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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Widerspruchsrecht

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 37 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Nochmal: Mülheim prüft nicht mehr!

Bitte rufe in Köln an: T. 0221-94500289, Frau Ramacher
(oder 0221-945000 und verbinden lassen)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nochmal: Auf welche Quelle basiert diese Info ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wieso "nochmal"? Du bist ja auf meine erste Antwort nicht eingegangen...

Die Quelle ist zunächst mal ein OM (Ausbilder, der die Prüflinge zur Prüfung begleitet) aus meinem OV gewesen (schon letztes Jahr). Aber Du kannst auch unter

http://www.afup.a36.de/aktuell/termine.html

sehen, daß dort ein "Strich" bei "Termine Mülheim" steht und auch die Telefonnummer von Köln angegeben ist.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nochmal: Auf welche Quelle basiert diese Info ?[/quote]

Das stimmt schon, was der Guenther geschrieben hat. Ich habe heute wegen Bestätigung von einem zweiten Standort für meine AFU Stelle in Mühlheim angerufen und zum Schluss mal nebenbei gefragt, wie das mit Prüfungen aussieht. Die haben genau das bestätigt: Mühlheim prüft nicht mehr, man kann nach Köln oder auch nach Eschborn gehen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Guten Abend zusammen,

bereits im ersten Posting von Chippy ist das QTH JO62QM angegeben. Das ist mitten in Berlin! Der Reichstag ist so ziemlich die Mitte des Locatorfeldes.

Was nützen ihm dann Hinweise auf Mülheim, Eschborn oder Köln?

Die Außenstelle Mülheim ist übrigens auf dem Anmeldeformular der BNetzA

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... cationFile

als zuständiger Ansprechpartner für die Standorte der Bundesnetzagentur mit Prüfungsort Bremen, Eschborn, Hamburg, Hannover, Köln, Mülheim, Saarbrücken, Nürnberg, Reutlingen angegeben. Also sollten die Sachbearbeiter in Mülheim wissen, worum es geht.

Laut diesem Formular ist für alle Prüfungsstandorten in den neuen Bundesländern und Berlin (Berlin, Erfurt und Dresden) die Außenstelle in Dresden Ansprechpartner.
[b:2i97quwl]
[Sarkasmus an][/b:2i97quwl]
Zum Thema Mülheim: Vieleicht wäre es für die BNetzA ja auch hilfreich, die eigenen Informationen im Internet auf aktuellem Stand zu halten, statt die Prüfungswilligen am Telefon oder per Email anzupampen oder die Ausbilder für 4 Monate im unklaren über die Lage bei Prüfungsterminen zu lassen.
Aber vieleicht ist das ja die, wenn auch späte, Reaktion darauf, dass der DARC die Übernahme der Amateurfunk-Prüfungen abgelehnt hat.
[b:2i97quwl][Sarkasmus aus][/b:2i97quwl]

Fakt ist: Spätestens seit Anfang Dezember geht es bei der BNetzA drunter und drüber und fest vereinbarte große Prüfungstermine sind im Augenblick mehr als nur in Frage gestellt! In Eschborn bekommt man auf telefonische Anfrage die Aussage, dass es in Eschborn auch keine Prüfungen mehr geben soll und man sich an Nürnberg wenden soll. Davon wissen nicht mal die Prüfer in Eschborn was!

Persönliche Empfehlung von mir: Macht die US-Prüfung oder geht zum BAKOM in die Schweiz, da weiß man was man hat ;-) und billiger ist es zum Teil auch. Wer dort die jeweils höchste Klasse besteht, bekommt problemlos eine deutsche Klasse-A-Rufzeichenzuteilung. Das ist ja der große Vorteil der europäischen Harmonisierung im Rahmen der CEPT.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Na - das sind ja tolle Aussichten: bei der Bundesnetzagentur gehts drunter und drüber und die rechte Hand weiß nicht, was die linke tut? Kein dolles Info.......

Hmm, also ich wohne in Völklingen und habe vor die Afu - Lizenz zu machen, das heißt, wenn ich die Prüfung bei der BNetA machen würde, wäre Saarbrücken als nächst möglicher Prüfungsort da. Jetzt nachdem hier schon das schweizerische BAKOM in´s Spiel gebracht wurde, werde ich mich mal informieren, wie das bei dem BAKOM so abläuft - vielleicht mache ich die Prüfung zur höchstmöglichen Afu - Lizenz wohl dort; mal sehen....

Wer mich diesbezüglich auf dem neuesten Stand halten kann und möchte, immer her mit den Info´s, ich bin ein dankbarer Abnehmer.

Lg, rot-kreutz-vk-69
Philipp


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn du in Völklingen bist, würde ich mich an die BnetzA in Reutlingen wenden. Dort geht das ganze mit der Prüfungsanmeldung problemlos


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Holger aus Konstanz, danke für die Info, hast du auch die Adresse der Aussenstelle Reutlingen? Wenn ja, kannst du sie mir bitte per Privatnachricht schicken? Danke im Voraus,

rot-kreutz-vk-69

Philipp


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hast PN


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

Zu den Gebühren: Es gibt keine Prüfungsgebühr mehr, die Zuteilung des Rufzeichens kostet 60,00 €.

Ich habe die Prüfung 2011 abgelegt (Köln). Damals wurde mir gesagt, dass gerade die Gebührenordnung geändert wird, ich deshalb keine Prüfungsgebühr vorab zahlen muss. Ich solle einfach zur Prüfung erscheien und einen Gebührenbescheid abwarten. Der kam dann auch ein halbes Jahr später. Keine Prüfungsgebühr, nur Zuteilung des Rufzeichens.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Helmut,

das war in der Tat so, dass die BNetzA bis etwa Anfang 2012 keine Gebührenbescheide verschickt hat, weil die AFuv RÜCKWIRKEND in der Sache geändert werden sollte.

Die Kandidaten des Fernkurses vom Team Funken-Lernen haben in der letzten Woche alle ihre Gebührenbescheide bekommen . Und das innerhalb einer Woche nach der Anmeldung!

Für die Ausstellung des Zeugnis als Nachweis einer Bestandenen Prüfung wird eine Gebühr erhoben, die vorab zu zahlen ist.

Nach bestandener Prüfung kann eine Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragt werden, die auch die Rufzeichenzuteilung beinhaltet. Dafür wird auch eine Gebühr erhoben.

Die Höhe der Gebühren sind in dem weiter oben verlinkten Dokument der Anlage zur AfuV nachzulesen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
So,
um nochmal alle auf den aktuellsten Stand zu bringen:

Dresden ist [b:2x1g7uqe]vorrübergehend[/b:2x1g7uqe] wieder zuständig für Berlin, zumindest für die Prüfung am 15. April 2013.

Dies rührt daher das die Aussenstelle Dresden eigentlich die Verantwortung für die Amateurfunkprüfungen abgeben wollte an die Aussenstelle Mülheim, welche jedoch selbst auch die dürchführung von Prüfungen abgegeben hat.
Daher hat Dresden diese -wie gesagt vorrübergehend- wieder übernommen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Zuständige Sachbearbeiterin im Urlaub und die Urlaubsvertretung Krank war. Daher ware es so schwer zu erfahren wer denn jetzt die Prüfung für Berlin durchführt..

Ich freue mich das ich nun endlich weiter weiss :D Jetzt heisst es Bücher auf und lernen.

Übrigens, die Prüfung ist nicht Kostenlos. Die Gebühr muss ich vorher überweisen, ich kann den Betrag erst nennen wenn ich den Bescheid in Händen halte.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nachtrag:
Ich war heute zur Prüfung in Berlin. (Habe Klasse A bestanden) Laut Aussage der Prüfer ist wohl ab sofort [b:3fnijnhc]Dortmund[/b:3fnijnhc] zuständig für den Amateurfunk in Berlin und auch unsere Rufzeichen-Zuweisungen sollen aus Dortmund kommen. (und da das alles neu ist kann es wohl länger dauern)

Alle 11-12 Personen die Teilgenommen haben, haben auch bestanden. Darunter 3 p. E zu A, 4 p. kl.E rest kl.A.
:D


  
 
 Betreff des Beitrags:
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

Was hat die Prüfung denn jetzt gekostet?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Chippy,

zunächst auch von mir herzlichen Glückwunsch zur bestanden Prüfung und viel Spaß auf den Bändern!

[quote]Nachtrag:
...
Laut Aussage der Prüfer ist wohl ab sofort [b:2dt7eh09]Dortmund[/b:2dt7eh09] zuständig für den Amateurfunk in Berlin und auch unsere Rufzeichen-Zuweisungen sollen aus Dortmund kommen. (und da das alles neu ist kann es wohl länger dauern)
...
:D[/quote]

Das deckt sich mit den Informationen von der Distriktsversammlung Köln-Aachen am vergangenen Samstag. Dort hat der Verbindungsbeauftragte zur BNetzA berichtet, das die gesamte Amateurfunkverwaltung, die bisher in Köln war, innerhalb der nächsten 14 Tage nach Dortmund verlagert wird.

Patrick:
Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, ist die reine Prüfungsleistung gebührenfrei. Lediglich die Ausstellung des Zeugnisses, was man mit der Prüfungsanmeldung benatragt, kostet Gebühren. Die belaufen sich in diesem Fall (Erstprüfung Klasse A) auf 110,00 Euro("Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener (Erst-) Prüfung für die Klasse A"). Hinzu kommen dann nach bestandener Prüfung für die Zulassung zum Amateurfunkdienst 70,00 Euro ("Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens").
Quelle: [url:2dt7eh09]http://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/anlage_2_23.html[/url:2dt7eh09]


  
 

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