Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 43 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Morseprüfung sinnvoll?
Es gibt ja anscheinend die Möglichkeit, eine freiwillige Morseprüfung bei der BNetzA abzulegen. Für wen ist so eine Morseprüfung zu empfehlen? Für die meisten CEPT-Länder brauche ich die ja nicht, oder?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mach den Moltrecht-Lehrgang.

Ich habe mit 63 Jahren nur das Morsen gelernt, weil ich mal gerne Mittippen :D möchte. Ich mache gerne QRP.

Gruss
peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Holger,

die freiwillige Morseprüfung wäre evtl. für denjenigen sinnvoll der auch in Länder möchte in denen eine CW Prüfung für die Ausstellung der Gastlizenz noch vorhanden sein muss. Sind noch einige ......

Willst Du nur in Länder die CEPT anerkennen und keine Morseprüfung mehr verlangen (USA erkennt CEPT übrigends auch an) dann ist die freiwillige Prüfung eher was für´s eigene Ego. Man hat´s geschafft und eine entsprechende Bescheinigung in der Tasche.

Man kann auch ohne Prüfung CW wenn man es (aus interesse an der Betriebsart) gelernt hat :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Morseprüfung sinnvoll?
[quote]Es gibt ja anscheinend die Möglichkeit, eine freiwillige Morseprüfung bei der BNetzA abzulegen. Für wen ist so eine Morseprüfung zu empfehlen? Für die meisten CEPT-Länder brauche ich die ja nicht, oder?[/quote]

Es gibt ein paar "exotische" Länder in denen die Morseprüfung vorgeschrieben ist. Welche das jetzt sind, kann ich aus dem Kopf heraus nicht sagen. Wenn man dort eine Gastlizens beantragen möchte, braucht man einen Nachweis für die Morseprüfung.
Für Europa und viele andere Länder ist das nicht mehr erforderlich.

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Holger,
weitere Informationen findet man auch beim DARC:
http://www.darc.de/referate/ausland/auslandsinfo/

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Beitrag gelöscht


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

Prüfung muss ja nicht gleich sein aber bischen CW kann man ruhig lernen.
Ein "echter" Funker sollte schon lansgam CW können ;)

73 de Ll3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... Willst Du nur in Länder die CEPT anerkennen und keine Morseprüfung mehr verlangen (USA erkennt CEPT übrigends auch an) ...[/quote]Nur als Anmerkung: Für uns (DL) gilt in USA ein "reziprokal permit", d.h. CEPT ist nicht erforderlich und ich darf dort gebührenfrei alles machen wie im Heimatland, aber nicht mehr als in der US-extra Liz. Soweit die Kurzfassung. CEPT ist nur für die Amis interessant, weil die BNA denen bisher Gebühren abgeknöpft hat und ein Ami mit CEPT kann jetzt gebührenfrei hier im Urlaub funken. Das "reziprokal permit" war früher per Papier-Antrag (als Gastlizenz max 1 Jahr), der ersatzlos gestrichen wurde und gilt völlig unabhängig von der CEPT für "Aliens".
73 Peter

URL - immer noch gültig: http://wireless.fcc.gov/services/index. ... id=amateur


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Allerdings habe ich auch viele Leute gesehen, die derart
unmusikalisch sind, das es gar keinen Zweck hat
damit anzufangen.
[/quote]

Ich gehöre auch eher zu den unmusikalischen Leuten. Ich versuche mir die Zeichen anhand der Einzeltöne (kurz/lang) einzuprägen. Als Klangbild kann mir absolut nichts merken.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Allerdings habe ich auch viele Leute gesehen, die derart
unmusikalisch sind, das es gar keinen Zweck hat
damit anzufangen.
[/quote]
Tja.... Gerüchte halten sich eben ewig!

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Morseprüfung sinnvoll?
[quote]ür Europa und viele andere Länder ist das nicht mehr erforderlich.

73 de Gerd[/quote]
Da haben wir aber mal wieder Glück gehabt, dass Russland [b:7cy4qwzp]nicht zu Europa [/b:7cy4qwzp]zählt :)

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Allerdings habe ich auch viele Leute gesehen, die derart
unmusikalisch sind, das es gar keinen Zweck hat
damit anzufangen.
[/quote]

Ich gehöre auch eher zu den unmusikalischen Leuten. Ich versuche mir die Zeichen anhand der Einzeltöne (kurz/lang) einzuprägen. Als Klangbild kann mir absolut nichts merken.[/quote]

Ich gehöre auch zu den eher unmusikalischen Leuten. Klangbilder sind Bestandteil der gesprochenen Sprache. Wenn man eine Sprache lernen kann, kann man auch CW lernen. Es kostet nur etwas mehr Mühe als bei musikalischen Menschen. Man sollte auch Irrwege vermeiden. Einer der schwersten Fehler dürfte die Wandlung in die Punkt-Strich-Darstellung sein. Gleich danach ordne ich die Aufteilung in die Einzeltöne ein. Einem Kleinkind spricht man ja auch das neue Wort vor und nicht Einzelbuchstaben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich gehöre auch eher zu den unmusikalischen Leuten. Ich versuche mir die Zeichen anhand der Einzeltöne (kurz/lang) einzuprägen. Als Klangbild kann mir absolut nichts merken.[/quote]
siehe DC1ML ...
aus der "Übung" in der CW Ausbildung... schön schnell lernen, nicht unter 60Zpm (eher mehr) dafür dürfen es viel längere Pausen sein und um Gotteswillen nicht fehlerfrei sein wollen :)
Man muss lernen Klangbilder/Laute im Kopf "zu puffern" .. 5..6 "Sounds", das verstehen/ausschreiben muss ohne Überlegen gehen -> ehm: einfach gut sein beim fröhlichen "Zeichen erraten".
Der Rest ergibt sich beim (täglichen) üben ..10...15Minuten pro Tag reichen.
ex DL3BRC hat auf die Art 2 Monate gbraucht, um "QSO fähig" zu sein. Mehr brauchts nicht!
Auf Grund des doch arg beschränkten Zeichenvorrats dürfte es eher einfacher sein, als eine Fremdsprache zu lernen. Aber auch da gilt: verstehen und perfekt übersetzen sind absolut unterschiedliche Dinge :)

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Einem Kleinkind spricht man ja auch das neue Wort vor und nicht Einzelbuchstaben.[/quote]

Herrlich! Völlig richtig!

Ich bin auch sehr unmusikalisch, aber es geht - wenn man eben nicht mit Punkt-Strich Bastelarbeit beginnt, sondern nur mit dem Sound. Unter Tempo 100 BpM sollte man keinen Buchstaben lernen.

BTW: In Tempo < 50 BpM könnte ich heute wahrscheinlich kein QSO mehr machen, weil das Zeichen nicht mehr "klingt" und die Punkt-Strich-Folgen, z.B. auf einem Blatt Papier, kann ich nur schlecht übersetzen. Am besten, wenn man sich das Zeichen dann selbst vorflötet. Dafür ist Klartext CW in Tempo 200 BpM kaum anders als normales Sprechen - allenfalls etwas langsamer.


  
 
 Betreff des Beitrags: CW und Musik ! ?
Hallo Freunde,
nun bin ich aber platt.
Wer hat eigentlich, ich nenne es mal beschönigt, diesen Irrtum verbreitet, dass man CW nur lernen kann wenn man musikalisch ist ?
Glaubt ihr mir dann auch, dass die Erde eine Scheibe ist, wenn ich es hier verbreite ? :-)

Also, CW ist ein Lernprozess der mit hören zutun hat. Zugegeben, nicht jeder hat sofort das Gehör für die unterschiedlichen Zeichen, bzw. Klangbilder. Aber das macht nichts. Es ist alles nur Übung. Man muss es nur richtig üben. Wenn man es selbst versucht, ohne zu wissen wie, scheitern viele daran und geben schnell auf. „ Ich lerne das nie , heißt es dann „ Unsinn kann ich nur sagen. Es kommt sehr viel auf die Lehrmethode an.
Seid meiner Bundeswehrzeit ( seit 33 Jahren ) habe ich vielen CW beigebracht.
Nach der richtigen Lehrmethode. Die hat auch bei mir funktioniert.
Ich hatte bereits CW Kurse gehalten und auch wieder angeboten, doch seit die CW Prüfung entfallen ist, hat sich kaum jemand gemeldet. Schade eigentlich – hat man denn nur noch Interesse an Smartphones ??
Ach ja, da war ja was. Man braucht dabei seine Gehirnzellen nicht mehr anstrengen.
Man kann sogar dabei auf dem Sofa liegen bleiben.

Ich sehe hier schon die fragenden Gesichter.
„ Die richtige Lehrmethode, welche ist denn das ?????
Das Zauberwort heißt „ ESELSBRÜCKE !! „
Hier ist mal so eine Eselsbrücke !
Der Buchstabe „ L „ hört sich im Klangbild so an: „ DI - DAA- DI- DID „
Sagst euch das mal jetzt mehrfach laut vor.
Wie hört sich das an ? Wie der Satz: „ Ich liebe dich ! „
Das ist eine ESELSBRÜCKE !
Sobald man dieses Zeichen hört, denkt man sofort an diesen Satz und erkennt automatisch den Buchstaben „ L „ Glaubt mir, das funktioniert.

Das war jetzt nur ein Beispiel der richtigen Lehrmethode. Alle weiteren hier aufzuführen würde jetzt etwas zu weit führen. Aber glaubt mir, so geht’s.
Auch wenn man unmusikalisch ist !!!!
Dazu braucht man nur Geduld und den richtigen Lehrer.
Meine Soldaten von damals haben es auch alle gelernt. Jeder kann CW lernen.
Ok, Ok, mein Hund kann es nicht. Ich gebe es ja zu. :D

Vy 73 DL5ABF – Tom der CW Freak :-)


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum