Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 35 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Funkamateure sollen helfen...
Nach einem Offiziellen Bericht TAB, sollen Funkamateure bei einem Strom-Blackout helfen.
Quasi sind im Bericht die Funkamateure fest eingeplant, wenn hier es mal Dunkel wird. GSM-Netze sollen angeblich zum Teil 6-12 Stunden standhalten.

Wer von euch könnte sofort per Notstrom QRV sein? Seit ihr soweit ausgerüstet? Habt ihr alle ein Diesel auf dem Balkon stehen oder ne Autobatterie unterm Tisch? Auch immer geladen?

Ich denke es sind nur ein Bruchteil der Funkamateure die auch bei Stromausfall dauerhaft betrieb machen können.

Hier eine Zusammenfassung des Berichts:
http://www.itas.fzk.de/deu/lit/2011/peu ... assung.htm


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkamateure sollen helfen...
[quote]
Wer von euch könnte sofort per Notstrom QRV sein? Seit ihr soweit ausgerüstet? Habt ihr alle ein Diesel auf dem Balkon stehen oder ne Autobatterie unterm Tisch? Auch immer geladen?

[/quote]

Moin!

ICOM IC-703, 2 x 24AH Gelakkus. Eine im Caravan am Haus, eine in der Werkstatt.

73 Sten


  
 
 Betreff des Beitrags:
....in der Wohnung habe ich lediglich einen 17-Ah-Gelakku stehen - kann aber jederzeit aus dem Garten zwei Notstromaggregate mit 2 kW abholen und hier klarmachen.....die Sache wäre innerhalb einer halben Stunde betriebsbereit..

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ein 230V Moppel steht im Schuppen und wird 2mal in Jahr angeschmissen...
Bräuchte nur eine Kabeltrommel bis ins Shake ziehen und dann gehts weiter bis die 20Liter Gemischt erstmal weg sind... Einige Stunden wird das schon gehen, allerdings würde ich im Winter den Strom mit meiner Heizung und etwas Licht im Hause teilen.

Kurzfristig täte es dann auch die Batterie aus einem der drei Autos hier auf dem Hof.
Perfekt für Notfunk ausgelegt? Eher Nein! Aber schnelle Improvisation ist jederzeit möglich bei mir. Das Material ist vorhanden!

73 de Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hätte hier 8x12Ah, 1x24Ah, 1x80Ah (aus dem Wohnwagen) und notfalls eine der beiden Autobatterien.
Für 1-2 Tage Betrieb inkl. normalen senden dürfte das ausreichend sein.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bin zwar minimalistisch Unterwegs (nur FT-817), könnte dafür aber prinzipiell unbegrenzt ON AIR sein, mit Solarzellen 60Wp. Natürlich nur wenn das Wetter halbwegs mitspielt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Solange Benzin da ist um die Akkus nachzuladen, kein Problem.

Ich frage mich gerade wie dann die Antennen-Phobie-Nachbarn so strahlungstechnisch drauf sind wenn der letzte Strohalm der
Mikrowellenschleudernde Nachbar zu sein scheint um vielleicht
mal einen Krankenwagen zu rufen.....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkamateure sollen helfen...
[quote]Nach einem Offiziellen Bericht TAB, sollen Funkamateure bei einem Strom-Blackout helfen.
Quasi sind im Bericht die Funkamateure fest eingeplant, wenn hier es mal Dunkel wird. GSM-Netze sollen angeblich zum Teil 6-12 Stunden standhalten.

Wer von euch könnte sofort per Notstrom QRV sein? Seit ihr soweit ausgerüstet? Habt ihr alle ein Diesel auf dem Balkon stehen oder ne Autobatterie unterm Tisch? Auch immer geladen?

Ich denke es sind nur ein Bruchteil der Funkamateure die auch bei Stromausfall dauerhaft betrieb machen können.

Hier eine Zusammenfassung des Berichts:
http://www.itas.fzk.de/deu/lit/2011/peu ... assung.htm[/quote]

Moin ARWW.cc,
hier fehlt eine klare Aufteilung zu diesem Problem. Die Behörden kennen die Ansprechpartner nicht. Wenn man das Problem im Münsterland vor ein par Jahren sah, wo Strommasten unter einer nassen Schneelast einfach abknickten, und sogar in Frankreich Teile des Stromnetzes zusammen brachen, ist das alles sehr fragwürdig. Ich war früher mal im Zivilen Bevölkerungsschutz ehrenamtlich tätig und hatten bei Sturmfluten viele Keller leer gepumpt. Das wurde später dem THW zugeschlagen. Da bei uns noch keine gemeinsame Übung abgehalten wurde, kann man das wohl eher vergessen, obwohl es noch bessere Möglichkeiten geben kann, wenn man weiß, wen man ansprechen kann aber das ist derzeit nicht der Fall. 10 Tage schaffe ich mit meinem Inverter Aggregat, wenn man die Energie in jeweils 2 Stunden mit dem Akkuladen während des Betriebs plant und dann wieder auf Akku arbeitet. 20l Super Plus reichen dann für den Betrieb.

Gruß
Gerhard / DC4LO


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funkamateure sollen helfen...
[quote]
Moin ARWW.cc,
hier fehlt eine klare Aufteilung zu diesem Problem. Die Behörden kennen die Ansprechpartner nicht. Wenn man das Problem im Münsterland vor ein par Jahren sah, wo Strommasten unter einer nassen Schneelast einfach abknickten, und sogar in Frankreich Teile des Stromnetzes zusammen brachen, ist das alles sehr fragwürdig. Ich war früher mal im Zivilen Bevölkerungsschutz ehrenamtlich tätig und hatten bei Sturmfluten viele Keller leer gepumpt. Das wurde später dem THW zugeschlagen. Da bei uns noch keine gemeinsame Übung abgehalten wurde, kann man das wohl eher vergessen, obwohl es noch bessere Möglichkeiten geben kann, wenn man weiß, wen man ansprechen kann aber das ist derzeit nicht der Fall. 10 Tage schaffe ich mit meinem Inverter Aggregat, wenn man die Energie in jeweils 2 Stunden mit dem Akkuladen während des Betriebs plant und dann wieder auf Akku arbeitet. 20l Super Plus reichen dann für den Betrieb.

Gruß
Gerhard / DC4LO[/quote]

Bei unserer Technikgläubigkeit glaube ich auch nicht, dass sich die Behörden und auch die KatS-Einheiten große Gedanken darum machen. Hier wird doch nur nach dem Artikel 3 des Rheinischen Grundgesetzes gearbeitet: Et hätt noch immer jot jejange

Ich stelle mir es mir auch schwierig vor dieses im Vorfeld zu organisieren. Aber selbst im DARC wird das Thema Notfunk auf Sparflamme geköchelt. Ich habe neulich mit dem DV vom Distrikt H über das Thema gesprochen. Die Landesbehörden in Niedersachsen sind darüber infomiert worden, dass der Amateurfunkdienst dort unterstützend eingreifen kann, eine große Reaktion aus dem hohen Hause ist ausgebleiben.

Also warten wir alle auf den großen Blackout und holen dann unsere Antennen raus, wenn sie nicht schon draußen stehen :-)

Bei mir ginge es über eine der beiden Autobatterien solange die Kraftfahrzeuge noch genügend Saft im Tank haben. Über Pufferbetrieb, wie schon weiter oben beschrieben, könnte man da schon einiges hinbekommen. Beschaffung eines Invertermoppels ist für nächstes Jahr fest eingeplant, denn man will ja auch mal mobil QRV sein.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Soweit ich das mal richtig verstanden hab ist einer meiner OV-Kollegen z.b. bei der Feuerwehr registriert als Not-Kommunikationsstelle. Muss dafür halt einen Generator usw. vorrätig haben und noch ein paar andere Sachen. Und vermutlich braucht man ihn nie dafür, aber es gibt schon die Möglichkeit, dass die Behörden auch wissen dass es uns gibt *g
Wobei ich hier zb. keine Vorkehrungen wie zb. einen Outdoorkoffer usw habe, aber wenn nötig kann man mit nem Meterstab und ner Rolle Kabel ja immer was funktionierendes bauen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

beim Feuerwehr Sommerfest oder so kann man das Thema ja mal aufgreifen, ev. kleinen Vortrag halten.
Ich vermute mal das eine kleine freiwillige Dorf Feuerwehr ev. noch nie was vom Amateurfunk-Notfunk gehört hat .
Sowas gibt auch Pluspunkte wenn man eine Antennengenehmigung vom Vermieter braucht.

73 de DL3KCZ Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich dachte beim Surfen immer, daß das Thema Notfunk halt das einzige Argument der ARRL sei, mit dem man beim normalen amerikanischen Verbraucher zumindest ein bißchen Verständnis wecken könne.
Mittlerweile haben mir mehrere amerikanische Nichtfunker erzählt, daß Funkamateure dort aufgrund der regelmäßigen Mitwirkung beim Notfunk (die haben ja dauernd irgendwelche Naturkatastrophen) tatsächlich ein recht hohes Ansehen in der Bevölkerung genießen.

Was mich hier betrifft, bin ich zwar nicht direkt auf sowas vorbereitet; ich könnte aber bei einem tatsächlichen Ausfall aller Kommunikationsnetzte einige 12V-Batterien aus diversen USVs requirieren, die ja dann ihre Aufgabe verlieren. Damit sollte zumindest das FT-60 `ne Zeit lang laufen...

Im Notfall würde ich ggf. versuchen, meinen Honda Zoomer als 12V-Generator zweckzuentfremden - die Spritreserve für`s Auto ist für andere Zwecke da...


  
 
 Betreff des Beitrags:
In HB ist der Notfunk innerhalb von der USKA zwar schon immer ein Thema - wie sehr aber Behörden und Bevölkerung den Amateurnotfunk zu schätzen wissen, weiss ich nicht - ich vermute mal, dass da keine grosse Aufmerksamkeit besteht - wenn man das sensible Verhältnis hier zu Antennen jedwelcher Art bedenkt, ist die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung gleich null - hier sind sowieso alle obrigkeitsgläubig und denken, der Staat hat's dann schon im Griff, wenns drauf an kommt - abgesehen vom im Rahmen der Nach-Fukushima-Ereignisse aufgewärmten Notfallpläne bei einem Supergau (wo normale zivile Bevölkerung zur Beseitung der Überbleibsel zwangsrekrutiert werden kann) und der schwachsinnig unzeitgemässen Beibehaltung der Baupflicht von Zivilschutzbunkern in Privathäusern geht hier so ziemlich gar nichts.

Ich persönlich beabsichtige jedenfalls nachzurüsten - da wir hier im Kaff sowieso ein instabiles Stromnetz haben, will ich schon nur wegen der nicht unregelmässig auftretenden Stromausfälle besser gerüstet sein und werde nächstes Jahr, gegen den Widerstand meiner XYL ein 6kW-Aggregat anschaffen - natürlich nicht primär des Afus wegen - aber im Fall der Fälle ist der dann auch sehr willkommen.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ich persönlich beabsichtige jedenfalls nachzurüsten - da wir hier im Kaff sowieso ein instabiles Stromnetz haben, will ich schon nur wegen der nicht unregelmässig auftretenden Stromausfälle besser gerüstet sein und werde nächstes Jahr, gegen den Widerstand meiner XYL ein 6kW-Aggregat anschaffen - natürlich nicht primär des Afus wegen - aber im Fall der Fälle ist der dann auch sehr willkommen.

73
Pascal[/quote]

Na, wenn das mal kein mittleres Erdbeben auslöst :D

Hüte dich vor Sturm und Wind und XYL´s, wenn sie erst mal sauer sind :twisted:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Tja, so geht das, aber manchmal ists auch nur ein Sturm im Wasserglas :wink:
Man muss das auch gut verkaufen - bin noch am Argumente sammeln - immerhin gibts ohne Strom auch kein Warmwasser mehr - und ohne eine heisse Dusche am Abend vorm Zubettgehen schläfst du nicht gut, wenn das Schlafzimmer nur +4° hat.

73
Pascal


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum