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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: 70 cm oder 2m?
Hallo allerseits,

was wäre eine sinnvollere Anschaffung für ein mobiles Funkgerät im Auto?
70 cm oder 2m?
Oder anders gefragt: Auf welchem Band ist "mehr los"?
Hintergrund der Frage ist die Erreichbarkeit anderer OM wenn man sehr viel mobil in ganz Dtl. unterwegs ist.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Auf jeden Fall ein "Kombi"-Geräte - die Namen varieren , je nach Gerätemöglichkeiten als Twin-, Duo-, usw.-Bander. Das sind in der Regel Marketing-Bezeichnungen und ich will es nicht vertiefen. Ich war sehr viel Mobil-QRV (PKW, u.a. Dienstreisen DL komplett, mehr als von zu Hause QRV) und das Gerät sollte auf jeden Fall auf beiden Bändern gleichzeitig empfangen können. Ob auch parallel senden (Duplex-fähig) -- ist etwas unwichtiger. Die klassischen Mobilfunkgeräte (keine Handfunken benutzen - da gibt es zuviele Einschränkungen) haben getrennte VFOs für 2m und 70cm , ausreichend Speicherplätze und irgendwo zwischen 30W bis 50W (in Stufen herunter schaltbar), das reicht. Es ist in DL sehr unterschiedlich, manche Gegenden sind mit 2m gut abgedeckt und viele OMs dort QRV, dann gibt es wieder Gegenden, wo überwiegend 70cm gemacht wird.

Die Preis sind fast immer ähnlich und ich weiß nicht, ob es überhaupt noch single-Band Mobil-Geräte gibt. Nochmal ... beide Bänder und achte auch auf vernünftige Raster-Stufen, d.h. 5-6.25-12.5-25kHz oder feiner. Viele sehr alte Geräte haben diese Raster nicht. In der Regel haben alle neueren Geräte Scan-Möglichkeiten auf beiden Bändern - VFO das ganze Band oder Speicher-Scan. Die Speicherei ist wichtig, weil Du nicht dauernd rumsuchen kannst und per Relaiskarte im Speicher vorbereiten kannst, u.a. auch CTCSS (Pflichtmerkmal für Dein Gerät).

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
ich schließe mich meinem Vorredner an, wenn möglich auch mit KW :)
z.B. FT-857 und ähnliche Geräte


  
 
 Betreff des Beitrags:
Troposphärische Überreichweiten mit 2 Meter oder 70cm sind sehr interessant und da ist dann viel los. Da muss man aber sporadisch Zeit haben, weil diese Bedingungen sich nicht nach dem Feierabend richten vom arbeitenden Volk. Ansonsten ist da im Normalbetrieb (Sichtweite) nicht viel los oder läuft meistens über Relais ab. Ich benutze mit meiner 2Meter/70cm-Handfunke mit 5 Watt unterwegs meistens die Relais bzw Echolink um mich mal spontan mit einem OM zu unterhalten und direkte Verbindungen auf Sichtweite ohne Relais haben Seltenheitswert.
Nur für 2Meter/70cm sind mir diese 50 Watt-Geräte vom Nutzungswert zu teuer. Da mache ich dann lieber auf der KW mit einem FT-897 im Auto gezielt die Welle oder in VHF/UHF Troposphärische Überreichweiten.

Gruss
peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
denke auch 2m ne kleine Mobilfunke reicht. Beim heutigen Strassenverkehr kann man sich eh kaum um das Gerät kümmern.

Bei Kurzwelle hast du auch kaum Wirkungsgrad, also besser parken und einen Draht in die Bäume werfen ;))

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für die Antworten.
Naja, Drähte in die Bäume werfen für KW wollte ich eigentlich nicht. ;-)
Hab mir jetzt ein Dualbandgerät ausgesucht.
Was haltet ihr hiervon?
https://www.pmr-funkgeraete.de/artikel/ ... seite-.htm?
Eigentlich wollte ich für das Auto bzw. das Gerät für das Auto nicht soviel Geld ausgeben und nur ein Monoband holen.
Deshalb die Frage nach 2m oder 70 cm.
Duoband ist halt auch doppelt so teuer wie Monoband...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das Gerät ist für die Leistung die es bringt nicht so teuer, wenn du unbedingt 2Meter/70cm mit bis zu 50 Watt machen möchtest.


Gruss
peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das Gerät wäre ok und in einer typischen Preisklasse. Nochmal zu Mobilbetrieb und meinen Vorrednern: wenn ich unter Mobilbetrieb Funk während der Fahrt (20 bis >50km) und auf sehr langen Strecken, BAB etc. betrachte (war bei mir so), ist mit Handfunke ohne PA nicht viel zu machen. Es sind auch in den Ballungsgebieten immer OMs unterwegs und man kann die Anruffrequenz als Prioritätskanal schalten. Ich habe fast immer auch auf langen Fahrten Direkt-QSOs gemacht und dann braucht man 30-50Watt. Man trifft immer wieder Bekannte und kennt im Laufe der Zeit auch die Direktfrequenzen in häufig besuchten Gegenden. Tropo und ähnliches -- das ist etwas für Urlaubsfahrten und dann vom Zielort. Wenn jemand als Vielfahrer (QRL) unterwegs ist und dabei Afu nutzen möchte, bleibe ich bei meiner Empfehlung. Ich bin dann schon öfter irgendwo abends als Gast auf OV-Abenden oder Stammtischen gewesen. Eine (vernünftige) Handfunke kostet fast genau so viel und leistet weniger (Power und Funktion) und ist während der Fahrt so gut wie nicht - und manchmal auch im Stand ohne PC überhaupt nicht - zu bedienen. Handfunke ist eine Notlösung oder ein Zweitgerät, allenfalls mit PA, aber dann ist ein echtes Mobilgerät billiger..
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei mobil-Betrieb ist hohe Leistung schon von Vorteil. Man muss ja nicht immer volle Leistung fahren, kann aber wenn's eng wird mehr geben. Im Durchschnitt wird man mit 20-30 Watt gut klar kommen. Wenn ich hier im Nahbereich bis 15km ein direkt QSO habe, reichen oft auch 10 Watt. Und für unser Relais in 25km Entfernung reichen auch 5 Watt oft aus. Daher ist die 4 fache Unterteilung schon eine gute Sache. Man schaltet dann öfters mal auf kleiner Leistung runter.

Für mich kommen für mobil-Betrieb nur beide Bänder (2+70) in Frage. Sicherlich auch regional unterschiedlich, aber hier im Landkreis Osnabrück ist auf beiden Bändern Betrieb. Auf 2m eher die Direkt-QSO's, auf 70cm ein grosser Teil an Relais. Obwohl auch hier einige Relais auf 2m sind.
Ich habe einen FT-8900 im Auto. Hat zwar 4 Bänder, war aber beim Kauf seinerzeit einiges günstiger wie der 2 Band Bruder FT-8800. Der grosse Vorteil vom FT-8800 ist, das man zwei Frequenzen gleichzeitig hören kann. Auch im gleichen Band. Das wird dann interesannt, wenn man ein Relais und eine Trefffrequenz im gleichen Band überwachen möchte.
Ich mag diese Möglichkeit nicht missen.

Handfunke im Auto habe ich anfangs probiert, scheidet aber aus praktischen Gründen aus. Die NF ist vielfach zu leise und der Drahtverhau ist auch nicht wirklich toll obwohl die Scheibenantenne schon klasse ist (JWX).
Mit 5 Watt klappt das wohl bis zum nächsten Relais, für direkt QSO's ist das etwas knapp.
KW im Auto ist sicherlich auch ganz nett, aber als Fahrer wohl eher nicht geeignet. Autofahren und in SSB über die Bänder drehen passt meiner Meinung nach nicht zusammen.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].
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Ich habe einen FT-8900 im Auto. .
.

Handfunke im Auto habe ich anfangs probiert, scheidet aber aus praktischen Gründen aus. .
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[/quote]

Habe die gleiche Erfahrung und Ausstattung.Kann ich auch so empfehlen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielen Dank für eure Antworten.
Gerät ist bestellt. (aus meinem Link oben)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,
denke auch 2m ne kleine Mobilfunke reicht. Beim heutigen Strassenverkehr kann man sich eh kaum um das Gerät kümmern.

Bei Kurzwelle hast du auch kaum Wirkungsgrad, also besser parken und einen Draht in die Bäume werfen ;))

73 de DL3KCZ Uwe[/quote]

(Fast) richtig.
Auf den höheren KW-Bändern hat man schon ganz gute Wirkungsgrade bei Mobilantennen. Ich bin viel unterwegs und habe auf 10m schon reichlich transatlantische stabile SSB-Verbindungen gehabt und das z.T mit einer nur 55cm langen für 10m angepassten CB-Antenne. Wenn es offen ist, dann meist heftig.
Dennoch ist das 40m-Band mein bevorzugtes Mobilband. DL und Europa geht mit 100W tagsüber immer, abends sind DL-Verbindungen innerhalb DL manchmal schwierig bis unmöglich, dafür geht es dann weiter. Ich hatte schon nach Marokko, Jan Mayen Island, USA, Brasilien usw. auf 40m mobil gefunkt und sogar mal ein ziemlich mörderisches Pile Up nach Hilbre Island geknackt. Sicher sind die Wirkungsgrade im 40m Band nicht toll mit einem 1,70m langen Strahler und die Signale nicht so laut wie mit gut aufgebauten Drahtantennen o.ä., aber es reicht absolut aus. Selbst mobil-mobil QSOs quer durch Europa sind im 40m Band ohne Probleme möglich wenn das QRM nicht zu laut ist. 80m ist mit so kurzen Antennen eher Glücksache. Die Wirkungsgrade gehen mobil gegen Null, und das QRM ist heftiger. Trotzdem habe ich auch im 80m Band mobil quer durch Europa nette QSOs gehabt. UKW geht zwar vom Wirkungsgrad her besser, reicht aber bestenfalls nur bis zum nächsten Relais, also in der Regel recht überschaubare Reichweiten.
Insgesamt bin ich der Meinung: UKW im Auto ist ganz nett, aber KW ist auch nicht zu verachten...
Vy 73
Wilfried


  
 

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