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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Amateurfunkprüfung
Hallo Mitglieder des Amateurfunks,

ich bin seit längerem dabei die Fragen für Klasse A durchzuprügeln. Bin auch in einem Amateurfunkkus ca. 3/4 Jahr. Viele Dinge habe ich auf anhieb gut verstanden, kann sie gut nachvollziehen. Nun will man uns als Gruppe zur nächst möglichen Prüfung anmelden. Ich hardere noch etwas, ob Klasse E oder A. Wie würdet ihr es machen ? Irgendwelche Empfehlungen?


Gruß Harrry


  
 
 Betreff des Beitrags:
Du mußt keine 100% hinlegen und wenn Du im Prinzip mit den A Fragen zurecht kommst, würde ich A versuchen. Du riskierst im Zweifelsfall eine Wiederholung und die kostet Dich vermutlich auch nicht mehr, als die Aufstockung von E nach A. Meine Empfehlung: finanziell ist es kein großartiges Risiko, aber mit etwas Glück (und Können natürlich) nur einmal Prüfungsstress. Laß Dich von anderen OMs abfragen und spiele mit denen im Prüfungsmodus alles durch.
73 es 55 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Harry,

die meisten werden sicherlich zunächst die Klasse E ablegen um dann einige Jahre Praxiserfahrung zu sammeln. Dafür spricht (und das war auch der Grund, warum man damals die Klasse E erfunden hat), dass man eben in dieser Zeit viele Dinge, die für die Klasse A prüfungsrelevant sind, in der Praxis verstehen lernt.

Dagegen kann jetzt der finanzielle Aspekt sprechen, da im Grunde ja eine zweifache Belastung mit Prüfungsgebühren auf einen zukommt.

Schlussendlich ist es vom Einzelfall abhängig, was man hier jemandem raten will, da es auf die einzelne Person ankommt und deren Fähigkeiten, den Prüfungsstoff punktuell abzuliefern.

73

Kim
DG9VH


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn du schon A lernst und überlegst - dann gibts da nichts zu überlegen -> A-Prüfung angehen und bestehn.
Klar, am Prüfungstag hast du ne Menge zu machen (Betriebstechnik & Gesetzeskunde und A-Technik) aber zeitlich macht das nicht sooviel Unterschied. Ich war beim Aufstocken nach ca. 25min inkl. nochmaligem durchlesen sowie 3 Aufgaben korrigiert (die wären sonst auch falsch gewesen) fertig und hatte alle richtig. Bei der E-Technik damals glaub 3 falsch... who cares - hauptsache du schaffst es. Und bei ca. 25% erlaubter Fehlerquote ist ne Menge Spielraum um das eine oder andere doch nicht verstandene Thema auszubügeln (es kommt ja auch nicht zu jedem Thema was dran, dafür zu anderen z.b. 3 Fragen nacheinander.

Achso - auswendiglernen der Aufgabennummern bringt nix - du bekommst die nämlich allesamt ohne Nummern. Wobei die eine oder andere "blöde" Frage wirst du sicher nach x-mal bearbeiten eh auswendig kennen (z.b. das mit dem Widerstand des 1m Draht oder so... da wo die Formel und herleitung zwar klar, aber umständlich und lang ist...)

Viel Glück!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mach A, E is nicht so viel leichter, und da du die A fragen bereits kennst.

Ich hatte zum üben auf meinem Ipod so ne app gekauft. Da könnte ich quasi überall unterwegs lernen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

danke für die Antworten. Ich denke auch, dass ich Klasse A machen werde, werde die Fragen jeden Tag für eine halbe Stunde zur Brust nehmen. Da ich in Hamburg wohne und laut aufp.a36.de kaum Termine gibt, denke ich mit den 4 Leuten wohl dauern wird, bis ein Termin zustande kommt.

Gruß
Harry


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DL3SEH:
Das mit der App ist eine gute Idee, ich selbst habe den AFU Trainer auf meinem Android Smartphone
Gruß
Harry


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo,

danke für die Antworten. Ich denke auch, dass ich Klasse A machen werde, werde die Fragen jeden Tag für eine halbe Stunde zur Brust nehmen. Da ich in Hamburg wohne und laut aufp.a36.de kaum Termine gibt, denke ich mit den 4 Leuten wohl dauern wird, bis ein Termin zustande kommt.

Gruß
Harry[/quote]

Wenn du die Prüfung machen willst und kein Termin in HH ansteht, schau doch einfach wo noch was ist und fahr einfach hin.
Wäre für die A-Prüfung auch nach D, EF oder RT gefahren, aber dann stand ein Termin in Nürnberg an, is nur 100km weg. Kenne auch Leute die dafür 200km gefahren sind.


  
 
 Betreff des Beitrags: Prüfungstermine
Hallo,

über diesen Link kannst du sehen wo in nächster zeit Termine sind.
[url:2x3fr3bj]http://www.afup.a36.de/aktuell/termine.html[/url:2x3fr3bj]

Mfg.

Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nun will man uns als Gruppe zur nächst möglichen Prüfung anmelden.[/quote] Ich würde in der Gruppe bleiben und den Termin miteinander abwarten, außer Du fühlst Dich super-hyper-top. Eine Gruppe nimmt ein bißchen den Streß weg und Ihr werdet ja sicher Euch noch gegenseitig "prüfen", das hilft beides.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo

Ich würd auch die A direkt in Angriff nehmen. Wie gesagt, 100% braucht man nicht (es sei denn man sucht Selbstbestätigung - wie ich damals :-)
Und Auswendiglernen ist einfach untugendhaft - der Tonfall erinnert mich zwar an meinen früheren Mathlehrer, aber: irgendwann wirst du etwas von dem Wissen brauchen, das du für die Prüfung lernst - und wenn du's schon für die Prüfung gekopft hast, ist es sofort abrufbar, und du brauchst nicht zuerst wieder in den Büchern nachzuschlagen. ...und mein Mathlehrer hatte recht! - hätte nie geglaubt, dass ich jemals wieder sowas wie komplexe Zahlen brauchen werde.

[quote] Eine Gruppe nimmt ein bißchen den Streß weg und Ihr werdet ja sicher Euch noch gegenseitig "prüfen", das hilft beides.[/quote]
Na, das würd ich mal nicht so pauschalisieren; nicht alle sind Herdenvieh. Ich bin zur Prüfung, hab sie erledigt und bin wieder abgedampft, ohne mehr als zwei Sätze mit jemandem zu wechseln.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Pascal. das war auch nicht pauschaliert, sondern Lebenserfahrung. Du bist außerdem nicht der einzige, der Solo gelernt hat und solo zur Prüfung ging, da gibt es jede Menge HAMs. Wenn er- wie gepostet in einer Gruppe gelernt hat - macht es den meisten, die ich aus solchen Situationen kenne, mehr Spaß und es fällt leichter, wenn alle zusammen zur Prüfung gehen. Das als Herdentrieb negativ zu werten finde ich nicht so toll. Eine Art Team-Feeling oder wie immer Du es nennen willst ist kein blinder Herdentrieb.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ok ok, hast recht; das war meinerseits wieder pauschalisierend.
Mir ist es bloss immer wieder ein Rätsel, wie man in Gruppen lernen kann; das erinnert irgendwie an Schule :twisted:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Lernen in Gruppen positive Effekte auf den Lernerfolg hat.

Durch das gegenseitige "den Stoff erklären" verfestigt sich das Wissen umso besser und man hat so auch unmittelbares Feedback, dass man selbst die Sache verstanden hat.

Nur, wer einen Stoff verstanden hat, kann ihn anderen so erklären, dass sie ihn verstehen.

73, Kim
DG9VH


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Lernen in Gruppen positive Effekte auf den Lernerfolg hat.[/quote]

Na, da ist glaub was an mir vorbeigegangen. Kann mir nichts schlimmeres vorstellen als schulbetriebartiges Lernen, schon nur die ganze Unruhe und das Ambiente.

[quote]Durch das gegenseitige "den Stoff erklären" verfestigt sich das Wissen umso besser und man hat so auch unmittelbares Feedback, dass man selbst die Sache verstanden hat. [/quote]

Sicher richtig, aber in meiner Erinnerung steht da in Schule/Kurs ein Heini vorne an der Tafel und leiert den Inhalt eines Buches runter, das ich ja selbst vor mir auf dem Tisch habe und ebenso gut selbst lesen kann - verstehen und geistig verarbeiten muss ich den Inhalt ja sowieso selbst. Zudem haben ja die Lernenden während des Unterrichtes in der Regel zu schweigen.

[quote]Nur, wer einen Stoff verstanden hat, kann ihn anderen so erklären, dass sie ihn verstehen.[/quote]
Absolut klar!


  
 

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