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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 17 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Akku Kapazität feststellen
Hallo zusammen,

ich hab da einen BleiGelakku mit 12V, 7,2 Ah und hab ihn gestern mal 3 Stunden an eine TRX gehängt.
Jetzt stellte sich mir die Frage wieviel ich aus dem Akku entnommen habe und wie ich das nachmessen kann. Ich kann den Spannungspegel messen ok. Dann hab ich mir das Datenblatt von dem Akku geholt, ok.

#==> Ich hab nur keine Idee, wie ich aus den ganzen Daten rauslesen kann/soll wie weit der Akku entladen ist, wenn ich 12,53 V noch messen kann.

Hat jemand eine Idee / Hinweis??
*Asche_über_mein_Haupt.

*DANKE im voraus und 73 !

Martin


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Akku Kapazität feststellen
[quote]

Hat jemand eine Idee / Hinweis??
[/quote]

Mal die Stromaufnahme von deinem TRX messen ! Angenommen Du mißt 1A mal 3 Stunden = 3Ah. Das war doch einfach, oder ?
Nun wird der TRX im Sendefall mehr Strom verbrauchen als nur beim Empfang. Hier mußt den Du Mehrbedarf grob schätzen oder die Zeit messen, wiel lange Du auf Sendung bist. Bei 3 Stunden RX rechnen wir mal max. 30min TX. Welchen Strom zieht der TRX beim Senden ? Sagen wir mal 10A. Bei 0.5 Stunden als 5Ah + 3 Ah des RX dazuaddiert macht 8Ah = Akku leer.
Laut Datenblatt wird die Kapazität deiner angegeben 7.2Ah ohnehin nur bei einer kontinuierlichen Stromabgabe von I/10 also max. 700mA gegeben sein. Jede höhere Stromentnahme führt unweigerlich dazu, daß die rechnerischen 7,2Ah nicht erreicht werden.Dafür gibt es prima Entladekurven im Datenblatt, wo man so was ablesen kann.
Wenn Dir das alles zu kompliziert ist, überwache einfach ständig die Klemmspannung am Akku, Wenn diese[b:65qmz23u] unter[/b:65qmz23u] Last auf 10,5 Volt oder weniger zugeht, sollte man aufhören und wieder laden.
73 de Frank


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

wenn man grob die Entladekurve von einem gebrauchten Akku aufnehmen will benutze ich eine Halogenlampe 12 Volt 20/50 Watt und notier mir dann mal alle 5 min die Spannung. Achtung. nicht tiefentladen...

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Martin,
mit diesem Bausatz geht das ganz einfach:
http://www.hed-radio.com/de/Akkumonitor-Blei.html

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Schaltung ist sehr klein, aber ein Mikroprozessor und 25 mA nur damit eine LED leuchtet? - Soviel braucht mein QRP-Empfänger für den Betrieb...

Ohne jetzt dem Autor zu nahe treten zu wollen, aber das entspricht absolut nicht dem dem Stand der Technik!

Das lässt sich einfacher und stromsparender mit Komperatoren (LM339) und 4 low-current LEDs machen. Damit kommt man deutlich unter 10 mA. Braucht man keine Daueranzeige, kann man das auch per Taster ansteuern und verbraucht somit gar nichts.

Die hier gezeigte Spannung misst ja auch nur die aktuelle Klemmenspannung des Akkus und nicht noch zusätzlich die tatsächliche Belastung an einen Shunt-Widerstand. Somit ist das im Prinzip auch nur ein Schätzeisen und Tiefenentladung wird nicht verhindert. Man könnte mit einem Power-Hex-FET den Akku bei Tiefenentladung abtrennen...

vy 73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags: Die Frage ist klasse
Hallo,

gut, dass jemand diese Frage gestellt hat, denn die brennt mir auch auf der Seele - wäre schön, wenn da was bei rauskommt

Liebe Grüße
funkimaus66


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
du kannst die Leerlaufspannung messen und die Spannung bei ner definierten Last. Das wars schon...
Die Kapazität kannst du durch völliges entladen (mit Messgerät) feststellen .. ;))
Die Ladung über die Spannung anpeilen geht halbwegs, aber siehe alte Handyakkus, wenn die Akkus altern wird das auch total ungenau.

Man kann mit einem mikroprozessorgesteuerten Ladegerät die Auflademenge messen..

Beim enltaden genauso. Damit kommt man wohl dem aktuellen Zustand am nächsten...

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Je nach Entladestromstärke ist die Entladekurve im Mittelteil so flach, daß dort eine Spannungsmessung zur Restkapazität Hokus-Pokus wird. Ich habe seit Jahren einen "Akkumaster" von Conrad und damit zumindest die FT51R Akkublöcke (NiCd, 2 Stck) seit gut 15 Jahren mit 100-105% am Leben erhalten. Der Kauf war damals speziell wegen dieser nicht ganz billigen Akkus erfolgt. Die Elektronik geht noch für Blei und NiMH und es kann via COM-Schnittstelle aufgezeichnet werden.

Mein Modell C3 gab es seinerzeit auch als Bausatz, Ladestrom 40mA bis 2A, entsprechend x10Std Kapazität. Es wird der Lade- und Entladestrom eingestellt und man kann auch abweichend von der 10 Std-Regel arbeiten. M.W. wird so etwas noch immer verkauft und ist im Vergleich zum Akkupreis (wenn man von Aldi AAA absieht) immer noch ein Gewinn. Bei den Blöcken mit eingebauter Elektronik sind oft noch Kontakte ausgeführt, die direkt auf die Zellen gehen -- Vorraussetzung für die Nutzung eines solche Gerätes.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Herzlichen *DANK
... für die viele Antworten.

Ich war da zu optimistisch bezüglich: ~
"Aus einer Kennlinie kann ich noch rauslesen wieviel Prozent grad noch drin sind". :-)

Die genannten Möglichkeiten zur Feststellung der Kapazität sind ok, jedoch mir zuviel Aufwand, zumal sich jetzt in der Praxis gezeigt hat, dass ich mit meiner Akkukap., der gerechneten Nutzungsdauer bei reinem RX, dem Verhältnis RX/TX und einer Entladung von 50% immer noch in einem Bereich bin der für abendliche Ausflüge/ SOTAS mehr als reicht.

Danke nochmals an alle Beteiligten und

73 von mir.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

der Trend geht zum Zweitakku ;)
Dann kannste auf jeden Fall das letzte QSO zu Ende fahren.

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Tja, Uwe, das hatte ich gerade vor ein paar Tagen. Per Zweitakku konnte ich dann gerade noch sagen. "Sorry muß Akku nach ......" , dann war der auch leer. Die Grundidee führt in der Praxis nur zum Erfolg, wenn man dazu auch noch ein Buchführung anfängt oder die Akkus so kurz vorher piepen würden, wie die Handys. :-)

73 Peter (nicht ganz ernster Beitrag, aber echt so vorletztes Wochenende passiert)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Akku Kapazität feststellen
[quote]

ich hab da einen BleiGelakku mit 12V, 7,2 Ah und hab ihn gestern mal 3 Stunden an eine TRX gehängt.
[/quote]

Was ist eine TRX?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Akku Kapazität feststellen
[quote][quote]

ich hab da einen BleiGelakku mit 12V, 7,2 Ah und hab ihn gestern mal 3 Stunden an eine TRX gehängt.
[/quote]

Was ist eine TRX?[/quote]

Eine Sende- Empfangsstation? :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
das wäre eine schöne Aufgabe für Eigenbauladegerät mit Mikroprozessor.
Alle 3 Monate mal komplett auf 14,4 Volt aufladen.
Wenn normal leer( benutzt) aufladen.
Wenn Akku betriebsbereit alle 10 sec. mal kurz blinken.

Könnte man ständig angeschlossen lassen und der Akku wäre immer voll.
Wenn nötig könnte man übern Relais die 230 Volt Versorgung fürs Ladegerät zuschalten.

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

das wichtigste zur Fragestellung fehlt eigentlich, wie schon angedeutet: "TRX", was ist das: ein QRP-Bausatz, ein 817 oder ein 100W-Gerät. Während man mit den ersten beiden sicher ganz gut arbeiten kann, dürften die meisten 12V-Akkus (7Ah), sofern sie nicht wirklich neuwertig sind, nach einem Kurz-QSO am 100W-Gerät die Hufe hochreißen - was nützt mir 4Ah Restkapazität, wenn beim Senden die Spannung z.B. auf 11,5V sinkt und der TRX unter 12V nur noch krächzende Signale aussendet? Alles schon mal erlebt. Empfänger dran und hören ist ja gut, aber wer will auf dem Berg nur Baken abhören? Mindestens ebensowichtig wie die Kapazität ist der Innenwiderstand, ganz besonders, wenn der Akku halt nicht mehr neu und voll ist. Und den sollte man vor Ort messen und nicht dem Typenblatt entnehmen.
Ich meine, Akku aufladen, dann zuhause einfach mal realen QSO-Betrieb machen (und dabei gleich den Spannungsverlauf notieren, da kann man später abschätzen, was noch etwa drin ist), da sieht man, ob es sich lohnt, alles auf den Berg zu schleppen.. Nachladen ist ja beim Bleiakku kein Problem, Memoryeffekt gibt es nicht.

73 Reiner


  
 

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