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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 37 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Kann mir bitte jemand die Prozedur bis zur Prüfung erklären?
Hallo,
ich habe etwas Probleme die Prozedur bis zur Prüfung zu verstehen.

Ich habe den "Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung" ausgefüllt und der Bundesnetzagentur geschickt. Jedoch ist eine Antwort seit mittlerweile 3 Wochen ausgeblieben. Wie ist die genaue Prozedur ? Muss ich nocheinmal aktiv werden ?

Falls ich von mir aus Aktiv werden muss; Wie ? Telefonisch bei den Nummern auf dem Beiblatt zum Formular hatte ich versucht anzurufen bevor ich das Formular abgeschickt habe; jedoch war eine der Nummern gar nicht Besetzt (Mülheim), an der anderen (Berlin / Dresden) wurde ich nur zu Mülheim verwiesen da der Herr am anderen Ende selber keine ahnung hatte. (Ich wohne in Berlin)

Im Beiblatt zum Anmeldeformular steht auch folgendes:
"Nach Eingang des Antrages bei der Bundesnetzagentur erhalten Sie [...] einen Bescheid mit dem die jeweiligen Gebühren erhoben werden. Danach erhalten Sie eine Einladung zur Amateurfunkprüfung."
Was recht irritierend ist zumal doch die Gebühr laut Verordnung zur "Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener (Erst-) Prüfung für die Klasse A".

Sprich ich müsste doch erst die Prüfung ablegen (Kosten = 0 ?) und danach erst Geld bezahlen, falls ich die Prüfung bestehe. Ansonsten sehe ich jetzt keine Stelle an der ich Geld zahlen muss.

Irgendwas verstehe ich -ganz offensichtlich- falsch ?!?
Bitte helft mir...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Am besten den Menschen in Müllheim anrufen. Und eventuell dann den Antrag noch mal einschicken. Bei mir ging das problemlos per Mail samt Anhang.


Der Ablauf ist wie folgt:

Du erhälst eine Einladung zur Prüfung samt Überweisungsträger. Du überweist den angegebenen Betrag für die Prüfung und erscheinst dann zur Prüfung.

Wenn du bestehst, erhälst du dein Prüfungszeugnis und stellst einen Antrag auf Zuteilung eines Rufzeichens bzw. einer Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Das kostet dann wieder Geld (60 Euro?)

Wenn du durchfallen solltest kostet dich die Wiederholungsprüfung 20% weinger.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Sorry aber die Hotline bei Mülheim ist einfach nur defekt..

Wenn der DARC viele neue mitglieder will, dann sollen die der BnetzA mal dampf machen das wenigstens die Telefonhotline funktioniert.

Heute kam zum erstenmal 'ne Computeransage das ich tasten drücken soll.
Erstes Menü : 1 für Prüfungen, 3 für Amateurfunk ( LOL welches nimmt man , also 1 gedrückt )
Zweites Menü : 1 für Amateurfunkprüfungen (Also doch richtig geraten, 1 gedrückt.)
System legt auf.
Ich ruf nochmal an, besetzt.

Was soll das ?
Mal ganz abgesehen davon steht an keiner offiziellen Stelle was davon das jetzt Mülheim für Berlin verantwortlich ist...

Also "Anrufen", leichter gesagt als getan. Gibts 'ne andere Option um festzustellen ob ich bisher alles richtig gemacht hab ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
DARC ist nicht BNetzA.

Und lang nicht jeder Prüfling wird auch dort Mitglied.....leider.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mülheim nimmt keine Prüfungen mehr ab. Zuständig ist nun Köln.

Die Prozedur geht so:

1. Antrag nach Köln senden
2. Warten auf Zahlungsaufforderung. Wenn nicht kommt, mal anrufen und evtl. auch gleich Termin erfragen.
3. Warten auf Termin, sofern noch nicht mit Zahlungsaufforderung mitgeschickt.
4. Rufzeichen aussuchen und schon mal nachsehen, ob es frei ist.
5. Zur Prüfung erscheinen und bestehen. Danach gleich Zulassung beantragen und Wunsch-Rufzeichen angeben und registrieren lassen. Afu-Zeugnis und Zulassung mit Rufzeichen mitnehmen.
6. Funken!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Chippy,

Schau mal auf die Rückseite der Prüfungsanmeldung. Da stehen die drei Außenstellen drauf, die für die Prüfungsorganisation zuständig sind. Inkl. Adresse und Telefon. Ich glaube Erfurt ist für Berlin zuständig. aber Schau hält nach, es steht auf dem Formular!

Zum Thema Gebühren: Die Summe, die du vorher bezahlen musst, wird dir per Gebührenbescheid mitgeteilt und ist als Vorschuss auf die Zeugnisserteilung zu verstehen. Solltest du nicht bestehn und keine weitere Prüfung mehr machen wollen, dann bekommst du einen Teil der Gebühren erstattet. gebuehrentabestand lt. Anlage 2 der AfuV lautet "Rücknahme eines Antrages nach begonnener Amtshandlung" oder so ähnlich.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Frank,

ich weiss ja das Du Ausbildung macht aber die Summe die man vorher zahlen muss ist kein Vorschuss sondern die Prüfungsgebühr. Davon bekommt man auch keinen Teil zurück bei nichtbestehen sondern die Kohle bleibt bei der BNetzA. Die hat ja schliesslich die Leistung erbracht eine Amateurfunkprüfung abzunehmen. Auch das stellen von Prüfern und Prüfungsunterlagen kostet Geld.

Wenn man nicht besteht Pech gehabt, wie weiter oben schon beschrieben ist die Nachprüfung dann etwas günstiger. Was dann nochmal wieder extra kostet ist die Rufzeichenzuteilung, aber die gibt es ja sowieso erst nach bestehen der Prüfung.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Jürgen,

schau dir mal hier: [url:1b45yy7x]http://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/anlage_2_23.html[/url:1b45yy7x] die Anlage 2 zur Amateurfunkverordnung an. Das ist das Gebührenverzeichnis zur Amateurfunkverordnung.

Dort gibt es keinen Gebührentatbestand "Ablegen einer Prüfung" sondern nur "Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener (Erst-) Prüfung für die Klasse ...".

Darüber hinaus gibt es "Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener Wiederholungsprüfung für die Klasse ..."

Hizu kommt die letzte Position "Zurücknahme eines Antrags nach dem Beginn der sachlichen Bearbeitung und vor Beendigung der Amtshandlung; Ablehnung von Anträgen auf die in den Nummern 1 bis 3 und 5 genannten Amtshandlungen; Widerruf oder Rücknahme einer Amtshandlung, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat." Sollte der Prüfling die Prüfung nicht bestehen, so ist sein Antrag auf Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses abzulehnen, weil er die Vorraussetzung "bestehen der fachlichen Prüfung für Funkamateure" nicht erfüllt.

Das bedeutet, das man bei nicht bestandener Prüfung und einer schriftlichen Erklärung gegenüber der BNetztA, keine weitere Prüfung ablegen zu wollen, ein Viertel der Gebühr erstattet bekommt. Will man eine Wiederholungspüfung ablegen, so wird der zu erstattende betrag auf die Gebühr für den neuen Antrag gutgeschrieben.

So war es jedenfalls bisher bei allen Prüfungen seit 2005, bei denen ich dabei war und ein Prüfling nicht bestanden hat (was zum Glück nur sellten der Fall war). Sollte es aktuell irgendwie anderes gehandhabt werden, dann gibt es zumindest zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage dafür, denn die Anlage 2 der AfuV ist eine abschließende Aufzählung der Gebührentatbestände in Zusammenhang mit dem Amateurfunkdienst (siehe §8 AfuG).


  
 
 Betreff des Beitrags:
So,
also irgendwie ist das alles totales chaos. Endlich mal Niederlassung Mülheim erreicht und die Frau am Telefon hat gesagt das sie nichts weiss und für nichts Zuständig ist und das eh alles grad umgestellt wird und das ich doch mal warten solle.. Recht freundlich war sie zwar, aber wirklich helfen konnte auch sie nicht.

[quote]Wenn der DARC viele neue mitglieder will, dann sollen die der BnetzA mal dampf machen das wenigstens die Telefonhotline funktioniert. [/quote]

[quote]DARC ist nicht BNetzA.
Und lang nicht jeder Prüfling wird auch dort Mitglied.....leider.[/quote]

Ich wollte nur damit sagen, das die ja keine neuen Mitglieder bekommen können, wenn es gar keine neuen Funkamateure gibt. Wieso sollte ich in 'nem Club mitglied werden wenn ich doch gar nicht die Tätigkeit ausüben kann? Statt neue einfachere Klassen durchzusetzen könten die mal dafür sorgen das von Anmeldung bis Erteilung der schon existierenden Klassen möglichst einfach / stressfrei verlaufen.

Whatever, sogar hier im Thread sind doch jetzt die unterschiedlichsten meinungen wo ich mich als Berliner melden soll für die Prüfung, der eine sagt Erfurt, der andere Köln auf dem Blatt steht Dresden und die bei Dresden sagen Mülheim. Bei Mülheim wiederum sagen die die haben nichts mit Amateurfunk zu tun... :shock:

Das ist fast wie bei diesen Religionen wo man beweisen muss das man auch WIRKLICH dazugehören will und sich durch unverständliches Chaos kämpfen soll um zu Zeigen das man derer auch würdig ist. :wink: Jedenfalls fühle ich mich grad so..


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Statt neue einfachere Klassen durchzusetzen könten die mal dafür sorgen das von Anmeldung bis Erteilung der schon existierenden Klassen möglichst einfach / stressfrei verlaufen..[/quote]

Das tun sie ja auchnicht.. Freu dich dass nicht die NETTE DAME bei der BNetzA in Eschborn für dich zuständig ist, soetwas habe ich noch nie erlebt. Ob sie in der freien Wirtschaft ihren Posten immernoch hätte? Langsam ist gar kein Ausdruck (habe über 4 Wochen auf mein Rufzeichen gewartet) und von der extremen Unfreundlichkeit gar nicht zu sprechen. Scheint in dem Laden wohl nichts besonderes zu sein. Im Gegenzug kann ich die BNetzA Reutlingen nur loben, mitsamt der Prüfung auf der Ham-Radio. Lief super, ist für dich aber keine alternative da ziemlich weit weg und auch erst im Juni. Ausserdem gibts das Rufzeichen trotzdem von denen an deinem Wohnort.

Die Amis zeigen wie es geht, zur Prüfung 3 tage vorher angemeldet, Sonntag geschrieben (in Deutschland wohlgemerkt) und am Freitag war das Rufzeichen da. Bearbeitungsweg -> 7000km, nicht der nächste Schreibtisch. Gebühren für alles: 13€! Bevor die Frage kommt was es mir bringt, richtig, nix. Hat aber spaß gemacht. Bitte keine Diskussion darum.

Wünsche viel erfolg beim Durchschlagen durch unseren schönen Behördendschungel!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Die Amis zeigen wie es geht, zur Prüfung 3 tage vorher angemeldet, Sonntag geschrieben (in Deutschland wohlgemerkt) und am Freitag war das Rufzeichen da. Bearbeitungsweg -> 7000km, nicht der nächste Schreibtisch. Gebühren für alles: 13€! Bevor die Frage kommt was es mir bringt, richtig, nix. Hat aber spaß gemacht. Bitte keine Diskussion darum.
[/quote]

Deshalb war ich ja auch am Montag morgen um 8.00 Uhr bei Fedex in Kelsterbach, das die Unterlagen Dienstag um 14.00 Uhr Ortszeit bei der ARRL in Newington auf dem Tisch liegen...

73 Steve


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für den Service! Wenn dieses OT noch erlaubt ist..


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hätte auch die Ami-Prüfung gemacht, und versucht umschreiben zu lassen, wenn ich nicht erst [i:3q5u22s6]danach[/i:3q5u22s6] davon gelesen hätte.

In der Türkei z.B. gibts auch einfach 2 feste Termine im Jahr an denen man die Prüfung veranstaltet, alle wissen wann und man kann sich bei persönlicher Planung und Anmeldung danach richten. Hier ist's totales chaos.

Ich hab mir erstmal ein CB-Funkgerät zugelegt, kann ja noch länger dauern mit der Anmeldung...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Chippy,

mir ist gerade noch ein Link eingefallen, der für dich interessant sein könnte:

http://www.afup.a36.de/aktuell/termine.html

Da gibt es eine nichtamtliche aber trotzdem gute Übersicht, über geplante Prüfungen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DH8DAP : Genau basierend auf der Webseite hatte ich auch meine Anmeldung für den 15.4. rausgeschickt, nur das ich jetzt nach 3 Wochen noch keine Antwort habe. Auf der Seite dort steht ja auch Mülheim als zuständige Aussenstelle, wenn ich dort aber Anrufe wissen die von nichts..


  
 

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