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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 53 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Warnung vor Importgeräten in der Schweiz
Warnung
Schweizer Funkamateur wird beim Eigenbedarfs-Import eines CEgekennzeichneten
Billig-Funkgerätes „hart angepackt“ und muss
zahlen.
Es ist eine selbstverständliche Pflicht des USKA-Vorstandes, seine
Mitglieder wenn immer möglich vor Schaden zu bewahren. Aus diesem
Grund erfolgt diese Mitteilung jetzt und nicht erst nach Abschluss des
laufenden Verfahrens.
Der Sachverhalt: Ein Funkamateur mit HB9-Rufzeichen importierte über e-
Bay drei Baofeng UV-3R+-VHF/UHF-Funkgeräte für seinen Eigenbedarf
sowie für zwei seiner Kollegen, ebenfalls HB9-lizenziert.
Das Einfuhr-Zollamt beschlagnahmte das Paket und leitete es ans BAKOM
weiter.
Das BAKOM hat das Gerät ausgemessen und eine Nichteinhaltung der
Nebenaussendungs-Grenzwerte bei der 2. Harmonischen sowohl im 2m-
Band als auch im 70cm-Band festgestellt. Dass bei diesem Gerätetyp
dieser Mangel besteht, ist allgemein bekannt. Klar ist auch, dass sowohl
BAKOM als auch die USKA keinerlei Interesse daran haben können, dass
solche Geräte („China-Schrott“) von Schweizer Funkamateuren ohne die
notwendigen technischen Korrektur-Modifikationen betrieben werden.
In der dem Funkamateur zugestellten Verfügung werden insbesondere
folgende Verstösse festgehalten:
· Nichteinhalten der Nebenaussendungs-Grenzwerte gemäss Norm EN
300 086-2 V1.3.1
· Privatimport für Eigenbedarf sei ein „Inverkehrbringen“, „mise sur le
marché“
· Das auf dem Gerät aufgebrachte CE-Zeichen sei „zu klein“.
· Die dem Gerät beiliegende CE-Konformitäts-Erklärung des
Herstellers sei nicht unterschrieben.
· Dem Gerät fehle die Bezeichnung (Box und/oder Manual), dass das
Gerät explizit für die Benützung in der Schweiz vorgesehen sei
(„utilisable en Suisse“)
· Ankündigung, dass das beschlagnahmte Funkgerät nach Erlangung
der Rechtsgültigkeit der Verfügung vernichtet wird, falls es nicht durch
den Funkamateur re-exportiert wird.
· Das BAKOM lässt „Milde“ walten und stellt dem Funkamateur nicht
den Verfahrensaufwand von Fr. 1‘320, sondern nur Fr. 440 in
Rechnung.
· Gegen die Verfügung könne beim Bundesverwaltungsgericht in
St.Gallen innert 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden.
Die unter anderem zur Beurteilung solcher Fälle von der USKA ins Leben
gerufene „Task Force Gesetzliche Rahmenbedingungen des Amateurfunks“
ist vom betroffenen Funkamateur umfänglich über seinen Fall dokumentiert
worden und wird den Fall analysieren und dem USKA-Vorstand gegenüber
entsprechende Handlungs-Empfehlungen abgeben.
Bevor diese Beratungen nicht durchgeführt worden sind, enthalten wir uns
weiterer Kommentare. Trotzdem möchten wir aufgrund der eingetretenen
Lage den USKA-Mitgliedern dringend davon abraten, „fragwürdige“ Geräte
zu importieren. Mit der neuen Rechtspraxis ist die „Toleranz-Regelung“
gemäss Schreiben vom 18.2.2010 des BAKOM an die USKA nun offenbar
zumindest teilweise aufgegeben worden.
Die Task Force der USKA ist sehr daran interessiert, von den Mitgliedern
über ähnliche und weitere solche Streitereien und Straffälle informiert zu
werden. Bitte möglichst vollständige Dokumentation an
taskforce@uska.ch.
Willi HB9AMC


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
man kann doch "kaputte" Geräte importieren und reparieren ???
Störungen werden doch erst verursacht wenn man das Gerät so wie es ist zum senden verwendet. Sosnt nicht.

Ich versteh die Schweizer nicht, total die Überreaktion...

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
[i:1dedhktl][b:1dedhktl]Inverkehrbringen[/b:1dedhktl] ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen gleich[/i:1dedhktl]

Die Schweizer wenden hier offensichtlich strikt die CE Richtlinie für Funkanlagen 1999/5/EG an, wie sie im Grunde auch für Deutschland bzw. EU weit gilt (und die derzeit gerade novelliert wird)
[url:1dedhktl]http://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/Telekommunikation/Richtlinie/1999_5_EG.pdf[/url:1dedhktl]

Die Richtlinie regelt die Verpflichtung zur Prüfung der Einhaltung der geltenden Normen (CE Konformität) für kommerziell im Handel erhältliche Amateurfunkgeräte. Für Amateurfunkgeräte ist darin ausdrücklich eine Ausnahmeregelung für Bausätze und Selbstbaugeräte enthalten, die in Anhang I der Richtlinie so ausgeführt ist:

[i]Die Bestimmung ist nicht anzuwenden auf Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Artikels 1 Definition 53 der Vollzugsordnung f


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]man kann doch "kaputte" Geräte importieren und reparieren ???
[/quote]

Nein, das ist nicht erlaubt


  
 
 Betreff des Beitrags:
das glaub ich so nicht...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]das glaub ich so nicht...[/quote]

Das ist doch keine Glaubensfrage?
So steht es in der Richtlinie.

Es steht dir natürlich frei, bei einer benannten Stelle eine CE Zertifizierung zu erwirken. Jeder Importeur (Inverkehrbringer) von handelsüblichen Amateurfunkgeräten muss das so machen.

73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
wenn ich das Gerät in China als "Bausatz" bestelle, hier 2 Schrauben rein mache ist alles ok ?
Beim gleichen Gerät fertig ist das nicht ok ?
Wo bleibt hier die Logik ?

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,
wenn ich das Gerät in China als "Bausatz" bestelle, hier 2 Schrauben rein mache ist alles ok ?
Beim gleichen Gerät fertig ist das nicht ok ?
Wo bleibt hier die Logik ?

73 de DL3KCZ Uwe[/quote]

Seit wann sind politisch begründete Regelungen und Richtlinien logisch!

Bei Gesetzen und Richtlinien kanst du weder mit deinem Glauben noch mit Logik argumentieren. Es ist ja auch nicht logisch, dass auf Tiernahrung nur 7% Mehrwertsteur sind, auf Babynahrung aber 19 % Mehrwertsteuer anfallen, auch wenn sie aus dem gleichen Stoff gemacht sind. Ob du das glaubst oder nicht - ist ist nun mal so. Man wollte halt der Landwirtschaftslobby einen Gefallen tun, die Babies hatten keine Lobby.

73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

aus aktuellem Anlaß:

Warum kann unsere BNetzA nicht genau so reagieren, wenn jemand Powerline-Modems nach DL importiert?

Die könnten sich glatt beim BAKOM was abgucken...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,

aus aktuellem Anlaß:

Warum kann unsere BNetzA nicht genau so reagieren, wenn jemand Powerline-Modems nach DL importiert?

Die könnten sich glatt beim BAKOM was abgucken...[/quote]

Die PLC Modems haben halt eine gültige CE Zertifizierung! Eine Containerladung mit stimmigen Papieren wird durchgewunken. Der Funkamateur in der Schwez hat eben Pech gehabt, dass ein Zollbeamter gerade Langeweile hatte und ihm die fehlenden oder falschen CE Papiere aufgefallen sind.

73, Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]wenn ich das Gerät in China als "Bausatz" bestelle, hier 2 Schrauben rein mache ist alles ok ?
[/quote]

Es kommt nicht darauf an wie Du bestellst sondern was geliefert wird


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das blöde daran ist doch eigentlich auch das man in BY schnell gelernt hat. Auch hier sind ja UV-3R im Zoll hängen geblieben aber man hat weitere Lieferungen einfach als "Toys" (Spielzeug) deklariert oder als "Parts" (Teile) und schon wurde DL überschwemmt mit Freenet/PMR-Ersatz für die illegalen Nutzer.

Besser wäre eine strikte Regelung für Funkamateure auch Geräte durchzuwinken die man selbst entsprechend nachbessern kann. Vorlage Lizenzurkunde beim Zoll/Lieferanten. Von einem der sowieso illegalen Betrieb macht kann man eine Nachbesserung zum einen kaum erwarten und zum anderen darf er ja eh nicht. Also keine Importe von Geräten ohne CE oder mit Mängeln (Störstrahlung etc.) für nicht lizenzierte.

cu :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das sehe ich genauso,
einerseits wird uns Funkamateuren durch eine mehr oder weniger schwierige Prüfung ein gewisser Sachverstand abgefordert und es sogar erlaubt, Funk-Sendeanlagen selbst herzustellen, abzugleichen und auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben. Andererseits wird genau denselben Funkamateuren, nämlich uns, der Sachverstand abgesprochen, Geräte welche warum auch immer irgendwelche Parameter nicht einhalten zu erkennen und zu modifizieren bzw. die Modifizierung von einem qualifizierten Menschen durchführen zu lassen. Was ist das denn für eine Welt, in der technisch unqualifizierten Zollbeamten die Macht gegeben wird zu entscheiden, welche Geräte qualifizierte Funkamateure in die Hand bekommen dürfen und welche nicht?
Ok...es ist die Schweiz, die haben auch eine schöne Landschaft, aber offensichtlich hat der geringe Sauerstoffgehalt in den höheren Regionen bei einigen leider maßgeblichen Leuten die Gehirnfunktion soweit eingeschränkt, daß bereits ein "zu kleines CE-Zeichen" (können die alle nicht vernünftig und scharf sehen???) bereits ein Mitkriterium ist, um einem Funkamateur ein paar Kröten aus dem Kreuz zu leiern. Aber auch hierzulande gab es ja den einen oder anderen "Ausrutscher" von übereifrigen Zöllnern, also muß man da ein waches Auge drauf haben und dagegen öffentlich vorgehen. Sonst glauben die noch die können mit uns alles machen.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das sehe ich genauso,
einerseits wird uns Funkamateuren durch eine mehr oder weniger schwierige Prüfung ein gewisser Sachverstand abgefordert und es sogar erlaubt, Funk-Sendeanlagen selbst herzustellen, abzugleichen und auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben. Andererseits wird genau denselben Funkamateuren, nämlich uns, der Sachverstand abgesprochen, Geräte welche warum auch immer irgendwelche Parameter nicht einhalten zu erkennen und zu modifizieren bzw. die Modifizierung von einem qualifizierten Menschen durchführen zu lassen. [/quote]

Hallo Wilfried,

Die wenigsten dieser hochqualifizierten Funkamateure ist offensichtlich nicht mal in der Lage eine Selbsterklärung zu erstellen.
Glaubst denn ernsthaft die würden so ein Gerät entsprechend modifizieren können?

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Peter, für die Nummer UV-3R sind im Internet zig Erklärungen mit Umbauanleitung verfügbar. Da braucht es noch nicht mal die "Hoch Qualifiziert" Geschichte. Aber für Dich ist ja eh alles unter Dr. Phys. eher Mitläufer.

cu :!: :!:


  
 

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