausganzleistung des Sendegerätes. Wo ist das der Sinn?

[quote]
Nur den Kopf nicht hängen lassen, wenn man etwas nicht gleich kapiert,
ich wünsche noch viel Erfolg beim Vorbereiten auf die AFu-Prüfung,

Flo[/quote]

Das tue ich nicht, bin aber als Elektrotechniker ein wenig über "schlampige" Verwednung der Begrifflichkeiten erstaunt.

Gruß


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Das ist schon klar, erklärt aber nicht, warum man in der einen Klasse die Strahlungsdichte einer Antenne als Massstab nimmt und in ein anderen Klasse die Ausganzleistung des Sendegerätes. Wo ist das der Sinn?

...bin aber als Elektrotechniker ein wenig über "schlampige" Verwednung der Begrifflichkeiten erstaunt.

Gruß[/quote]

Hallo, ich glaube nicht, daß die Verwendung schlampig ist. Denn jede Angabe hat durchaus ihre Berechtigung.

Um den Gewinn einer Antenne gegenüber einer definierten und [u:3nn31noy]realen [/u:3nn31noy] Bezugsantenne zu messen, ist die Verwendung von "dbD" sinnvoll.


Für Grenzwertfestlegungen (Herzschrittmacher, Einstrahlfestigkeit u.ä.) ist "dBi" die beste Variante, da die Bezugsantenne als exakt rundstrahlend definiert ist. "dBD" zu verwenden wäre in solch einem Fall ungeeignet, denn man würde aufgrund des nicht exakten Rundstrahlcharakters der Bezugsantenne unterschiedliche Werte in Abhängigkeit des Winkels zum Bezugsstrahler erhalten.

Um Geräteleistungen anzugeben, dürfen keine Antennengewinne einbezogen werden, hier also nur die Leistungsangabe in Watt.

Die Angabe "PEP" macht Sinn, wenn amplitudenveränderliche Modulationsarten (AM, SSB, etc.) angewendet werden. Denn die mittlere Leistung verändert sich im Gegensatz zu FM in Abhängigkeit des modulierenden Signales. Wird festgelegt, eine Leistung darf z.B. 750W PEP (Peak envelope Power, also Hüllkurvenspitzenleistung) nicht überschreiten ist klar definiert, daß der Output zu keinem Zeitpunkt die 750W, auch nicht im ms-Bereich überschreiten darf. Bei einem max. Mittelwert wäre das nicht möglich, da kurze Spitzen mit erheblichen Überschreitungen des Limits (die u.U. Probleme machen können) im Mittelwert nicht auffallen würden.

So gesehen machen die unterschiedlichen Bezüge Sinn...und soooo kompilziert ist' doch auch nicht.... :roll:
Gruß
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

wenn man ERP mit "Equivalent Radiated Power" übersetzt, wird es sinnhaltiger.

73 de Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dieter, dipl.Ing. der Nachrichtentechnik, kein (leider) Funkamateur:

Die Begrifflichkeiten sind keineswegs "schlampig" verwendet und haben auf jeden Fall ihre Daseinsberechtigung.
Gute Erklärung von dl2jas und Flo.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Alles bislang geschriebene ist inhaltlich richtig, einzig ein Punkt ist extremst wichtig und klärt eigentlich alle Verwirrungen:

ERP = EQUIVALENT radiated power

ALLE Angaben die ERP mit "EFFECTIVE" angeben sind schlichtweg falsch. Selbst Wikipedia hat das nicht korrekt.

Jens: Du hast also vollkommen recht, es macht NUR Sinn, wenn man von "equivalent radiated power" spricht und genau so ist es auch. Faktisch wird bei Messungen die Antenne solange gedreht bis das Maximum der Ausstrahlung gefunden wird. Nun wird zurückgerechnet wieviel Leistung einer Lambda-Halbe Antenne hätte zugeführt werden müssen, um die gleiche Leistung zu erbringen (in Hauptrichtung also in der Hauptebene).
Ergo sagt ERP (oder auch EIRP zum Kugelstrahler) nichts über die angestrahlte Leistung aus. Es wird eben nur die Maximalleistung in einer Richtung berücksichtigt und diese in Relation gesetzt.

Alex


  
 

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