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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Grichenland nicht mehr in der CEPT????
Dann ist Grichenland sv anscheint nicht mehr in der cept. Wenn die meinen nicht mehr an die Übereinkunft halten zu müssen soll Grichenland einfach aus der cept autreten
mich wundert das der DARC noch keine Reisewahnung für Funkamateure für SV gegeben haben besonders jetzt in der Urlaubszeit
steht immer noch als cept Land in den listen was ja nicht mehr stimmen kann


  
 
 Betreff des Beitrags:
bin ich der einzigste der den sinn grad nicht versteht?

"dann ist griechenland nicht mehr in der CEPT" wann denn?????


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Grichenland nicht mehr in der CEPT????
[quote]........
steht immer noch als cept Land in den listen was ja nicht mehr stimmen kann[/quote]
Hast du nach dem EM-aus der Helenen etwas zu tief ins Ouzo-Glas geblickt?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich denke es geht eher um die Verhaftung eines allseits bekannten DXérs und die Sache lässt in der Tat vermuten das man in SV auf Behördenseite anscheinend die CEPT-Regelung nicht versteht .....

Ich würde dieses Post also eher nicht auf die Schiene "TROLL mit Ouzo im Blut" setzen sondern einfach mal als Diskussionsgrundlage was sich ein Staat der CEPT anerkennt herausnimmt ......

Ich rede jetzt nicht von Eurozone und "Rettungsschirm" aber was nehmen sich die Hellenen heraus indem sie erst der CEPT zustimmen aber anschliessend locker und lustig die Leute verhaften.

Wie der betroffene OM ja selbst gebloggt hat ist der Spionagevorwurf zwar nie gegeben gewesen aber dafür das senden ohne Genehmigung und die dürfte nach CEPT ja mehr als gegeben sein. Was ist die CEPT ein Kasperhaufen den man zwar annimmt aber sich nicht dran hält ?????

Gibt mir sehr zu denken das Vorgehen der Griechischen Behörden .....


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich denke es geht eher um die Verhaftung eines allseits bekannten DXérs
[color=blue:3vuj5ozj]Dafür hätte er aber keinen neuen Thread aufmachen müssen, ohne zu erwähnen, worauf er seine absurde Behauptung bezieht.[/color:3vuj5ozj]

und die Sache lässt in der Tat vermuten das man in SV auf Behördenseite anscheinend die CEPT-Regelung nicht versteht .....
[color=blue:3vuj5ozj]Wie das Ergebnis gezeigt hat, versteht man diese schon: Freispruch in Punkt 1 und 2.
Ob einzelne Beamte in irgend einer Dorfwache diese verstehen..., darauf würde ich mich in keinem CEPT-Land blindlinks verlassen.[/color:3vuj5ozj]

Ich würde dieses Post also eher nicht auf die Schiene "TROLL mit Ouzo im Blut" setzen sondern einfach mal als Diskussionsgrundlage was sich ein Staat der CEPT anerkennt herausnimmt ......
[color=blue:3vuj5ozj]Darüber wurde schon längst ausgiebig an allen möglichen Stellen diskutiert. [/color:3vuj5ozj]

Ich rede jetzt nicht von Eurozone und "Rettungsschirm" aber was nehmen sich die Hellenen heraus indem sie erst der CEPT zustimmen aber anschliessend locker und lustig die Leute verhaften.
[color=blue:3vuj5ozj]Wie bereits erwähnt, kann dir das unter Umständen auch in manch anderem CEPT-Land schnell passieren.[/color:3vuj5ozj]

Wie der betroffene OM ja selbst gebloggt hat ist der Spionagevorwurf zwar nie gegeben gewesen aber dafür das senden ohne Genehmigung und die dürfte nach CEPT ja mehr als gegeben sein. Was ist die CEPT ein Kasperhaufen den man zwar annimmt aber sich nicht dran hält ?????
[color=blue:3vuj5ozj]Wie bereits erwähnt, hält man sich daran: Freispruch in Punkt 1 und 2. [/color:3vuj5ozj]

Gibt mir sehr zu denken das Vorgehen der Griechischen Behörden .....[/quote]
Außerdem ist juristisch zu unterscheiden zwischen Verhaftung und vorläufiger Festnahme, auch wenn der Betroffene das in seinem Schicksal vielleicht als das Selbe empfindet. Wenn er also bereits nach der ersten Vorführung vor dem Haftrichter nach Hause geschickt wurde, ist er niemals verhaftet worden. Von einem Haftbefehl war nach meinem Wissen nie die Rede. Würde mich wundern, wenn das in Griechenland anders ist.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Gibt mir sehr zu denken das Vorgehen der Griechischen Behörden .....[/quote]

Du meinst sicher das des Dorfsheriffs?
Kann Dir in Anatolien, den Abruzzen oder im Bayerischen Wald bestimmt auch passieren.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Peter, seit dem Fall der Grenze im Bayerischen Wald nicht mehr, außer Du wirst als Preuße erkannt und nach Deinem Visum für Bayern gefragt.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Du meinst sicher das des Dorfsheriffs?
Kann Dir in Anatolien, den Abruzzen oder im Bayerischen Wald bestimmt auch passieren.[/quote]

Man darf auch nicht vergessen, daß Kos unmittelbar vor der türkischen Küste liegt und sich diese beiden Länder nicht gerade innig lieben.

In einem Blog wird von einem Griechen z.B. empfohlen seine Funkabsicht vor Betriebsaufnahme beim Dorfsheriff kurz anzumelden. Damit ließen sich ggf. Mißverständnisse dieser Art vermeiden.

http://www.ok1rr.com/index.php/home/13- ... kos-greece


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moinsen
Eigentlich Peinlich. Zum einen will der Herr ein „erfahrener“ Dxer sein, zum anderen war sein früherer Arbeitgeber der deutsche Verfassungsschutz. Ironie an Ach ja einem deutschen Beamten passiert nichts, der hat das rundrum Sorglospaket. Ironie aus. Ich weiß nicht wo ich es gelesen habe, oder haben es mir erfahrene OM´s eingebimmst, [u:2nhc7l1r][b:2nhc7l1r]wenn du nicht sicher bist, das du an deinem Standort funken darfst, dann frage oder lasse es sein. In einem Manövergebiet oder in der Nähe von militärischen Anlagen lass das Funkgerät aus. Im Grenzgebiet von Staaten, die sich nicht grün sind TRX aus. [/b:2nhc7l1r][/u:2nhc7l1r]
Irgendwie empfinde ich hier kein Mitleid, was mich aber brennend interessiert. Wie haltet ihr es bei Reisen ins Ausland? Was ist aber bei einer Kreuzfahrt, Aufenthalt z.B LU, CN,EU, RA,R1M ?
55 + 73 DB7LM Manfred


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Eigentlich Peinlich. Zum einen will der Herr ein „erfahrener“ Dxer sein, zum anderen war sein früherer Arbeitgeber der deutsche Verfassungsschutz. Ironie an Ach ja einem deutschen Beamten passiert nichts, der hat das rundrum Sorglospaket. Ironie aus. [/quote]

Hallo Manfred,

das ist doch Unsinn! Die Sache wäre wohl jedem von uns passiert, denn ich habe bisher auch immer auf die CEPT-Regelung vertraut und gerade innerhalb Europas / EURO-Zone käme ich nicht auf die Idee mich beim Dorfsheriff anzumelden. Welcher Griechenlandurlauber hat das in der Vergangenheit denn schon getan?

Und was hat das alles jetzt mit einem Beamtenstatus zu tun? Solche Ironie ist hier nun wirklich völlig unangebracht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Was ist aber bei einer Kreuzfahrt, Aufenthalt z.B LU, CN,EU, RA,R1M ?
[/quote]

Was soll da sein?
Du scheinst doch in anderer Beziehung genug blühende Fantasie zu haben :twisted:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]....... Was ist aber bei einer Kreuzfahrt, Aufenthalt z.B LU, CN,EU, RA,R1M ?
55 + 73 DB7LM Manfred[/quote]
Wenn ich eine Kreuzfahrt mache, dann mach ich dies zusammen mit meiner Frau.
Da käme ich nie auf den Gedanken, ein Funkgerät mitzunehmen. Schlimmer geht`s ja wohl nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Laßt mal gut sein,
für euch ist eben eine Kreuzfahrt eine Tour von Haustür über Flieger und Schiff wieder zur Haustür. Das hätt ich mir fast denken können. Mit der Phantasie, ja da ist wirklich genug vorhanden ich brauche keinen Pauschaltourismus oder Wohnmobilurlaub nach Reiseführer a la Norwegen in 12Tagen incl. Nordkap.
Wenn ich aber auf einer Reise mal einen Lückentag habe, dann könnte es doch mal interessant sein, Funkbetrieb von Südamerika oder Grönland sowie Svalbart zu machen. Ach ja ich vergaß, wer nur TUI, Spieß und Neckermann kennt wird wohl nie auf solche Ideen kommen.
@Karsten, ich bin kein DXer, und wer solche berufliche Vorbildung hat , müßte nach meinem Wissen etwas mehr Feingefühl oder Fingerspitzengefühl walten lassen. War aber wie gesagt nur meine pers. Meinung, obwohl wenn mir oder dir das passiert wäre würd kein Hahn danach krähen.

Es grüßt DB7LM


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mit Deinem Schuß gegen Pauschaltouris hast Du aber auch grad das Thema VERFEHLT. Nach Griechenland gehen wir übrigens nur mit Flugticket und einer Buchung für ein Auto - alles andere ergibt sich. Wozu kennt man dort Leute...

[quote]obwohl wenn mir oder dir das passiert wäre würd kein Hahn danach krähen.[/quote]

Da wäre ich mir nicht so sicher. Kommt auf die Plattform an, die man nutzen kann und den Drang danach, sowas öffentlich zu machen. In so einer Situation wäre ich sicher auch sehr erfinderisch, denn in einem ausländischen Bunker einzusitzen ist sicher kein Zuckerschlecken, wenn man die Landessprache nicht beherrscht!


  
 

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