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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 9 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Sicherungsautomat als Sicherung für Netzteil
Hallo miteinander,

ich habe mir am WE in Durmersheim ein Server-Netzteil besorgt. 12V 56 A oder ähnlich, bereits umgebaut. Ich war zwar zuerst etwas skeptisch, ob man das für Funkanwendungen verwenden kann, wurde dann aber doch überzeugt (nein, nicht vom Verkäufer ;-) ).
Ich hab das Ding jetzt mal auf nem Brett befestigt und 'ne Banenensteckerleiste dazugetackert. Letzere würde ich nun natürlich gerne absichern.

Nun zur Frage: Muss ich zwingend Schmelzssicherungen verwenden. Oder könnte man theoretisch auch nen Sicherungsautomaten aus der Gebäudeelektrik verwenden?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gebäudetechnik ist sicher möglich, aber träge! Ich würde eher auf die kleinen Sicherungsautomaten für Elektronik gehen. Die gibts - meine ich - bis 60A. Hab aber schon lange keine mehr Verbaut und mehr als 40A brauchte ich auch noch nicht.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hätte Bedenken zum Spannungsabfall bei dem Bimetallmechanismus.
Setz doch einfach mal nen Automaten rein und belaste Dein Netzteil.
Messe die Spannung einmal mit und einmal ohne Belastung.
Bei 230V ist ein Spannungsabfall von 0,5V nicht der Rede Wert.

Wovor hast Du Angst? Das die Kabel abfackeln?
Normalerweise greift bei SNTs die Elektronische Sicherung. Naja, bei einem Umbau. keine Ahnung wie der Erbauer das gelöst hat.
Was willst Du anschliessen? Ein CB-Gerät oder ein 100W AFu-gerät evtl. eine Endstufe?
Bei FM gibt es kaum Probs mit dem Spannungsabfall. SSB reagiert teilweise sehr unschön in den Spitzen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
ich würde das Netzteil mal mit paar Bratwidersänden testen. Wenns schön begrenzt oder Notabschaltung macht ist alles ok.
Dann reicht primär ne Schmelzsicherung.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke erstmal für die Antworten. Nach Sicherungsautomaten speziell für Elektronik muss ich mal googlen - kannte ich noch nicht.

Konkret möchte ich eigentlich meinen KW-TRX an das Netzteil hängen - sprich die Stromaufnahme wird vielleicht bei 20-25A liegen. Allerhöchstens 30 A, wenn eventuell noch andere Kleinvebraucher dazukommen sollten.

Da ich mich mich mit diesem Haustechnik-Gedöhns nicht allzu sehr auskenne (gut, gar nicht), wollte ich nur mal nachfragen, ob da etwas dagegen spricht. Nach dem Wikipedia-Eintrag hatte ich nur einmal festgestellt, dass es, von der Stromstärke einmal abgesehen, davon unzählige Varianten und Ausführungen gibt und ich mir dann nicht sicher war, was genau ich brauchen würde. Aber wenn die eh zu träge sind, wird es wohl sowieso uninteressant.

Ja richtig. Da diese Einheiten normalerweise ja für 230V konzipiert sind, war ich mir nicht sicher, wie diese sich im Bereich 12-15V verhalten.
Hätte ja sein können, das diese nicht die Stromstärke sondern vielmehr die Leistung sichern/begrenzen. Bei 230V*25A verglichen mit 12V*25A wäre eine solche Sicherung dann ja nutzlos.

"Umbau" ist übrigens zuviel gesagt. Im Endeffekt wurde nur dafür gesorgt, dass sich das NT bei Anschluss an das Netz auch einschält.

Na gut, dann werde ich das ganze demnächst erst einmal mit Schmelzsicherungen aus dem KFZ-Bereich testen.

Noch ein Frage: Wie sichere ich das ganze denn gegen Überspannung. Vertrauen ist zwar gut, aber..... Am besten ist natürlich wenn einem weder die Kabel durchbrennen noch der Tranceiver eines Tages mal abgeschossen wird. Ein befreundeter OM meinte am einfachsten wäre ein parallel geschaltener Tantal-Kondensator nach der Sicherung. Bin mir jetzt aber nicht ganz sicher wie zu(ver)lässig das ganze in dem Strombereich ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Sicherungsautomat als Sicherung für Netzteil
[quote]Hallo miteinander,

ich habe mir am WE in Durmersheim ein Server-Netzteil besorgt. 12V 56 A oder ähnlich, bereits umgebaut. Ich war zwar zuerst etwas skeptisch, ob man das für Funkanwendungen verwenden kann, wurde dann aber doch überzeugt (nein, nicht vom Verkäufer ;-) ).
Ich hab das Ding jetzt mal auf nem Brett befestigt und 'ne Banenensteckerleiste dazugetackert. Letzere würde ich nun natürlich gerne absichern.

Nun zur Frage: Muss ich zwingend Schmelzssicherungen verwenden. Oder könnte man theoretisch auch nen Sicherungsautomaten aus der Gebäudeelektrik verwenden?[/quote]

Bei denen ist der Innenwiderstand zu hoch.
Ich würde die Endgeräte absichern, das Netzteil nur primär.

Das Schaltnetzteil macht bei Überlast am Ausgang "fold back", aber ein Transceiver mit Fehler fackelt bei 56A vermutlich ab.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ein befreundeter OM meinte am einfachsten wäre ein parallel geschaltener Tantal-Kondensator nach der Sicherung. Bin mir jetzt aber nicht ganz sicher wie zu(ver)lässig das ganze in dem Strombereich ist.[/quote]

Das ist bei Überspannung sicher eine Option - kommt aber auch drauf an, wieviel Überspannung überhaupt entstehen KANN und demzufolge, wie schnell der Tantal durchschlägt und die Sicherung auslöst! Und ob er sich bei 56A Kurzschlußstrom dann nicht sofort in Rauch auflöst, ohne die Sicherung mitzunehmen, ist auch noch die Frage ;-)

Üblicherweise werden für sowas Thyristor-Schaltungen angewendet. Die sind allerdings nicht ohne - richtig ausgelegt aber sehr zuverlässig und verflixt schnell. Nutz mal die Suchfunktion hier im Forum wegen des Themas, da gabs schon öfter mal was - auch mit konkreten Schaltungsvorschlägen.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also ich würde keinen Haushaltautomaten nehmen. Diese haben einen K-Faktor von mind. 2,5. D.h. es muß auch mindestens der 2,5fache Strom fliessen damit so ein Automat in akzeptabler Zeit auslöst (<0,2s). Da das Netzteil diesen Strom aber wahrscheinlich nicht liefern kann bleibt nur der thermische Anteil. Und da kann es ewig dauern bis der Automat auslöst. Da ist die Funkkiste wohl hinüber.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hab mich jetzt mal ein wenig schlau gelesen was Crowbar Schaltungen betrifft. Gefällt mir gut. So schön... rabiat ;-)

Jetzt geht es nur noch darum die beste Schaltung auszuwählen.
Kann ich die angehängte Schaltung mit einem BTW69-200 verwenden, geht das? Oder müsste ich da Anpassungen vornehmen.

Oder taugt die Schaltung von DG1ASC [url:2ojxyj88]http://www.dg1asc.de/scrap/ps.gif[/url:2ojxyj88] mehr.[/url]


  
 

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