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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 20 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Seefunk hören?
Hallo Leute,

Da mein Vater aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Segeln kann, wollte ich ihm zu Weihnachten ein Funkgerät schenken, mit dem er wenigstens den Seefunk hören kann.

Ich habe leider keine Ahnung von Funk, deshalb wende ich mich an dieses Forum.

Braucht man, um Seefunk hören zu können, eine spezielle Lizenz?

Mein Vater hat 2 Funkscheine für Seefunk, SCR und UBI.

Was für eine Art Funkgerät bräuchte man dafür, um den Seefunk (z.b. von der Nordsee usw.) zu hören?

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von euch einen Rat geben könnte.

Liebe Grüße

Klausi


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin Klaus,
der Seefunk auf Kurzwelle wurde bereits vor 10 über Jahren eingestellt und Norddeichradio, Rügenradio sind abgebaut und existieren nicht mehr. Es gibt nur noch eine private Initiative, wie Hamburg Radio, Kiel, Bremerhaven, Rügen etc. auf UKW im VHF-Bereich. Das ist ein Service für die Sport-Skipper, die kommerziellen Schiffe benutzen heute ein Satellitentelefon zum Sprechen oder für Positionsmeldungen. In Küstennähe und auf See gibt es AIS auf UKW, wo auch Positionsmeldungen, Kurs und Geschwindigkeit weiter gegeben werden.

Es macht deshalb wenig Sinn, wenn er Vater nicht so wie ich in Küstennähe wohnt und keine ordentliche Antenne auf dem Dach hat.

Gruß
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin Gerhard,

Danke für deine Antwort.

Wir wohnen auch an der Küste, ca. 10 KM von der Nordsee entfernt. :wink:

Als Laie hatte ich mir das so gedacht, dass es da so einen Funkempfänger gibt, mit dem man den Funkverkehr zwischen den ganzen Schiffen in der Nordsee mithören kann. Wäre für meinen Vater als alten Segler sicher interessant gewesen.

Aber so wie du schreibst gibt es diese Möglichkeit heute wohl gar nicht mehr?

Gruß Klaus


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Klaus,
es gibt heute noch Fischer, die die Kurzwelle benutzen aber es ist schon eher Zufall, sie zu finden. Die gebräuchlichen Kanäle auf VHF im Seefunkbereich kann man hier finden:
http://www.wesselhoeft.net/Seefunk/SeeF ... frequenzen

Gruß
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Gerhard,

Danke für den Hinweis. Ich frage mich gerade, warum mein Vater dann eigentlich damals diese Funkscheine erworben hat. Das ist noch gar nicht so lange her, vielleicht 7 oder 8 Jahre. Und wenn er dann z.b. in Kroatien zum Segeln war, hatten die auch immer ein Funkgerät an Bord, über das sie auch mit anderen Segelbooten kommunizierten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
[quote]
Als Laie hatte ich mir das so gedacht, dass es da so einen Funkempfänger gibt, mit dem man den Funkverkehr zwischen den ganzen Schiffen in der Nordsee mithören kann. Wäre für meinen Vater als alten Segler sicher interessant gewesen.[/quote]

zwar kein Funk, aber immerhin fast "Live":
[url:2o8a6vzv]http://www.marinetraffic.com/ais/default.aspx?level0=100[/url:2o8a6vzv]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Oder gleich so eingeschränkt:

http://www.marinetraffic.com/ais/de/def ... ntery=54,0

(centerx : Grad östliche Länge, centery : Grad nordliche Breite, zoom : Vergößerungsfaktor)

Gruß
Werner


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die noch verbliebenen Küstenfunkstellen senden auch heute noch Rundsprüche wie Seewetterberichte, Gefahrenstellen usw. auch auf Kurzwelle.

Bern Radio (http://www.bernradio.ch/index.php) und besonders
Ostend Radio (http://de.wikipedia.org/wiki/Ostend_Radio , http://www.coastalradio.org.uk/worldcoa ... stende.htm)
konnte ich hier südlich Stuttgart vor nicht allzu langer Zeit gut aufnehmen..


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

ich denke mal mit einem durchgehenden Empfänger von 135 Khz-30 Mhz ist man da gut bedient. Kannst Wetterfax machen, alle Amateurfunk Bänder, die üblichen Seefunkbänder abhören. Rundfunk auch wenn die Kiste auch AM kann.

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Als Laie hatte ich mir das so gedacht, dass es da so einen Funkempfänger gibt, mit dem man den Funkverkehr zwischen den ganzen Schiffen in der Nordsee mithören kann. Wäre für meinen Vater als alten Segler sicher interessant gewesen.
[/quote]

Moin Klaus,

wenn ich auf der Insel bin brauche ich meinen VX-7 ohne Außenantenne nur aufs Fensterbrett stellen und höre auf VHF Seefunk laufend Pilots, Fähr- und Arbeitsschiffe. Mit Außenantennen wäre den ganzen Tag Traffic.

Tu Deinem Vater einfach den Gefallen, daß wird später mal auch eine schöne Erinnerung für Dich bleiben.

Gruß Karsten


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Klaus,
mit so einem billigen Gerät hat man in Hafennähe viel Spaß, wenn man gern den Gesprächen von Schiffen, Lotsen und Hafenbehörde zuhört: http://www.compass24.de/product/2089201 ... funkgeraet
73, Jürgen

PS Sendetaste nicht drücken!!!!!!!!!!!!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
PS Sendetaste nicht drücken!!!!!!!!!!!![/quote]

Dann ist doch ein Scanner mit dem Bereich 156 bis 164 MHz eher geeignet und verursacht im Gegensatz zu einem nur für den Betrieb auf See zugelassenen Handfunkgerät keinen Ärger mit irgendwelchen Behörden.

73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags: Seefunk hören
Hallo Klaus,

soweit mir bekannt ist, ist der Seefunk ein öffentlicher Funkdienst und darf ohne Einschränkungen gehört werden.

Wie schon dargestellt spielt sich auf Kurzwelle nicht mehr viel ab. Die Berufsschifffahrt benutzt jetzt andere, ich vermute überwiegend satellitengestützte "Kommunikationswege".
Für Segler - auch ehemalige - sind sicher die Amateurfunknetze interessanter, z.B. Intermar auf 14313 kHz. Es gibt noch eine ganze Reihe weitere, vor allem englischsprachige Netze.
Da es sich um Amateurfunkfrequenzen handelt sind sie öffentlich und dürfen von jedermann gehört werden.
Zum Hören brauchst Du einen Empfänger mit dem Du durchgängig alle Frequenzen einstellen kannst und der auch SSB "kann". Vor einigen Jahren gab es noch von Grundig den "Yachtboy", von Sony gab es einen ähnlichen Empfänger. Ich weiß nicht ob es diese noch neu gibt; vielleicht findest Du auch in der e-Bucht etwas.
Mindestens so wichtig wie ein brauchbarer Empfänger ist aber eine gute Antenne! Nicht umsonst gilt: DIE ANTENNE IST DER BESTE VERSTÄRKER!
Ohne brauchbare Antenne wirst Du auch mit dem besten Empfänger nur Rauschen hören!

Das Funkgerät, welches Dein Vater in Kroatien auf dem Boot hatte, war mit großer Wahrscheinlichkeit ein UKW-Gerät. See- (und Binnen-) UKW-Funk arbeiten im Bereich von 156,025 bis 162,025 MHz. Wenn Du eine "normales" FM-Radio hast, bei dem sich diese Frequenzen einstellen lassen, solltest Du mithören können - und das ist auch erlaubt!
Die Berufsschifffahrt nutzt aber hier schon überwiegend das Selektivrufverfahren, d.h. nur der "gewünschte Gesprächspartner" kann hören. Überwiegend wirst Du also da Freizeitaktivitäten und vielleicht Schleusen- und Hafenfunk hören.
Zur Frage, welches Gerät und vor allem welche Antenne können Dir Funkamateure aus der Nähe sicher weiterhelfen.
(Nicht weitersagen: Die freuen sich immer, wenn sich jemand für ihr Hobby interessiert!)
Am besten wendest Du Dich an einen Ortsverband des DARC (Deutscher Amateur Radio-Club), Adressen findest Du im Internet.

Noch einen guten Rat:
Am besten fängst Du mit Kurzwelle gar nicht erst an!
Es besteht erhöhte Suchtgefahr! Sollte Dich dieser Virus befallen, wirst Du ihn für den Rest Deines Lebens nicht mehr los! Es fängt ganz harmlos an: Nur ein Empfänger und eine ganz einfache Antenne ....
Ich warne Dich aus eigener Erfahrung!

Trotzdem viel Erfolg und viele Grüße

rio


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Seefunk hören
[quote]
soweit mir bekannt ist, ist der Seefunk ein öffentlicher Funkdienst und darf ohne Einschränkungen gehört werden.
[/quote]
Wo steht das denn?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt eine allgem. Empfangsgenehmigung für Kurzwelle. Da sind keine Frequenzbereiche von ausgeklammert also ist der Empfang von Diensten die auf KW senden ohne Einschränkungen für jedermann erlaubt.

Solltest Du VHF Seefunk meinen schränkt er im übrigen selbst ein "Soweit mir bekannt ist" .... wenn Du besseres weisst her mit den entsprechenden Vorschriften dann werden wenigstens keine Leute verunsichert.

:!: :!:


  
 

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